Rechtsprechung
   BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 81/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2475
BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 81/91 (https://dejure.org/1992,2475)
BAG, Entscheidung vom 10.03.1992 - 3 AZR 81/91 (https://dejure.org/1992,2475)
BAG, Entscheidung vom 10. März 1992 - 3 AZR 81/91 (https://dejure.org/1992,2475)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2475) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgungsschaden wegen verspäteter Anmeldung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BGB § 611, §§ 280, 286, 249, 254, 198; ZPO § 139, § 561 Abs. 2
    Betriebliche Altersversorgung: Versorgungsschaden wegen verspäteter Anmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 263
  • BB 1992, 1860
  • DB 1992, 2252
  • ZTR 1992, 472
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 168/82

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Belehrungspflicht über die

    Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 81/91
    Es ist davon auszugehen, daß kein Arbeitnehmer sich rentenschädigend verhält (BAG Urteil vom 18. Dezember 1984 - 3 AZR 168/82 - AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu 2 der Gründe, m.w.N.).

    Als Arbeitgeberin des öffentlichen Dienstes hätte die Beklagte den Kläger über die bestehende Versicherungsverpflichtung bei der ZVK im Alter von 18 Jahren hinweisen müssen (zur Belehrungspflicht des öffentlichen Arbeitgebers vgl. BAGE 14, 193 [BAG 24.05.1963 - 1 AZR 66/62] = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst; BAG Urteil vom 18. Dezember 1984 - 3 AZR 168/82 - AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen; BAG Urteil vom 15. Oktober 1985 - 3 AZR 612/83 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen).

  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 7/88

    Neueinstellung nach BeschFG 1985

    Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 81/91
    Die Beklagte hat nicht angegeben, welche Fragen hätten gestellt werden müssen und vor allem, was die Partei darauf geantwortet hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Urteil vom 10. Juni 1988 - 2 AZR 7/88 - AP Nr. 5 zu § 1 BeschFG 1985).
  • BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 612/83

    Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers: Aushändigung der Satzung der VBL,

    Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 81/91
    Als Arbeitgeberin des öffentlichen Dienstes hätte die Beklagte den Kläger über die bestehende Versicherungsverpflichtung bei der ZVK im Alter von 18 Jahren hinweisen müssen (zur Belehrungspflicht des öffentlichen Arbeitgebers vgl. BAGE 14, 193 [BAG 24.05.1963 - 1 AZR 66/62] = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst; BAG Urteil vom 18. Dezember 1984 - 3 AZR 168/82 - AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen; BAG Urteil vom 15. Oktober 1985 - 3 AZR 612/83 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen).
  • BAG, 12.07.1968 - 3 AZR 218/67

    Pensionskasse - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 81/91
    Hat der Arbeitgeber aber seinen Beitritt zur Zusatzversorgungskasse im Betrieb verlautbart und praktiziert, dann hat der einzelne Arbeitnehmer einen vertraglichen Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber ihn zur Kasse anmeldet, sofern deren Satzung dies zuläßt (ständige Rechtsprechung des Senats seit dem Urteil vom 12. Juli 1968 - 3 AZR 218/67 - AP Nr. 128 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 24.05.1963 - 1 AZR 66/62

    Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Fürsorgepflicht -

    Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 81/91
    Als Arbeitgeberin des öffentlichen Dienstes hätte die Beklagte den Kläger über die bestehende Versicherungsverpflichtung bei der ZVK im Alter von 18 Jahren hinweisen müssen (zur Belehrungspflicht des öffentlichen Arbeitgebers vgl. BAGE 14, 193 [BAG 24.05.1963 - 1 AZR 66/62] = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst; BAG Urteil vom 18. Dezember 1984 - 3 AZR 168/82 - AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen; BAG Urteil vom 15. Oktober 1985 - 3 AZR 612/83 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen).
  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 95/84

    Leasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft

    Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 81/91
    Für die Tatsachen, die einen Schadensersatzanspruch aus Gründen der Vorteilsausgleichung mindern sollen, ist nicht der Geschädigte, sondern der Ersatzpflichtige darlegungs- und gegebenenfalls beweispflichtig (vgl. BGH Urteil vom 24. April 1985 - VIII ZR 95/84 - BGHZ 94, 195, 217) [BGH 24.04.1985 - VIII ZR 95/84].
  • LAG Düsseldorf, 27.05.2020 - 12 Sa 716/19

    Schadensersatzanspruch für entgangenes Elterngeld - verspätete Lohnzahlung

    aa)Gemäß § 254 Abs. 1 BGB hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem Schuldner oder dem Gläubiger des Ersatzanspruchs verursacht worden ist (BAG 10.03.1992 - 3 AZR 81/91, juris Rn. 22; BAG 12.04.2011 - 9 AZR 229/10, juris Rn. 102).
  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 136/08

    Anspruch auf Verschaffung einer Versorgung - Vertrauensschutz bei verlautbarter

    Die in der Satzung einer Versorgungseinrichtung statuierte Verpflichtung des Arbeitgebers, Arbeitnehmer zur Zusatzversorgung anzumelden, begründet für den betroffenen Arbeitnehmer keinen vertraglichen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf eine der Satzung entsprechende Versorgungszusage (vgl. BAG 10. März 1992 - 3 AZR 81/91 - zu 1 b der Gründe, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 34 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 58).

    Erst wenn der Arbeitgeber seinen Beitritt zu einer Versorgungseinrichtung im Betrieb verlautbart, erwächst für den einzelnen Arbeitnehmer ein vertraglicher Anspruch darauf, dass ihn der Arbeitgeber, sofern die Satzung der Versorgungseinrichtung dies zulässt, zu der Versorgungseinrichtung anmeldet (vgl. BAG 10. März 1992 - 3 AZR 81/91 - aaO).

  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 69/99

    Versorgungsschaden durch Verletzung der Hinweispflicht

    Damit bestand bei Einstellung des Klägers auch für nichtdeutsche Arbeitnehmer bei entsprechender Antragstellung zumindest aus betrieblicher Übung ein Anspruch auf Versicherung bei der VBL (vgl. BAG 12. Juli 1968 - 3 AZR 218/67 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 128 = EzA BGB § 242 Nr. 18; 10. März 1992 - 3 AZR 81/91 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 34 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 58).
  • LAG Düsseldorf, 13.06.2012 - 12 Sa 751/12

    Anspruch aus Direktversicherung

    aa)Gemäß § 254 Abs. 1 BGB hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem Schuldner oder dem Gläubiger des Ersatzanspruchs verursacht worden ist (BAG 10.03.1992 - 3 AZR 81/91, ZTR 1992, 472 Rn. 22; BAG 12.04.2011 - 9 AZR 229/10, DB 2011, 2538 Rn. 102).
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.09.2004 - 2 Sa 234/04

    Baugewerbe, Urlaubskasse, Verfahrenstarifvertrag, Schutzgesetz,

    Alle sind dabei nicht von der Verletzung eines Schutzgesetzes ausgegangen, ebenso wie das in 2 dieser Fälle mit der Revision angerufene BAG (Urteil vom 10.03.1992 - 3 AZR 81/91 - EzA BGB § 611 Nr. 58 Fürsorgepflicht = BB 1992, Abs. 60 = NZA 1993, 263; Urteil vom 13.12.1988 - 3 AZR 252/87 - EzA BGB § 611 Nr. 53 Fürsorgepflicht).
  • LAG Hessen, 12.07.1995 - 8 Sa 1410/94

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Anmeldung des Mitarbeiters zur Kirchlichen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht