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   LAG Düsseldorf, 04.02.1997 - 16 Sa 1554/96   

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LAG Düsseldorf, 04.02.1997 - 16 Sa 1554/96 (https://dejure.org/1997,5005)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.02.1997 - 16 Sa 1554/96 (https://dejure.org/1997,5005)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Februar 1997 - 16 Sa 1554/96 (https://dejure.org/1997,5005)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Eingruppierung:Personalhauptsachbearbeiter bei einem Hochschul-Studentenwerk

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BAT § 22, VergGr. V b Fallgr. 1 a, IV b Fallgr. 1 a, IV a Fallgr. 1 a, VergO Teil I (Bund/Länder)
    Eingruppierung:Personalhauptsachbearbeiter bei einem Hochschul-Studentenwerk

  • LAG Düsseldorf PDF

    BAT § 22, VergGr. V b Fallgr. 1 a, IV b Fallgr. 1 a, IV a Fallgr. 1 a, VergO Teil I (Bund/Länder)
    Eingruppierung:Personalhauptsachbearbeiter bei einem Hochschul-Studentenwerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hauptsachbearbeiter für Personalangelegenheiten ; Personalstelle ; Hochschul-Studentenwerk; Eingruppireung ; Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit; Besonders schwierige Tätigkeit ; Besondere Umstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAT § 22
    Eingruppierung: Hauptsachbearbeiters im Studentenwerk

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1997, 325
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93

    Sachbearbeiter für private Vertragsangelegenheiten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.02.1997 - 16 Sa 1554/96
    Sie kann ihren Grund haben im Behördenapparat selbst, den Auswirkungen der Tätigkeit auf die Lebensverhältnisse Dritter oder in sonstigen vergleichbaren Konsequenzen (ebenso BAG vom 17.08.1994 - 4 AZR 644/93 - AP Nr. 183 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 3 c der Gründe).

    Dabei muß sich die Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit selbst ergeben, nicht etwa nur aus belastenden Bedingungen, unter denen die Tätigkeit geleistet werden muß (BAG vom 17.08.1994 - 4 AZR 644/93 - AP Nr. 183 a. a. O., zu II 3 e der Gründe; ebenso BAG vom 20.09.1995 - 4 AZR 413/94 - AP Nr. 205 a. a. O., zu II 4 c aa der Gründe).

    - 4 AZR 644/93 - AP Nr. 183 a. a. O., zu II 3 c der Gründe) von einer besonders verantwortungsvollen Tätigkeit des Klägers aus.

    IV b Fallgruppe 1 a (vgl. BAG vom 17.08.1994, a. a. O.), jedoch nicht dem Heraushebungsmerkmal der besonderen Schwierigkeit der vom Kläger beanspruchten Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 1 a BAT (Bund/Länder).

    ff) Auch der Umstand, daß der Kläger im Hinblick auf die Anzahl der bei der Beklagten beschäftigten Arbeitnehmer möglicherweise eine Vielzahl von Personalangelegenheiten parallel zu bearbeiten hat und hierbei außerdem einem Zeitdruck unterstehen mag, begründet keine besondere Schwierigkeit im tariflichen Sinn (vgl. auch BAG vom 17.08.1994 - 4 AZR 644/93 - a. a. O., zu II 3 d der Gründe).

  • ArbG Wuppertal, 28.08.1996 - 5 Ca 5839/95

    Eingruppierung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.02.1997 - 16 Sa 1554/96
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 28.08.1996 - 5 Ca 5839/95 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    - 5 Ca 5839/95 -, auf dessen Inhalt Bezug genommen wird, abgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 28.08.1996 - 5 Ca 5839/95 - abzuändern und festzustellen, daß seine Tätigkeit ab dem 01.04.1993 nach Vergütungsgruppe IV a BAT zu vergüten ist.

  • BAG, 19.05.1982 - 4 AZR 762/79

    Bestimmung der tarifgerechten Vergütung - Begriff des Arbeitsvorgangs -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.02.1997 - 16 Sa 1554/96
    ee) Auch die Anzahl der vom Kläger anzuwendenden Vorschriften und ihr Wechsel, die zwar im Einzelfall zur Bejahung des Merkmals der besonderen Schwierigkeit führen können (vgl. BAG vom 19.05.1982 - 4 AZR 762/79 - AP Nr. 61 zu §§ 22, 23 BAT 1975) halten sich hier im Rahmen dessen, was bei einer Sachbearbeitung von Personalangelegenheiten mit gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen und der hierin bereits enthaltenen Steigerung der Tiefe und Breite nach noch als üblich anzusehen ist.

    Dies mag anders zu beurteilen sein, wenn besonders viele Vorschriften nebeneinander anzuwenden sind und diese darüber hinaus auch noch ständigen Änderungen unterworfen sind (vgl. BAG vom 19.05.1982 - 4 AZR 762/79 - a. a. O.) oder wenn besondere Erschwernisse inhaltlicher Art hinzutreten.

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.02.1997 - 16 Sa 1554/96
    Sie muß sich in gewichtiger, beträchtlicher Weise herausheben, da die Tarifvertragsparteien ausdrücklich eine besonders verantwortungsvolle Tätigkeit verlangen (vgl. BAG vom 19.03.1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu 5 a der Gründe).

    Die an sich bereits bestehende Schwierigkeit der Tätigkeit des Klägers im tariflichen Sinne muß, um der von ihm beanspruchten Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 1 a zu entsprechen, durch besondere Schwierigkeit, mithin in erhöhter, herausgehobener Weise gesteigert sein (BAG vom 19.03.1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 a. a. O., zu 5 b der Gründe), wie dies bezüglich der fachlichen Qualifikation der Angestellten etwa bei Vorhandensein besonderer Spezialkenntnisse der Fall sein kann (vgl. BAG vom 19.03.1986 - 4 AZR 642/84 - a. a. O., zu V c der Gründe).

  • BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 413/94

    Eingruppierung einer Gleichstellungs-/Frauenbeauftragten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.02.1997 - 16 Sa 1554/96
    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit des Klägers als unstreitig ansehen und die Beklagte Tätigkeitsmerkmale einer jeweiligen Vergütungsgruppe als (noch) erfüllt erachtet (std. Rspr., vgl. BAG vom 20.09.1995 - 4 AZR 413/94 - AP Nr. 205 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 4 der Gründe).

    Dabei muß sich die Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit selbst ergeben, nicht etwa nur aus belastenden Bedingungen, unter denen die Tätigkeit geleistet werden muß (BAG vom 17.08.1994 - 4 AZR 644/93 - AP Nr. 183 a. a. O., zu II 3 e der Gründe; ebenso BAG vom 20.09.1995 - 4 AZR 413/94 - AP Nr. 205 a. a. O., zu II 4 c aa der Gründe).

  • BAG, 15.11.1972 - 4 AZR 50/72

    Berufungsurteil - Berufungsgericht - Eingruppierungsstreitigkeiten - Überwiegend

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.02.1997 - 16 Sa 1554/96
    ee) Auch die Anzahl der vom Kläger anzuwendenden Vorschriften und ihr Wechsel, die zwar im Einzelfall zur Bejahung des Merkmals der besonderen Schwierigkeit führen können (vgl. BAG vom 19.05.1982 - 4 AZR 762/79 - AP Nr. 61 zu §§ 22, 23 BAT 1975) halten sich hier im Rahmen dessen, was bei einer Sachbearbeitung von Personalangelegenheiten mit gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen und der hierin bereits enthaltenen Steigerung der Tiefe und Breite nach noch als üblich anzusehen ist.
  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 302/83

    Eingruppierung von BAföG-Sachbearbeiter - Einteilung einer Tätigkeit -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.02.1997 - 16 Sa 1554/96
    Zum anderen ist nicht erkennbar, daß die gutachterliche Stellungnahme von den aufeinander aufbauenden tariflichen Steigerungsmerkmalen ausgeht und hierbei eine entsprechende Subsumtion durch Unterordnung des Sachverhalts unter den entsprechenden Rechtsbegriff (vgl. BAG vom 24.08.1983 - 4 AZR 302/83 - AP Nr. 79 zu §§ 22, 23 BAT 1975), hier unter das streitige Heraushebungsmerkmal der besonderen Schwierigkeit, vornimmt.
  • BAG, 04.04.1984 - 4 AZR 95/82

    Eingruppierung: Leiter einer Lohnrechnungsstelle bei der Bundeswehr

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.02.1997 - 16 Sa 1554/96
    Diese bei ihm vorhandenen Fachkenntnisse sind nicht nur gründlich und vielseitig (Vergütungsgruppe V c), sondern im Hinblick auf Qualität und Quantität sowohl der Tiefe als auch der Breite nach gesteigert, wobei sich die Tiefe der geforderten Fachkenntnisse auch aus dem Ausmaß ihrer Breite ergeben kann (vgl. BAG vom 04.04.1984 - 4 AZR 95/82 - n. v.).
  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 26/95

    Eingruppierung einer Kinderpflegerin; Zweitkraft

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.02.1997 - 16 Sa 1554/96
    Die ständige Rechtsprechung versteht ihn als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (vgl. u. a. BAG vom 12.06.1996 - 4 AZR 26/95 - AP Nr. 216 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 2 a der Gründe).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2016 - 5 Sa 226/15

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für Widersprüche und Klagen im Jobcenter

    Der Angestellte mit Fachhochschulabschluss wird bei Eintritt in den öffentlichen Dienst als Berufsanfänger in der Regel nach Vergütungsgruppe V b BAT vergütet (BAG, Urteil vom 15. Februar 2006 - 4 AZR 645/04 - Rn. 27, juris = ZTR 2006, 491; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 08. Mai 2009 - 5 Sa 266/08 - Rn. 35, juris; LAG Düsseldorf, Urteil vom 04. Februar 1997 - 16 Sa 1554/96 - Rn. 37, juris = ZTR 1997, 325; LAG Hessen, Urteil vom 20. Februar 1996 - 9 Sa 1135/95 - Rn. 27, juris = EzBAT §§ 22, 23 BAT B1 VergGr V b Nr. 8).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 5 Sa 227/15

    Korrigierende Rückstufung einer Personalserviceberaterin für Arbeitgeber im

    Der Angestellte mit Fachhochschulabschluss wird bei Eintritt in den öffentlichen Dienst als Berufsanfänger in der Regel nach Vergütungsgruppe V b BAT vergütet (BAG, Urteil vom 15. Februar 2006 - 4 AZR 645/04 - Rn. 27, juris = ZTR 2006, 491; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 08. Mai 2009 - 5 Sa 266/08 - Rn. 35, juris; LAG Düsseldorf, Urteil vom 04. Februar 1997 - 16 Sa 1554/96 - Rn. 37, juris = ZTR 1997, 325; LAG Hessen, Urteil vom 20. Februar 1996 - 9 Sa 1135/95 - Rn. 27, juris = EzBAT §§ 22, 23 BAT B1 VergGr V b Nr. 8).
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