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   LAG Düsseldorf, 07.07.2011 - 5 Sa 416/11   

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LAG Düsseldorf, 07.07.2011 - 5 Sa 416/11 (https://dejure.org/2011,8850)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.07.2011 - 5 Sa 416/11 (https://dejure.org/2011,8850)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - 5 Sa 416/11 (https://dejure.org/2011,8850)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Urlaubsabgeltung, Krankheit, Bezug von Arbeitslosengeld, Rückwirkung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 7 BUrlG, RL 93/104/EG, Art. 9 IAO-Übereinkommen Nr. 132
    Urlaubsabgeltung, Krankheit, Bezug von Arbeitslosengeld, Rückwirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urlaubsabgeltungsansprüche von dauerhaft erkrankten Arbeitnehmern können auch für länger als 18 Monate zurückliegende Zeiten geltend gemacht werden; Geltendmachung von Urlaubsabgeltungsansprüchen von dauerhaft erkrankten Arbeitnehmern für länger als 18 Monate ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 7 BUrlG, RL 93/104/EG, Art. 9 IAO-Übereinkommen Nr. 132
    Urlaubsabgeltung, Krankheit, Bezug von Arbeitslosengeld, Rückwirkung

  • hensche.de

    Krankheit: Urlaub, Urlaub: Krankheit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltung bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit; zeitlich unbeschränkte Geltendmachung für die Vergangenheit; Ausschluss gesetzlicher Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche bei Bezug von Arbeitslosengeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zum Urlaubsanspruch bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2011, 730
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.07.2011 - 5 Sa 416/11
    Der gesetzliche Mindesturlaub ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - unabhängig von der Erfüllbarkeit des Freistellungsanspruchs in einem gedachten fortbestehenden Arbeitsverhältnis - nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten (BAG 04.05.2010 - 9 AZR 183/09 - DB 2010, 1945; BAG 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - DB 2010; BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG; vgl. auch: LAG Hessen 07.12.2010 - 19 Sa 939/10 - NZA-RR 2011, 120, jeweils m. w. N.).

    Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht nämlich mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses als reiner Geldanspruch selbst dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin bis zum Ende des Übertragungszeitraums am 31. März des dem Urlaubsjahr folgenden Jahres fortdauert (so ausdrücklich BAG 04.05.2010 - 9 AZR 183/09 - a. a. O.; BAG 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - a. a. O.).

    Danach entfiel die Vertrauensgrundlage, so dass das Vertrauen von Arbeitgebern auf die Fortdauer der bisherigen, zum nationalen Recht ergangenen Rechtsprechung nicht länger schutzwürdig war (BAG 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - a. a. O.).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 23.03.2010 (a. a. O.) umfänglich zum Vertrauensschutz Stellung genommen, den das Gericht für die Zeit ab dem 24.11.1996 nicht mehr bejaht hat.

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.07.2011 - 5 Sa 416/11
    1.1Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Anschluss an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.01.2009 (- C 350/06 - und C 520/06 - AP Nr. 1 zu Richtlinie 2003/88/EG Schultz-Hoff) verfällt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch nicht nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben war und seine Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses fortgedauert hat, so dass er seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte.

    In diesem Sinne hat auch der EuGH in seiner Entscheidung vom 20.01.2009 (a. a. O.) keine Beschränkung für die Vergangenheit vorgenommen, wobei wegen der Art des zu entscheidenden Falles allerdings auch keine aktuelle Veranlassung bestand, zu den hier zu diskutierenden Rückwirkungszeiträumen Stellung zu nehmen.

    2.3.1Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 20.01.2009 - C-350/06 und C-520/06 - a. a. O.) hat in seiner Entscheidung mehrmals betont, dass eine einzelstaatliche Rechtsvorschrift, die das Erlöschen von Urlaubsansprüchen nach dem Ende eines gesetzlich festgelegten Übertragungszeitraumes vorsieht, mit europäischen Vorgaben nicht in Einklang steht, wenn hiervon Fälle erfasst werden, in denen der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraumes oder eines Teils davon krankgeschrieben war und seine Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses fortgedauert hat und er deshalb seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte.

  • LAG Hamm, 15.04.2010 - 16 Sa 1176/09

    Vorlagebeschluss zur Urlaubsabgeltung bei Ansammlung von Urlaubsansprüchen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.07.2011 - 5 Sa 416/11
    Die Beklagte hat weiter - unter Hinweis auf den Vorlagebeschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 15.04.2010 - 16 Sa 1176/09 - die Auffassung vertreten, dass eine rückwirkende Geltendmachung des Urlaubsanspruchs auf die letzten 18 Monate des Arbeitsverhältnisses beschränkt sei.

    1.3Soweit die Beklagte unter Bezugnahme auf den Vorlagenbeschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 15.04.2010 (- 16 Sa 1176/09 - LAGE § 7 BUrlG Abgeltung Nr. 27) die Auffassung vertritt, dass es der Klägerin nur gestattet werden kann, für die letzten 18 Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Urlaubs- bzw. Urlaubsabgeltungsansprüche geltend zu machen, folgt dem die erkennende Berufungskammer nicht.

    1.4Selbst wenn man dem oben unter 1.3 Gesagten nicht folgen wollte und im Ansatz der mehrfach zitierten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 15.04.2010 (a. a. O.) folgt, bleibt fraglich, ob eine rückwirkende Beschränkung des Urlaubsbegehrens auf maximal 18 Monate aus Rechtsgründen geboten oder erforderlich ist.

  • LAG Hessen, 07.12.2010 - 19 Sa 939/10

    Urlaubsanspruch bei mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.07.2011 - 5 Sa 416/11
    Der gesetzliche Mindesturlaub ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - unabhängig von der Erfüllbarkeit des Freistellungsanspruchs in einem gedachten fortbestehenden Arbeitsverhältnis - nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten (BAG 04.05.2010 - 9 AZR 183/09 - DB 2010, 1945; BAG 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - DB 2010; BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG; vgl. auch: LAG Hessen 07.12.2010 - 19 Sa 939/10 - NZA-RR 2011, 120, jeweils m. w. N.).

    Allein durch ein derartiges Gesetz können subjektive Rechte und Pflichten einzelner begründet werden (LAG Düsseldorf, 08.02.2011 - 16 Sa 1574/10 - n. v.; LAG Baden-Württemberg 02.12.2010 - 22 Sa 59/10 - EzA-SD 2011, Nr. 4, 10; LAG Hessen 07.12.2010 - 19 Sa 939/10 - a. a. O.; vgl. auch: BAG 07.12.1993 - 9 AZR 683/92 - AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG).

    Damit fehlt es an der Fälligkeit, die das Entstehen eines Anspruchs im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB regelmäßig voraussetzt (so ausdrücklich: LAG Hessen 07.12.2010 - 19 Sa 939/10 - a. a. O.; a. A.: LAG Düsseldorf 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09 - ArbuR 2011, 128).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2011 - C-214/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Trstenjak steht das Unionsrecht einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.07.2011 - 5 Sa 416/11
    1.4.1Die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof hat in ihren Schlussanträgen vom 07.07.2011 in der Rechtssache C-214/10 (Schulte) im Rahmen des Vorabentscheidungsersuchens des Landesarbeitsgerichts Hamm zur hier streitigen Rechtsfrage Stellung genommen.

    Vielmehr stehe es den Mitgliedsstaaten frei, unter Beachtung der Grenzen der Richtlinie auch andere Regelungen zu erlassen (vgl.: EuGH, Schlussanträge der Generalanwältin vom 07.07.2001 - C-214/10 Schulte - zitiert nach juris).

  • LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09

    Urlaubsansprüche und Abgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.07.2011 - 5 Sa 416/11
    Damit fehlt es an der Fälligkeit, die das Entstehen eines Anspruchs im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB regelmäßig voraussetzt (so ausdrücklich: LAG Hessen 07.12.2010 - 19 Sa 939/10 - a. a. O.; a. A.: LAG Düsseldorf 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09 - ArbuR 2011, 128).

    Jedenfalls soll es möglich sein, tarifvertragliche Kürzungsregelungen zu vereinbaren, die den Erholungsurlaub des Arbeitnehmers für die Zeit des Ruhens nach dem so genannten Zwölftelungsprinzip kürzen (vgl. hierzu: LAG Köln 29.04.2010 - 6 Sa 103/10 - zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09 - a. a. O.).

  • LAG Düsseldorf, 08.02.2011 - 16 Sa 1574/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch der arbeitsunfähigen Arbeitnehmerin bei Bezug eine

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.07.2011 - 5 Sa 416/11
    Allein durch ein derartiges Gesetz können subjektive Rechte und Pflichten einzelner begründet werden (LAG Düsseldorf, 08.02.2011 - 16 Sa 1574/10 - n. v.; LAG Baden-Württemberg 02.12.2010 - 22 Sa 59/10 - EzA-SD 2011, Nr. 4, 10; LAG Hessen 07.12.2010 - 19 Sa 939/10 - a. a. O.; vgl. auch: BAG 07.12.1993 - 9 AZR 683/92 - AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG).

    des Folgejahres tritt danach nicht ein (LAG Düsseldorf 08.12.2011 - 16 Sa 1574/10 - zitiert nach juris; LAG Baden-Württemberg 02.12.2010 - 22 Sa 59/10 - EzA-SD 2011, Nr. 4, 10; LAG Baden-Württemberg 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - ZTR 2010, 415; vgl. auch: LAG Schleswig-Holstein 16.12.2010 - 4 Sa 209/10 - BB 2011, 372).

  • LAG Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 22 Sa 59/10

    Entstehen des Urlaubsanspruchs während des Bezugs von Erwerbsminderungsrente -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.07.2011 - 5 Sa 416/11
    Allein durch ein derartiges Gesetz können subjektive Rechte und Pflichten einzelner begründet werden (LAG Düsseldorf, 08.02.2011 - 16 Sa 1574/10 - n. v.; LAG Baden-Württemberg 02.12.2010 - 22 Sa 59/10 - EzA-SD 2011, Nr. 4, 10; LAG Hessen 07.12.2010 - 19 Sa 939/10 - a. a. O.; vgl. auch: BAG 07.12.1993 - 9 AZR 683/92 - AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG).

    des Folgejahres tritt danach nicht ein (LAG Düsseldorf 08.12.2011 - 16 Sa 1574/10 - zitiert nach juris; LAG Baden-Württemberg 02.12.2010 - 22 Sa 59/10 - EzA-SD 2011, Nr. 4, 10; LAG Baden-Württemberg 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - ZTR 2010, 415; vgl. auch: LAG Schleswig-Holstein 16.12.2010 - 4 Sa 209/10 - BB 2011, 372).

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.07.2011 - 5 Sa 416/11
    Der gesetzliche Mindesturlaub ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - unabhängig von der Erfüllbarkeit des Freistellungsanspruchs in einem gedachten fortbestehenden Arbeitsverhältnis - nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten (BAG 04.05.2010 - 9 AZR 183/09 - DB 2010, 1945; BAG 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - DB 2010; BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG; vgl. auch: LAG Hessen 07.12.2010 - 19 Sa 939/10 - NZA-RR 2011, 120, jeweils m. w. N.).

    Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht nämlich mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses als reiner Geldanspruch selbst dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin bis zum Ende des Übertragungszeitraums am 31. März des dem Urlaubsjahr folgenden Jahres fortdauert (so ausdrücklich BAG 04.05.2010 - 9 AZR 183/09 - a. a. O.; BAG 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - a. a. O.).

  • BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 985/94

    Tarifliche Sonderzahlung bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.07.2011 - 5 Sa 416/11
    Die Anforderung der Arbeitsbescheinigung und ein mit der Bescheinigung verbundener Verzicht auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers können grundsätzlich ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses auslösen (vgl. hierzu: BAG 11.10.1995 - 10 AZR 985/94 - NZA 1996, 542).
  • LSG Bayern, 03.03.2009 - L 11 AS 23/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Urlaubsanspruch des Hilfebedürftigen

  • BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 101/99 R

    Freistellung von der Verfügbarkeit beim Arbeitslosengeldanspruch

  • LAG Köln, 29.04.2010 - 6 Sa 103/10

    Tarifliche Kürzung des Erholungsurlaubs in ruhendem Arbeitsverhältnis;

  • LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09

    Anspruch auf Mindesturlaub bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Urlaubsabgeltung

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2010 - 4 Sa 209/10

    Erwerbsunfähigkeitsrente, Befristete Rente, Arbeitsverhältnis, ruhendes,

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2012 - 5 Sa 80/12

    Urlaubsanspruch, Abgeltung, Arbeitsverhältnis, ruhendes, Ruhensvereinbarung,

    Indessen wird in der neueren instanzgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dass ein Arbeitsverhältnis während des Bezugs von Erwerbsunfähigkeitsrente oder Arbeitslosengeld ruht und in diesem Falle das Ruhen des Arbeitsverhältnisses dem Entstehen von Urlaubsansprüchen entgegenstehe (LAG Hamm, Urt. v. 13.02.2012 - 16 Sa 560/10 - und v. 13.02.2012 - 16 Sa 148/11 -, zit. n. Juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 06.12.2011 - 19 Sa 795/11 - und - 19 Sa 1229/11 -, zit n. Juris; LAG Köln, Urt. v. 19.08.2011 - 12 Sa 110/11 -, ZTR 2011, 732; Urt. v. 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10, ZTR 2011, 689; Urt. v. 29.04.2010 - 6 Sa 104/10 -, ZTR 2012, 589; LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 09.03.2012 - 9 Sa 155/11 -, zit. n. Juris; Urt. v. 09.06.2011 - 6 Sa 109; 10 -, zit. n. Juris; LAG München, Urt. v. 17.11.2011 - 3 Sa 595/11 -, zit. n. Juris; Urt. v. 26.05.2011 - 4 Sa 66/11 -, zit. n. Juris; LAG Düsseldorf, Urt. v. 07.07.2011 - 5 Sa 416/11 -, ZTR 2011, 730; Urt. v. 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09 -, zit. n. Juris; Urt. v. 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09 -, ZTR 2010, 662; ArbG Bonn, Urt. v. 18.01.2012 - 5 Ca 2499/11 -, zit. n. Juris; .

    b) Das Berufungsgericht geht mit den Landesarbeitsgerichten Hamm (16 Sa 560/10 und 16 Sa 148/11), Berlin-Brandenburg (19 Sa 795/11 und 19 Sa 1229/11) und Düsseldorf (5 Sa 416/11) davon aus, dass durch die von der Klägerin initiierte konkludente Ruhensvereinbarung der Parteien deren Beschäftigungsverhältnis aufgelöst und damit das Arbeitsverhältnis zugleich derart sinnentleert hat, dass Urlaubsansprüche während der Zeit des Arbeitslosengeldbezuges nicht entstanden sind.

    Die sozialrechtlich gewährte Erholungsmöglichkeit für die Klägerin während ihrer Arbeitslosigkeit erfordert daher für denselben Zeitraum in einem sinnentleerten, nur noch rahmenmäßig verbundenen Arbeitsverhältnis keine weitere Erholungsmöglichkeit im Sinne der europarechtlichen Vorgaben und des § 3 Abs. 1 BUrlG durch arbeitsrechtlich begründete Freistellung seitens des hier beklagten Arbeitgebers (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 06.12.2011 - 19 Sa 795/11 und 19 Sa 1229/11 - zit. n. Juris; LAG Hamm, Urt. v. 13.02.2012 - 16 Sa 148/11 -, zit. n. Juris; LAG Düsseldorf, Urt. v. 07.07.2011 - 5 Sa 416/11 -, zit. n. Juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - 19 Sa 795/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch - dauerhaft erkrankter Arbeitnehmer - konkludente

    Damit hatte die Beklagte ihr Direktionsrecht aus dem aktuellen Arbeitsverhältnis gegenüber dem Kläger aufgegeben (ebenso in einem vergleichbaren Fall das LAG Düsseldorf im Urteil vom 7. Juli 2011 - 5 Sa 416/11 -).

    Demgegenüber gehen die Landesarbeitsgerichte Köln im Urteil vom 29.04.2010 - 6 Sa 103/10 -, im Urteil vom 19.08.2011 - 12 Sa 110/11 -, das Landesarbeitsgericht Düsseldorf im Urteil vom 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09 - und im Urteil vom 07.07.2011 - 5 Sa 416/11 -, das Landesarbeitsgericht München im Urteil vom 26.05.2011 - 4 Sa 66/11 - und das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg im Urteil vom 09.06.2011 - 6 Sa 109/10 - bei jeweils unterschiedlicher Fallgestaltung im Grundsatz davon aus, dass Urlaubsansprüche und Urlaubsabgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis nicht entstehen.

    In einem weitgehend vergleichbaren Fall hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 07.07.2011 - 5 Sa 416/11 -, Revision eingelegt beim Bundesarbeitsgericht zum Aktenzeichen 9 AZR 689/11, entschieden, dass für Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer bei gleichzeitiger Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld I bezieht, keine gesetzlichen Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche entstehen.

    1.1.3 Mit dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seinem Urteil 07.07.2011, a. a. O., geht das Berufungsgericht vorliegend davon aus, dass die konkludente Ruhensvereinbarung der Parteien das Arbeitsverhältnis derart sinnentleert hat, dass Urlaubsansprüche während der Zeit des Arbeitslosengeldbezuges, beginnend mit dem Juli 2007 bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses am 30. Juni 2010 nicht entstanden sind.

    Dies korrespondiert im Übrigen, darauf hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 07.07.2011, a. a. O., zu Recht hingewiesen, damit, dass er während der Zeit seiner Arbeitslosigkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der Erreichbarkeitsanordnung, EAO, vom 23. Oktober 1997, zuletzt geändert durch AO vom 26. September 2008, mit Zustimmung der Agentur für Arbeit bis zu drei Wochen pro Kalenderjahr sich außerhalb des Nahbereichs aufhalten durfte, ohne nachteilige Folgen hinsichtlich seines Anspruchs auf Zahlung von Arbeitslosengeld befürchten zu müssen.

  • LAG Düsseldorf, 23.02.2012 - 5 Sa 1370/11

    Urlaub; Entstehen von Urlaubsansprüche während des Ruhens des

    - 19 Sa 939/10 - NZA-RR 2011, 120; LAG Düsseldorf 07.07.2011 - 5 Sa 416/11 - ZTR 2011, 730).

    Eine stillschweigende Vereinbarung des Ruhens des Arbeitsverhältnisses kann in Fällen der vorliegenden Art allenfalls dann angenommen werden, wenn der Arbeitnehmer bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit auf seinen Antrag hin nach Aussteuerung durch die Krankenkasse Arbeitslosengeld bezieht (BAG 25.02.1998 - 10 AZR 298/97 - zitiert nach juris; BAG 11.10.1995 - 10 AZR 985/94 - NZA 1996, 542; BAG 07.06.1990 - 6 AZR 52/89 - BAGE 65, 187; LAG Düsseldorf 08.02.2011 - 16 Sa 1574/10 - zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 07.07.2011 - 5 Sa 416/11 - a.a.O.).

    - 19 Sa 939/10 - NZA-RR 2011, 120 - LAG Düsseldorf 07.07.2011 - 5 Sa 416/11 - a.a.O.; vgl. auch: LAG Niedersachsen 16.09.2011 - 6 Sa 348/11 - zitiert nach juris).

  • LAG Düsseldorf, 19.01.2012 - 15 Sa 380/11

    Urlaubsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis

    So wird vertreten, dass für die Dauer des Ruhens keine Urlaubsansprüche entstehen können (LAG Köln, Urteil vom 29.04.2010 - 6 Sa 103/10 - LAG Köln, Urteil vom 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10 - LAG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09 - LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2011 - 9 Sa 258/10 - LAG Düsseldorf, Urteil vom 07.07.2011 - 5 Sa 416/11 -).
  • LAG Hamm, 13.02.2012 - 16 Sa 148/11

    Verfall von Urlaubsansprüchen eines langfristig erkrankten Arbeitnehmers;

    Eine Reihe anderer Landesarbeitsgerichte verneint dagegen mit unterschiedlicher Begründung und bei unterschiedlichen Fallkonstellationen das Entstehen eines Urlaubsanspruchs (beispielsweise wohl zuletzt LAG Berlin-Brandenburg vom 06.11.2011, 19 Sa 795/11; LAG Köln vom 29.04.2010, 6 Sa 103/10; vom 19.08.2011, 12 Sa 110/11; LAG Düsseldorf vom 05.05.2010, 7 Sa 1571/09; vom 07.07.2011, 5 Sa 416/11; LAG München vom 26.05.2011, 4 Sa 66/11; LAG Baden-Württemberg vom 09.06.2011, 6 Sa 109/10).
  • LAG Hamm, 13.02.2012 - 16 Sa 560/10
    Eine Reihe anderer Landesarbeitsgerichte verneint dagegen mit unterschiedlicher Begründung und bei unterschiedlichen Fallkonstellationen das Entstehen eines Urlaubsanspruchs (beispielsweise wohl zuletzt LAG Berlin-Brandenburg vom 06.11.2011, 19 Sa 795/11; LAG Köln vom 29.04.2010, 6 Sa 103/10; vom 19.08.2011, 12 Sa 110/11; LAG Düsseldorf vom 05.05.2010, 7 Sa 1571/09; vom 07.07.2011, 5 Sa 416/11; LAG München vom 26.05.2011, 4 Sa 66/11; LAG Baden-Württemberg vom 09.06.2011, 6 Sa 109/10).
  • ArbG Herne, 01.02.2012 - 1 Ca 1751/10

    Urlaubsabgeltung bei langjähriger Erkrankung des Arbeitnehmers.

    Sie ist vielmehr eine auf dem Gesetz beruhende Nebenpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis, die durch das Ruhen des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht tangiert wird (LAG Düsseldorf v. 07.07.2011, 5 Sa 416/11, juris; LAG Schleswig-Holstein v. 16.12.2010, 4 Sa 209/10, juris; a.A. LAG Köln v.19.08.2011, 12 Sa 110/11, juris; LAG Baden-Württemberg v. 09.06.2011, 6 Sa 109/10 juris; LAG Düsseldorf 05.05.2010, 7 Sa 1571/09, juris).
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