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   BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10   

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BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10 (https://dejure.org/2011,6733)
BAG, Entscheidung vom 24.08.2011 - 7 AZR 228/10 (https://dejure.org/2011,6733)
BAG, Entscheidung vom 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 (https://dejure.org/2011,6733)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

  • openjur.de

    Befristung nach Promotion; Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Befristung nach Promotion - Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 WissZeitVG, § 2 Abs 1 S 2 WissZeitVG, § 2 Abs 1 S 3 WissZeitVG, § 2 Abs 3 S 1 WissZeitVG, § 2 Abs 3 S 2 WissZeitVG
    Befristung nach Promotion - Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässige Dauer für Befristungen von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal nach § 2 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 WissZeitVG in der sog. Postdoc-Phase; Befristung von Arbeitsverhältnissen; Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

  • rewis.io

    Befristung nach Promotion - Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

  • ra.de
  • rewis.io

    Befristung nach Promotion - Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung von Arbeitsverhältnissen; Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

  • datenbank.nwb.de

    Befristung nach Promotion - Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 139, 109
  • NZA 2012, 385
  • ZTR 2012, 106
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 04.05.2011 - 7 AZR 252/10

    Befristungskontrollklage - § 6 KSchG

    Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10
    aa) Hat der Arbeitnehmer die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG gewahrt, kann er nach § 17 Satz 2 TzBfG iVm. § 6 Satz 1 KSchG bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz die Unwirksamkeit der Befristung aus anderen Gründen als denjenigen geltend machen, die er innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist benannt hat (BAG 4. Mai 2011 - 7 AZR 252/10 - Rn. 16, NZA 2011, 1178) .

    Sonst ist er mit dieser Rüge ausgeschlossen (vgl. für die Rüge eines Verstoßes gegen die Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG: BAG 4. Mai 2011 - 7 AZR 252/10 - Rn. 19, aaO) .

    In einem solchen Fall kann der Arbeitnehmer den erstinstanzlich nicht geltend gemachten Unwirksamkeitsgrund noch in das Berufungsverfahren einführen (BAG 4. Mai 2011 - 7 AZR 252/10 - Rn. 20, aaO) .

  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 214/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorbehalt - Gerichtlicher Vergleich - Zustimmung des

    Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10
    Dann sei die Befristungskontrolle auch für den vorletzten Vertrag eröffnet (vgl. etwa BAG 18. Juni 2008 - 7 AZR 214/07 - Rn. 12, AP TzBfG § 14 Nr. 50 = EzA TzBfG § 14 Nr. 50) .

    Schlössen die Parteien allerdings nach Zustellung einer Befristungskontrollklage beim Arbeitgeber einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag und träfen sie keine Vereinbarungen darüber, welche Auswirkungen der neue Vertragsschluss auf den bereits anhängigen Rechtsstreit haben solle, sei davon auszugehen, dass der neue Vertrag unter Vorbehalt geschlossen sei (vgl. hierzu BAG 18. Juni 2008 - 7 AZR 214/07 - Rn. 12 mwN, aaO) .

  • BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 95/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorbehalt - Maßregelung

    Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10
    Der Vorbehalt müsse vielmehr - ausdrücklich oder konkludent - vertraglich vereinbart sein (vgl. BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 95/06 - Rn. 15 mwN, BAGE 121, 247) .

    Dieser ist vom Gericht der Tatsacheninstanz durch Auslegung der bei Abschluss des Folgevertrags abgegebenen ausdrücklichen und konkludenten Erklärungen der Parteien zu ermitteln (vgl. bezogen auf die "Vorbehalts"vereinbarung: BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 95/06 - Rn. 15 mwN, BAGE 121, 247) .

  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 119/02

    Klagefrist für Befristungskontrolle

    Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10
    Denn ein solcher Antrag genügt nicht den Anforderungen an die ordnungsgemäße Erhebung einer Befristungskontrollklage (vgl. ausführlich BAG 16. April 2003 - 7 AZR 119/02 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 106, 72) .

    Eine Klage ist aber nach § 17 Satz 1 TzBfG rechtzeitig erhoben, wenn aus dem Klageantrag, der Klagebegründung oder sonstigen Umständen bei Klageerhebung zu erkennen ist, dass der Kläger geltend machen will, sein Arbeitsverhältnis habe nicht durch die zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbarte Befristung zu dem in dieser Vereinbarung vorgesehenen Termin geendet (vgl. BAG 16. April 2003 - 7 AZR 119/02 - aaO) .

  • EuGH, 23.04.2009 - C-378/07

    Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der

    Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10
    Entschließt sich ein Mitgliedstaat zu einer dieser Maßnahmen oder zu mehreren, hat er das unionsrechtlich vorgegebene Ziel der Verhinderung des Missbrauchs von aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen zu gewährleisten (vgl. EuGH 23. April 2009 - C-378/07 bis C-380/07 - [Angelidaki] Rn. 94, 95 mwN, Slg. 2009, I-3071) .

    Wie der Gerichtshof der Europäischen Union in mehreren Entscheidungen ausgeführt und geklärt hat, ist es Aufgabe der nationalen Gerichte, im Rahmen ihrer Zuständigkeit diesem Ziel bei der Auslegung der nationalen Vorschriften Rechnung zu tragen (vgl. EuGH 23. April 2009 - C-378/07 bis C-380/07 - [Angelidaki] Rn. 106, aaO; 7. September 2006 - C-53/04 - [Marrosu und Sardino] Rn. 56, Slg. 2006, I-7213; 7. September 2006 - C-180/04 - [Vassallo] Rn. 41, Slg. 2006, I-7251) .

  • BAG, 14.09.1984 - 7 AZR 589/82
    Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10
    aa) Hat das Tatsachengericht von einer Würdigung nichttypischer Willenserklärungen abgesehen und kann diese ohne Erschließung weiteren Tatsachenmaterials vorgenommen werden, so ist das Revisionsgericht befugt, die vom Berufungsgericht unterlassene Auslegung selbst vorzunehmen (vgl. BAG 14. September 1984 - 7 AZR 589/82 - zu II 2 b der Gründe mwN) .
  • BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 397/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

    Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10
    Damit werde zugleich ein etwaiges unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgehoben (vgl. BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - Rn. 13 mwN, EzA TzBfG § 14 Nr. 70; 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 9 mwN, EzA TzBfG § 14 Nr. 57) .
  • BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 787/05

    Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs

    Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10
    Eine Auslegung durch das Revisionsgericht ist insbesondere dann möglich, wenn - wie hier - der in den wesentlichen Tatsachen unstreitige Sachverhalt durch das Landesarbeitsgericht, ggf. durch Bezugnahme auf die Schriftsätze der Parteien, vollständig festgestellt und weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien nach einer Zurückverweisung nicht zu erwarten ist (vgl. BAG 13. Dezember 2006 - 10 AZR 787/05 - Rn. 18 mwN, AP ZPO § 278 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 779 Nr. 3) .
  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 743/07

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10
    a) Der Senat hat bislang in ständiger Rechtsprechung dahingehend formuliert, dass bei mehreren aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen grundsätzlich nur die in dem letzten Vertrag vereinbarte Befristung der Befristungskontrolle unterliege (vgl. zB BAG 22. April 2009 - 7 AZR 743/07 - Rn. 15, BAGE 130, 313) .
  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 205/01

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10
    Die Auslegung ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt, allgemeine Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder für die Auslegung wesentliche Umstände außer Acht gelassen wurden (vgl. hierzu bereits BAG 5. Juni 2002 - 7 AZR 205/01 - zu I 2 b bb der Gründe, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 236 = EzA BGB § 620 Nr. 195) .
  • BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 34/08

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung eines Beamten - Vielzahl kurz befristeter

  • EuGH, 07.09.2006 - C-53/04

    Marrosu und Sardino - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 1 Buchstabe b und 5 der

  • EuGH, 07.09.2006 - C-180/04

    Vassallo - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 1 Buchstabe b und 5 der

  • BAG, 02.09.2009 - 7 AZR 291/08

    Befristung - Hochschule - Bereich Medizin

  • BAG, 13.06.2007 - 7 AZR 287/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Personalratsbeteiligung - Klageverzicht -

  • BAG, 19.03.2008 - 7 AZR 1100/06

    Befristung - staatliche Forschungseinrichtung

  • BAG, 05.05.2004 - 7 AZR 629/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Personalratsbeteiligung

  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 136/09

    Befristung - Vertretung - sonstiger Sachgrund

  • BAG, 20.01.2010 - 7 AZR 753/08

    Befristung - Hochschule - Abgeschlossene Promotion

  • LAG Niedersachsen, 08.12.2009 - 13 Sa 636/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten bei der Befristung nach Promotion

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Allerdings ist ein Arbeitnehmer, wie der Senat zuletzt mit Urteil vom 24. August 2011 (- 7 AZR 228/10 - Rn. 51, EzA BGB 2002 § 620 Hochschulen Nr. 9) klargestellt hat, grundsätzlich nicht gehindert, auch frühere Befristungsabreden - freilich unter Beachtung der Drei-Wochen-Frist des § 17 Satz 1 TzBfG - im Klageweg anzugreifen.

    Mit der zuvor verwendeten Formulierung und der sich anschließenden Begründung hat der Senat lediglich zum Ausdruck gebracht, dass ein Arbeitnehmer regelmäßig (typischerweise) die Unwirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags gerichtlich nicht mehr erfolgreich geltend machen kann, wenn er mit dem Arbeitgeber "vorbehaltlos" einen Folgevertrag schließt und dadurch den vorherigen Vertrag aufhebt (vgl. BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 51, aaO) .

    Dieser ist vom Gericht der Tatsacheninstanz durch Auslegung der bei Abschluss des Folgevertrags abgegebenen ausdrücklichen und konkludenten Erklärungen der Parteien zu ermitteln (BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 51, aaO) .

  • BAG, 08.06.2016 - 7 AZR 259/14

    Befristung - Hochschule - Drittmittel - Rechtsmissbrauch

    Die im Januar 2009 vereinbarte Befristung unterfällt nicht einer der auf andere Rechtsgrundlagen verweisenden Übergangsregelungen nach § 6 WissZeitVG (vgl. hierzu BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 19, BAGE 139, 109; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 16 f., BAGE 138, 91) .

    In diesen Regelungen ist eine Höchstbefristungsdauer festgelegt, was den Anforderungen von § 5 Nr. 1 Buchst. b der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG genügt (BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 35, BAGE 139, 109) .

  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 375/10

    Berufsausbildungsverhältnis und Vorbeschäftigung

    Die materiellrechtliche Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG wird nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch dann gewahrt, wenn die Klage vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit erhoben wird (vgl. nur BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 15 mwN) .
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Allerdings ist ein Arbeitnehmer, wie der Senat zuletzt mit Urteil vom 24. August 2011 (- 7 AZR 228/10 - Rn. 51, EzA BGB 2002 § 620 Hochschulen Nr. 9) klargestellt hat, grundsätzlich nicht gehindert, auch frühere Befristungsabreden - freilich unter Beachtung der Drei-Wochen-Frist des § 17 Satz 1 TzBfG - im Klageweg anzugreifen.

    Mit der zuvor verwendeten Formulierung und der sich anschließenden Begründung hat der Senat lediglich zum Ausdruck gebracht, dass ein Arbeitnehmer regelmäßig (typischerweise) die Unwirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags gerichtlich nicht mehr erfolgreich geltend machen kann, wenn er mit dem Arbeitgeber "vorbehaltlos" einen Folgevertrag schließt und dadurch den vorherigen Vertrag aufhebt (vgl. BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 51, aaO) .

    Dieser ist vom Gericht der Tatsacheninstanz durch Auslegung der bei Abschluss des Folgevertrags abgegebenen ausdrücklichen und konkludenten Erklärungen der Parteien zu ermitteln (BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 51, aaO) .

  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11

    Arbeitnehmerstatus - Rahmenvereinbarung - befristete Einzelverträge

    In seiner Entscheidung vom 24. August 2011 (- 7 AZR 228/10 - Rn. 51, ZTR 2012, 106) hat der Siebte Senat nunmehr klargestellt, dass die Formulierung, prinzipiell unterliege nur die in dem letzten Vertrag vereinbarte Befristung der Befristungskontrolle, nicht dahingehend zu verstehen sei, der Arbeitnehmer könne eine frühere Befristung nicht zum Gegenstand einer von ihm erhobenen Befristungskontrollklage machen.
  • LAG Düsseldorf, 09.04.2019 - 3 Sa 1126/18

    Sachgrundlose Befristung - zwei Jahre sind zwei Jahre - Dienstreise zählt mit

    Vielmehr wird die materiellrechtliche Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch dann gewahrt, wenn die Klage schon - unter Umständen sogar weit - vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit erhoben wird (BAG vom 21.09.2011 - 7 AZR 375/10, juris, Rz. 8; BAG vom 24.08.2011 - 7 AZR 228/10, juris, Rz. 15; BAG vom 23.06.2010 - 7 AZR 1021/08, juris, Rz. 12 m.w.N.; siehe auch APS/Backhaus, 5. Auflage, § 17 TzBfG Rn. 53).
  • ArbG Berlin, 28.09.2021 - 36 Ca 15296/20

    Wirksamkeit einer Befristung - Schriftform - elektronische Signatur -

    Dem steht auch nicht entgegen, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei mehreren aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen grundsätzlich nur die in dem letzten Vertrag vereinbarte Befristung der Befristungskontrolle unterliegen soll, weil die Parteien durch den vorbehaltlosen Abschluss eines weiteren befristeten Arbeitsvertrags ihr Arbeitsverhältnis auf eine neue Rechtsgrundlage stellten, die für ihre Rechtsbeziehungen künftig allein maßgeblich sein soll, damit würde zugleich ein etwaiges unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgehoben (vgl. Bundesarbeitsgericht (nachfolgend: BAG), Urteil vom 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - mit weiteren Nachweisen (nachfolgend: m.w.N.), zitiert nach juris).
  • BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 70/14

    Befristung - WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Promotionszeit

    Ob ein derartiger Vorbehalt vereinbart wurde, ist vom Gericht der Tatsacheninstanz durch Auslegung der bei Abschluss des Folgevertrags abgegebenen ausdrücklichen und konkludenten Erklärungen der Parteien zu ermitteln (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 12, BAGE 142, 308; 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 51, BAGE 139, 109; 22. April 2009 - 7 AZR 743/07 - Rn. 15, BAGE 130, 313) .

    Die im Oktober 2011 vereinbarte Befristung unterfällt nicht einer der auf andere Rechtsgrundlagen verweisenden Übergangsregelungen nach § 6 WissZeitVG (vgl. hierzu BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 19, BAGE 139, 109; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 16 f., BAGE 138, 91) .

    § 2 Abs. 3 WissZeitVG schließt den funktionswidrigen Wechsel der Befristungstatbestände in der Qualifizierungsphase durch Kombination unterschiedlicher gesetzlicher Grundlagen ebenso aus wie eine immer wieder erneute Inanspruchnahme der Befristungshöchstgrenzen bei jedem Wechsel der Hochschule oder Forschungseinrichtung (BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 31, BAGE 139, 109) .

    Dies genügt den Anforderungen von § 5 Abs. 1 Buchst. b der Rahmenvereinbarung (BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 43; 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 35, BAGE 139, 109) .

  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 117/14

    Befristung nach dem WissZeitVG - Verlängerung

    Die in dem am 28. November 2011 festgestellten Vergleich vereinbarte Befristung unterfällt nicht einer der auf andere Rechtsgrundlagen verweisenden Übergangsregelungen nach § 6 WissZeitVG (vgl. hierzu BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 19, BAGE 139, 109; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 16 f., BAGE 138, 91) .

    Eine Befristung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG setzt voraus, dass sie nach Abschluss der Promotion vereinbart wird (BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 23, BAGE 139, 109) .

    Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 WissZeitVG verlängert sich die zulässige Befristungsdauer in der Postdoc-Phase in dem Umfang, in dem Zeiten einer befristeten Beschäftigung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG und Promotionszeiten ohne Beschäftigung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG zusammen weniger als sechs Jahre betragen haben (BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 23, aaO) .

    Dies genügt den Anforderungen von § 5 Abs. 1 Buchst. b der Rahmenvereinbarung (BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 35, BAGE 139, 109) .

    Insgesamt bezwecken die Regelungen des "Sonderbefristungsrechts" nach dem WissZeitVG - ebenso wie die der vormaligen §§ 57a ff. HRG - einen angemessenen Ausgleich der Interessen zwischen der Hochschule, welche die Wissenschaftsfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG für sich in Anspruch nehmen kann, und deren wissenschaftlichem Personal (BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 29, BAGE 139, 109) .

  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Erfüllung - Vertragsschluss

    Das Bundesarbeitsgericht hob am 24. August 2011 (- 7 AZR 228/10 - BAGE 139, 109) die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom 8. Dezember 2009 auf und stellte das klageabweisende Urteil des Arbeitsgerichts wieder her.

    Aufgrund der Entscheidung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 24. August 2011 (- 7 AZR 228/10 - BAGE 139, 109) , mit dem das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. Dezember 2009 (- 13 Sa 636/09 -) aufgehoben wurde, steht rechtskräftig fest, dass die Befristung des Arbeitsverhältnisses im Arbeitsvertrag der Parteien vom 23./30. September 2008 zum 30. Juni 2010 wirksam ist.

  • BAG, 20.05.2020 - 7 AZR 72/19

    Befristung - Wissenschaftliches Personal an Hochschulen - Höchstbefristungsdauer

  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 182/14

    Befristung eines Arbeitsvertrags nach dem WissZeitVG

  • BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 193/20

    Befristung - Hochschule - Anrechnung auf die Höchstdauer - angemessene

  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 831/13

    Probezeitvereinbarung im zweiten Ausbildungsverhältnis

  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 712/13

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung als Beamter

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 474/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

  • BAG, 08.04.2014 - 9 AZR 856/11

    Weiterbeschäftigung nach Wegfall des Weiterbeschäftigungstitels

  • BAG, 27.09.2017 - 7 AZR 629/15

    WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Anrechnung

  • BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 21/18

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Kinderbetreuung

  • BAG, 12.04.2017 - 7 AZR 436/15

    Befristung - Vertretung - Abordnung

  • BAG, 08.06.2016 - 7 AZR 568/14

    Befristung - Hochschule - wissenschaftliches Personal

  • LAG Bremen, 07.11.2017 - 1 Sa 31/17

    Entfristung befristetes Arbeitsverhältnis

  • BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 524/15

    Befristung - WissZeitVG - Verlängerung - Einverständnis

  • BAG, 25.04.2018 - 7 AZR 181/16

    Befristung nach dem WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Verlängerung -

  • BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 519/13

    Befristung nach dem WissZeitVG - wissenschaftliches Personal

  • BAG, 20.04.2016 - 7 AZR 657/14

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkraft für besondere Aufgaben

  • LAG Hamm, 05.06.2014 - 11 Sa 1484/13

    Klagefrist bei Befristungskontrollklage

  • BAG, 23.10.2019 - 7 AZR 7/18

    Befristung - staatl. anerk. Hochschule - Juniorprofessor

  • BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 376/14

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkräfte für besondere Aufgaben

  • LAG Hamm, 03.06.2015 - 5 Sa 1119/14

    Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses einer wissenschaftlichen

  • BAG, 01.06.2022 - 7 AZR 232/21

    Befristung - Mitbestimmung des Personalrats

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2022 - 7 Sa 477/21

    Befristung nach dem WissZeitVG - Verlängerung - Elternzeit

  • BAG, 21.03.2018 - 7 AZR 437/16

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrtätigkeit

  • BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 662/11

    Abordnungsvertretung - "gedankliche Zuordnung

  • BAG, 18.05.2016 - 7 AZR 712/14

    Befristung nach dem WissZeitVG - Abschluss der Promotion

  • LAG München, 23.11.2011 - 5 Sa 575/10

    Abgrenzung Arbeitsvertrag zu Werkvertrag

  • BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 703/10

    Telekom-Beschäftigungsbrücke 2007 - Entgeltabsenkung

  • LAG Düsseldorf, 03.12.2012 - 9 Sa 719/12

    Befristung von Arbeitsverhältnissen; Fallgruppe der "gedanklichen Zuordnung";

  • LAG Niedersachsen, 23.10.2012 - 11 Sa 302/12

    Befristung; Prozessrechtsarbeitsverhältnis; Schriftform;

  • LAG Hamm, 16.11.2017 - 17 Sa 418/17

    Unwirksame Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Lehrkraft für besondere

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.10.2013 - 4 Sa 188/13

    Befristeter Arbeitsvertrag, Befristung, Sachgrund, vorübergehender Bedarf,

  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2014 - 1 Sa 8/13

    Anwendbarkeit des WissZeitVG auf einen akademischen Mitarbeiter

  • LAG Hessen, 28.11.2014 - 14 Sa 465/12

    Aufstockungsanspruch; Fehlzeiten; Schadensersatz; betriebliche Gründe

  • LAG Baden-Württemberg, 24.04.2018 - 19 Sa 43/17

    Vorübergehende Übertragung einer Führungsposition - § 31 TV-L - Führungsposition

  • LAG Düsseldorf, 08.12.2015 - 9 Sa 685/15

    Befristung; wissenschaftliches Personal

  • LAG Köln, 06.11.2013 - 11 Sa 226/13

    Unwirksame Befristung

  • ArbG Bonn, 12.09.2013 - 1 Ca 491/13

    Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses durch die Weiterarbeit über

  • LAG Hamm, 28.11.2019 - 11 Sa 381/19
  • LAG Düsseldorf, 27.07.2016 - 7 Sa 1208/15

    Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen des in der Wissenschaft tätigen

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.12.2022 - 8 Sa 425/20

    Befristung - wissenschaftlicher Mitarbeiter - Drittmittelfinanzierung -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.09.2019 - 3 Sa 304/18

    Sachgrundbefristung - Änderungsvereinbarung - vorübergehender

  • LAG München, 03.12.2013 - 9 Sa 590/13

    Befristung, Betriebsratsmitglied

  • LAG Baden-Württemberg, 07.05.2015 - 18 Sa 47/14

    Wiedereinsetzung - Einstandspflicht des Arbeitgebers - Leistungskürzung durch die

  • LAG Baden-Württemberg, 19.03.2012 - 1 Sa 26/11

    Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen vorübergehendem betrieblichen Bedarf

  • LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 34/11

    Begriff der Vertretung

  • LAG München, 23.10.2013 - 5 Sa 458/13

    Kontinuität der Betriebsratsarbeit als Sachgrund für eine Befristung

  • LAG München, 23.10.2013 - 5 Sa 460/13

    Kontinuität der Betriebsratsarbeit als Sachgrund für eine Befristung

  • LAG Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 1 Sa 11/12

    Mitbestimmung des Personalrats bei Befristungen nach dem PersVG BW 1996 -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2012 - 6 Sa 2556/11

    Außerordentliche Kündigung - Schließung einer BKK - § 164 Abs 4 S 1 SGB 5 -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2012 - 6 Sa 2557/11

    Außerordentliche Kündigung - Schließung einer BKK - § 164 Abs 4 S 1 SGB 5 -

  • LAG Hessen, 24.01.2014 - 3 Sa 413/13

    Befristungskontrollklage und Klagefrist

  • ArbG Köln, 20.03.2014 - 6 Ca 7651/13

    Uneinheitlicher Vertretungsbedarf an Schule kann mehrfach befristete

  • ArbG Karlsruhe, 09.02.2017 - 6 Ca 87/16

    Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch - mehrere Vertragsarbeitgeber

  • ArbG Dortmund, 19.09.2012 - 8 Ca 2498/12

    Wirksamkeit einer Befristungsabrede in einem Arbeitsvertrag einer Lehrkraft an

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