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   BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08   

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BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08 (https://dejure.org/2009,2408)
BAG, Entscheidung vom 18.08.2009 - 9 AZR 482/08 (https://dejure.org/2009,2408)
BAG, Entscheidung vom 18. August 2009 - 9 AZR 482/08 (https://dejure.org/2009,2408)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Altersteilzeit - Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Privatwirtschaft

  • openjur.de

    Auslegung eines Altersteilzeitarbeitsvertrags; Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit; Privatwirtschaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Regelmäßige Arbeitszeit in der Phase der Altersteilzeit; Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit

  • Betriebs-Berater

    Förderung von Altersteilzeit

  • Judicialis

    AltTZG § 2; ; AltTZG § ... 6; ; BGB § 133; ; BGB § 151; ; BGB § 157; ; BGB § 305; ; BGB § 305c; ; BGB § 307; ; ZPO § 256; ; Tarifvertrag zur Altersteilzeit vom 14. Juni 2005 des Verbands der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.V. und der IG Metall § 3; ; Tarifvertrag zur Altersteilzeit vom 14. Juni 2005 des Verbands der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.V. und der IG Metall § 5; ; Betriebsvereinbarung über die Fortführung der Altersteilzeit in der Marquardt GmbH vom 20. Oktober 2005 Nr. 9

  • streifler.de

    Arbeitsrecht: Auslegung eines Altersteilzeitarbeitsvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelmäßige Arbeitszeit in der Phase der Altersteilzeit; Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslegung einer Vereinbarung über die Verlängerung der Arbeitszeit ? Abgrenzung von regelmäßiger Arbeitszeit und Überarbeit ? Bergriff der wöchentlichen Arbeitszeit im Hinblick auf die öffentlich-rechtliche Förderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auslegung eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Altersteilzeit - Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 503
  • BB 2009, 2365
  • DB 2009, 2443
  • ZTR 2009, 641
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 145/08

    Altersteilzeit - Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung

    Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08
    Sie kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr., vgl. nur Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 145/08 - Rn. 31).

    Den Inhalt eines solchen Mustervertrags kann der Senat selbst uneingeschränkt nach §§ 133, 157 BGB auslegen (für die st. Rspr. Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 145/08 - Rn. 42).

    Vereinbart iSd. insoweit deckungsgleichen gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen ist die tatsächlich geschuldete Arbeitszeit, wie sie sich aus den anzuwendenden arbeitsvertraglichen Regelungen ergibt (vgl. für eine tarifliche Regelung im öffentlichen Dienst - den TV ATZ - zB Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 145/08 - Rn. 54).

    Diesen punktuellen situativen Bezug weisen die für die Dauer von zumindest zwei Jahren vereinbarten Arbeitszeitaufstockungen auf 38, 5 Stunden wöchentlich nicht auf (vgl. nur Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 145/08 - Rn. 55; 18. März 2008 - 9 AZR 72/07 - Rn. 27; 14. August 2007 - 9 AZR 59/07 - Rn. 27, ZTR 2008, 150).

    (b) Vereinbart iSd. gesetzlichen und kollektiv-rechtlichen Bestimmungen ist die tatsächlich geschuldete Arbeitszeit, wie sie sich aus den anzuwendenden arbeitsvertraglichen Regelungen ergibt (vgl. zB Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 145/08 - Rn. 54).

    Für eine Anwendung der Unklarheitenregel ist angesichts des - für einen durchschnittlichen Vertragspartner der verwendenden Beklagten - eindeutigen Auslegungsergebnisses kein Raum (vgl. Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 145/08 - Rn. 49; BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 27, AP BGB § 305c Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 15).

    Die vereinbarte Arbeitszeit iSv. § 3 Abs. 1 iVm. § 12 Abs. 2 des Altersteilzeitarbeitsvertrags, § 6 Abs. 2 Satz 1 AltTZG, § 5 Nr. 5.1 TV Altersteilzeit und Nr. 9 Satz 1 BV Altersteilzeit muss nicht fiktiv in die Altersteilzeitarbeit hineinreichen, die am 1. Januar 2007 begann (vgl. nur Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 145/08 - Rn. 58).

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf

    Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08
    Da die Parteien die Arbeitszeitverlängerung individuell vereinbarten, kommt es nicht darauf an, ob die Zukunftssicherungs-Tarifverträge als sog. gemischte, auf Arbeitnehmerseite von der IG Metall und dem Betriebsrat getroffene Vereinbarungen dem Gebot der Rechtsquellenklarheit entsprachen oder unwirksam waren (zu diesem Problem BAG 15. April 2008 - 1 AZR 86/07 - Rn. 17 ff., AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 96 = EzA TVG § 1 Nr. 49; für Tarifqualität im Einzelfall Senat 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 18 ff., AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21).

    Auf die Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB kann demgegenüber nur zurückgegriffen werden, wenn nach Ausschöpfung der anerkannten Auslegungsmethoden nicht behebbare Zweifel bleiben (Senat 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 71, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21; BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - Rn. 23, AP BAT § 53 Nr. 9).

    c) Der Regelungsgehalt des § 3 Abs. 1 iVm. der Verweisungsklausel in § 12 Abs. 2 des Altersteilzeitarbeitsvertrags ist entgegen der Ansicht der Revision weder überraschend iSv. § 305c Abs. 1 BGB noch unklar iSv. § 307 Abs. 3 Satz 2, Abs. 1 Satz 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 BGB (zu der bloßen Transparenzkontrolle von Verweisungsklauseln, die nicht von Rechtsvorschriften abweichen oder diese ergänzen, näher Senat 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 97, AP BUrlG § 7 Nr. 39; BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 31, AP BGB § 305c Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 15; Senat 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 78, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21).

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08
    Für eine Anwendung der Unklarheitenregel ist angesichts des - für einen durchschnittlichen Vertragspartner der verwendenden Beklagten - eindeutigen Auslegungsergebnisses kein Raum (vgl. Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 145/08 - Rn. 49; BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 27, AP BGB § 305c Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 15).

    c) Der Regelungsgehalt des § 3 Abs. 1 iVm. der Verweisungsklausel in § 12 Abs. 2 des Altersteilzeitarbeitsvertrags ist entgegen der Ansicht der Revision weder überraschend iSv. § 305c Abs. 1 BGB noch unklar iSv. § 307 Abs. 3 Satz 2, Abs. 1 Satz 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 BGB (zu der bloßen Transparenzkontrolle von Verweisungsklauseln, die nicht von Rechtsvorschriften abweichen oder diese ergänzen, näher Senat 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 97, AP BUrlG § 7 Nr. 39; BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 31, AP BGB § 305c Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 15; Senat 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 78, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21).

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08
    c) Der Regelungsgehalt des § 3 Abs. 1 iVm. der Verweisungsklausel in § 12 Abs. 2 des Altersteilzeitarbeitsvertrags ist entgegen der Ansicht der Revision weder überraschend iSv. § 305c Abs. 1 BGB noch unklar iSv. § 307 Abs. 3 Satz 2, Abs. 1 Satz 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 BGB (zu der bloßen Transparenzkontrolle von Verweisungsklauseln, die nicht von Rechtsvorschriften abweichen oder diese ergänzen, näher Senat 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 97, AP BUrlG § 7 Nr. 39; BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 31, AP BGB § 305c Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 15; Senat 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 78, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21).
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 630/06

    Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

    Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08
    Arbeitsvertragliche Bezugnahmen auf das Gesetzes-, Verordnungs- oder Kollektivrecht entsprechen einer im Arbeitsrecht gebräuchlichen Regelungstechnik (vgl. für Verweisungen auf beamtenrechtliche Regelungen BAG 14. März 2007 - 5 AZR 630/06 - Rn. 28 f., BAGE 122, 12).
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 812/06

    Rückwirkende Einschränkung des tariflichen Sonderkündigungsschutzes

    Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08
    Auf die Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB kann demgegenüber nur zurückgegriffen werden, wenn nach Ausschöpfung der anerkannten Auslegungsmethoden nicht behebbare Zweifel bleiben (Senat 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 71, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21; BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - Rn. 23, AP BAT § 53 Nr. 9).
  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 59/07

    Altersteilzeit - erweitertes Direktionsrecht

    Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08
    Diesen punktuellen situativen Bezug weisen die für die Dauer von zumindest zwei Jahren vereinbarten Arbeitszeitaufstockungen auf 38, 5 Stunden wöchentlich nicht auf (vgl. nur Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 145/08 - Rn. 55; 18. März 2008 - 9 AZR 72/07 - Rn. 27; 14. August 2007 - 9 AZR 59/07 - Rn. 27, ZTR 2008, 150).
  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 283/06

    Lehrerpersonalkonzept - höhere Unterrichtsverpflichtung

    Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (st. Rspr., vgl. Senat 3. April 2007 - 9 AZR 283/06 - Rn. 48, BAGE 122, 33).
  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07

    Altersteilzeit - Überforderungsquote

    Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08
    Die Parteien eines Altersteilzeitarbeitsvertrags wollen idR sicherstellen, dass der Arbeitgeber die Altersteilzeitvergütungsansprüche mithilfe von Leistungen der Bundesagentur für Arbeit teilweise refinanzieren kann (vgl. für die Tarifauslegung des TV ATZ Senat 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 35, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 39 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 27).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.04.2008 - 11 Sa 72/07

    Zur Auslegung einer im Altersteilzeitvertrag getroffenen Regelung des

    Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 24. April 2008 - 11 Sa 72/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 592/00

    Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit - Festlohn

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

  • BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 72/07

    Altersteilzeit - erweitertes Direktionsrecht

  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07

    Normurheberschaft bei gemischten Vereinbarungen

  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 295/13

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen

    Der Vertrag enthält über die persönlichen Daten des Klägers hinaus keine individuellen Besonderheiten (vgl. BAG 18.   August 2009 - 9 AZR 482/08 - Rn. 18) .
  • ArbG Berlin, 23.09.2015 - 28 Ca 5269/15

    Arbeitnehmerhaftung - verschuldeter Verkehrsunfall - mittlere Fahrlässigkeit -

    dazu statt vieler BAG 18.8.2009 - 9 AZR 482/08 - NZA 2010, 503 [A.II.1 c, ee.

    - "Juris"-Rn. 25]: "Überarbeit ist Arbeit, die die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit im Rahmen eines aufgrund bestimmter Umstände vorübergehenden zusätzlichen Arbeitsbedarfs überschreitet (...)".S. dazu statt vieler BAG 18.8.2009 - 9 AZR 482/08 - NZA 2010, 503 [A.II.1 c, ee.

    51) S. dazu statt vieler BAG 18.8.2009 - 9 AZR 482/08 - NZA 2010, 503 [A.II.1 c, ee.

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 46/09

    Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit während der Altersteilzeit

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmen auf Gesetzesrecht entsprechen einer im Arbeitsrecht gebräuchlichen Regelungstechnik (Senat 18. August 2009 - 9 AZR 482/08 - Rn. 37).

    Damit wird § 6 Abs. 2 Satz 1 AltTZG auch nicht überflüssig, wie die schon vom Senat entschiedenen Fälle zeigen (vgl. zB 18. August 2009 - 9 AZR 482/08 - Rn. 40; 19. Mai 2009 - 9 AZR 145/08 - Rn. 51 ff., AP ATG § 6 Nr. 5).

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10

    Berechnung der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

    Ihre Entstehung ist im Gegensatz zu persönlichen Zulagen nach Grund und Höhe von der ständig wechselnden Zahl und Art von Diensten abhängig (vgl. zur Abgrenzung BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17 f. mwN, ZTR 2009, 641) .

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass mit dem Verzicht auf das Wort "ständige" lediglich eine redaktionelle Anpassung an den TVöD und eine Vereinheitlichung der Bestimmungen für Arbeiter und Angestellte vorgenommen werden sollte (so BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 21, ZTR 2009, 641) , zeigt dies doch, dass die Tarifvertragsparteien mit der Formulierung "ständige Lohnzulagen" diese Zulagen nur von "unständigen Lohnzulagen" und damit von Zulagen abgrenzen wollten, die vom Anfall und der Zahl der Dienste abhängig waren (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17, aaO) , mit dem Wort "ständige" aber nicht zum Ausdruck bringen wollten, dass die "ständige Lohnzulage" dem Arbeiter auf Dauer zustehen musste.

  • LAG Hamm, 03.02.2012 - 7 Sa 1485/11

    Hilfsaufrechnung in der Berufungsinstanz; Einreichung von die private Nutzung des

    Alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung sind zu berücksichtigen, die Rückschlüsse darauf zulassen, welchen wirklichen Willen der Erklärende seiner Erklärung geben wollte und wie diese letztlich vom Erklärungsempfänger zu verstehen war (ständ. Rechtspr., vgl. nur BAG - 18.08.2009 - 9 AZR 482/08 - NZA 2010, 503; 03.04.2007 - 9 AZR 283/06, BAGE 122, 33).
  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 691/10

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen - § 6 TV UmBw

    Sie sind - wie zB Funktionszulagen - an die Person des Arbeitnehmers gebunden (vgl. BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17 mwN, ZTR 2009, 641; 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 25, BAGE 120, 239) .
  • BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11

    Ausgleichszahlung nach § 11 TV UmBw nach Bewilligung einer befristeten Rente

    Dabei ist zum Ausgleich für den Ausschluss der betriebsbedingten Kündigung die Ausgleichszahlung gegenüber dem letzten tatsächlichen Einkommen abgesenkt (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 20, ZTR 2009, 641) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2012 - 3 Sa 131/12

    Ausgleichszahlung nach dem TVUmBw - Keine Berücksichtigung der über das

    Eine ständige Lohnzulage im Sinne des MTArb ist gegeben, wenn sie, wie beispielsweise die Vorhandwerkerzulage, mindestens für die Stunden zusteht, für die der Monatstabellenlohn gezahlt wird ( BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17, ZTR 2009, 641 ).

    Unabhängig davon, ob die zusätzlich angefallenen Arbeitsstunden als Mehrarbeit oder Überstunden zu qualifizieren sind, handelt es sich bei der hierfür gezahlten Vergütung bereits begrifflich um etwas anderes als eine Lohnzulage ( vgl. BAG 13.August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 19, ZTR 2009, 641; 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 25, NZA 2007, 630 ).

  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 578/10

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen auf eine Funktionszulage -

    Sie sind - wie zB Funktionszulagen - an die Person des Arbeitnehmers gebunden (vgl. BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17 mwN, ZTR 2009, 641; 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 25, BAGE 120, 239) .
  • LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 1129/09

    Unbestimmte Vergütungsklausel zur Rufbereitschaft "im üblichen Rahmen"

    Zwar können auch Teile eines Rechtsverhältnisses zum Gegenstand einer Klage nach § 256 ZPO gemacht werden (st. Rspr des Bundesarbeitsgerichts vgl. nur 18. August 2009 - 9 AZR 482/08 - NZA 2010, 503), also auch die Frage, ob die Beklagte für Rufbereitschaftsvergütung Beiträge an die Rheinische Versorgungskasse abzuführen hat.
  • ArbG Mannheim, 17.03.2015 - 8 Ca 233/14

    Mitarbeiterbeteiligung - Beteiligung am Veräußerungserlös für virtuellen

  • ArbG Essen, 30.06.2011 - 3 Ca 111/11

    Kriterien für die Begründung eines Vollzeitarbeitsverhältnisses;

  • LAG Baden-Württemberg, 02.11.2010 - 15 Sa 95/09

    Ausübung von Aktienoptionen - Zurechnung von Verhaltensweisen einer vom

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