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   OLG Koblenz, 29.05.2002 - 1 U 1423/01   

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OLG Koblenz, 29.05.2002 - 1 U 1423/01 (https://dejure.org/2002,5062)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.05.2002 - 1 U 1423/01 (https://dejure.org/2002,5062)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - 1 U 1423/01 (https://dejure.org/2002,5062)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 17 Abs. 1; BNotO § 19
    Grundsätzlich keine Amtspflicht des Notars zur Beratung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Hinweispflichten eines Notars bei der Beurkundung eines Veräußerungsvertrages ; Prüfungs-, Warn- und Hinweispflichten eines Notars; Sachverhaltsermittlung; Hinweispflicht eines Notars auf die Gefahr der Versteuerung ...

  • Judicialis

    BeurkG § 17; ; BeurkG § ... 21; ; BeurkG § 17 Abs. 1; ; BeurkG § 17 Abs. 1 Satz 2; ; EkStG § 23; ; EkStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BNotO § 19 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 2 n. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notare müssen nur in Ausnahmefällen über die Spekulationsfrist belehren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Belehrungspflicht über Spekulationsgewinn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZNotP 2002, 448
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.06.1995 - IX ZR 203/94

    Beratungspflichten des Notars im Hinblick auf steuerliche Folgen eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2002 - 1 U 1423/01
    Auf jeden Fall nicht verpflichtet ist indes ein Notar, einen ihm unbekannten Sachverhalt erst zu ermitteln, der für die Besteuerung z. B. eines Spekulationsgeschäftes bedeutsam sein kann (BGH NJW 1985, 1225 und 1995, 2794); nur wenn er davon Kenntnis hat oder sich aus den bei ihm eingereichten Unterlagen ergibt, dass der Verkäufer einen vor weniger als 2 Jahren (nach altem Recht, also weniger als 10 Jahre nach derzeitiger Gesetzeslage) erworbenes Grundstück zu einem Preis verkauft, der die Anschaffungskosten übersteigt, so kann sich eine Hinweispflicht auf die Gefahr der Versteuerung eines Spekulationsgewinnes ergeben (Kunschert a. a. O. Rn. 188 m. w. N.).

    Vielmehr ist allein maßgebend, dass aus § 17 Abs. 1 BeurkG prinzipiell nicht das Gebot herzuleiten ist, auf steuerrechtliche Folgen des beurkundeten Geschäfts hinzuweisen, weil diese eben typischerweise nicht zum Inhalt eines Grundstückskaufvertrages selbst gehören, sondern sich kraft Gesetzes als Folgen daraus ergeben (BGH NJW 1995, 2794 sowie BGH WM 1992, 1533, 1535 und Haug a. a. O. Rn. 559).

  • BGH, 27.10.1994 - IX ZR 12/94

    Belehrungspflicht des Urkundsnotars hinsichtlich der Erbringung einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2002 - 1 U 1423/01
    Grundsätzlich besteht eine Belehrungspflicht dann, wenn der Notar aufgrund besonderer Umstände Sorge haben muss, dass sich der Beteiligte nicht bewusst ist, dass seine Vermögensinteressen durch das beurkundete Rechtsgeschäft gefährdet werden und ihm dadurch ein Schaden drohen kann (BGH NJW 1995, 330, 1996, 522 und 1996, 3009 m. w. N.; OLG Düsseldorf, VersR 1977, 1108 und - für viele - Kunschert in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl. 1997, Rn. 182).
  • BGH, 14.05.1992 - IX ZR 262/91

    Notarielle Beratungspflicht bei Kettenverkauf eines Grundstücks - Amtspflicht zur

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2002 - 1 U 1423/01
    Vielmehr ist allein maßgebend, dass aus § 17 Abs. 1 BeurkG prinzipiell nicht das Gebot herzuleiten ist, auf steuerrechtliche Folgen des beurkundeten Geschäfts hinzuweisen, weil diese eben typischerweise nicht zum Inhalt eines Grundstückskaufvertrages selbst gehören, sondern sich kraft Gesetzes als Folgen daraus ergeben (BGH NJW 1995, 2794 sowie BGH WM 1992, 1533, 1535 und Haug a. a. O. Rn. 559).
  • BGH, 05.11.1982 - V ZR 217/81

    Schadensersatz wegen falscher Beratung durch einen Notar - Umfang der

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2002 - 1 U 1423/01
    Insbesondere ist er nicht verpflichtet, den an notariellen Amtshandlungen beteiligten Personen steuerliche Beratungen zu erteilen, wenn dies nicht ausnahmsweise - wie z. B. in § 13 Erbschaftssteuerdurchführungsverordnung - vorgeschrieben ist (BGH VersR 1983, 181 und 1985, 1225 sowie Haug, Amtshaftung des Notars, 2. Aufl. 1997, Rn. 559 m. Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).
  • BGH, 02.07.1996 - IX ZR 299/95

    Kausalität eines Beratungsfehlers; Vermutung beratungsgerechten Verhaltens

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2002 - 1 U 1423/01
    Grundsätzlich besteht eine Belehrungspflicht dann, wenn der Notar aufgrund besonderer Umstände Sorge haben muss, dass sich der Beteiligte nicht bewusst ist, dass seine Vermögensinteressen durch das beurkundete Rechtsgeschäft gefährdet werden und ihm dadurch ein Schaden drohen kann (BGH NJW 1995, 330, 1996, 522 und 1996, 3009 m. w. N.; OLG Düsseldorf, VersR 1977, 1108 und - für viele - Kunschert in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl. 1997, Rn. 182).
  • BGH, 05.02.1985 - IX ZR 83/84

    Tatsachenermittlung eines Notars bei der Beurkundung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2002 - 1 U 1423/01
    Auf jeden Fall nicht verpflichtet ist indes ein Notar, einen ihm unbekannten Sachverhalt erst zu ermitteln, der für die Besteuerung z. B. eines Spekulationsgeschäftes bedeutsam sein kann (BGH NJW 1985, 1225 und 1995, 2794); nur wenn er davon Kenntnis hat oder sich aus den bei ihm eingereichten Unterlagen ergibt, dass der Verkäufer einen vor weniger als 2 Jahren (nach altem Recht, also weniger als 10 Jahre nach derzeitiger Gesetzeslage) erworbenes Grundstück zu einem Preis verkauft, der die Anschaffungskosten übersteigt, so kann sich eine Hinweispflicht auf die Gefahr der Versteuerung eines Spekulationsgewinnes ergeben (Kunschert a. a. O. Rn. 188 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.1976 - 18 U 129/76
    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2002 - 1 U 1423/01
    Grundsätzlich besteht eine Belehrungspflicht dann, wenn der Notar aufgrund besonderer Umstände Sorge haben muss, dass sich der Beteiligte nicht bewusst ist, dass seine Vermögensinteressen durch das beurkundete Rechtsgeschäft gefährdet werden und ihm dadurch ein Schaden drohen kann (BGH NJW 1995, 330, 1996, 522 und 1996, 3009 m. w. N.; OLG Düsseldorf, VersR 1977, 1108 und - für viele - Kunschert in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl. 1997, Rn. 182).
  • OLG Köln, 14.04.1966 - 10 U 231/65
    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2002 - 1 U 1423/01
    Denn im Gegensatz zum Notar umfasst die Beratungspflicht eines - wie hier mit dem Verkauf eines Grundstückes beauftragten - Maklers auch die Erteilung von steuerlichen Auskünften (OLG Köln MDR 1967, 302; Hanseatisches OLG Hamburg VersR 1965, 375 und OLG München JW 1961, 1534 sowie LG Hamburg MDR 1971, 1098).
  • OLG Hamburg, 12.06.1964 - 1 U 154/63

    Haftung für Rat oder Auskunft, Verwirkung des Anspruchs auf Maklercourtage

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2002 - 1 U 1423/01
    Denn im Gegensatz zum Notar umfasst die Beratungspflicht eines - wie hier mit dem Verkauf eines Grundstückes beauftragten - Maklers auch die Erteilung von steuerlichen Auskünften (OLG Köln MDR 1967, 302; Hanseatisches OLG Hamburg VersR 1965, 375 und OLG München JW 1961, 1534 sowie LG Hamburg MDR 1971, 1098).
  • BGH, 12.07.2018 - I ZR 152/17

    Immobilienmakler muss steuerrechtliche Hinweise nicht erteilen

    Das Berufungsgericht hat weiterhin zutreffend angenommen, dass einen Makler unbeschadet des zu vorstehend II 1 Ausgeführten beim Fehlen einer entsprechenden Vereinbarung grundsätzlich keine vertragliche Nebenpflicht trifft, steuerrechtliche Fragen zu prüfen, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag stellen, den er vermittelt oder für dessen Abschluss er eine Gelegenheit nachweist, und seinen Auftraggeber über die in diesem Zusammenhang relevanten Umstände aufzuklären (vgl. OLG Koblenz, GuT 2002, 51 f. [juris Rn. 9]; LG Bremen, ZMR 2015, 506 [juris Rn. 12 f.]; MünchKomm.BGB/Roth, 7. Aufl., § 652 Rn. 258; Soergel/Engel, BGB, 13. Aufl., § 652 Rn. 140; Palandt/Sprau, BGB, 77. Aufl., § 652 Rn. 14; BeckOK BGB/Kotzian-Marggraf, Stand 1. November 2017, § 654 Rn. 17; BeckOGK BGB/Meier, Stand 1. Juni 2018, § 652 Rn. 378.1; NK-BGB/Wichert, 3. Aufl., § 652 Rn. 149; Erman/D. Fischer, BGB, 15. Aufl., § 652 Rn. 58 gegen Voraufl./O. Werner § 652 Rn. 58; D. Fischer, Maklerrecht, 4. Aufl., Kap. IX Rn. 14; ders., NJW 2015, 3278, 3283; aA OLG Koblenz, ZNotP 2002, 448, 449 [juris Rn. 24]; Staudinger/Arnold, BGB [Juli 2015], § 652 Rn. 220; Hamm/Schwerdtner, Maklerrecht, 7. Aufl., Rn. 338; jegliche Nebenpflicht in dieser Hinsicht verneinend: Jansen, Die Nebenpflichten im Maklerrecht, 2000, S. 115; zu der Möglichkeit einer Verpflichtung des Maklers zur Erteilung steuerlicher Auskünfte unter bestimmten Voraussetzungen vgl.
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2017 - 7 U 118/16

    Pflichten des Maklers zur Aufklärung über die steuerlichen Folgen der Veräußerung

    Hinsichtlich der Frage, ob der Makler generell zur Aufklärung über die in § 23 Abs. 1 EStG normierte zehnjährige Spekulationsfrist verpflichtet ist, hat sich bisher keine gefestigte Rechtsprechung herausgebildet (ablehnend LG Bremen ZMR 2015, 506, Tz. 12 f.; bejahend in einem obiter dictum OLG Koblenz OLGR 2002, 400, Tz. 24; Hamm/Schwerdtner, Maklerrecht, 7. Auflage, Rn. 338).
  • KG, 08.07.2005 - 9 U 362/03

    Haftung des Urkundsnotars: Verneinung einer Aufklärungspflicht hinsichtlich

    Der Bundesgerichtshof hält den Notar nur dann von sich aus zur Belehrung für verpflichtet, wenn er weiß, dass der Verkäufer das Grundstück innerhalb der letzten zwei Jahre erworben hat und dass die Anschaffungskosten unter dem Verkaufspreis liegen (BGH, NJW 1989, 586; vgl. auch BGH, NJW 1985, 1225; NJW 1995, 2794; OLG Koblenz, OLGR 2002, 400).
  • OLG Koblenz, 30.10.2002 - 1 U 117/02

    Pflicht des Notars zur Belehrung über die Spekulationsfrist bei einem

    Diese Rechtsprechung hat der Senat jüngst auch nochmals in zwei Entscheidungen bestätigt (Urteile vom 13. Februar 2002 - 1 U 296/01 - sowie OLGR 2002 S. 400 - mit weiteren zahlreichen Nachweisen).
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