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   BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 83/03   

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https://dejure.org/2003,3732
BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 83/03 (https://dejure.org/2003,3732)
BAG, Entscheidung vom 21.10.2003 - 3 AZR 83/03 (https://dejure.org/2003,3732)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - 3 AZR 83/03 (https://dejure.org/2003,3732)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - beamtenförmige Versorgung eines privatrechtlich angestellten Bahnarztes - Anrechnung des weiterhin erzielten Einkommens als Arzt auf die Versorgung wegen Dienstunfähigkeit - Auskunftspflicht des Arztes - Kürzungsbefugnis des Arbeitgebers ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines Bahnarztes bei der Deutschen Bahn wegen Nebeneinkünfte aus privatärztlicher Tätigkeit; Wirksamkeit einer dynamische Verweisungsklausel auf die Versorgung der Bahnbeamten; Anrechenbarkeit privatärztlich erzielter Einkünfte; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Tarifrecht; Öffentlicher Dienst; Gleichbehandlung - Betriebliche Altersversorgung: beamtenförmige Versorgung eines privatrechtlich angestellten Bahnarztes; Anrechnung des weiterhin erzielten Einkommens als Arzt auf die Versorgung wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Anrechnung von Erwerbseinkommen auf eine Betriebsrente wegen Dienstunfähigkeit?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anrechnung von Erwerbseinkommen auf eine Betriebsrente wegen Dienstunfähigkeit?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2004, 386
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 83/03
    Dies ist bereits ihrem Wortlaut nach eine sogenannte dynamische Verweisungsklausel, die sachgerecht ist und am besten den Interessen beider Vertragsparteien entspricht (BAG 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8, zu 2 b der Gründe; 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3, zu B I der Gründe).

    Die angemessene, lebenslange Alimentation des Beamten und seiner Familie ist auch nach Einführung der Anrechnungs- bzw. Ruhensvorschriften des § 53 BeamtVG noch gewährleistet (BVerfG 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256, 294 f.; BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3, zu B VI 1 der Gründe, beide zu § 55 BeamtVG).

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 83/03
    Dabei genügt im Regelungsbereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts ein sachlicher Grund für eine gesetzliche Differenzierung, der Gesetzgeber muss nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste aller möglichen Lösungen gewählt haben (BVerfG 29. November 1989 - 1 BvR 1402, 1528/87 - BVerfGE 81, 108, 117 f.; 8. Oktober 1991 - 1 BvL 50/86 - BVerfGE 84, 348, 359).
  • BAG, 17.12.1960 - 3 AZR 125/59

    Gemeinde - Eigenschaft als Arbeitgeber - Selbstverwaltungsrecht -

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 83/03
    Solche typisierten Erklärungen unterliegen der unbeschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle (BAG 17. Dezember 1960 - 3 AZR 125/59 - BAGE 10, 271, 277 f.; 3. Mai 1979 - 2 AZR 679/77 - BAGE 32, 7, 9 f.; 20. Juni 1985 - 2 AZR 427/84 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 33 = EzA KSchG § 4 Ausgleichsquittung Nr. 1, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 427/84

    Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 83/03
    Solche typisierten Erklärungen unterliegen der unbeschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle (BAG 17. Dezember 1960 - 3 AZR 125/59 - BAGE 10, 271, 277 f.; 3. Mai 1979 - 2 AZR 679/77 - BAGE 32, 7, 9 f.; 20. Juni 1985 - 2 AZR 427/84 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 33 = EzA KSchG § 4 Ausgleichsquittung Nr. 1, zu B I 2 der Gründe).
  • BGH, 20.10.1977 - II ZR 25/77

    Altersversorgung Beamte und Bezugnahme auf privatrechtliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 83/03
    Zwar dürfen auch bei einer umfassenden Verweisung auf das Beamtenrecht solche Bestimmungen nicht herangezogen werden, deren Anwendung auf Nichtbeamte sinnwidrig wäre (BAG 14. Juli 1970 - 3 AZR 410/69 - AP BGB § 242 Ruhegehalt - Beamtenversorgung Nr. 1, zu 2 der Gründe; BGH 20. Oktober 1977 - II ZR 25/77 - AP BGB § 242 Ruhegehalt - Beamtenversorgung Nr. 5, zu 1 a der Gründe).
  • BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 14/01

    Abbau einer tariflichen Überversorgung

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 83/03
    Eine statische Verweisung lässt sich nicht damit begründen, dass in der Bezugnahme auf die Beamtenversorgung die Worte "in der jeweils geltenden Fassung" fehlen (BAG 20. August 2002 - 3 AZR 14/01 - AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 9).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 83/03
    Dabei genügt im Regelungsbereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts ein sachlicher Grund für eine gesetzliche Differenzierung, der Gesetzgeber muss nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste aller möglichen Lösungen gewählt haben (BVerfG 29. November 1989 - 1 BvR 1402, 1528/87 - BVerfGE 81, 108, 117 f.; 8. Oktober 1991 - 1 BvL 50/86 - BVerfGE 84, 348, 359).
  • BAG, 11.12.1990 - 3 AZR 438/89

    Betriebsrente bei Einkünften im öffentlichen Dienst - Kürzung der Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 83/03
    Die Höchstgrenzen- und Anrechnungsregelungen des § 53 BeamtVG gehören zu den Bestimmungen, die auf Arbeitsverhältnisse entsprechend angewendet werden können (BAG 11. Dezember 1990 - 3 AZR 438/89 -, zu II 1 der Gründe).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 83/03
    Dieser gebietet dem Gesetzgeber, unter stetiger Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfG 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89, 963, 964/94 - BVerfGE 98, 365 mwN).
  • BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 61/87

    Anrechnung von Renten auf Beamtenversorgung

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 83/03
    Dies ist bereits ihrem Wortlaut nach eine sogenannte dynamische Verweisungsklausel, die sachgerecht ist und am besten den Interessen beider Vertragsparteien entspricht (BAG 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8, zu 2 b der Gründe; 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3, zu B I der Gründe).
  • BAG, 09.07.1991 - 3 AZR 337/90

    Anrechnung von Erwerbseinkünften auf Betriebsrenten

  • BAG, 14.07.1970 - 3 AZR 410/69

    Angestellter des öffentlichen Dienstes - Gehaltsbezüge eines Beamten -

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

  • LAG Köln, 22.10.2002 - 9 (13) Sa 500/02

    Anwendbarkeit der Bestimmungen des Versorgungsformgesetzes 98; Anrechnung der

  • BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 35.96

    Anrechnung privaten Erwerbseinkommens auf Beamtenversorgung bei vorzeitigem

  • BAG, 03.05.1979 - 2 AZR 679/77

    Ausgleichsquittung - Kündigungsschutzklage - Aufhebungsvertrag - Vergleich -

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 798/08

    Betriebliche Altersversorgung - Verweis auf Beamtenrecht

    Wird ausschließlich bezüglich der Berechnung der Betriebsrente - wie hier - umfassend auf das Beamtenversorgungsrecht Bezug genommen, so sind die beamtenversorgungsrechtlichen Bestimmungen integraler Bestandteil des Betriebsrentenanspruchs (vgl. BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - zu I 5 b der Gründe, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 - zu III 2 a der Gründe; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 83/03 - zu I 3 d der Gründe, ZTR 2004, 386; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 252/03 - zu I 3 d der Gründe, zur Verweisung auf die jeweils geltenden Vorschriften des BeamtVG) .

    Infolge der dynamischen Verweisung auf das Beamtenversorgungsrecht sind die jeweils geltenden Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes integraler Bestandteil des Betriebsrentenanspruchs (vgl. BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - zu I 5 b der Gründe, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 - zu III 2 a der Gründe; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 83/03 - zu I 3 d der Gründe, ZTR 2004, 386; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 252/03 - zu I 3 d der Gründe) .

    Die Anwendung der Bestimmungen des Beamtenversorgungsrechts darf zwar im Einzelfall nicht dazu führen, dass zwingende Grundwertungen des Betriebsrentenrechts beeinträchtigt werden oder gegen zwingende Bestimmungen des Betriebsrentenrechts verstoßen wird (vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 83/03 - zu I 3 c der Gründe, ZTR 2004, 386; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 252/03 - zu I 3 c der Gründe).

  • BGH, 21.02.2013 - 1 StR 633/12

    Urteil gegen ehemaligen Minister des Landes Brandenburg rechtskräftig

    Vielmehr ist auch die Höhe der voraussichtlichen anrechenbaren Einkünfte anzuzeigen, da andernfalls eine Anwendung der Ruhensregelungen bzw. eine Anrechnung des Erwerbseinkommens nicht möglich ist (vgl. BAG, Urteil vom 21. Oktober 2003 - 3 AZR 83/03, ZTR 2004, 386; Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, BeamtVG § 62 Rn. 16 ).
  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 898/08

    Betriebsrente - Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht

    Infolge der dynamischen Verweisung auf das Beamtenversorgungsrecht sind die jeweils geltenden Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes integraler Bestandteil des Betriebsrentenanspruchs (vgl. BAG 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 - zu III 2 a der Gründe; 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - zu I 5 b der Gründe, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 83/03 - zu I 3 d der Gründe, ZTR 2004, 386; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 252/03 - zu I 3 d der Gründe) .
  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 528/10

    Dienstordnungsangestellter - Versorgungsbezüge nach beamtenrechtlichen

    Die angemessene lebenslange Alimentation des Beamten und seiner Familie ist auch unter Berücksichtigung der Anrechnungs- bzw. Ruhensvorschriften des § 55 BeamtVG gewährleistet (BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 83/03 - zu I 3 d der Gründe, ZTR 2004, 386 unter Verweis auf BVerfG 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - zu C der Gründe, BVerfGE 76, 256; BAG 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 - zu III 1 b der Gründe).

    Dabei genügt im Regelungsbereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts ein sachlicher Grund für eine gesetzliche Differenzierung; der Gesetzgeber muss nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste aller möglichen Lösungen gewählt haben (BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 83/03 - zu I 3 d der Gründe, ZTR 2004, 386; BVerfG 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - zu C III 1 der Gründe, BVerfGE 76, 256) .

  • LAG Köln, 09.06.2008 - 2 Sa 265/08

    Betriebsrentenanpassung; Altersdiskriminierung; Essener Verband; Leistungsordnung

    In der Entscheidung vom 12.06.2007 - 3 AZR 83/03 - hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Zusammenfassung von Anpassungsstichtagen in einem Jahr zulässig ist, soweit sich die erste Anpassungsentscheidung um höchstens sechs Monate verzögert (Rz. 14).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 336/11

    Vertragsauslegung - Keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei

    Dieses Erfordernis, wie auch das Zustellungsgebot für die Eröffnungsmitteilung gemäß § 221 LBG a.F., war nicht etwa wegen der Geltungsbegrenzung beamtenrechtlicher Regelungen nicht zu entsprechen (vgl. etwa BAG 21.10.2003 - 3 AZR 83/03 - zu I 3 a der Gründe, ZTR 2004, 386); ihm hätte ohne Weiteres auch im Verhältnis der Parteien genügt werden können und müssen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2017 - 5 Sa 377/16

    Betriebliche Altersversorgung - Zusage einer beamtengleichen Versorgung -

    Auch bei einer umfassenden Verweisung auf das Beamtenrecht dürfen allerdings solche Bestimmungen nicht herangezogen werden, deren Anwendung auf Nichtbeamte "sinnwidrig" wäre (vgl. BAG 21.10.2003 - 3 AZR 83/03 - Rn. 29 mwN.).
  • VG Minden, 07.03.2019 - 12 K 1442/17
    - anders VG Gelsenkirchen Beschluss vom 19. Dezember 2005 - 12 L 1488/05 - juris Rn. 4, 30, und wohl auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Oktober 2003 - 3 AZR 83/03 -, juris Rn. 39, -.
  • LAG Hessen, 22.04.2015 - 6 Sa 979/14

    Kürzung des Ruhegehalts aufgrund Weigerung des Versorgungsempfängers zur Abgabe

    Insoweit unterscheidet sich der Fall nicht von dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 21. Oktober 2013 - 3 AZR 83/03 - zugrunde liegenden Sachverhalt, dort war der Kläger zum 31. Oktober 2000 in den Ruhestand versetzt worden und wurde erstmals mit Schreiben vom 15. November 2000 zur Auskunftserteilung aufgefordert.
  • VG München, 30.03.2017 - M 12 K 16.3197

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge wegen der Anrechnung von Gewinnen aus

    Der Kläger hat die Auskunft vorsätzlich und trotz mehrmaliger, ausdrücklicher Belehrung über die Anzeigepflicht und die versorgungsrechtlichen Folgen einer unterlassenen Anzeige verweigert (vgl. BAG, U.v. 21.10.2003 - 3 AZR 83/03, juris Rn. 39).
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