Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 27.05.2009

Rechtsprechung
   BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 55/08   

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BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 55/08 (https://dejure.org/2009,1855)
BAG, Entscheidung vom 10.03.2009 - 1 AZR 55/08 (https://dejure.org/2009,1855)
BAG, Entscheidung vom 10. März 2009 - 1 AZR 55/08 (https://dejure.org/2009,1855)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei zeitlich gestaffelter Anrechnung von Tarifgehaltserhöhung auf übertarifliche Zulage - einheitliche Gesamtkonzeption

  • openjur.de

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei zeitlich gestaffelter Anrechnung von Tarifgehaltserhöhung auf übertarifliche Zulage; einheitliche Gesamtkonzeption

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tarifgehaltserhöhung auf übertarifliche Zulage

  • hensche.de

    Tarifvertrag, Lohn und Gehalt

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung übertariflicher Zulagen

  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tarifgehaltserhöhung auf übertarifliche Zulage

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Anrechnung von Tarifgehaltserhöhungen auf übertarifliche Zulagen ? Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung ? Gestaltungsspielraum des Arbeitgebers bei zeitlich gestaffelter Erhöhung ? Einheitliche Gesamtkonzeption oder voneinander ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Betriebsrat und die betriebliche Lohngestaltung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei zeitlich gestaffelter Anrechnung von Tarifgehaltserhöhung auf übertarifliche Zulage - einheitliche Gesamtkonzeption

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anrechnung einer Tariferhöhung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung übertariflicher Zulagen

  • dbb.de PDF, S. 15 (Leitsatz und Auszüge)

    Anrechnung von Tarifgehaltserhöhung auf übertarifliche Zulage

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Stufenweise Anrechnung von Tariflohnerhöhungen ist mitbestimmungspflichtig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 129, 371
  • NZA 2009, 684
  • BB 2010, 1543
  • DB 2009, 1471
  • ZTR 2009, 449
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 08.06.2004 - 1 AZR 308/03

    Anrechnung der zweiten Stufe einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 55/08
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Betriebsrat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung einer Tarifgehaltserhöhung auf übertarifliche Zulagen mitzubestimmen, wenn eine generelle Maßnahme vorliegt, sich durch die Anrechnung die bisher bestehenden Verteilungsrelationen ändern und für die Neuregelung innerhalb des vom Arbeitgeber mitbestimmungsfrei vorgegebenen Dotierungsrahmens ein Gestaltungsspielraum besteht (8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 a der Gründe mwN, BAGE 111, 70).

    Gleiches gilt, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertarifliche Zulage angerechnet wird (8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 a der Gründe mwN, BAGE 111, 70).

    Verletzt der Arbeitgeber in einem solchen Fall das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, führt dies nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung insgesamt zur Unwirksamkeit der Anrechnung (8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - aaO.).

    Vielmehr kann es auch darauf ankommen, ob mehrere voneinander unabhängige Entscheidungen des Arbeitgebers über eine mögliche Anrechnung vorliegen oder ob den Entscheidungen eine einheitliche Konzeption des Arbeitgebers zugrunde liegt (vgl. 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 c aa der Gründe, BAGE 111, 70; 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 79, 96).

    Eine rechtliche Verpflichtung, schon bei Wirksamwerden der ersten Stufe einer Tariferhöhung eine Entscheidung über die Reaktion auf das Wirksamwerden der zweiten Stufe zu treffen, besteht nicht (BAG 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 c bb (1) der Gründe, BAGE 111, 70).

    Von besonderer Bedeutung für die Frage, ob von einer Gesamtkonzeption ausgegangen werden kann, ist aber vor allem der zeitliche Abstand zwischen den Anrechnungsmaßnahmen (vgl. BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - zu B II 3 c bb der Gründe, BAGE 79, 96; 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 c der Gründe, BAGE 111, 70).

  • BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 19/94
    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 55/08
    Vielmehr kann es auch darauf ankommen, ob mehrere voneinander unabhängige Entscheidungen des Arbeitgebers über eine mögliche Anrechnung vorliegen oder ob den Entscheidungen eine einheitliche Konzeption des Arbeitgebers zugrunde liegt (vgl. 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 c aa der Gründe, BAGE 111, 70; 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 79, 96).

    Ein konzeptioneller Zusammenhang setzt voraus, dass der Arbeitgeber bei der Entscheidung über die Anrechnung oder Nichtanrechnung der ersten Stufe oder des zeitlich ersten Schritts einer Tariferhöhung bereits sein Verhalten bei der zweiten Stufe oder dem zweiten Schritt plant (vgl. BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 79, 96).

    Von besonderer Bedeutung für die Frage, ob von einer Gesamtkonzeption ausgegangen werden kann, ist aber vor allem der zeitliche Abstand zwischen den Anrechnungsmaßnahmen (vgl. BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - zu B II 3 c bb der Gründe, BAGE 79, 96; 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 c der Gründe, BAGE 111, 70).

  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 821/07

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 55/08
    Da sich die Anrechnung jedenfalls kollektivrechtlich als unwirksam erweist, kam es auf ihre individualrechtliche Zulässigkeit (vgl. zu den insoweit zu stellenden Anforderungen BAG 27. August 2008 - 5 AZR 821/07 - Rn. 13 mwN) nicht an.

    Die Einmalzahlung war keine gegenüber der ab Juni 2006 geltenden prozentualen Tarifgehaltserhöhung unabhängige Sonderzahlung, sondern eine pauschale Tarifgehaltserhöhung für die Monate März bis Mai 2006 (vgl. hierzu BAG 27. August 2008 - 5 AZR 821/07 - Rn. 15 bis 18) und stellte einen Teil der im GA 2006 insgesamt vorgesehenen Tarifgehaltserhöhung dar.

    Der Beklagten war es auch nicht etwa verwehrt, eine - auch rückwirkende - Anrechnung der Einmalzahlung vorzunehmen (vgl. BAG 27. August 2008 - 5 AZR 821/07 - Rn. 19).

  • BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulage - Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 55/08
    Dabei kann die Frage, ob eine einheitliche Tarifgehaltserhöhung oder mehrere selbständige Tarifgehaltserhöhungen vorliegen, eine wesentliche Rolle spielen (vgl. BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - zu A II 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41).
  • LAG Hamm, 16.10.2007 - 14 Sa 1415/07

    Betriebsrat; ERA-Strukturkomponente, Gehaltsabkommen 2006; Metallindustrie NRW;

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 55/08
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. Oktober 2007 - 14 Sa 1415/07 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 5/04

    Zulässigkeit der Klage auf Zahlung der erhöhten Miete; Voraussetzungen der

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 55/08
    Der Umstand, dass die Ansprüche für Dezember 2006 bis September 2007 zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch in der Zukunft lagen und im Lauf des Verfahrens zu Ansprüchen aus der Vergangenheit wurden, gebot hinsichtlich dieser Ansprüche keine Änderung des Klageantrags (vgl. BGH 4. Mai 2005 - VIII ZR 5/04 - mwN, NJW-RR 2005, 1169).
  • BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 57/08

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen in zweistufigem

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 55/08
    Hinweise des Senats: Parallelsache Senat 10. März 2009 - 1 AZR 57/08 -.
  • LAG Köln, 18.08.2010 - 3 TaBV 15/10

    Vorschriften über Fingernägel, Haare und Unterwäsche

    Nach der sog. Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung, die ebenfalls vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannt ist, sind Maßnahmen, die die Mitarbeiter belasten und der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen, ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats rechtsunwirksam (BAG, Urteil vom 11.06.2002 - 1 AZR 390/01, NZA 2003, 571; BAG, Urteil vom 10.03.2009, 1 AZR 55/08, NZA 2009, 684; GK-BetrVG/Wiese, BetrVG, 9. Aufl., § 87 Rn 234 mit weiteren Nachw.) und der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Unterlassung derartiger mitbestimmungswidriger Maßnahmen verlangen (BAG, Beschluss vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, NZA 1995, 40; BAG, Beschluss vom 03.05.2006 - 1 ABR 14/05, AP Nr. 119 zu § 87 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 15.05.2007 - 1 ABR 32/06, NZA 2007, 1240).
  • BAG, 24.01.2017 - 1 ABR 6/15

    Mitbestimmungsrecht bei der Anrechnung einer zweistufigen Tariferhöhung

    Rechnet der Arbeitgeber dagegen eine Erhöhung des Tarifentgelts nur teilweise auf die freiwilligen übertariflichen Zulagen an, hat er den Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu beteiligen, da in diesem Fall Raum für eine andere Verteilungsentscheidung verbleibt (vgl. BAG 10. März 2009 - 1 AZR 55/08 - Rn. 17 f. mwN, BAGE 129, 371) .

    Ob eine einheitliche Konzeption des Arbeitgebers vorliegt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (ausf. BAG 10. März 2009 - 1 AZR 55/08 - Rn. 19 ff. mwN, BAGE 129, 371 mwN) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 23 Sa 1484/16

    Anrechnung Tariferhöhung auf übertarifliche Zulage - Mitbestimmungsrecht des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Betriebsrat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung einer Tarifgehaltserhöhung auf übertarifliche Zulagen mitzubestimmen, wenn eine generelle Maßnahme vorliegt, sich durch die Anrechnung die bisher bestehenden Verteilungsrelationen ändern und für die Neuregelung innerhalb des vom Arbeitgeber mitbestimmungsfrei vorgegebenen Dotierungsrahmens ein Gestaltungsspielraum besteht (BAG, Urteile vom 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 a der Gründe m.w.N.; vom 10. März 2009 - 1 AZR 55/08 - Juris Rz. 17).

    Verletzt der Arbeitgeber in einem solchen Fall das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, führt dies nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung insgesamt zur Unwirksamkeit der Anrechnung (BAG. Urteile v. 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - aaO; vom 10. März 2009 - 1 AZR 55/08 - Juris Rz. 18).

    Vielmehr kann es auch darauf ankommen, ob mehrere voneinander unabhängige Entscheidungen des Arbeitgebers über eine mögliche Anrechnung vorliegen oder ob den Entscheidungen eine einheitliche Konzeption des Arbeitgebers zugrunde liegt (vgl. BAG, Urteile vom 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 c aa der Gründe; vom 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - zu B II 3 der Gründe; vom 10. März 2009 - 1 AZR 55/08 - Juris Rz. 19).

    Eine rechtliche Verpflichtung, schon bei Wirksamwerden der ersten Stufe einer Tariferhöhung eine Entscheidung über die Reaktion auf das Wirksamwerden der zweiten Stufe zu treffen, besteht nicht (BAG, Urteile vom 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 c bb (1) der Gründe; vom 10. März 2009 - 1 AZR 55/08 - Juris Rz. 20).

  • LAG München, 17.12.2014 - 11 TaBV 50/14

    Anrechnung Tariferhöhung

    In der schriftlichen Begründung vom 30.07.2013 (vgl. Bl. 25 ff. d. A.) begründetet der Vorsitzende der Einigungsstelle die Unzuständigkeit der Einigungs stelle damit, dass das vom Betriebsrat reklamierte Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Ziff. 10 BetrVG bei Anwendung der Grundsätze aus den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 08.06.2004 sowie 10.03.2009 (Az.: 1 AZR 308/03 bzw. 1 AZR 55/08) nicht bestehe.

    Beträgt der zeitliche Abstand nur wenige Wochen, wird ohne entgegenstehende Anhaltspunkte regelmäßig von einem einheitlichen Konzept des Arbeitgebers ausgegangen werden können (vgl. BAG-Urteil v. 10.03.2009 - 1 AZR 55/08).

  • LAG Hessen, 16.11.2012 - 8 Sa 619/12

    Anrechnung einer Zulage

    42 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Betriebsrat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung einer Tarifgehaltserhöhung auf übertarifliche Zulagen mitzubestimmen, wenn eine generelle Maßnahme vorliegt, sich durch die Anrechnung die bisher bestehenden Verteilungsrelationen ändern und für die Neuregelung innerhalb des vom Arbeitgeber mitbestimmungsfrei vorgegebenen Dotierungsrahmens ein Gestaltungsspielraum besteht (BAG 10. März 2009 - 1 AZR 55/08 - NZA 2009, 684 m.w.N.).

    Verletzt der Arbeitgeber in einem solchen Fall das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, führt dies nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung insgesamt zur Unwirksamkeit der Anrechnung (BAG 10. März 2009 - 1 AZR 55/08 - NZA 2009).

  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 578/10

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen auf eine Funktionszulage -

    Eine solche gestaltende Ausgangsentscheidung ist jedoch Grundvoraussetzung dafür, dass bei der Anrechnung von Tariferhöhungen Raum für eine andere Verteilungsentscheidung bleibt und die Nichtbeteiligung der Personalvertretung zum Fortbestehen eines Anspruchs auf die ungekürzte Leistung führen kann (vgl. BAG 10. März 2009 - 1 AZR 55/08 - Rn. 17 f., BAGE 129, 371) .
  • LAG München, 11.08.2017 - 9 TaBV 34/17

    Aktienoptionen, Mitbestimmungsrecht ausländische Muttergesellschaft

    Die Abhängigkeit des Mitbestimmungsrechts vom Bestehen eine Gestaltungsspielraums gilt nicht nur, wenn ein Gestaltungsspielraum infolge abschließender rechtlicher Regelungen ausscheidet, sondern auch dann, wenn er schlicht faktisch, ggf. auch infolge einer be stimmten unternehmerischen Entscheidung nicht gegeben ist, wie z.B. die Rechtsprechung zur Anrechnung von Tariferhöhungen zeigt (vgl. BAG, 24.01.2017 - 1 ABR 6/15, Rn. 16; BAG, Urteil vom 10. März 2009 - 1 AZR 55/08 -, BAGE 129, 371-378, Rn. 17).
  • BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 57/08

    Anrechnung von Tarifgehaltserhöhungen auf übertarifliche Zulage

    Hinweise des Senats: Parallelsache Senat 10. März 2009 - 1 AZR 55/08 - (führend).
  • ArbG Düsseldorf, 22.03.2013 - 11 BV 178/12

    Mitbestimmung in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung - Tarifvorrang -

    Vielmehr kommt es dafür darauf an, ob eine verteilendende Entscheidung des Arbeitgebers zur betrieblichen Lohngestaltung vorliegt, die nach ihrer Konzeption Raum für eine (Mit-)Gestaltung des Betriebsrats lässt (vgl. BAG 10.3.2009 - 1 AZR 55/08 - Rn. 20, BAGE 129, 371; BAG 8, 11.2011 - 1 ABR 37/10 - Rn. 25, NZA 2012, 58; sowie BAG 5, 10.2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 24, BAGE 135, 382).
  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1730/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

    a) Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung einer Tarifentgelterhöhung auf übertarifliche Zulagen mit zu bestimmen, wenn eine generelle Maßnahme vorliegt, sich durch die Anrechnung die bisher bestehenden Verteilungsrelationen ändern und für die Neuregelung innerhalb des vom Arbeitgeber mitbestimmungsfrei vorgegebenen Dotierungsrahmens ein Gestaltungsspielraum besteht (st. Rspr. des BAG, s. etwa Urteil vom 10.03.2009 - 1 AZR 55/08, juris; BAG vom 08.06.2004 - 1 AZR 308/03, BAGE 111, 70 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1736/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Düsseldorf, 09.02.2012 - 5 TaBV 74/11

    Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrats bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen

  • LAG Hamm, 04.05.2012 - 15 Sa 1738/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1725/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1724/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1726/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1727/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1729/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1731/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1732/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1733/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1734/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1735/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1737/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1739/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 17.08   

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https://dejure.org/2009,5498
BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 17.08 (https://dejure.org/2009,5498)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.2009 - 6 P 17.08 (https://dejure.org/2009,5498)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 6 P 17.08 (https://dejure.org/2009,5498)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2; TV BA § 20
    Mitbestimmung des Personalrats bei Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit; Funktionsstufen nach § 20 TV BA.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2
    Bundesanstalt für Arbeit; Entgeltsystem; Funktionsstufe; Funktionsstufen nach § 20 TV-BA; Kompetenzprofil; Mitbestimmung; Mitbestimmung des Personalrats bei Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit; Personalrat; Tätigkeit; Tätigkeitsprofil; Übertragung

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Mitbestimmung des Personalrats im Falle der Übertragung einer Tätigkeit im Zusammenhang mit einer erstmaligen oder höheren Funktionsstufe an einen Arbeitnehmer der Bundesagentur; Voraussetzungen für den Erhalt von Funktionsstufen bei Arbeitnehmern ...

  • Judicialis

    BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2; ; TV BA § 20

  • rechtsportal.de

    Sachgebiet: Personalvertretungsrecht: Erforderlichkeit der Mitbestimmung des Personalrats im Falle der Übertragung einer Tätigkeit im Zusammenhang mit einer erstmaligen oder höheren Funktionsstufe an einen Arbeitnehmer der Bundesagentur; Voraussetzungen für den Erhalt ...

  • rechtsportal.de

    Sachgebiet: Personalvertretungsrecht: Erforderlichkeit der Mitbestimmung des Personalrats im Falle der Übertragung einer Tätigkeit im Zusammenhang mit einer erstmaligen oder höheren Funktionsstufe an einen Arbeitnehmer der Bundesagentur; Voraussetzungen für den Erhalt ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2009, 568 (Ls.)
  • ZTR 2009, 449
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 31/84

    Mitbestimmung des Personalrats bei Widerruf der Bestellung zum Vorarbeiter

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 17.08
    Insofern gehen sie über die Funktionszulagen nach altem Tarifrecht in ihrer Bedeutung weit hinaus, für welche die Rechtsprechung in der Vergangenheit ein Mitbestimmungsrecht nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG verneint hat (vgl. Beschlüsse vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 2.76 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 2 und - BVerwG 7 P 3.76 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 3; BAG, Urteile vom 27. November 1991 - 4 AZR 29/91 - BAGE 69, 96 und vom 10. November 1992 - 1 AZR 185/92 - AP Nr. 6 zu § 72 LPVG NW Bl. 1243; zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zulagen: Beschlüsse vom 24. Juni 1986 - 1 ABR 31/84 - BAGE 52, 218 und vom 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).

    Die Rechtsprechung, welche die Einbeziehung solcher Zulagen in die Mitbestimmung bei Eingruppierung abgelehnt hat (vgl. zur Techniker- und Programmierzulage im Geltungsbereich des BAT: BAG, Beschluss vom 24. Juni 1986 a.a.O.), kann auf die Funktionsstufen im Entgeltsystem des TV-BA nicht übertragen werden.

  • BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 9.95

    Gewährung von Zulage als mitbestimmungspflichtige Eingruppierung

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 17.08
    Wer den zusätzlichen Anforderungen einer Aufgabe gewachsen ist, die mit der Zahlung einer Funktionsstufe ausgestattet ist, wird typischerweise in den Kreis derjenigen einbezogen werden, die auch für den Aufstieg in eine höhere Tätigkeitsebene in Betracht kommen (vgl. zur vorübergehenden Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit: Beschluss vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 9.95 - BVerwGE 105, 247 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 95 S. 41).

    So ist in der Senatsrechtsprechung anerkannt, dass bereits die vorübergehende Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit, die nicht mit einer Höhergruppierung verbunden ist, sondern lediglich eine Zulage auslöst, nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG mitbestimmungspflichtig ist (Beschluss vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 9.95 - BVerwGE 105, 247 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 95).

  • BVerwG, 28.08.2008 - 6 P 12.07

    Vorhandwerker - Widerruf der Bestellung - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 17.08
    Der Personalrat hat gemäß § 77 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG auf die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes wie des Leistungsgrundsatzes zu achten (vgl. Beschluss vom 28. August 2008 - BVerwG 6 P 12.07 - juris Rn. 14 und 27).

    Freilich hat die Rechtsprechung bislang eine höher zu bewertende Tätigkeit im Sinne von § 75 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 BPersVG nur angenommen, wenn die neue Tätigkeit nach dem anzuwendenden kollektiven Entgeltschema einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet war als die bisherige (vgl. Beschluss vom 28. August 2008 - BVerwG 6 P 12.07 - juris Rn. 13 m.w.N.).

  • BVerwG, 12.08.2002 - 6 P 17.01

    Mitbestimmung des Personalrats; Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit;

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 17.08
    Die Mitbestimmungspflichtigkeit der Maßnahme, soweit diese durch einen Mitbestimmungstatbestand erfasst wird, bleibt davon unberührt (vgl. Beschluss vom 12. August 2002 - BVerwG 6 P 17.01 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 29 S. 36).
  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 29/91

    Mitbestimmung des Personalrats bei Umsetzungen

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 17.08
    Insofern gehen sie über die Funktionszulagen nach altem Tarifrecht in ihrer Bedeutung weit hinaus, für welche die Rechtsprechung in der Vergangenheit ein Mitbestimmungsrecht nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG verneint hat (vgl. Beschlüsse vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 2.76 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 2 und - BVerwG 7 P 3.76 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 3; BAG, Urteile vom 27. November 1991 - 4 AZR 29/91 - BAGE 69, 96 und vom 10. November 1992 - 1 AZR 185/92 - AP Nr. 6 zu § 72 LPVG NW Bl. 1243; zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zulagen: Beschlüsse vom 24. Juni 1986 - 1 ABR 31/84 - BAGE 52, 218 und vom 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei Fallgruppenwechsel innerhalb

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 17.08
    Insofern gehen sie über die Funktionszulagen nach altem Tarifrecht in ihrer Bedeutung weit hinaus, für welche die Rechtsprechung in der Vergangenheit ein Mitbestimmungsrecht nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG verneint hat (vgl. Beschlüsse vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 2.76 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 2 und - BVerwG 7 P 3.76 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 3; BAG, Urteile vom 27. November 1991 - 4 AZR 29/91 - BAGE 69, 96 und vom 10. November 1992 - 1 AZR 185/92 - AP Nr. 6 zu § 72 LPVG NW Bl. 1243; zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zulagen: Beschlüsse vom 24. Juni 1986 - 1 ABR 31/84 - BAGE 52, 218 und vom 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 2.76

    Betriebsrat: Begriff der mitbestimmungspflichtigen Eingruppierung i. S. von § 99

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 17.08
    Insofern gehen sie über die Funktionszulagen nach altem Tarifrecht in ihrer Bedeutung weit hinaus, für welche die Rechtsprechung in der Vergangenheit ein Mitbestimmungsrecht nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG verneint hat (vgl. Beschlüsse vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 2.76 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 2 und - BVerwG 7 P 3.76 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 3; BAG, Urteile vom 27. November 1991 - 4 AZR 29/91 - BAGE 69, 96 und vom 10. November 1992 - 1 AZR 185/92 - AP Nr. 6 zu § 72 LPVG NW Bl. 1243; zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zulagen: Beschlüsse vom 24. Juni 1986 - 1 ABR 31/84 - BAGE 52, 218 und vom 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • BAG, 10.11.1992 - 1 AZR 185/92

    Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 17.08
    Insofern gehen sie über die Funktionszulagen nach altem Tarifrecht in ihrer Bedeutung weit hinaus, für welche die Rechtsprechung in der Vergangenheit ein Mitbestimmungsrecht nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG verneint hat (vgl. Beschlüsse vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 2.76 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 2 und - BVerwG 7 P 3.76 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 3; BAG, Urteile vom 27. November 1991 - 4 AZR 29/91 - BAGE 69, 96 und vom 10. November 1992 - 1 AZR 185/92 - AP Nr. 6 zu § 72 LPVG NW Bl. 1243; zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zulagen: Beschlüsse vom 24. Juni 1986 - 1 ABR 31/84 - BAGE 52, 218 und vom 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 3.76
    Auszug aus BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 17.08
    Insofern gehen sie über die Funktionszulagen nach altem Tarifrecht in ihrer Bedeutung weit hinaus, für welche die Rechtsprechung in der Vergangenheit ein Mitbestimmungsrecht nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG verneint hat (vgl. Beschlüsse vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 2.76 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 2 und - BVerwG 7 P 3.76 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 3; BAG, Urteile vom 27. November 1991 - 4 AZR 29/91 - BAGE 69, 96 und vom 10. November 1992 - 1 AZR 185/92 - AP Nr. 6 zu § 72 LPVG NW Bl. 1243; zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zulagen: Beschlüsse vom 24. Juni 1986 - 1 ABR 31/84 - BAGE 52, 218 und vom 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 11/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung - Bestimmung der Fallgruppe

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 17.08
    Der zum Bewährungsaufstieg führende Fallgruppenwechsel unterlag der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG (vgl. Beschluss vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 5.95 - BVerwGE 105, 241 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 94 S. 36; BAG, Beschluss vom 27. Juli 1993 - 1 ABR 11/93 - BAGE 74, 10).
  • BVerwG, 14.01.2010 - 6 P 10.09

    Antragstellung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; konkreter

  • BVerwG, 09.07.2007 - 6 P 9.06

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei vorübergehender Übertragung einer

  • BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 5.95

    Bestellung zum Vorarbeiter - Mitbestimmung des Personalrats

  • BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Übertragung einer höher zu bewertenden

  • BVerwG, 14.01.2010 - 6 P 10.09

    Mitbestimmung beim Absehen von der Ausschreibung.

    Der Senat hat mit Beschluss vom 27. Mai 2009 - BVerwG 6 P 17.08 - auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts geändert und festgestellt, dass die Übertragung des Dienstpostens "Berater - U25 mit Schwerpunkt Berufsorientierung" an einen Arbeitsvermittler - U25 mit Beratungsaufgaben der Mitbestimmung des Antragstellers bei Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit unterliegt.

    Im Rechtsbeschwerdeverfahren wegen Mitbestimmung bei Übertragung des Dienstpostens hat der Senat das Begehren des Antragstellers entsprechend dessen bereits in den Vorinstanzen zum Ausdruck gebrachten Willens dahin verstanden, dass es ihm nicht mehr um die Mitbestimmung im konkreten Anlassfall, sondern um diejenige in künftigen vergleichbaren Fällen geht (Beschluss vom 27. Mai 2009 - BVerwG 6 P 17.08 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 13.10.2009 - 6 P 15.08

    Mitbestimmung bei Ein-, Höher- und Rückgruppierung; Stufenzuordnung nach §§ 16,

    Der Personalrat hat gemäß § 82 Nr. 1 BaWüPersVG auf die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes wie des Leistungsgrundsatzes zu achten (vgl. Beschlüsse vom 28. August 2008 - BVerwG 6 P 12.07 - Buchholz 251.91 § 80 SächsPersVG Nr. 2 Rn. 14 und 27 und vom 27. Mai 2009 - BVerwG 6 P 17.08 - [...] Rn. 23).

    Dieses ermöglichte im Wege des Fallgruppenwechsels vielfach den Bewährungs- oder Zeitaufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe (vgl. Beschluss vom 27. Mai 2009 - BVerwG 6 P 17.08 - a.a.O. Rn. 26 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2019 - 6 L 2/17

    Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung des Personalrats

    Zudem habe die Vorinstanz die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2009 - 6 P 17/08 und 6 P 9/08 - nicht richtig angewendet.

    Die seitens des Antragstellers angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.05.2009 zu Az.: 6 P 17/08 und 6 P 9108 vermögen keine andere rechtliche Sichtweise zu begründen.

    Derartige Personalmaßnahmen unterliegen jedenfalls als Maßnahme der Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG der Mitbestimmung des Personalrates (BVerwG, Beschl. v. 27.05.2009 - BVerwG 6 P 17.08 -, Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 10).

    Nach dieser Bestimmung hat der Personalrat auch auf die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes wie des Leistungsgrundsatzes zu achten (BVerwG, Beschl. v. 27.05.2009 - BVerwG 6 P 17.08 -, juris, Rn. 23 m. w. N.).

    Dies ist geeignet, sachwidrigen Begünstigungen und Benachteiligungen entgegenzuwirken (BVerwG, Beschl. v. 27.05.2009 - BVerwG 6 P 17.08 -, juris, Rn. 24; vgl. auch OVG NW, Beschl. v. 17.10.2017 - 20 A 1738/16.PVB -, juris, Rn. 29 ff.).

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