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   BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 658/03   

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BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 658/03 (https://dejure.org/2004,2975)
BAG, Entscheidung vom 16.12.2004 - 6 AZR 658/03 (https://dejure.org/2004,2975)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 6 AZR 658/03 (https://dejure.org/2004,2975)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Zuweisung unterwertiger Tätigkeit

  • IWW

    TV Deutsche Post Nr. 444 § 3 TV Deutsche Post Nr. 444 § 4 TV Deutsche Post Nr. 444 § 5 TV Deutsche Post Nr. 444 § 6 Abs. 1 TV Deutsche Post Nr. 444 § 13 Abs. 3 ZPO § 256 Abs. 1
    ETV Deutsche Post Nr. 444, ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Rechtmäßigkeit der Zuweisung einer unterwertigen Tätigkeit anlässlich einer Rationalisierungsmaßnahme; Auslegung eines Tarifvertrages; Verpflichtung zur Ausübung einer untertariflichen Tätigkeit; Anspruch auf die arbeitsvertraglich ...

  • Judicialis

    TV Deutsche Post Nr. 444 § 3; ; TV Deutsche Post Nr. 444 § 4; ; TV Deutsche Post Nr. 444 § 5; ; TV Deutsche Post Nr. 444 § 6 Abs. 1; ; TV Deutsche Post Nr. 444 § 13 Abs. 3; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlicher Dienst - Auslegung § 13 Abs. 3 TV Nr. 444 Deutsche Post; vorübergehende Übertragung einer geringerwertigen Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 840 (Ls.)
  • ZTR 2005, 424
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 523/00

    Wegfall des Feststellungsinteresses bei vergangenheitsbezogenen Anordnungen des

    Auszug aus BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 658/03
    Das nach § 256 Abs. 1 ZPO besondere Feststellungsinteresse ist Sachurteilsvoraussetzung und deshalb in jeder Lage des Verfahrens - auch in der Revisionsinstanz - von Amts wegen zu prüfen (BAG 26. September 2002 - 6 AZR 523/00 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 73 = EzA ZPO § 256 Nr. 67, zu I 2 der Gründe; 6. Mai 2003 - 1 AZR 340/02 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 80, zu 1 der Gründe, jeweils mwN).

    Wird ein zunächst gegenwärtiges Rechtsverhältnis durch Zeitablauf oder durch den Eintritt eines sonstigen Ereignisses (zB Beendigung des Arbeitsverhältnisses) während des Rechtsstreits zu einem vergangenen, bleibt eine Feststellungsklage nur zulässig, wenn sich aus der begehrten Feststellung noch Rechtswirkungen für die Zukunft ergeben können (BAG 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - BAGE 74, 201, 203; 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - BAGE 85, 347, 349 f.; 26. September 2002 - 6 AZR 523/00 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 73 = EzA ZPO § 256 Nr. 67, zu I 2 der Gründe).

  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 664/01

    Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 658/03
    Die Auslegung eines Tarifvertrages durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (BAG 22. Oktober 2002 - 3 AZR 664/01 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 185, zu II 1 a der Gründe).

    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden können (st. Rspr. des BAG, vgl. 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementvertrag Nr. 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5, zu II 2 a der Gründe; 26. April 2001 - 6 AZR 2/00 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 37, zu 1 a der Gründe; 29. August 2001 - 4 AZR 337/00 - BAGE 99, 24, 28; 22. Oktober 2002 - 3 AZR 664/01 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 185, zu II 1 a der Gründe).

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 658/03
    Die Tarifvertragsparteien wollen im Zweifel Regelungen treffen, die mit zwingendem höherrangigen Recht in Einklang stehen und damit auch Bestand haben (BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364, 369).
  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11

    Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung

    Lässt eine Tarifnorm eine Auslegung zu, die zu einem mit höherrangigem Recht vereinbaren Ergebnis führt, ist sie in diesem Sinne anzuwenden (BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - zu B II 1 a bb der Gründe, BAGE 73, 364; vgl. auch BAG 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - BAGE 114, 272; 16. Dezember 2004 - 6 AZR 658/03 - ZTR 2005, 424) .
  • LAG Brandenburg, 30.06.2005 - 9 Sa 79/05

    Versetzung des Arbeitnehmers in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungseinheit

    Der privatrechtliche Rechtsstatus des Arbeitgebers gebietet in solchen Fällen keine andere Sichtweise (ebenso - ohne nähere Problematisierung - BAG 16. Dezember 2004 - 6 AZR 658/03 - Internet-Recherche: www.bundesarbeitsgericht.de).

    Dagegen ist eine tarifliche Leistungsbestimmungsregelung mit kündigungsschutzrechtlichen Wertvorstellungen grundsätzlich vereinbar, wenn sie nach Anlass und Umfang gerichtlich kontrollierbare Voraussetzungen definiert, die den Arbeitgeber zu einseitigen Eingriffen in das Arbeitsverhältnis berechtigen (BAG 16. Dezember 2004 - 6 AZR 658/03 - a.a.O.).

    In den kündigungsschutzrechtlich gesicherten Kernbereich des Arbeitsverhältnisses darf allerdings auch aufgrund einer tariflichen Regelung nicht eingegriffen werden (BAG 16. Dezember 2004 - 6 AZR 658/03 - a.a.O.).

    Der Verweis auf einen nicht gleichwertigen Dauerarbeitsplatz ist jedoch nicht als vorläufige personalrechtliche Maßnahme ausgestaltet (wie z.B. bei der - z.T. wortgleichen - Tarifregelung nach §§ 6 Abs. 1, § 13 Abs. 3 des TV Nr. 444 der Deutschen Post AG (lediglich im Hinblick auf den vorübergehenden Charakter der Zuweisung unterwertiger Tätigkeiten hat das Bundesarbeitsgericht diese Tarifregelungen noch als vereinbar mit § 2 KSchG angesehen: vgl. BAG 16. Dezember 2004 - 6 AZR 658/03 - a.a.O., zu II. 2. b. bb. (2) der Gründe().

    Eine tarifliche Versetzungsregelung kann jedoch nicht so weit gehen, dauerhaft oder ohne von vornherein geregelte Höchstdauer den Inhalt des bestehenden Arbeitsvertrages grundlegend zu verändern (ähnlich: BAG 16. Dezember 2004 - 6 AZR 658/03 - a.a.O., zu II. 2. b. bb. (2.) der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 22.10.2013 - 16 Sa 622/13

    Versetzung in Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb

    In den kündigungsschutzrechtlich gesicherten Kernbereich des Arbeitsverhältnisses darf aufgrund einer tariflichen Regelung nicht eingegriffen werden (BAG v. 16.12.2004, 6 AZR 658/03, ZTR 2005, 424).

    Dagegen ist eine tarifliche Leistungsbestimmungsregelung mit kündigungsschutzrechtlichen Wertvorstellungen grundsätzlich vereinbar, wenn sie nach Anlass und Umfang gerichtlich kontrollierbare Voraussetzungen definiert, die den Arbeitgeber zu einseitigen Eingriffen in das Arbeitsverhältnis berechtigen (BAG v. 16.12.2004, 6 AZR 658/03, ZTR 2005, 424).

    Das Bundesarbeitsgericht hat insoweit eine Zeitspanne von neun Monaten als noch mit § 2 KSchG vereinbar gebilligt (BAG v. 16.12.2004, 6 AZR 658/03, juris, zu II. 2. b. bb. (2) der Gründe).

    Demgegenüber verlangt das Bundesarbeitsgericht explizit, dass sichergestellt sein muss, dass der Inhalt des bestehenden Arbeitsvertrages auf Dauer unverändert bleibt (BAG v. 16.12.2004, 6 AZR 658/03, juris).

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