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   LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2010 - 10 Sa 244/10   

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https://dejure.org/2010,7100
LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2010 - 10 Sa 244/10 (https://dejure.org/2010,7100)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.08.2010 - 10 Sa 244/10 (https://dejure.org/2010,7100)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. August 2010 - 10 Sa 244/10 (https://dejure.org/2010,7100)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Tariflicher Mehrurlaub bei Arbeitsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tariflicher Mehrurlaub im öffentlichen Dienst; Verfall des Anspruchs bei Arbeitsunfähigkeit mit Ende des Übertragungszeitraums

  • hensche.de

    Urlaub: Krankheit, Krankheit: Urlaub, Mehrurlaub, TVöD

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7 Abs. 3; TVöD § 26 Abs. 2 Buchst. a
    Tariflicher Mehrurlaub im öffentlichen Dienst; Verfall des Anspruchs bei Arbeitsunfähigkeit mit Ende des Übertragungszeitraums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • heise.de (Pressemeldung, 03.01.2011)

    Urlaubsanspruch verfällt bei langer Krankheit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Urlaub kann nach langer Krankheit verfallen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Lange Krankheit führt zu Urlaubsverfall

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Urlaubsanspruch kann nach langer Krankheit teilweise verfallen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 27.12.2010)

    Urlaubsanspruch kann nach langer Krankheit teilweise verfallen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch über den gesetzlich garantierten Mindesturlaub von vier Wochen hinaus kann nach langer Krankheit verfallen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch über den gesetzlich garantierten Mindesturlaub von vier Wochen hinaus kann verfallen

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Kurzanmerkung)

    Verfall des tariflichen Urlaubs aus § 26 TVöD?

  • publicus-boorberg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verfall des tariflichen Mehrurlaubs? - Schicksal des Urlaubsanspruches bei Langzeiterkrankung bleibt ungeklärt (RA Dr. Martin Römermann)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2011, 98
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2010 - 10 Sa 244/10
    Wie das Arbeitsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich auch die Berufungskammer anschließt, zutreffend erkannt hat, können die Tarifvertragsparteien Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie gewährleisteten und von §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen, frei regeln (BAG Urteil vom 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 19 ff. - NZA 2010, 810, m.w.N.).

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Auslegungsregel aufgestellt, dass für einen Regelungswillen, der zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen vertraglichen Ansprüchen unterscheide, deutliche Anhaltspunkte bestehen müssen (BAG vom 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 35 ff., a.a.O.).

    Eine ausdrückliche Differenzierung zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen Ansprüchen ist dann nicht notwendig (BAG vom 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 50, a.a.O.).

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich in der zitierten Entscheidung vom 23.03.2010 (9 AZR 128/09, a.a.O.) mit der tariflichen Regelung des § 48 Abs. 3 des Manteltarifvertrages für die Angestellten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (MTAng-BfA) beschäftigt.

    Eine ausdrückliche Differenzierung zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen Ansprüchen ist jedoch nicht notwendig (BAG vom 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 50, a.a.O.), wenn die Tarifvertragsparteien - wie hier - eine eigenständige Urlaubsregelung treffen.

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2010 - 10 Sa 244/10
    Die Regelungsmacht der Tarifpartner ist nicht durch die für gesetzliche Urlaubsansprüche gegenüber öffentlichen Arbeitgebern eintretende unmittelbare Wirkung von Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie oder die im Privatrechtsverkehr erforderliche richtlinienkonforme Fortbildung des § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG beschränkt (BAG Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 44 ff. - NZA 2009, 538).
  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 575/10

    Verfall tarifvertraglicher Urlaubsansprüche (TVöD)

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. August 2010 - 10 Sa 244/10 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Ein entsprechender zwischen beiden Urlaubsarten differenzierender Regelungswille der Tarifvertragsparteien lässt sich nicht schon daraus herleiten, dass ein Tarifvertrag sich vom gesetzlichen Urlaubsregime löst und stattdessen eigene Regeln aufstellt (so aber LAG Hamm 24. Februar 2011 - 16 Sa 727/10 - Rn. 49; LAG Düsseldorf 20. Januar 2011 - 11 Sa 1493/10 - Rn. 32, ZTR 2011, 377; LAG Rheinland-Pfalz 19. August 2010 - 10 Sa 244/10 - Rn. 31, ZTR 2011, 98) .
  • LAG Düsseldorf, 20.01.2011 - 11 Sa 1493/10

    Tariflicher Verfall von Urlaubsansprüchen bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit im

    § 26 TVöD-AT enthält ein weitgehend vom Gesetzesrecht (§ 7 BUrlG) gelöstes Urlaubsregime mit der Folge, dass der tarifliche Mehrurlaub im öffentlichen Dienst mit dem Ende des in § 26 Abs. 2 lit. a TVöD-AT vorgesehenen Übertragungszeitraums (31. Mai des Folgejahres) verfällt, wenn er bis dahin wegen Arbeitsunfähigkeit nicht angetreten werden kann (wie LAG Rheinland-Pfalz 19.08.2010 - 10 Sa 244/10 - juris).

    Eine ausdrückliche Differenzierung zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen Ansprüchen ist jedoch, worauf bereits weiter oben hingewiesen worden ist, nicht notwendig, wenn die Tarifvertragsparteien - wie vorliegend - eine eigenständige Urlaubsregelung treffen (ebenso LAG Rheinland-Pfalz 19.08.2010 - 10 Sa 244/10 - Rz. 34 juris; vgl. auch BAG 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - Rz. 52 a. a. O. für § 47 MTAng.-BfA).

    d)Da der Kläger den Resturlaub von zehn Arbeitstagen wegen fortdauernder Arbeitsunfähigkeit nicht bis zum 31.05.2009 antreten konnte, ist er mit Ablauf dieses Tages verfallen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 19.08.2010 - 10 Sa 244/10 - Rz. 28 a. a. O.; vgl. zu dieser Rechtsfolge früher auch BAG 21.06.2005 - 9 AZR 200/04 - EzA § 7 BUrlG Nr. 114).

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2019 - 2 Sa 4/19

    Verfall tarifvertraglicher Mehrurlaub - Langzeiterkrankung

    Es handelt sich um einen acte éclairé; einem tariflich angeordneten Verfall des übergesetzlichen Urlaubsanspruchs steht nach dem klaren Richtlinienrecht und der gesicherten Rechtsprechung des EuGHs kein Unionsrecht entgegen (LAG Rheinland-Pfalz v. 19. August 2010 - 10 Sa 244/10 -, Rn. 30, juris).
  • LAG Hamm, 24.02.2011 - 16 Sa 727/10

    Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs bei andauernder Arbeitsunfähigkeit im

    5) Die festzustellenden Abweichungen erlauben nach alledem nicht die Bewertung, dass sich die Tarifvertragsparteien in weiten Teilen vom gesetzlichen Urlaubsregime lösen und stattdessen eigene Regeln aufstellen wollten (so auch LAG München vom 29.07.2010, 3 Sa 280/10, a.A. LAG Rheinland-Pfalz vom 19.08.2010, 10 Sa 244/10 beide juris).
  • LAG Köln, 19.08.2011 - 12 Sa 110/11

    Urlaubsabgeltung bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit im öffentlichen Dienst;

    Nach alledem ist von einem eigenständigen Urlaubsregime im Bereich des TVöD auszugehen (so auch: LAG Düsseldorf vom 20.01.2011 - 11 Sa 1493/10 - Rdnr. 35 nach Juris, LAG Rheinland-Pfalz vom 19.08.2010 - 10 Sa 244/10 - Rdnr. 34 nach Juris; a.A.: LAG München, Urt. v. 29.07.2010 - 3 Sa 280/10; LAG Hannover, Urt. v. 04.10.2010 - 8 Sa 357/10; LAG Hamm, Urt. v. 20.01.2011 - 16 Sa 282/10 ).
  • LAG Niedersachsen, 13.04.2012 - 6 Sa 991/11

    Urlaubsabgeltung bei andauernder Arbeitsunfähigkeit im öffentlichen Dienst;

    Eine ausdrückliche Differenzierung zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen Ansprüchen ist jedoch dann nicht notwendig, wenn die Tarifvertragsparteien - wie in § 26 Abs. 2 a TVöD - ein eigenständiges Fristenregime vereinbaren (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2010 - 10 Sa 244/10 - ZTR 2011, 98 - 99; LAG Düsseldorf, 20.01.2011 - 11 Sa 1493/10 - ZTR 2011, 377 - 378).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2013 - 5 Sa 377/12

    Kein Verfall des tariflichen Mehrurlaubsanspruchs bei krankheitsbedingt nicht in

    Ergibt die Auslegung allein eine Anbindung an das Gesetz, so geht der vertragliche Anspruch ebenso wenig wie der gesetzliche im Fall dauerhafte Erkrankung unter; andernfalls bleibt nur der gemeinschaftsrechtlich abgesicherte Urlaub erhalten (BAG 24.03.2009 a. a. O.; LAG Rheinland-Pfalz 19.08.2010 ZTR 2011, 98).
  • LAG Hamm, 16.06.2011 - 16 Sa 1089/10

    Urlaubsabgeltung bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente; unbegründete Klage bei

    c) Die festzustellenden Abweichungen erlauben nach alledem nicht die Bewertung, dass durch die Urlaubsregelungen des BAT-KF eine Loslösung vom gesetzlichen Urlaubsregime stattgefunden hat und eigene Regeln aufgestellt werden sollen (so auch für § 26 TVöD Entscheidung der Kammer vom 24.02.2011, 16 Sa 727/10; LAG München vom 29.07.2010, 3 Sa 280/10; a.A. LAG Rheinland-Pfalz vom 19.08.2010, 10 Sa 244/10, alle Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2014 - 6 Sa 342/13

    Ersatzurlaub als Schadensersatz - stufenweisen Wiedereingliederung -

    Eine ausdrückliche Differenzierung zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen Ansprüchen ist dann nicht notwendig (BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 23, 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 50, jeweils aaO; LAG Rheinland-Pfalz 10. August 2010 - 10 Sa 244/10 - Rn. 31; zitiert nach juris).
  • LAG Nürnberg, 06.09.2011 - 6 Sa 366/11

    TVöD - Tariflicher Mehrurlaub - Verfall bei Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Köln, 21.04.2011 - 7 Sa 1425/10

    Urlaubsabgeltung bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit im öffentlichen Dienst;

  • LAG Hamm, 20.01.2011 - 16 Sa 282/10

    Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit

  • ArbG Würzburg, 12.07.2011 - 10 Ca 201/11

    Verfall des tariflichen Mehrurlaubs nach TV-LKein Urlaub im ruhenden

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