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   BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 734/09   

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BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 734/09 (https://dejure.org/2011,5318)
BAG, Entscheidung vom 14.04.2011 - 6 AZR 734/09 (https://dejure.org/2011,5318)
BAG, Entscheidung vom 14. April 2011 - 6 AZR 734/09 (https://dejure.org/2011,5318)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Besitzstandszulage gemäß § 11 TVÜ-VKA nach Unterbrechung des Kindergeldanspruchs

  • openjur.de

    Besitzstandszulage gemäß § 11 TVÜ-VKA nach Unterbrechung des Kindergeldanspruchs

  • Bundesarbeitsgericht

    Besitzstandszulage gemäß § 11 TVÜ-VKA nach Unterbrechung des Kindergeldanspruchs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 S 1 TVÜ-VKA, § 11 Abs 1 S 3 TVÜ-VKA, Art 3 GG, Art 6 GG
    Besitzstandszulage gemäß § 11 TVÜ-VKA nach Unterbrechung des Kindergeldanspruchs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 S 1 TVÜ-VKA, § 11 Abs 1 S 3 TVÜ-VKA, Art 3 GG, Art 6 GG
    Besitzstandszulage gemäß § 11 TVÜ-VKA nach Unterbrechung des Kindergeldanspruchs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Der Anspruch auf Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-VKA für ein Kind geht mit der Beendigung des Kindergeldanspruchs durch die Aufnahme einer Berufstätigkeit des Kindes unter; Anspruch auf Besitzstandszulage [§ 11 TVÜ-VKA] nach Unterbrechung des Kindergeldanspruchs; ...

  • rewis.io

    Besitzstandszulage gemäß § 11 TVÜ-VKA nach Unterbrechung des Kindergeldanspruchs

  • ra.de
  • rewis.io

    Besitzstandszulage gemäß § 11 TVÜ-VKA nach Unterbrechung des Kindergeldanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Besitzstandszulage [§ 11 TVÜ-VKA] nach Unterbrechung des Kindergeldanspruchs; Wiederaufleben bei Neuentstehung des Kindergeldanspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2011, 556
  • ZTR 2011, 498
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

    Auszug aus BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 734/09
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz liegt nur in den in § 11 Abs. 1 Satz 3 TVÜ-VKA abschließend aufgezählten Fällen vor, deren Voraussetzungen hier unstreitig nicht erfüllt sind (vgl. in diesem Sinn schon BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 16, BAGE 129, 93; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 9/08 - Rn. 15, als Nachfolgeentscheidung zu der vom Kläger angeführten Entscheidung des LAG Niedersachsen vom 16. November 2007 - 3 Sa 9/07 - ZTR 2008, 259; ebenso Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD Stand Februar 2011 TVÜ-Bund/TVÜ-VKA Rn. 131, 133; Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck TVöD Stand April 2011 § 11 TVÜ-VKA Rn. 30; Müller in BeckOK TVöD Stand Februar 2011 § 11 TVÜ-VKA Rn. 2d) .

    Sie sind nicht verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 20 f., BAGE 129, 93) .

    Bei der Ausgestaltung dieser Besitzstandsregelung waren sie lediglich gehindert, bestimmte Arbeitnehmergruppen ohne - auch unter Beachtung der Wertentscheidungen des Art. 6 GG - sachlich vertretbaren Grund von der Besitzstandsregelung hinsichtlich des kinderbezogenen Entgeltbestandteils im Ortszuschlag auszuschließen bzw. bestimmte Arbeitnehmergruppen ohne einen solchen sachlichen Grund bei Unterbrechungen des Kindergeldbezugs zu begünstigen (vgl. BAG 18. Dezember 2008 - 2 AZR 287/07 - Rn. 23, BAGE 129, 93; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 18, 20, BAGE 128, 219) .

    Die bei einer solchen Typisierung entstehenden, unvermeidlichen Ungerechtigkeiten und Härten in einzelnen, besonders gelagerten Fällen, in denen die Interessenlage von der von den Tarifvertragsparteien als typisch angenommenen abweicht, sind hinzunehmen, wenn sie nicht besonders schwer wiegen und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 26, BAGE 129, 93) .

    Seit Inkrafttreten des TVöD ist die über § 11 TVÜ-VKA gesicherte kinderbezogene Entgeltkomponente nur noch als Garantie des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Besitzstands, nicht aber als Beitrag zu den Unterhaltslasten für das Kind (vgl. zu diesem Zweck des kinderbezogenen Bestandteils im Ortszuschlag BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 28, BAGE 129, 93) ausgestaltet.

  • LAG Niedersachsen, 16.11.2007 - 3 Sa 9/07

    Zahlung kinderbezogener Entgeltbestandteile als Besitzstandszulage an sich im

    Auszug aus BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 734/09
    Er hat sich insoweit auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 16. November 2007 (- 3 Sa 9/07 - ZTR 2008, 259) berufen.

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz liegt nur in den in § 11 Abs. 1 Satz 3 TVÜ-VKA abschließend aufgezählten Fällen vor, deren Voraussetzungen hier unstreitig nicht erfüllt sind (vgl. in diesem Sinn schon BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 16, BAGE 129, 93; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 9/08 - Rn. 15, als Nachfolgeentscheidung zu der vom Kläger angeführten Entscheidung des LAG Niedersachsen vom 16. November 2007 - 3 Sa 9/07 - ZTR 2008, 259; ebenso Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD Stand Februar 2011 TVÜ-Bund/TVÜ-VKA Rn. 131, 133; Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck TVöD Stand April 2011 § 11 TVÜ-VKA Rn. 30; Müller in BeckOK TVöD Stand Februar 2011 § 11 TVÜ-VKA Rn. 2d) .

  • BFH, 21.01.2010 - III R 62/08

    Kindergeldanspruch - Berufsausbildung neben Vollzeiterwerbstätigkeit -

    Auszug aus BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 734/09
    In solchen Fällen kann darum ungeachtet einer neben der Ausbildung erfolgenden Vollzeit- oder Teilzeiterwerbstätigkeit ein Kindergeldanspruch bestehen, soweit der Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht überschritten ist (vgl. BFH 21. Januar 2010 - III R 62/08 - BFH/NV 2010, 871) .
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08

    Vergleichsentgelt - Neuberechnung - Wehrdienst des Sohnes

    Auszug aus BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 734/09
    Die Tarifvertragsparteien haben mit § 11 Abs. 1 Satz 3 TVÜ-VKA dem Umstand Rechnung getragen, dass es sich bei Grundwehrdienst und Zivildienst als dessen Surrogat um Grundpflichten handelte (vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 30, AP GG Art. 3 Nr. 322 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 20) .
  • BFH, 18.03.2009 - III R 33/07

    Kein Anspruch auf Kindergeld für nicht zum Zivildienst verpflichtete Kinder, die

    Auszug aus BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 734/09
    Sie dienen insoweit überwiegend der Persönlichkeitsbildung und Orientierung der Jugendlichen (vgl. für das freiwillige ökologische und das freiwillige soziale Jahr BFH 18. März 2009 - III R 33/07 - Rn. 15 f., BFHE 224, 508) .
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 578/09

    Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung

    Auszug aus BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 734/09
    Leistungs- und Feststellungsklage überschneiden sich also nicht, so dass das erforderliche Feststellungsinteresse uneingeschränkt zu bejahen ist (zum Fehlen des Feststellungsinteresses für die Zeit der Überschneidung von Leistungs- und Feststellungsklage ausführlich BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 578/09 - Rn. 13 ff.) .
  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 665/08

    Begünstigung von Arbeitern gegenüber Angestellten bei Überleitung in den TVöD

    Auszug aus BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 734/09
    Bei der Regelung von Massenerscheinungen, wie es die Überleitung der Beschäftigten in den TVöD ist, liegt es in der Natur der Sache, dass es zu Randunschärfen kommt und die Regelung nicht jedem Einzelfall gerecht werden kann (vgl. BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 665/08 - Rn. 21, AP TVÜ § 4 Nr. 1 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 4 Nr. 3) .
  • BAG, 30.10.2008 - 6 AZR 712/07

    TVöD - kinderbezogene Besitzstandszulage

    Auszug aus BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 734/09
    Bei der Ausgestaltung dieser Besitzstandsregelung waren sie lediglich gehindert, bestimmte Arbeitnehmergruppen ohne - auch unter Beachtung der Wertentscheidungen des Art. 6 GG - sachlich vertretbaren Grund von der Besitzstandsregelung hinsichtlich des kinderbezogenen Entgeltbestandteils im Ortszuschlag auszuschließen bzw. bestimmte Arbeitnehmergruppen ohne einen solchen sachlichen Grund bei Unterbrechungen des Kindergeldbezugs zu begünstigen (vgl. BAG 18. Dezember 2008 - 2 AZR 287/07 - Rn. 23, BAGE 129, 93; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 18, 20, BAGE 128, 219) .
  • LAG Köln, 16.07.2009 - 13 Sa 330/09

    Kindergeldbezogene Entgeltbestandteile

    Auszug aus BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 734/09
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16. Juli 2009 - 13 Sa 330/09 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 9/08

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

    Auszug aus BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 734/09
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz liegt nur in den in § 11 Abs. 1 Satz 3 TVÜ-VKA abschließend aufgezählten Fällen vor, deren Voraussetzungen hier unstreitig nicht erfüllt sind (vgl. in diesem Sinn schon BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 16, BAGE 129, 93; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 9/08 - Rn. 15, als Nachfolgeentscheidung zu der vom Kläger angeführten Entscheidung des LAG Niedersachsen vom 16. November 2007 - 3 Sa 9/07 - ZTR 2008, 259; ebenso Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD Stand Februar 2011 TVÜ-Bund/TVÜ-VKA Rn. 131, 133; Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck TVöD Stand April 2011 § 11 TVÜ-VKA Rn. 30; Müller in BeckOK TVöD Stand Februar 2011 § 11 TVÜ-VKA Rn. 2d) .
  • BAG, 13.03.2008 - 6 AZR 294/07

    Kinderbezogener Anteil am Ortszuschlag - Bindungswirkung der Entscheidung der

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09

    Altersdiskriminierung bei Überleitung in den TVöD

    Bei der Regelung von Massenerscheinungen, wie es die Schaffung der neuen Entgeltstruktur, die Überleitung der Beschäftigten in den TVöD und deren endgültige Eingliederung in die neue Struktur war, liegt es in der Natur der Sache, dass es zu Randunschärfen kommt und die Regelung nicht jedem Einzelfall gerecht werden kann (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 734/09 - Rn. 22, ZTR 2011, 498; vgl. zur Typisierungsbefugnis von Tarifvertragsparteien bei der Regelung von Massenerscheinungen auch BVerfG 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 - Rn. 72, BVerfGK 13, 455) .
  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 618/19

    Betriebliche Altersversorgung - allgemeiner Gleichheitssatz

    Die bei einer solchen Typisierung entstehenden, unvermeidlichen Ungerechtigkeiten und Härten in einzelnen, besonders gelagerten Fällen, in denen die Interessenlage von der von den Tarifvertragsparteien als typisch angenommenen abweicht, sind hinzunehmen, wenn sie nicht besonders schwer wiegen und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BAG 14. April 2011 - 6 AZR 734/09 - Rn. 2 0 mwN) .
  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZR 432/15

    Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA bei Unterbrechung der

    Hätten die Tarifvertragsparteien die Aufzählung des § 11 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1 TVÜ-VKA nur beispielhaft gemeint, hätten sie einen Zusatz wie "zB", "insbesondere" oder "etwa" verwandt (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 711/11 - Rn. 15; 14. April 2011 - 6 AZR 734/09 - Rn. 13) .

    Sie sind nicht verpflichtet, die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (vgl. nur BAG 17. März 2016 - 6 AZR 92/15 - Rn. 24; 14. April 2011 - 6 AZR 734/09 - Rn. 16 ) .

    Zugleich können sie Besonderheiten, die im Tatsächlichen durchaus bekannt sind, generalisierend vernachlässigen, sofern die von ihnen vorgenommenen Verallgemeinerungen im Normzweck angelegt sind und diesem nicht widersprechen (vgl. BAG 14. April 2011 - 6 AZR 734/09 - Rn. 20; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07  - Rn. 26 , BAGE 129, 93 ) .

    Seit Inkrafttreten des TVöD am 1. Oktober 2005 ist die über § 11 TVÜ-VKA gesicherte kinderbezogene Entgeltkomponente nur noch eine Garantie des Besitzstands, der zu diesem Zeitpunkt bestand, und nicht länger ein Beitrag zu den Unterhaltslasten für das Kind (vgl. BAG 14. April 2011 - 6 AZR 734/09 - Rn.  21) .

    Der Anspruch auf Besitzstandszulage besteht fort, wenn den Erfordernissen des § 11 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA genügt ist (für das freiwillige soziale oder ökologische Jahr BAG 14. April 2011 - 6 AZR 734/09 - Rn. 26) .

  • BAG, 29.06.2022 - 6 AZR 465/21

    "Besitzstandszulage Kind" im TVÜ-Länder - bestandskräftige Ablehnung des

    das Kindergeld ununterbrochen fortgezahlt wird, oder der Anspruch auf Kindergeld, an den der schützenswerte Besitzstand knüpft - sei es auch nur vorübergehend - untergeht, eindeutig angelegt (vgl. BAG 14. April 2011 - 6 AZR 734/09 - Rn. 21 zum inhaltsgleichen § 11 TVÜ-VKA) .

    Vielmehr haben die Tarifvertragsparteien durch die im Vergleich zur Vorgängerregelung in § 29 Abschnitt B Abs. 3 BAT geänderte Wortwahl klargestellt, dass die Zulage nach § 11 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA nur noch reiner Besitzstandsschutz, nicht aber mehr Beitrag zu den durch Kinder ausgelöste Unterhaltslasten ist (vgl. BAG 14. April 2011 - 6 AZR 734/09 - Rn. 21) .

    Dieser Besitzstand erlischt mit der Einstellung der Kindergeldzahlung, sofern nicht einer der in § 11 Abs. 1 Satz 3 TVÜ-Länder abschließend aufgezählten Ausnahmefälle vorliegt (vgl. BAG 14. April 2011 - 6 AZR 734/09 - Rn. 21 zum inhaltsgleichen § 11 TVÜ-VKA) .

    Damit haben die Tarifvertragsparteien in zulässiger Weise pauschalisierend auf die - sei es auch nur vorübergehende - Einstellung des Kindergeldbezugs abgestellt und diese zum Anlass genommen, den Anspruch auf die Besitzstandszulage endgültig untergehen zu lassen (vgl. BAG 14. April 2011 - 6 AZR 734/09 - Rn. 23) .

    Hätten die Tarifvertragsparteien Satz 3 dieser Bestimmung nur beispielhaft gemeint, hätten sie dies mit Zusätzen wie "zum Beispiel", "insbesondere" oder "etwa" deutlich gemacht (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 734/09 - Rn. 13 zum inhaltsgleichen § 11 TVÜ-VKA) .

  • LAG Sachsen, 24.06.2015 - 2 Sa 57/15

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Besitzstandszulage hinsichtlich des Anspruchs

    Sie tritt den Entscheidungsgründen im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.04.2011 ( 6 AZR 734/09 - Juris) bei, wonach § 11 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 TVÜ -VKA mit Art. 3 GG vereinbar seien.

    Eine Ausnahme von dem vorstehenden Grundsatz liegt nur in den in § 11 Abs. 1 Satz 3 TVÜ -VKA abschließend aufgezählten Fällen vor (BAG vom 14.04.2011 - 6 AZR 734/09 - Juris).

    Die abschließende Aufzählung unschädlicher Unterbrechungstatbestände in § 11 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 TVÜ -VKA ist nach der eingehenden Begründung des Bundesarbeitsgerichts (in der Entscheidung vom 14.04.2011 a. a. O.), welcher die Berufungskammer folgt, mit Art. 3 GG vereinbar.

    Bei der Ausgestaltung dieser Besitzstandsregelung waren sie lediglich gehindert, bestimmte Arbeitnehmergruppen ohne - auch unter Beachtung der Wertentscheidungen des Art. 6 GG - sachlich vertretbaren Grund von der Besitzstandsregelung hinsichtlich des kinderbezogenen Entgeltbestandteils im Ortszuschlag auszuschließen bzw. bestimmte Arbeitnehmergruppen ohne einen solchen sachlichen Grund bei Unterbrechungen des Kindergeldbezugs zu begünstigen (vgl. BAG vom 14.04.2011 a. a. O. m. w. N.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2021 - 8 Sa 434/21

    Kinderbezogener Entgeltbestandteil im Ortszuschlag, Kindergeld,

    Dieser Besitzstand erlischt mit der Einstellung der Kindergeldzahlung, sofern nicht einer der in § 11 Absatz 1 Satz 3 TVÜ -L abschließend aufgezählten Ausnahmefälle vorliegt (vergleiche BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 734/09, AP Nr. 5 zu § 11 TVÜ Rn. 21).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz liegt nur in den in § 11 Absatz 1 Satz 3 TVÜ -L abschließend aufgezählten Fällen vor, deren Voraussetzungen hier unstreitig nicht erfüllt sind (vgl. in diesem Sinn schon BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07, BAGE 129, 93 Rn. 16; BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 734/09, AP Nr. 5 zu § 11 TVÜ Rn. 13 mit weiteren Nachweisen zu § 11 TVÜ -VKA).

    Hätten die Tarifvertragsparteien Satz 3 dieser Bestimmung nur beispielhaft gemeint, hätten sie dies mit Zusätzen wie "zum Beispiel", "insbesondere" oder "etwa" deutlich gemacht (BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 734/09, AP Nr. 5 zu § 11 TVÜ Rn. 13 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 711/11

    Beginn der Ausschlussfrist für die Rückforderung der Besitzstandszulage nach § 11

    Im Unterschied zum Kindergeld lebte der Anspruch auf die Besitzstandszulage durch die im September 2008 begonnene Ausbildung des Sohnes A für die Jahre 2009 und 2010 nicht wieder auf (vgl. BAG 14. April 2011 - 6 AZR 734/09 -) .

    Dieser Besitzstand erlischt mit der Einstellung der Kindergeldzahlung, sofern nicht einer der in § 11 Abs. 1 Satz 3 TVÜ-Bund abschließend aufgezählten Ausnahmefälle vorliegt (vgl. BAG 14. April 2011 - 6 AZR 734/09 - Rn. 21) .

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 92/15

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Zumutbarkeit eines

    Sie sind nicht verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 734/09 - Rn. 16; 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 26, BAGE 134, 160; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 20 f., BAGE 129, 93; vgl. zu Art. 3 GG BAG 15. Januar 2015 - 6 AZR 646/13 - Rn. 32; vgl. zu familienbezogenen Vergütungsbestandteilen: BAG 9. Juni 2011 - 6 AZR 867/09 - Rn. 23; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - Rn. 28, BAGE 128, 210).
  • BSG, 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R

    Waisenrentenanspruch - Weitergewährung - Teilnahme an einem Europäischen

    Dementsprechend hat die Deutsche Agentur für das EU-Aktionsprogramm JUGEND in ihrer Auskunft für das SG vom 6.2.2007 darauf hingewiesen, dass der EFD ein Dienst ohne Gewinnerzielungsabsicht außerhalb einer Berufsausbildung ist und das vorrangige Ziel verfolgt, das nicht-formale Lernen der teilnehmenden Jugendlichen zu fördern (vgl auch Erwägung Nr. 10 und Nr. 14 sowie Art. 1 Abs. 3 Satz 1 EGBes 1031/2000; K. Sieveking, ZAR 2001, 119, 121, wonach die Teilnahme am Freiwilligendienst als "eine Art nicht formaler Bildung" konzipiert ist; vgl auch BFH vom 24.6.2004 - BFHE 206, 413, 416 f; BFH vom 18.3.2009 - BFHE 224, 508, 511; BAG vom 14.4.2011 - 6 AZR 734/09 - Juris RdNr 27, wonach auch die Ableistung des FSJ oder des FÖJ grundsätzlich nicht der Berufsausbildung, sondern überwiegend der Persönlichkeitsbildung und Orientierung der Jugendlichen dient).
  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZR 423/15

    Einkommenssicherung nach TV UmBw - befristete Teilzeit

    Hätten die Tarifvertragsparteien diese Aufzählung nur beispielhaft gemeint, hätten sie einen Zusatz wie "zB", "insbesondere" oder "etwa" verwandt (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 711/11 - Rn. 15; 14. April 2011 - 6 AZR 734/09 - Rn. 13) .
  • ArbG Berlin, 26.05.2014 - 59 Ca 1567/14

    Eingruppierung einer Erzieherin - Umgruppierungsantrag - § 29a Abs 4 S 1 TVÜ-L

  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.10.2020 - 8 Sa 245/18

    Tarifliche Bestimmung zur Übergangsversorgung für Beschäftigte im

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.12.2020 - 8 Sa 251/18

    Anrechnung von Tätigkeitszeiten - Übergangsversorgung - Tarifvertragsauslegung

  • ArbG Berlin, 13.03.2014 - 59 Ca 13394/13

    Eingruppierung einer Erzieherin - Antrag nach § 29a Abs 4 S 1 TVÜ-L auf Änderung

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