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   BAG, 06.08.1991 - 1 AZR 573/90   

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BAG, 06.08.1991 - 1 AZR 573/90 (https://dejure.org/1991,22447)
BAG, Entscheidung vom 06.08.1991 - 1 AZR 573/90 (https://dejure.org/1991,22447)
BAG, Entscheidung vom 06. August 1991 - 1 AZR 573/90 (https://dejure.org/1991,22447)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrigkeit einer Umsetzung bzw. Versetzung eines Mitarbeiters der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines Mangels bei der Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens - Rechtliche Ausgestaltung der Erforderlichkeit einer Beteiligung des Gesamtpersonalrats nach § 82 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1992, 128
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 8.88

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Versetzung

    Auszug aus BAG, 06.08.1991 - 1 AZR 573/90
    Zuständig für die Mitbestimmung ist der Personalrat derjenigen Dienststelle, die die Versetzung bzw. Umsetzung verfügt (BVerwGE 78, 257, 259 [BVerwG 06.11.1987 - BVerwG 6 P 2.85]; 81, 288, 289).

    Mit Urteil vom 23. Februar 1989 - BVerwG 2 C 8.88 - (BVerwGE 81, 288 = DÖV 1989, 682 = PersV 1989, 528) hat der Zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, daß die Versetzung (eines Beamten) mit Zustimmung des Personalrats nicht wegen eines vom Dienststellenleiter zu verantwortenden Mangels bei der Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens (§ 69 Abs. 2 Satz 1, § 7 BPersVG) rechtswidrig ist.

  • BAG, 10.03.1983 - 2 AZR 356/81

    Mitbestimmungsverfahren - Dienstherr - Einleitender Personenkreis - Ordentliche

    Auszug aus BAG, 06.08.1991 - 1 AZR 573/90
    Für § 7 BPersVG ist allgemein anerkannt, daß der Dienststellenleiter Beschäftigte, die zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten der Dienststelle befugt sind, nicht generell zu seinem Sondervertreter in Personalvertretungsangelegenheiten bestellen kann, weil diese Vorschrift abschließend regelt, wer im Bereich der Personalvertretung für die Dienststelle handelt (Urteil des Zweiten Senats vom 10. März 1983 - 2 AZR 356/81 - AP Nr. 1 zu § 66 LPVG NW, zu I 2 d der Gründe, m.w.N.; Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, 4. Aufl., § 7 Rz 10).

    Dies gilt auch dann, wenn der Verfahrens fehler darin besteht, daß das Mitbestimmungsverfahren von einem personalvertretungsrechtlich zur Vertretung der Dienststelle gegenüber dem Personalrat nicht zuständigen Bediensteten eingeleitet worden ist (BAG Urteil vom 10. März 1983 - 2 AZR 356/81 - AP Nr. 1 zu § 66 LPVG NW, zu II der Gründe = PersV 1985, 25 = PersR 1985, 12 mit Anm. von Altvater).

  • BVerwG, 06.11.1987 - 6 P 2.85

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Versetzung - Dienstherr - Schriftliches

    Auszug aus BAG, 06.08.1991 - 1 AZR 573/90
    Zuständig für die Mitbestimmung ist der Personalrat derjenigen Dienststelle, die die Versetzung bzw. Umsetzung verfügt (BVerwGE 78, 257, 259 [BVerwG 06.11.1987 - BVerwG 6 P 2.85]; 81, 288, 289).

    Der Gesamtpersonalrat hat bei seiner Entscheidung auch die Belange der Beschäftigten der aufnehmenden Dienststelle zu berücksichtigen (vgl. entsprechend für die Stufenvertretung BVerwGE 78, 257, 259 [BVerwG 06.11.1987 - BVerwG 6 P 2.85]).

  • BVerwG, 08.10.1980 - 6 P 16.79

    Vorstand eines Sozialversicherungsträgers - Ersatzkasse -

    Auszug aus BAG, 06.08.1991 - 1 AZR 573/90
    Der Gesamtpersonalrat ist jedenfalls dann zuständig, wenn der Dienststellenleiter mit Wirkung für einen verselbständigten Dienststellenteil oder die Gesamtdienststelle entscheidet (Altvater/Bacher/Hörter/Sabottig/Schneider, BPersVG, 3. Aufl., § 82 Rz 11; für die Verteilung der Zuständigkeit zwischen dem bei einer Hauptverwaltung bestehenden Personalrat und der ebenfalls dort gebildeten Stufenvertretung nach § 82 Abs. 1 BPersVG vgl. BVerwGE 61, 51, 58 [BVerwG 08.10.1980 - 6 P 16/79] unter Hinweis auf BVerwGE 50, 80).

    Der Zweck der in § 88 Nr. 2 Satz 1 BPersVG getroffenen Regelung besteht, wie die Bezugnahme auf § 7 Satz 1 BPersVG zeigt, darin, den Vorstand zum Dienststellenleiter und damit zum Partner einer Personalvertretung zu machen (BVerwGE 61, 51, 53 f. [BVerwG 08.10.1980 - 6 P 16/79]).

  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

    Auszug aus BAG, 06.08.1991 - 1 AZR 573/90
    Für das Betriebsverfassungsgesetz hat der Senat entschieden, eine Versetzung, die ohne Zustimmung des Betriebsrats erfolgt, sei dem Arbeitnehmer gegenüber unwirksam (Urteil vom 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242 = AP Nr. 50 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 105/90

    Weiterbeschäftigungsurteil u. Beschäftigung i.S. v. § 4 BPersVG

    Auszug aus BAG, 06.08.1991 - 1 AZR 573/90
    Ebenso hat er für das Bundespersonalvertretungsgesetz entschieden, daß eine Abordnung bzw. Versetzung ohne Beteiligung des Personalrats unwirksam ist (Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 105/90 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BVerwG, 06.04.1984 - 6 P 12.82

    Zustimmung eines Personalrates zu einer mitbestimmungspflichtigen Versetzung -

    Auszug aus BAG, 06.08.1991 - 1 AZR 573/90
    Ob der Kläger im Sinne von § 75 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG "versetzt" wird, beurteilt sich auf der Grundlage des auf sein Beschäftigungsverhältnis anzuwendenden Statusrechts und nach Maßgabe des verwaltungsorganisatorischen Aufbaus der Dienststelle, der er angehört (BVerwG Beschluß vom 6. April 1984 - BVerwG 6 P 12.82 - Buchholz 238.36 § 6 Nds.PersVG Nr. 1).
  • BVerwG, 19.12.1975 - VII P 15.74

    Vergabe eines Dienstpostens - Dienststellenzugehörigkeit - Personalrat der

    Auszug aus BAG, 06.08.1991 - 1 AZR 573/90
    Der Gesamtpersonalrat ist jedenfalls dann zuständig, wenn der Dienststellenleiter mit Wirkung für einen verselbständigten Dienststellenteil oder die Gesamtdienststelle entscheidet (Altvater/Bacher/Hörter/Sabottig/Schneider, BPersVG, 3. Aufl., § 82 Rz 11; für die Verteilung der Zuständigkeit zwischen dem bei einer Hauptverwaltung bestehenden Personalrat und der ebenfalls dort gebildeten Stufenvertretung nach § 82 Abs. 1 BPersVG vgl. BVerwGE 61, 51, 58 [BVerwG 08.10.1980 - 6 P 16/79] unter Hinweis auf BVerwGE 50, 80).
  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund dringender betrieblicher

    Auszug aus BAG, 06.08.1991 - 1 AZR 573/90
    Mit der Vornahme einzelner Handlungen, insbesondere der Einleitung des Verfahrens, können jedoch im konkreten Fall auch andere Bedienstete beauftragt werden (vgl. Urteil des Siebten Senats vom 27. Februar 1987 - 7 AZR 652/85 - BAGE 54, 215, 222 f. = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu I 3 a und b der Gründe).
  • BAG, 21.01.2004 - 6 AZR 583/02

    Tarifliche Versetzungsbefugnis - Dienstort

    Zuständig für die Mitbestimmung ist der Personalrat der die Versetzung verfügenden Dienststelle (BAG 6. August 1991 - 1 AZR 573/90 - ZTR 1992, 128, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 182/09

    Personalgestellung durch Landesgesetz

    Ob ein Beschäftigter versetzt wird, beurteilt sich damit auf der Grundlage des auf sein Beschäftigungsverhältnis anzuwendenden Statusrechts und nach Maßgabe des verwaltungsorganisatorischen Aufbaus der Dienststelle, der er angehört (BAG 6. August 1991 - 1 AZR 573/90 - zu II 2 der Gründe, ZTR 1992, 128).
  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 21/09

    Personalgestellung durch Landesgesetz

    Ob ein Beschäftigter versetzt wird, beurteilt sich damit auf der Grundlage des auf sein Beschäftigungsverhältnis anzuwendenden Statusrechts und nach Maßgabe des verwaltungsorganisatorischen Aufbaus der Dienststelle, der er angehört (BAG 6. August 1991 - 1 AZR 573/90 - zu II 2 der Gründe, ZTR 1992, 128).
  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 374/09

    Personalgestellung durch Landesgesetz

    Ob ein Beschäftigter versetzt wird, beurteilt sich damit auf der Grundlage des auf sein Beschäftigungsverhältnis anzuwendenden Statusrechts und nach Maßgabe des verwaltungsorganisatorischen Aufbaus der Dienststelle, der er angehört (BAG 6. August 1991 - 1 AZR 573/90 - zu II 2 der Gründe, ZTR 1992, 128) .
  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 146/09

    Personalgestellung durch Landesgesetz

    Ob ein Beschäftigter versetzt wird, beurteilt sich damit auf der Grundlage des auf sein Beschäftigungsverhältnis anzuwendenden Statusrechts und nach Maßgabe des verwaltungsorganisatorischen Aufbaus der Dienststelle, der er angehört (BAG 6. August 1991 - 1 AZR 573/90 - zu II 2 der Gründe, ZTR 1992, 128) .
  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 95/09

    Personalgestellung durch Landesgesetz

    Ob ein Beschäftigter versetzt wird, beurteilt sich damit auf der Grundlage des auf sein Beschäftigungsverhältnis anzuwendenden Statusrechts und nach Maßgabe des verwaltungsorganisatorischen Aufbaus der Dienststelle, der er angehört (BAG 6. August 1991 - 1 AZR 573/90 - zu II 2 der Gründe, ZTR 1992, 128) .
  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 84/09

    Personalgestellung durch Landesgesetz

    Ob ein Beschäftigter versetzt wird, beurteilt sich damit auf der Grundlage des auf sein Beschäftigungsverhältnis anzuwendenden Statusrechts und nach Maßgabe des verwaltungsorganisatorischen Aufbaus der Dienststelle, der er angehört (BAG 6. August 1991 - 1 AZR 573/90 - zu II 2 der Gründe, ZTR 1992, 128).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 336/11

    Vertragsauslegung - Keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei

    Bei Abordnungen wie auch Versetzungen dient der Mitbestimmungstatbestand nicht unwesentlich dem Schutz der Interessen des Betroffenen, so dass die fehlende Mitbestimmung zur Unwirksamkeit der Maßnahme führt (BAG 6, 8.1991 - 1 AZR 573/90 - zu II 5 der Gründe, ZTR 1992, 128; 15.1.1991 - 1 AZR 105/90 - zu II 4 der Gründe, NZA 1991, 695).
  • LAG Düsseldorf, 10.12.1996 - 8 Sa 1466/96

    Personalrat: Anhörungsrecht bei Kündigung

    - 7 AZR 907/97 - AP Nr. 1 zu § 72 BPersVG) entwickelt hat und die vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 06.08.1991 - 1 AZR 573/90 - ZTR 1992, 128 - unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das oben zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nochmals bestätigt worden ist.
  • LAG Hamm, 05.11.1998 - 17 Sa 1080/98

    Außerordentliche fristlose Kündigung; Umdeutung in individualrechtlich wirksame

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  • LAG Sachsen-Anhalt, 25.04.1995 - 8 Sa 834/94

    Probezeit; Arbeitsverhältnis; Kündigung; Wirksamkeit; Personalrat; Anhörung

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.04.2010 - 6 Sa 472/09

    Versetzung, Arbeitsort, billiges Ermessen, Abmahnung, Entfernung aus der

  • ArbG Magdeburg, 26.01.2012 - 6 Ca 2045/11

    Unwirksame Haushaltsbefristung - Versetzung ohne ordnungsgemäße

  • LAG Hamm, 12.03.1992 - 17 Sa 1797/91

    Kündigung; Personalrat; Beteiligungsverfahren; Verwaltungsakt; Versetzung

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