Weitere Entscheidungen unten: BAG, 21.09.2010 | LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2011

Rechtsprechung
   BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 280/09   

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https://dejure.org/2011,3597
BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 280/09 (https://dejure.org/2011,3597)
BAG, Entscheidung vom 27.01.2011 - 8 AZR 280/09 (https://dejure.org/2011,3597)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 8 AZR 280/09 (https://dejure.org/2011,3597)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Schadensersatz - Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

  • openjur.de

    Schadensersatz; Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

  • Bundesarbeitsgericht

    Schadensersatz - Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 241 Abs 2 BGB, § 276 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 315 Abs 1 BGB
    Schadensersatz - Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 241 Abs 2 BGB, § 276 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 315 Abs 1 BGB
    Schadensersatz - Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit durch den Arbeitgeber besteht; Schadensersatz wegen Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit durch den Arbeitgeber; Notwendigkeit eines rechtzeitigen Hinweises auf die bis zum 31. ...

  • Betriebs-Berater

    Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

  • rewis.io

    Schadensersatz - Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Schadensersatz - Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz wegen Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit durch den Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nichtannahme eines begründeten Antrags auf Altersteilzeitarbeit ? Anspruch auf Ersatz des wegen des dadurch entgangenen Rentenbezugs entstandenen Schadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz wegen verzögerter Annahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 1312
  • BB 2011, 1011
  • BB 2011, 1663
  • DB 2011, 1060
  • ZTR 2011, 440
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 706/99

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 280/09
    Der Arbeitgeber ist daher verpflichtet, bei seiner Entscheidung die wesentlichen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und die beiderseitigen Interessen angemessen zu wahren (BAG 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - BAGE 96, 363 = AP ATG § 3 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 1) .

    Sowohl aus der systematischen Stellung als auch aus Sinn und Zweck der Regelungen in § 2 TV ATZ ist zu folgern, dass sich § 2 Abs. 3 TV ATZ lediglich auf Abs. 2 bezieht und in Bezug auf Abs. 1 (Altersteilzeit für Arbeitnehmer unter 60 Jahren) nicht anzuwenden ist (BAG 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - BAGE 96, 363 = AP ATG § 3 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 1) .

  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06

    Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 280/09
    Zwar hat aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit eine Leistungsklage grundsätzlich Vorrang vor einer Feststellungsklage, wenn der Kläger seinen Anspruch beziffern kann (BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 81 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 2 ) , jedoch kann dennoch ein Feststellungsinteresse iSv. § 256 Abs. 1 ZPO bestehen, wenn durch die Feststellungsklage eine sachgemäße, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen den Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 11. März 2008 - 3 AZR 358/06 - BAGE 126, 120 = AP UmwG § 131 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 4 Nr. 7) .

    Diese Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers auf die Rechte und Rechtsgüter der Arbeitnehmer gilt für alle schutzwürdigen Interessen, so auch für Vermögensinteressen (vgl. BAG 11. März 2008 - 3 AZR 358/06 - BAGE 126, 120 = AP UmwG § 131 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 4 Nr. 7) .

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 277/02

    Feststellungsinteresse bei möglicher Leistungsklage

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 280/09
    Sein Vorliegen ist von Amts wegen zu prüfen (BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 81 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 2) .

    Zwar hat aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit eine Leistungsklage grundsätzlich Vorrang vor einer Feststellungsklage, wenn der Kläger seinen Anspruch beziffern kann (BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 81 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 2 ) , jedoch kann dennoch ein Feststellungsinteresse iSv. § 256 Abs. 1 ZPO bestehen, wenn durch die Feststellungsklage eine sachgemäße, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen den Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 11. März 2008 - 3 AZR 358/06 - BAGE 126, 120 = AP UmwG § 131 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 4 Nr. 7) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2009 - 3 Sa 548/08

    Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber wegen Verletzung der Hinweispflicht

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 280/09
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. Januar 2009 - 3 Sa 548/08 - aufgehoben.
  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 528/03

    Betriebliche Übung - Einheitliche Vergütung in Berlin

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 280/09
    Richtet sich die Feststellungsklage nämlich gegen einen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, kann erwartet werden, dass dieser einem gegen ihn ergangenen Feststellungsurteil nachkommen und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche erfüllen wird (BAG 29. September 2004 - 5 AZR 528/03 - BAGE 112, 112 = AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 67 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 3) .
  • LAG Düsseldorf, 02.05.2016 - 9 Sa 29/16

    Haftung des Arbeitgebers nach § 266 a Abs. 3 StGB , wenn der auf die

    Die Feststellung ihrer Voraussetzungen liegt im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BAG v. 27.01.2011 - 8 AZR 280/09, juris).
  • LAG Düsseldorf, 27.05.2020 - 12 Sa 716/19

    Schadensersatzanspruch für entgangenes Elterngeld - verspätete Lohnzahlung

    Die Kammer hat berücksichtigt, dass der Beklagte darlegungs- und beweisbelastet für die das Mitverschulden der Klägerin begründenden Tatsachen ist (vgl. BAG 27.01.2011 - 8 AZR 280/09, juris Rn. 60).
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 242/11

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

    Die Interessen des Arbeitnehmers sind dabei so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung der Interessen und Belange beider Vertragspartner sowie der anderen Arbeitnehmer nach Treu und Glauben verlangt werden kann (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 280/09 - Rn. 37, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 44) , dh.
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 98/11

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

    Die Interessen des Arbeitnehmers sind dabei so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung der Interessen und Belange beider Vertragspartner sowie der anderen Arbeitnehmer nach Treu und Glauben verlangt werden kann (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 280/09 - Rn. 37, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 44) , dh.
  • BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 817/13

    Schadensersatz wegen unterlassener Pauschalbesteuerung - Aufklärungs- und

    Daraus können sich Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers ergeben (vgl. ua. BAG 15. April 2014 - 3 AZR 288/12 - Rn. 43 mwN; 16. Februar 2012 - 8 AZR 242/11 - Rn. 58; 27. Januar 2011 - 8 AZR 280/09 - Rn. 37 mwN) , deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers nach § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB auslösen kann (vgl. BAG 24. September 2009 - 8 AZR 444/08 - Rn. 14) .
  • LAG Düsseldorf, 20.04.2015 - 9 Sa 151/15

    Schadensersatzansprüche eines Oberarztes wegen Undurchführbarkeit

    Die Feststellung ihrer Voraussetzungen liegt im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BAG v. 27.01.2011 - 8 AZR 280/09, juris).

    Diese Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers auf die Rechte und Rechtsgüter der Arbeitnehmer gilt für alle schutzwürdigen Interessen, so auch für Vermögensinteressen (vgl. BAG v. 27.01.2011 - 8 AZR 280/09, juris; BAG v. 11.03.2008 - 3 AZR 358/06, juris).

    Dabei kann im Rahmen der Prüfung des Vertretenmüssens auch ein Organisationsverschulden relevant sein, also dass die Beklagte ihren Betrieb nicht so organsiert hat, bei Ausfällen für Vertretung zu sorgen (vgl. allg. zum Organisationsverschulden beim Vertretenmüssen: BAG v. 27.01.2011 - 8 AZR 280/09, juris; BAG v. 14.01.2009 - 3 AZR 71/07, juris).

  • BAG, 10.07.2012 - 9 AZR 11/11

    Verfall des Urlaubs - Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit

    Diese Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers auf die Rechte und Rechtsgüter der Arbeitnehmer gilt für alle schutzwürdigen Interessen, so auch für Vermögensinteressen (BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 280/09 - Rn. 37, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 44) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2023 - 8 Sa 350/22

    Proportionale Erhöhung der Theaterbetriebszulage - regelmäßig über die tarifliche

    aa) Gemäß § 256 Abs. 1 ZPO kann Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt wird (hierzu und zum Folgenden BAG 27.01.2011 - 8 AZR 280/09 - Rn. 32; 27.08.2014 - 4 AZR 518/12 - Rn. 13 ff.; 24.02.2021 - 10 AZR 130/19 - Rn. 13 f.; 24.06.2021 - 5 AZR 529/20 - Rn. 26 f.; 29.06.2022 - 6 AZR 411/21 - Rn. 44 ff., juris).

    bb) Aus diesem Grunde steht der Zulässigkeit des Feststellungsantrags auch nicht der Rechtsgedanke des Vorrangs der Leistungsklage entgegen (BAG 27.01.2011 - 8 AZR 280/09 - Rn. 32; 24.06.2021 - 5 AZR 529/20 - Rn. 27; 29.06.2022 - 6 AZR 411/21 - Rn. 48, juris).

    Insbesondere kann bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes erwartet werden, dass dieser einem gegen ihn ergangenen Feststellungsurteil nachkommen und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche erfüllen wird (BAG 29.09.2004 - 5 AZR 528/03 - Rn. 17; 27.01.2011 - 8 AZR 280/09 - Rn. 32; 18.09.2012 - 3 AZR 307/10 - Rn. 21; LAG Rheinland-Pfalz 05.04.2017 - 4 Sa 242/16 - Rn. 27 , juris).

  • LAG Düsseldorf, 09.02.2012 - 11 Sa 1150/11

    Ermessensausübung durch den Arbeitgeber bei Entscheidung über einen

    Diese Vorschrift bezieht sich nämlich lediglich auf Arbeitnehmer i. S. von § 2 Abs. 2 TV ATZ, also auf Arbeitnehmer ab Vollendung des 60. Lebensjahres (BAG 12.12.2000 - 9 AZR 706/99 - EzA § 4 TVG Altersteilzeit Nr. 1; BAG 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 - Rz. 26 juris; BAG 27.01.2011 - 8 AZR 280/09 - Rz. 45 juris).

    Dazu gehören auch finanzielle Erwägungen des Arbeitgebers (BAG 14.10.2008 - 9 AZR 511/07 - Rz. 21 juris; BAG 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 - Rz. 31 juris; BAG 27.01.2011 - 8 AZR 280/09 - Rz. 42 juris).

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 769/10

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

    Die Interessen des Arbeitnehmers sind dabei so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung der Interessen und Belange beider Vertragspartner sowie der anderen Arbeitnehmer nach Treu und Glauben verlangt werden kann (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 280/09 - Rn. 37, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 44) , dh.
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 97/11

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

  • LAG Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 1 Sa 9/12

    Zulage zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten nach § 16 Abs 5 TV-L - freies

  • LAG Düsseldorf, 13.06.2012 - 12 Sa 751/12

    Anspruch aus Direktversicherung

  • LAG Hamburg, 06.03.2014 - 7 Sa 78/13

    Berechnung Jahresurlaub - Wechselschichtdienst

  • LAG München, 18.05.2011 - 5 Sa 1093/10

    Altersteilzeitantrag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.09.2017 - 1 Sa 284/17

    Ansprüche auf Vorruhestand in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2012 - 9 Sa 684/11

    Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich Stationierungsstreitkräfte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2016 - 5 Sa 100/16

    Anspruch auf Vorruhestand in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2013 - 10 Sa 303/13

    Härtefallregelung nach § 11 TV UmBw - kein Anspruch auf Beihilfe

  • LAG Nürnberg, 09.06.2011 - 2 Sa 114/10

    Altersteilzeitanspruch, TV-ATZ, einem Schwerbehinderten gleichgestellter

  • LAG Hamm, 17.01.2014 - 1 Sa 1202/13

    Vorteile aus Doppelbesteuerungsabkommen

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Rechtsprechung
   BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6700
BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09 (https://dejure.org/2010,6700)
BAG, Entscheidung vom 21.09.2010 - 9 AZR 486/09 (https://dejure.org/2010,6700)
BAG, Entscheidung vom 21. September 2010 - 9 AZR 486/09 (https://dejure.org/2010,6700)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Öffentlicher Dienst - Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr. 7 TVöD-BT-V (Bund)

  • openjur.de

    Öffentlicher Dienst; Feuerwehrpersonal im Schichtdienst; Anspruch auf Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr 7 TVöD BT-V

  • Bundesarbeitsgericht

    Öffentlicher Dienst - Feuerwehrpersonal im Schichtdienst - Anspruch auf Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr 7 TVöD BT-V

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Nr 7 TVöD BT-V, § 280 Abs 1 S 1 BGB, § 286 Abs 1 BGB, § 322 Abs 1 ZPO, § 27 Abs 5 TVöD
    Öffentlicher Dienst - Feuerwehrpersonal im Schichtdienst - Anspruch auf Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr 7 TVöD BT-V

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Nr 7 TVöD BT-V, § 280 Abs 1 S 1 BGB, § 286 Abs 1 BGB, § 322 Abs 1 ZPO, § 27 Abs 5 TVöD
    Öffentlicher Dienst - Feuerwehrpersonal im Schichtdienst - Anspruch auf Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr 7 TVöD BT-V

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zusatzurlaub trotz Urlaub und krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit für im Schichtturnus eingesetztes Feuerwehrpersonal

  • bag-urteil.com

    Öffentlicher Dienst - Feuerwehrpersonal im Schichtdienst - Anspruch auf Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr 7 TVöD BT-V

  • rewis.io

    Öffentlicher Dienst - Feuerwehrpersonal im Schichtdienst - Anspruch auf Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr 7 TVöD BT-V

  • rewis.io

    Öffentlicher Dienst - Feuerwehrpersonal im Schichtdienst - Anspruch auf Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr 7 TVöD BT-V

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Zusatzurlaub trotz Urlaub und krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit für im Schichtturnus eingesetztes Feuerwehrpersonal [§ 46 Nr. 7 TVöD-BT-V Bund]

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 480
  • ZTR 2011, 440
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 923/08

    Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr. 7 TVöD-BT-V

    Auszug aus BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09
    Beide Formen des Dienstes erfüllen die Voraussetzungen des § 46 Nr. 4 Abs. 3 TVöD-BT-V (Bund) (vgl. Senat 17. November 2009 - 9 AZR 923/08 - Rn. 19, AP TVöD § 46 Nr. 1) .

    aa) Wie der Senat in seinem Urteil vom 17. November 2009 (- 9 AZR 923/08 - Rn. 21, AP TVöD § 46 Nr. 1) klargestellt hat, verlangt § 46 Nr. 7 TVöD-BT-V  (Bund) zwar eine "Arbeitsleistung" als Voraussetzung für den Anspruch auf Zusatzurlaub.

    (2) Für die Berechnung des Zusatzurlaubs nach § 46 Nr. 7 TVöD-BT-V (Bund) kommt es nicht darauf an, auf wie viele Kalendertage die regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt pro Woche verteilt wird ( vgl. Senat 17. November 2009 - 9 AZR 923/08 - Rn. 35, AP TVöD § 46 Nr. 1 ) .

    Auf den Zusatzurlaub nach § 46 Nr. 7 TVöD-BT-V  (Bund) und § 27 TVöD sind die Vorschriften über die Entstehung und Übertragung des gesetzlichen Mindesturlaubs anzuwenden (vgl. Senat 17. November 2009 - 9 AZR 923/08 - Rn. 16, AP TVöD § 46 Nr. 1) .

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07

    Wechselschicht - Bereitschaftszeiten - Rettungssanitäter

    Auszug aus BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09
    Für die tarifgerechte Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen kommt es nicht darauf an, dass der Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber ausdrücklich die Leistung von Schadensersatz verlangt; es genügt die Aufforderung, den tariflichen Urlaub zu gewähren (vgl. BAG 24. September 2008 - 10 AZR 669/07 - Rn. 45, BAGE 128, 29) .
  • BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 33/04

    Zusatzurlaub - Ablösung

    Auszug aus BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09
    Der Senat hat indes für den vergleichbaren Zusatzurlaubstatbestand des § 41a BMT-G II entschieden, dass Urlaubsansprüche, die tatbestandlich an die Erbringung bestimmter Tätigkeiten bis zum Ablauf des 31. Dezember anknüpfen, nicht zum 31. Dezember des laufenden, sondern erst zum 1. Januar des anschließenden Jahres entstehen (vgl. Senat 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - zu II 2 b der Gründe, EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 38) .
  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09
    Dem Verfall steht die Rechtsprechung des EuGH (vgl. 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff] Slg. 2009, I-179) nicht entgegen.
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist

    Auszug aus BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09
    Entsprechend § 133 BGB ist nicht am buchstäblichen Sinn des in der Prozesserklärung gewählten Ausdrucks festzuhalten, sondern der schriftsätzlich geäußerte Wille unter Berücksichtigung der gleichzeitig gegebenen Begründung und weiterhin abgegebener Erklärungen zu ermitteln (Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 - zu A II der Gründe, BAGE 108, 103) .
  • LAG Niedersachsen, 07.05.2009 - 5 Sa 1996/08

    Berechnung des tariflichen Zusatzurlaubs aufgrund tatsächlicher Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 7. Mai 2009 - 5 Sa 1996/08 - aufgehoben.
  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 297/96

    Rückzahlung von Vorruhestandsgeld

    Auszug aus BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09
    Ist eine gerichtliche Entscheidung über einen Klageanspruch in Rechtskraft erwachsen, hat das Gericht eine Klage, die denselben Anspruch zum Gegenstand hat, als unzulässig abzuweisen (vgl. Senat 28. April 1998 -  9 AZR 297/96  - Rn. 27, AP BGB § 812 Nr. 21 = EzA BGB § 812 Nr. 5) .
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

    Auszug aus BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09
    Entscheidend ist, welchen Sinn die Erklärung aus objektiver Sicht nach dem tatsächlichen Vorbringen der klagenden Partei hat (Senat 15. September 2009 - 9 AZR 757/08 - Rn. 13, AP GewO § 106 Nr. 7 = EzA GewO § 106 Nr. 4) .
  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09
    Die Regelung des § 2 des Arbeitsvertrags, die ua. auf die den BAT ersetzenden Tarifverträge Bezug nimmt, erfasst - auch wenn es sich nicht um eine sog. große dynamische Verweisungsklausel handelt (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08  - Rn. 24 ff., AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 38 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 41) - den TVöD.
  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07

    Altersteilzeit - Tarifauslegung - Öffnungsklausel

    Auszug aus BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09
    Die Bestimmung des Referenzzeitraums oder des Referenzereignisses gewährleistet, dass über den Umfang der Rechtskraft des erstrebten Urteils keinerlei Unklarheiten entstehen (vgl. Senat 20. Januar 2009 - 9 AZR 677/07 - Rn. 14, BAGE 129, 131) .
  • BAG, 28.07.2009 - 3 AZR 43/08

    Verrechnung von Rentenstämmen - Rechtskraft

  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 1053/12

    Wechselschichtarbeit nach BMT-G und TVöD-F

    Er ist auf die Gewährung einer bestimmten Anzahl von Urlaubstagen für einen bestimmten Zeitraum gerichtet (vgl. dazu BAG 21. September 2010 - 9 AZR 486/09 - Rn. 16) .
  • BAG, 26.05.2020 - 9 AZR 129/19

    Zusatzurlaub gemäß § 27 TVöD-VKA für den Zeitraum des Bezugs eines Zuschusses zum

    Soweit nach Satz 2 der Protokollerklärung zu § 27 Abs. 1 und 2 TVöD-VKA Zeiten ohne Arbeitsleistung für den Anspruch auf Zusatzurlaub unschädlich sind, bezieht sich die tarifliche Anordnung lediglich auf die Prüfung, ob "ständige Wechselschichtarbeit ... vorliegt" (vgl. BAG 21. September 2010 - 9 AZR 486/09 - Rn. 27) , nicht aber auf die Prüfung, ob ihm auch die Zulage wegen ständiger Wechselschicht zusteht.
  • BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 579/09

    Tariflicher Zusatzurlaub - Nachtarbeit - Bereitschaftsdienst

    Die weiteren Voraussetzungen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs (vgl. BAG 21. September 2009 - 9 AZR 486/09 -) und des Abgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 4 BUrlG liegen vor.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2015 - 23 Sa 346/15

    Wechselschicht-Zusatzurlaub nach TVöD; Verfall nach Fristenregime des

    Zur Abgrenzung des Streitgegenstandes ist durch die Bestimmung des Referenzzeitraums gewährleistet, dass über den Umfang der Rechtskraft des erstrebten Urteils keine Unklarheit besteht (vgl. BAG, Urt. v. 21.09.2010 - 9 AZR 486/09 - Juris Rz. 16).

    Dies folgt zum einen aus der systematischen Angleichung des Urlaubstatbestandes an den jährlich entstehenden Erholungsurlaub gemäß § 26 Abs. 2 Einleitungssatz TVöD i.V.m. § 4 BUrlG und zum anderen daraus, dass erst nach Vollendung der letzten Schicht im genannten Zeitraum feststeht, dass der Zusatzurlaubstag entstanden ist (vgl. BAG, Urt. v. 21.09.2010 - 9 AZR 486/09 - Juris Rz. 34; BAG v. 17.11.2009 - 9 AZR 923/08 - Juris Rz. 36).

    Es genügt vielmehr die Aufforderung, den tariflichen Urlaub zu gewähren (vgl. BAG, Urt. v. 21.09.2010 - 9 AZR 486/09 - Juris Rz. 38; Urt. v. 17.11.2009 - 9 AZR 923/08 - Juris Rz. 37).

  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 661/09

    Tariflicher Zusatzurlaub - Bereitschaftsdienst - Ausschlussfrist

    Die weiteren Voraussetzungen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs (vgl. BAG 21. September 2009 - 9 AZR 486/09 -) liegen vor.
  • LAG Hamburg, 16.02.2016 - 4 Sa 16/15

    Versetzung einer Flugbegleiterin bei Schließung des Stationierungsstandortes

    Im Zweifel ist das gewollt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage des Erklärenden entspricht (BAG Urteil vom 28. Juli 2009 - 3 AZR 43/08 - Rn. 18, NZA 2010, 576 ; BAG Urteil vom 21. September 2010 - 9 AZR 486/09- Rn. 17, Juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2015 - 6 Sa 230/14

    Eingruppierung, Entgeltgruppe 8, Entgeltgruppe 9, Sachbearbeiterin,

    Ist eine gerichtliche Entscheidung über einen Klageanspruch in Rechtskraft erwachsen, hat das Gericht eine Klage, die denselben Anspruch zum Gegenstand hat, als unzulässig abzuweisen (BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09 - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2011 - 9 Sa 556/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19681
LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2011 - 9 Sa 556/10 (https://dejure.org/2011,19681)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.02.2011 - 9 Sa 556/10 (https://dejure.org/2011,19681)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Februar 2011 - 9 Sa 556/10 (https://dejure.org/2011,19681)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Umsetzung nach Schließung eines Dienststellenteils - Direktionsrecht - § 3 TVUmBw

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versetzung auf gleichwertigen Arbeitsplatz im Rahmen der Umgestaltung der Bundeswehr

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Versetzung auf gleichwertigen Arbeitsplatz im Rahmen der Umgestaltung der Bundeswehr

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2011, 440
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Köln, 26.06.2015 - 4 Sa 254/15

    Voraussetzungen einer Zulage zur Einkommenssicherung gem. § 6 Abs. 1 S. 1 TV UmBw

    Diesbezüglich teilt die Kammer die Auslegung durch das Arbeitsgericht im Anschluss an das LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 04.02.2011 - 9 Sa 556/10).
  • ArbG Köln, 24.11.2014 - 15 Ca 4191/14

    Zahlung einer tariflichen Zulage; Zumutbarkeit der Versetzung an einen anderen

    Wenn nämlich § 3 Abs. 8 TV UmBw vorsieht, dass eine Verpflichtung des Beschäftigten besteht, einen ihn nach den vorstehenden Absätzen des § 3 angebotenen sowie einen gegenüber seiner ausgeübten Tätigkeit höherwertigen Arbeitsplatz anzunehmen, es sei denn, dass ihm die Annahme nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten billigerweise nicht zugemutet werden kann, ergibt sich aus der Entfernung zwischen dem alten und dem neuen Arbeitsort keine Unzumutbarkeit im Sinne der tariflichen Bestimmung (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.02.2011 - 9 Sa 556/10 -).
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