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   OLG Koblenz, 29.05.2002 - 1 U 1423/01   

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https://dejure.org/2002,5062
OLG Koblenz, 29.05.2002 - 1 U 1423/01 (https://dejure.org/2002,5062)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.05.2002 - 1 U 1423/01 (https://dejure.org/2002,5062)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - 1 U 1423/01 (https://dejure.org/2002,5062)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 17 Abs. 1; BNotO § 19
    Grundsätzlich keine Amtspflicht des Notars zur Beratung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Hinweispflichten eines Notars bei der Beurkundung eines Veräußerungsvertrages ; Prüfungs-, Warn- und Hinweispflichten eines Notars; Sachverhaltsermittlung; Hinweispflicht eines Notars auf die Gefahr der Versteuerung ...

  • Judicialis

    BeurkG § 17; ; BeurkG § ... 21; ; BeurkG § 17 Abs. 1; ; BeurkG § 17 Abs. 1 Satz 2; ; EkStG § 23; ; EkStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BNotO § 19 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 2 n. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notare müssen nur in Ausnahmefällen über die Spekulationsfrist belehren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Belehrungspflicht über Spekulationsgewinn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZNotP 2002, 448
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 12.07.2018 - I ZR 152/17

    Immobilienmakler muss steuerrechtliche Hinweise nicht erteilen

    Das Berufungsgericht hat weiterhin zutreffend angenommen, dass einen Makler unbeschadet des zu vorstehend II 1 Ausgeführten beim Fehlen einer entsprechenden Vereinbarung grundsätzlich keine vertragliche Nebenpflicht trifft, steuerrechtliche Fragen zu prüfen, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag stellen, den er vermittelt oder für dessen Abschluss er eine Gelegenheit nachweist, und seinen Auftraggeber über die in diesem Zusammenhang relevanten Umstände aufzuklären (vgl. OLG Koblenz, GuT 2002, 51 f. [juris Rn. 9]; LG Bremen, ZMR 2015, 506 [juris Rn. 12 f.]; MünchKomm.BGB/Roth, 7. Aufl., § 652 Rn. 258; Soergel/Engel, BGB, 13. Aufl., § 652 Rn. 140; Palandt/Sprau, BGB, 77. Aufl., § 652 Rn. 14; BeckOK BGB/Kotzian-Marggraf, Stand 1. November 2017, § 654 Rn. 17; BeckOGK BGB/Meier, Stand 1. Juni 2018, § 652 Rn. 378.1; NK-BGB/Wichert, 3. Aufl., § 652 Rn. 149; Erman/D. Fischer, BGB, 15. Aufl., § 652 Rn. 58 gegen Voraufl./O. Werner § 652 Rn. 58; D. Fischer, Maklerrecht, 4. Aufl., Kap. IX Rn. 14; ders., NJW 2015, 3278, 3283; aA OLG Koblenz, ZNotP 2002, 448, 449 [juris Rn. 24]; Staudinger/Arnold, BGB [Juli 2015], § 652 Rn. 220; Hamm/Schwerdtner, Maklerrecht, 7. Aufl., Rn. 338; jegliche Nebenpflicht in dieser Hinsicht verneinend: Jansen, Die Nebenpflichten im Maklerrecht, 2000, S. 115; zu der Möglichkeit einer Verpflichtung des Maklers zur Erteilung steuerlicher Auskünfte unter bestimmten Voraussetzungen vgl.
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2017 - 7 U 118/16

    Pflichten des Maklers zur Aufklärung über die steuerlichen Folgen der Veräußerung

    Hinsichtlich der Frage, ob der Makler generell zur Aufklärung über die in § 23 Abs. 1 EStG normierte zehnjährige Spekulationsfrist verpflichtet ist, hat sich bisher keine gefestigte Rechtsprechung herausgebildet (ablehnend LG Bremen ZMR 2015, 506, Tz. 12 f.; bejahend in einem obiter dictum OLG Koblenz OLGR 2002, 400, Tz. 24; Hamm/Schwerdtner, Maklerrecht, 7. Auflage, Rn. 338).
  • KG, 08.07.2005 - 9 U 362/03

    Haftung des Urkundsnotars: Verneinung einer Aufklärungspflicht hinsichtlich

    Der Bundesgerichtshof hält den Notar nur dann von sich aus zur Belehrung für verpflichtet, wenn er weiß, dass der Verkäufer das Grundstück innerhalb der letzten zwei Jahre erworben hat und dass die Anschaffungskosten unter dem Verkaufspreis liegen (BGH, NJW 1989, 586; vgl. auch BGH, NJW 1985, 1225; NJW 1995, 2794; OLG Koblenz, OLGR 2002, 400).
  • OLG Koblenz, 30.10.2002 - 1 U 117/02

    Pflicht des Notars zur Belehrung über die Spekulationsfrist bei einem

    Diese Rechtsprechung hat der Senat jüngst auch nochmals in zwei Entscheidungen bestätigt (Urteile vom 13. Februar 2002 - 1 U 296/01 - sowie OLGR 2002 S. 400 - mit weiteren zahlreichen Nachweisen).
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