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   BGH, 26.09.2013 - V ZR 295/12   

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https://dejure.org/2013,30078
BGH, 26.09.2013 - V ZR 295/12 (https://dejure.org/2013,30078)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2013 - V ZR 295/12 (https://dejure.org/2013,30078)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2013 - V ZR 295/12 (https://dejure.org/2013,30078)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 668 BGB, § 681 S 2 BGB, § 3 Abs 4 S 3 VermG
    Restitution eines Hausgrundstücks: Anspruch des Restitutionsgläubigers gegen den Verfügungsberechtigten auf Verzinsung nicht separierten Verkaufserlöses

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Entscheidungserheblichkeit einer an sich klärungsbedürftigen Frage für die Revisionszulassung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zinsanspruch des Restitutionsberechtigten für vom Verfügungsberechtigten nicht separierten Verkaufserlös

  • rewis.io

    Restitution eines Hausgrundstücks: Anspruch des Restitutionsgläubigers gegen den Verfügungsberechtigten auf Verzinsung nicht separierten Verkaufserlöses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit der Entscheidungserheblichkeit einer an sich klärungsbedürftigen Frage für die Revisionszulassung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZOV 2013, 161
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.12.1994 - V ZR 177/93

    Herausgabe von Nutzungsentgelten

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZR 295/12
    Denn sie steht als Verfügungsberechtigte, die sie spätestens seit dem Zuordnungsbescheid war, zu dem Kläger in einem treuhandähnlichen Verhältnis (vgl. Senat, Urteile vom 16. Dezember 1994 - V ZR 177/93, BGHZ 128, 210, 211 und vom 22. Februar 2008 - V ZR 30/07, NJW-RR 2008, 1399, 1401 f. Rn. 32).
  • BGH, 22.02.2008 - V ZR 30/07

    Geltendmachung von Instandsetzungs- und Modernisierungskosten einerseits und

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZR 295/12
    Denn sie steht als Verfügungsberechtigte, die sie spätestens seit dem Zuordnungsbescheid war, zu dem Kläger in einem treuhandähnlichen Verhältnis (vgl. Senat, Urteile vom 16. Dezember 1994 - V ZR 177/93, BGHZ 128, 210, 211 und vom 22. Februar 2008 - V ZR 30/07, NJW-RR 2008, 1399, 1401 f. Rn. 32).
  • BGH, 29.04.2010 - V ZR 218/09

    Offene Vermögensfragen: Haftung des Verfügungsberechtigten nach Erteilung einer

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZR 295/12
    Die Beklagte haftet dem Kläger weder aus diesem Grund noch aus § 678 BGB auf Schadensersatz, weil sie die Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung beantragt und damit auch unter Berücksichtigung von § 3 Abs. 5 VermG der ihr im Verkehr obliegenden Sorgfalt entsprochen hat (vgl. Senat, Urteil vom 16. Dezember 2005 - V ZR 195/04, NJW-RR 2006, 733, 734 Rn. 11 und Beschluss vom 29. April 2010 - V ZR 218/09, NJW 2010, 3303, 3304 Rn. 8 ff.).
  • BGH, 16.12.2005 - V ZR 195/04

    Belastung des Grundstücks durch den Verfügungsberechtigten

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZR 295/12
    Die Beklagte haftet dem Kläger weder aus diesem Grund noch aus § 678 BGB auf Schadensersatz, weil sie die Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung beantragt und damit auch unter Berücksichtigung von § 3 Abs. 5 VermG der ihr im Verkehr obliegenden Sorgfalt entsprochen hat (vgl. Senat, Urteil vom 16. Dezember 2005 - V ZR 195/04, NJW-RR 2006, 733, 734 Rn. 11 und Beschluss vom 29. April 2010 - V ZR 218/09, NJW 2010, 3303, 3304 Rn. 8 ff.).
  • BGH, 19.03.2021 - V ZR 52/20

    Anspruch des Berechtigten auf Verzinsung des Veräußerungserlöses für ein

    a) Bejaht hat der Senat einen solchen Anspruch bislang allerdings nur für den - hier nicht gegebenen - Fall der originären Einzelrestitution nach § 3 Abs. 1 Satz 1 VermG, also in Fällen, in denen ein vermögensrechtlicher Anspruch von vornherein nur wegen der Entziehung des später veräußerten Grundstücks angemeldet worden war (Beschluss vom 26. September 2013 - V ZR 295/12, ZOV 2013, 161).

    aa) Die entsprechende Anwendung von § 681 Satz 2, § 668 BGB hat der Senat zunächst mit einem knappen Hinweis auf das treuhandähnliche gesetzliche Schuldverhältnis zwischen dem Verfügungsberechtigten und dem Berechtigten nach dem Vermögensgesetz begründet (Beschluss vom 26. September 2013 - V ZR 295/12, ZOV 2013, 161 mwN).

    Diese Lücke ist durch die entsprechende Anwendung von § 681 Satz 1, § 668 BGB zu schließen (vgl. für die Einzelrestitution: Senat, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZR 295/12, ZOV 2013, 1619).

  • KG, 31.01.2020 - 9 U 70/18

    Bruchteilsrestitutionsanspruch: Anspruch auf Verzinsung des auszukehrenden

    „Die Antragstellerin fordert unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 26. September 2013 zu dessen Az. V ZR 295/12 darüber hinaus die Verzinsung des in Abs. 1 bezifferten Abgeltungsbetrages.

    Das treuhandähnliche Verhältnis wird nicht mit der Veräußerung eines restitutionsbelasteten Gegenstandes beendet, sondern setzt sich an dem Erlös fort, weshalb dieser zu separieren und bei Unterlassen oder Aufgabe der Separierung in entsprechender Anwendung der §§ 681 S. 2, 668 BGB zu verzinsen ist (BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZR 295/12 -, juris Rn. 1; Beschluss vom 10. November 2016 - V ZR 51/16 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 8. Dezember 2017 - V ZR 296/16 -, juris Rn. 15).

    Eine solche Klage bot nach der Entscheidung des BGH zur Verzinsungspflicht des Veräußerungserlöses (BGH, Beschluss vom 26. September 2013, a.a.O.) auch Aussicht auf Erfolg.

    Klärungsbedürftig ist die vom Senat bejahte Frage, ob die Rechtsprechung des BGH zur Verzinsungspflicht des Anspruchs auf Erlösauskehr nach § 3 Abs. 4 S. 3 VermG gemäß §§ 681 S. 2, 668 BGB analog (BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZR 295/12 -, juris Rn. 1; Beschluss vom 10. November 2016 - V ZR 51/16 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 8. Dezember 2017 - V ZR 296/16 -, juris Rn. 15) auch auf den anteiligen Anspruch auf Erlösauskehr bei ergänzender Bruchteilsrestitution für verfolgungsbedingte Anteilsschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 S. 4 VermG anwendbar ist.

  • BGH, 08.12.2017 - V ZR 296/16

    Veräußerung des restitutionsbelasteten Grundstücks durch den

    a) Der Senat hat allerdings, wovon das Berufungsgericht zutreffend ausgeht, entschieden, dass der Verfügungsberechtigte nach einer Veräußerung des restitutionsbelasteten Grundstücks außerhalb des Investitionsvorranggesetzes nicht nur den Veräußerungserlös gemäß § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG auszukehren, sondern diesen auch in entsprechender Anwendung von § 681 Satz 2, § 668 BGB von seinem übrigen Vermögen zu separieren und bei Verstoß gegen diese Separierungspflicht zu verzinsen hat (Beschluss vom 26. September 2013 - V ZR 295/12, ZOV 2013, 161).

    Diese Lücke ist nach der Rechtsprechung des Senats durch die entsprechende Anwendung von § 681 Satz 2, § 668 BGB zu schließen (Beschluss vom 26. September 2013 - V ZR 295/12, ZOV 2013, 161).

  • OLG Dresden, 11.05.2016 - 13 U 1353/15
    Dieser hat die Separierungs- und die daraus folgende Verzinsungspflicht des Verfügungsberechtigten in seinem Beschluss vom 26.09.2013 - V ZR 295/12 - zwar hinsichtlich eines Erlösherausgabeanspruchs nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG festgestellt.

    Die Pflicht zur Separierung bezog sich gerade auf die Zeit bis zur Klärung der Berechtigung (BGH, Beschl. v. 26.09.2013 - V ZR 295/12, zit. nach juris).

    Dieser hat mit dem Beschluss vom 26.09.2013 - V ZR 295/12 - die.

  • KG, 22.08.2019 - 20 U 156/18

    Anspruch auf Verzinsung des durch den Verfügungsberechtigten erlangten

    Geschieht dies nicht, hat der Verfügungsberechtigte den Veräußerungserlös entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu verzinsen (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2013 - V ZR 295/12 - juris; Urteil vom 08. Dezember 2017 -V ZR 296/16 Rn. 15, juris).

    c) Eine analoge Anwendung der Vorschriften §§ 681 S. 2, 668 BGB auf den vorliegenden Sachverhalt folgt auch nicht aus dem Beschluss des BGH vom 26.09.2013 - V ZR 295/12.

  • KG, 28.10.2019 - 20 U 156/18

    Anspruch auf Verzinsung des durch den Verfügungsberechtigten erlangten

    Sie beruft sich vielmehr auf eine analoge Anwendung der Vorschriften zum Auftragsrecht und sieht sich dabei durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 26.09.2013 (V ZR 295/12) und vom 10.11.2016 (V ZR 51/16) gestützt.

    Auch negiert die Klägerin den Umstand, dass der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.09.2013 (V ZR 295/12) ein Sachverhalt zu Grunde lag, bei dem eine positive Kenntnis von der Restitutionsbelastung der jeweiligen Grundstücke auf Seiten der Beklagten vorlag, nicht.

  • BGH, 10.11.2016 - V ZR 51/16

    Verzinsung des auszukehrende Erlöses sowie des Verkehrswertes von dem Zeitpunkt

    Veranlassung, sie zu überdenken, geben weder der Umstand, dass der nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG herauszugebende Erlös nach der Rechtsprechung des Senats von der Verwendung an zu verzinsen ist (Beschluss vom 26. September 2013 - V ZR 295/12, ZOV 2013, 161), noch der Umstand, dass der dem berechtigten Anmelder bei einer vereinfachten Rückgabe zu zahlende Betrag in Höhe der bei der Rückgabe angebotenen Zahlung oder des Verkehrswerts nach § 21b Abs. 1 Satz 5 InVorG von der Verweigerung der Restitution an zu verzinsen ist.
  • BGH, 19.03.2021 - V ZR 60/20

    Verjährung des Anspruchs auf Verzinsung des anteiligen Erlöses aus dem Verkauf

    a) Bejaht hat der Senat einen solchen Anspruch bislang allerdings nur für den - hier nicht gegebenen - Fall der originären Einzelrestitution nach § 3 Abs. 1 Satz 1 VermG, also in Fällen, in denen ein vermögensrechtlicher Anspruch von vornherein nur wegen der Entziehung des später veräußerten Grundstücks angemeldet worden war (Beschluss vom 26. September 2013 - V ZR 295/12, ZOV 2013, 161).
  • KG, 21.01.2020 - 7 U 40/19

    Veräußerung eines restitutionsbelasteten Grundstücks: Anspruch eines

    Diese Lücke ist nach der Rechtsprechung des Senats durch die entsprechende Anwendung von § 681 Satz 2 § 668 BGB zu schließen (Beschluss vom 26 September 2013 - V ZR 295/12, ZOV 2013, 161).".
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