Rechtsprechung
   BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12460
BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10 (https://dejure.org/2012,12460)
BAG, Entscheidung vom 21.03.2012 - 4 AZR 266/10 (https://dejure.org/2012,12460)
BAG, Entscheidung vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 (https://dejure.org/2012,12460)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,12460) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher Ordnungsdienst)

  • openjur.de

    Eingruppierung eines Außendienstmitarbeiters im Bezirklichen Ordnungsdienst Hamburg; einheitlicher Arbeitsvorgang "Streifengang"; Tatbestandsmerkmal "gründliche Fachkenntnisse" und "selbständige Leistungen"

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Eingruppierung eines Außendienstmitarbeiters im Bezirklichen Ordnungsdienst Hamburg - einheitlicher Arbeitsvorgang "Streifengang" - Tatbestandsmerkmal "gründliche Fachkenntnisse" und "selbständige Leistungen"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 1 S 1 BAT, § 22 Abs 2 BAT, Anl 1a Teil I VergGr Vc Fallgr 1a BAT, Anl 1a Teil I VergGr Vb Fallgr 1c BAT, Anl 1a Teil I VergGr VII Fallgr 1b BAT
    Eingruppierung eines Außendienstmitarbeiters im Bezirklichen Ordnungsdienst Hamburg - einheitlicher Arbeitsvorgang "Streifengang" - Tatbestandsmerkmal "gründliche Fachkenntnisse" und "selbständige Leistungen"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unselbständige Bestandteile eines Feststellungsantrages; Eingruppierung; Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher Ordnungsdienst); Streifengang; Arbeitsvorgang; Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse; Angaben in einer Stellenbeschreibung; Selbständige ...

  • rewis.io

    Eingruppierung eines Außendienstmitarbeiters im Bezirklichen Ordnungsdienst Hamburg - einheitlicher Arbeitsvorgang "Streifengang" - Tatbestandsmerkmal "gründliche Fachkenntnisse" und "selbständige Leistungen"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unselbständige Bestandteile des Feststellungsantrages; Eingruppierung; Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher Ordnungsdienst); Streifengang; Arbeitsvorgang; Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse; Angaben in einer Stellenbeschreibung; Selbständige ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher Ordnungsdienst) - unselbständige Bestandteile des Feststellungsantrages - Streifengang - Arbeitsvorgang

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 1119
  • ZTR 2012, 440
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (171)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 166/08

    Eingruppierung eines Schleusenaufsehers

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10
    Die Feststellungsanträge der klagenden Parteien sind als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklagen zulässig nach § 256 Abs. 1 ZPO (st. Rspr., siehe nur BAG 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 - Rn. 15, NZA-RR 2011, 304; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 13 mwN, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 311) .

    VIb Fallgr. 1a und die VergGr. Vc Fallgr. 1a BAT aufbauen, durch diese Tätigkeit als erfüllt erachten (st. Rspr., vgl. nur BAG 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 21 mwN, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 311; 25. Januar 2006 -  4 AZR 613/04  - Rn. 17, AP BAT-O § 27 Nr. 4; 12. Mai 2004 -   4 AZR 371/03  - zu I 1 f aa (3) der Gründe mwN, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 301) .

    Dass diese Abwägungsprozesse bei entsprechender Routine durchaus schnell ablaufen können, steht nicht entgegen (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27 mwN, AP BAT §§ 22, 23 Nr. 311) .

    Nicht erforderlich ist es, dass innerhalb eines Arbeitsvorgangs selbständige Leistungen ihrerseits in dem von § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 und Unterabs. 4 BAT bestimmten Maß anfallen (st. Rspr., vgl. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27 mwN, AP BAT §§ 22, 23 Nr. 311; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B II 4 c der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 178) .

  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10
    Danach ist das Arbeitsergebnis das entscheidende Bestimmungskriterium ( BAG 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22 mwN, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 315; 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08  - Rn. 18 mwN, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 310) .

    Nur wenn es tatsächlich möglich ist, Tätigkeiten von unterschiedlicher Wertigkeit abzutrennen, werden diese nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst ( BAG 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - aaO; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08  - Rn. 20 mwN, AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 40) .

    Die unter Berücksichtigung der Zusammenhangstätigkeiten zu einem Arbeitsergebnis führende Tätigkeit muss tatsächlich von der übrigen Tätigkeit des Angestellten abgrenzbar und rechtlich selbständig bewertbar sein ( BAG 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - aaO; 21. Februar 1990 - 4 AZR 603/89   - mwN, AP BAT §§ 22, 23 Krankenkassen Nr. 7) .

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10
    Für den Arbeitgeber müssen die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, erkennbar sein (BAG 16. November 2010 - 9 AZR 597/09 - Rn. 41 mwN, ZTR 2011, 218; vgl. zu § 70 Satz 1 BAT: 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 83 mwN, AP GG Art. 9 Nr. 140 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 25) .

    bb) Dabei ist die Geltendmachung eines Anspruchs keine Willenserklärung, sondern eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung, auf deren Auslegung die §§ 133, 157 BGB entsprechend anzuwenden sind (BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 92 mwN, AP GG Art. 9 Nr. 140 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 25; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - zu I 1 a der Gründe mwN, BAGE 109, 100; 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - zu II 2 a der Gründe mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Gaststätten Nr. 11 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 139) .

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 539/02

    Ausschlussfrist - Geltendmachung eines Anspruchs

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10
    bb) Dabei ist die Geltendmachung eines Anspruchs keine Willenserklärung, sondern eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung, auf deren Auslegung die §§ 133, 157 BGB entsprechend anzuwenden sind (BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 92 mwN, AP GG Art. 9 Nr. 140 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 25; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - zu I 1 a der Gründe mwN, BAGE 109, 100; 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - zu II 2 a der Gründe mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Gaststätten Nr. 11 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 139) .

    Die dabei vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung ist in der Revisionsinstanz ebenso wie die Auslegung nichttypischer Vertragserklärungen nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (st. Rspr., vgl. BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - aaO; 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - aaO) .

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00

    Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10
    bb) Dabei ist die Geltendmachung eines Anspruchs keine Willenserklärung, sondern eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung, auf deren Auslegung die §§ 133, 157 BGB entsprechend anzuwenden sind (BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 92 mwN, AP GG Art. 9 Nr. 140 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 25; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - zu I 1 a der Gründe mwN, BAGE 109, 100; 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - zu II 2 a der Gründe mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Gaststätten Nr. 11 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 139) .

    Die dabei vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung ist in der Revisionsinstanz ebenso wie die Auslegung nichttypischer Vertragserklärungen nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (st. Rspr., vgl. BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - aaO; 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - aaO) .

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10
    Nur wenn es tatsächlich möglich ist, Tätigkeiten von unterschiedlicher Wertigkeit abzutrennen, werden diese nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst ( BAG 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - aaO; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08  - Rn. 20 mwN, AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 40) .

    Denkbar ist zwar, dass sich der Wissensbereich nur auf ein einzelnes, abgegrenztes Teilgebiet beschränkt, in dem der Angestellte eingesetzt wird (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 28 mwN, AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 40) , jedoch reicht ein eng abgegrenztes Teilgebiet mit etwa nur routinemäßiger Bearbeitung nicht aus.

  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZN 1105/94

    Eingruppierung: Bürosachbearbeiter

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10
    Eine Bestimmung eines Prozentsatzes, bei dessen Vorliegen das fragliche Tarifmerkmal in rechtserheblichem Ausmaße vorliegt, erscheint dem Senat nach wie vor (vgl. BAG 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - zu II der Gründe mwN, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 193) nicht geboten.

    Hätten die Tarifvertragsparteien die Arbeitszeit zum Bezugspunkt von Qualifikationsmerkmalen machen wollen, so hätten sie das - beispielsweise - in § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT - zum Ausdruck bringen müssen (näher BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - aaO; 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - aaO) .

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10
    So hat der Senat ua. historische, architekturhistorische und fremdsprachliche Fachkenntnisse als ausreichend angesehen (vgl. ua. BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - zu II 1 b bb (3) der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 237; näher Krasemann Das Eingruppierungsrecht des BAT/BAT-O 8. Aufl. Kap. 9.4 Rn. 40 ff.) .

    Dies kann sich beispielsweise aufgrund der Menge der anzuwendenden Vorschriften und Bestimmungen oder der Verschiedenartigkeit der sich aus einem Fachgebiet stellenden Anforderungen ergeben (vgl. ua. BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - aaO) .

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10
    Jedenfalls sind selbständige Leistungen dann in rechtserheblichem Ausmaß erforderlich, wenn ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden könnte (BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - zu III 3 b bb der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 172) .

    Hätten die Tarifvertragsparteien die Arbeitszeit zum Bezugspunkt von Qualifikationsmerkmalen machen wollen, so hätten sie das - beispielsweise - in § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT - zum Ausdruck bringen müssen (näher BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - aaO; 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - aaO) .

  • ArbG Hamburg, 07.07.2009 - 9 Ca 596/08
    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 20. Januar 2010 - 3 Sa 61/09 - insoweit aufgehoben, als es unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 7. Juli 2009 - 9 Ca 596/08 - auch festgestellt hat, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger zu 3. für die Zeit vom 1. März 2008 bis zum 30. Juni 2008 nach Entgeltgruppe 9 TV-L zu vergüten.

    Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 7. Juli 2009 - 9 Ca 596/08 - auf die Berufung der Beklagten abgeändert und hinsichtlich des Klägers zu 3. insgesamt klarstellend wie folgt gefasst:.

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 117/07

    Eingruppierung einer Angestellten "in der Tätigkeit einer

  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 597/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - Urlaubsgeld

  • BAG, 24.03.2010 - 4 AZR 721/08

    Eingruppierung einer pädagogischen Mitarbeiterin

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 862/07

    Zur Eingruppierung nach der Allgemeinen Vergütungsordnung des

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 352/00

    Ungleiche tarifliche Vergütung

  • BAG, 28.11.1984 - 4 AZR 35/83

    Bewährungszeit bei Teilzeitbeschäftigung - Fallgruppenbewährungsaufstieg -

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82

    Eingruppierung: Dokumentarin/Archivarin bei der Bundeswehr

  • BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 371/03

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Sachgebiet wirtschaftliche

  • LAG Hamburg, 20.01.2010 - 3 Sa 61/09

    Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens; Eingruppierungsrechtliche Eiordnung

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 456/06

    Eingruppierung

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 188/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 313/09

    Eingruppierung einer Logopädin nach den AVR-K

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 613/04

    Vergütungsstufe gem. § 27 BAT-O/VKA

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Bereich Pflegekosten und

  • BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 603/89

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Zahnersatz

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Maßgebend für dessen Bestimmung ist das Arbeitsergebnis (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 24, BAGE 162, 81; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 16; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22; 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - zu I 1 e aa der Gründe) .

    Der Senat hat bei Tätigkeiten, deren Schwierigkeitsgrad sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, unabhängig von der tariflichen Wertigkeit einen einheitlichen Arbeitsvorgang angenommen (BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 18, BAGE 146, 22; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 29; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - zu I 4 c der Gründe, BAGE 111, 216; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - aaO) und dabei betont, dass ein Arbeitsvorgang durchaus Tätigkeiten verschiedener Anforderungen in sich vereinen kann (BAG 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 82, 272; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - aaO) .

    Zudem wurde nicht mehr die Trennbarkeit der Tätigkeiten, sondern deren tatsächliche Trennung im Rahmen der durch den Arbeitgeber vorgegebenen Organisation für maßgebend erachtet (zB BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 14, aaO; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 29; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 24; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - aaO) .

    Ein solches ist jedenfalls erreicht, wenn ohne die Tätigkeit ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden kann (vgl. zu selbständigen Leistungen BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43 sowie 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 49, BAGE 140, 311) .

  • LAG Hamm, 07.07.2016 - 8 Sa 306/16

    Eingruppierung; kommunaler Vollziehungs- oder Vollstreckungsbeamter; gründliche

    Dies kann sich z. B. aus der Menge der anzuwendenden Vorschriften und Bestimmungen oder aber der Verschiedenartigkeit der sich aus dem Fachgebiet heraus stellenden Anforderungen ergeben (BAG, Urteil vom 21.03.2012 - 4 AZR 266/10 - AP Nr. 317 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m. w. N.).

    Dazu sind regelmäßig Abwägungsprozesse zu verlangen - die durchaus schnell und von Bearbeitungsroutine begleitet ablaufen können - in deren Rahmen Anforderungen an das Überlegungsvermögen und die Fähigkeit zur Verknüpfung und Bewertung unterschiedlicher Informationen gestellt werden (BAG, Urteil vom 21.03.2012 - 4 AZR 266/10 - AP Nr. 317 zu §§ 22, 23 BAT m. w. N.).

    In welchem Umfang dann - retrospektiv betrachtet - diese tatsächlich abgerufen worden ist, erscheint demgegenüber als nachrangig (BAG, Urteil vom 21.03.2012 aaO m. w. N.).

  • ArbG Freiburg, 03.12.2014 - 14 Ca 180/14

    Eingruppierung nach TVöD - Gemeindevollzugsdienst

    Er nahm hierbei Bezug auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 21.03.2012, Az. 4 AZR 266/10, und erklärte:.

    Dass diese Abwägungsprozesse bei entsprechender Routine durchaus schneller ablaufen können, steht nicht entgegen (BAG, Urteil vom 22.04.2009, Az.: 4 AZR 166/08, juris Rn. 27; BAG, Urteil vom 21.03.2012, Az.: 4 AZR 266/10, juris Rn. 42).

    Eine Bestimmung eines konkreten Prozentsatzes, bei dem das tarifliche Merkmal in rechtserheblichem Ausmaß vorliegt, ist nicht geboten (BAG vom 21.03.2012 a.a.O. Rn. 43).

    Hierbei berücksichtigte sie, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für die Erfüllung des Tarifmerkmals entscheidend ist, dass zu Beginn der Tätigkeit die Fähigkeit, der qualitativen Anforderungen gerecht zu werden, allgemein bereitgehalten werden muss, weil sie nach der arbeitsvertraglichen Aufgabenstellung jederzeit, wenn auch in einem nicht vorhersehbaren Umfang, eingesetzt werden muss (BAG, Urteil vom 21.03.2012, a.a.O., Rn. 43).

  • LAG Hessen, 27.09.2016 - 13 Sa 672/15

    Die in der Arbeitsplatzbeschreibung eines Wachpolizisten aufgeführten Tätigkeiten

    Mit Schreiben vom 10. August 2013 (Bl. 23 d. A.), das dem beklagten Land am 12. August 2013 zuging, beantragte der Kläger gegenüber dem beklagten Land unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - seine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9 TV-H. Bezüglich des Wortlauts dieses Geltendmachungsschreibens im Einzelnen wird Bezug genommen auf Anlage K 5, Bl. 23 d. A.

    Soweit der Feststellungsantrag des Klägers sich nicht mit dem Leistungsantrag überschneidet, ist er als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig nach § 256 Abs. 1 ZPO (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur BAG 12. April 2016 - 6 AZR 284/15 - Rn. 18; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 18; 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 - Rn. 15, jeweils zitiert nach juris).

    Danach ist das Arbeitsergebnis das entscheidende Bestimmungskriterium (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22; 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 18, jeweils zitiert nach juris).

    Nur wenn es tatsächlich möglich ist, Tätigkeiten von unterschiedlicher Wertigkeit abzutrennen, werden diese nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst (BAG 21. März 2012-4 AZR 266/10 -Rn. 24; 25. August 2010-4 AZR 5/09 - Rn. 22; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20, jeweils zitiert nach juris).

    Die unter Berücksichtigung der Zusammenhangstätigkeiten zu einem Arbeitsergebnis führende Tätigkeit muss tatsächlich von der übrigen Tätigkeit des Angestellten abgrenzbar und rechtlich selbstständig bewertbar sein (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10-Rn. 24; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22; 21. Februar 1990 - 4 AZR 603/89 - jeweils zitiert nach juris).

    Die Fachkenntnisse müssen sich jedoch nicht notwendig auf Rechtsvorschriften beziehen, wie sich bereits aus dem Zusatz "usw." zu der Klammerdefinition zur Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 1 b BAT ergibt (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 36; 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - zu II 1 b. bb. (3) d. Gründe, jeweils zitiert nach juris).

    Dies kann sich beispielsweise aufgrund der Menge der anzuwendenden Vorschriften und Bestimmungen oder der Verschiedenartigkeit der sich aus einem Fachgebiet stellenden Anforderungen ergeben (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 36; 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - aaO.).

    Denkbar ist, dass sich der Wissensbereich nur auf ein einzelnes abgegrenztes Teilgebiet beschränkt, in dem der Angestellte eingesetzt wird, jedoch reicht ein eng abgegrenztes Teilgebiet mit etwa nur routinemäßiger Bearbeitung nicht aus (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 36 mwN).

    Dass diese Abwägungsprozesse bei entsprechender Routine durchaus schnell ablaufen können, steht dem nicht entgegen (BAG, 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 42; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08- Rn. 27 mwN, jeweils zitiert nach juris).

    Nicht erforderlich ist es, dass innerhalb eines Arbeitsvorgangs selbstständige Leistungen ihrerseits in dem von § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 und Unterabs. 4 BAT bestimmten Maß anfallen (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27 mwN; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/03 - zu B II 4 c d. Gründe, jeweils zitiert nach juris).

    Selbstständige Leistungen sind jedenfalls dann in rechtserheblichem Ausmaß erforderlich, wenn ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden könnte BAG 21. März 2012-4 AZR 266/10 - Rn. 42; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27 mwN, jeweils zitiert nach juris).

    Hätten die Tarifvertragsparteien die Arbeitszeit zum Bezugspunkt von Qualifikationsmerkmalen machen wollen, so hätten sie dies - beispielsweise in § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT - zum Ausdruck bringen müssen (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43; 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/03 - zu III 3 b. bb. d. Gründe; 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - zu II d. Gründe, jeweils zitiert nach juris).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 21. März 2012 (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 46 - zitiert nach juris) selbstständige Leistungen in rechtserheblichem Ausmaß ausdrücklich auch für den Fall angenommen, dass sie lediglich im Umfang von unter 10 % bezogen auf 25 % der Gesamtarbeitszeit - d. h. bei 2, 5 % der Tätigkeiten insgesamt - benötigt würden, solange diese für ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis vorgehalten werden müssen.

    Letztlich honorieren die Tarifvertragsparteien damit ein gewisses Erfahrungswissen (vgl. insoweit BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 52; 24. März 2010 - 4 AZR 721/08 - Rn. 31; 28. November 1984-4 AZR 35/83, jeweils zitiert nach juris).

    Es kann sich dabei auch um Erfahrungswissen oder Wissen der Allgemeinheit handeln (vgl. BAG 21. März 2012-4 AZR 266/10 - Rn. 48 mwN, zitiert nach juris).

    Soweit das beklagte Land die Wertigkeit der von ihm angeführten Tätigkeiten im Entgeltsystem nicht zutreffend abgebildet findet, ist es nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien die gerechteste und zweckmäßigste Lösung für das Regelungsproblem gefunden haben (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 49; 29. August 2001 - 4 AZR 352/00 - zu I 4 a d. Gründe mwN, jeweils zitiert nach juris).

    Die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, müssen erkennbar sein (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 61; 16. November 2010 - 9 AZR 597/09 - Rn. 41; 07. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 83 jeweils zitiert nach juris).

    Wie das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, hat der Kläger die begehrte Entgeltgruppe genau bezeichnet und sich auf die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - berufen.

  • LAG Hessen, 13.09.2016 - 13 Sa 1249/15

    Die in der Arbeitsplatzbeschreibung eines Wachpolizisten aufgeführten Tätigkeiten

    Mit Schreiben vom 10. August 2013 (Bl. 31 - 32 d. A.), das dem beklagten Land am 12. August 2013 zuging, beantragte die Klägerin gegenüber dem beklagten Land unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - ihre Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9 TV-H. Bezüglich des Wortlauts dieses Geltendmachungsschreibens im Einzelnen wird Bezug genommen auf Anlage K 7, Bl. 31 - 32 d. A.

    Soweit der Feststellungsantrag der Klägerin sich nicht mit dem Leistungsantrag überschneidet, ist er als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig nach § 256 Abs. 1 ZPO (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur BAG 12. April 2016 - 6 AZR 284/15 - Rn. 18; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 18; 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 - Rn. 15, jeweils zitiert nach juris).

    Danach ist das Arbeitsergebnis das entscheidende Bestimmungskriterium (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22; 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 18, jeweils zitiert nach juris).

    Nur wenn es tatsächlich möglich ist, Tätigkeiten von unterschiedlicher Wertigkeit abzutrennen, werden diese nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20, jeweils zitiert nach juris).

    Die unter Berücksichtigung der Zusammenhangstätigkeiten zu einem Arbeitsergebnis führende Tätigkeit muss tatsächlich von der übrigen Tätigkeit des Angestellten abgrenzbar und rechtlich selbstständig bewertbar sein (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22; 21. Februar 1990 - 4 AZR 603/89 - jeweils zitiert nach juris).

    Die Fachkenntnisse müssen sich jedoch nicht notwendig auf Rechtsvorschriften beziehen, wie sich bereits aus dem Zusatz "usw." zu der Klammerdefinition zur Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 1 b BAT ergibt (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 36; 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - zu II 1 b. bb. (3) d. Gründe, jeweils zitiert nach juris).

    Dies kann sich beispielsweise aufgrund der Menge der anzuwendenden Vorschriften und Bestimmungen oder der Verschiedenartigkeit der sich aus einem Fachgebiet stellenden Anforderungen ergeben (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 36; 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - aaO.).

    Denkbar ist, dass sich der Wissensbereich nur auf ein einzelnes abgegrenztes Teilgebiet beschränkt, in dem der Angestellte eingesetzt wird, jedoch reicht ein eng abgegrenztes Teilgebiet mit etwa nur routinemäßiger Bearbeitung nicht aus (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 36 mwN).

    Dass diese Abwägungsprozesse bei entsprechender Routine durchaus schnell ablaufen können, steht dem nicht entgegen (BAG, 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 42; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27 mwN, jeweils zitiert nach juris).

    Nicht erforderlich ist es, dass innerhalb eines Arbeitsvorgangs selbstständige Leistungen ihrerseits in dem von § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 und Unterabs. 4 BAT bestimmten Maß anfallen (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27 mwN; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/03 - zu B II 4 c d. Gründe, jeweils zitiert nach juris).

    Selbstständige Leistungen sind jedenfalls dann in rechtserheblichem Ausmaß erforderlich, wenn ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden könnte BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 42; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27 mwN, jeweils zitiert nach juris).

    Hätten die Tarifvertragsparteien die Arbeitszeit zum Bezugspunkt von Qualifikationsmerkmalen machen wollen, so hätten sie dies - beispielsweise in § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT - zum Ausdruck bringen müssen (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43; 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/03 - zu III 3 b. bb. d. Gründe; 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - zu II d. Gründe, jeweils zitiert nach juris).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 21. März 2012 (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 46 - zitiert nach juris) selbstständige Leistungen in rechtserheblichem Ausmaß ausdrücklich auch für den Fall angenommen, dass sie lediglich im Umfang von unter 10 % bezogen auf 25 % der Gesamtarbeitszeit - d. h. bei 2, 5 % der Tätigkeiten insgesamt - benötigt würden, solange diese für ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis vorgehalten werden müssen.

    Es kann sich dabei auch um Erfahrungswissen oder Wissen der Allgemeinheit handeln (vgl. BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 48 mwN, zitiert nach juris).

    Soweit das beklagte Land die Wertigkeit der von ihm angeführten Tätigkeiten im Entgeltsystem nicht zutreffend abgebildet findet, ist es nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien die gerechteste und zweckmäßigste Lösung für das Regelungsproblem gefunden haben (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 49; 29. August 2001 - 4 AZR 352/00 - zu I 4 a d. Gründe mwN, jeweils zitiert nach juris).

    Letztlich honorieren die Tarifvertragsparteien damit ein gewisses Erfahrungswissen (vgl. insoweit BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 52; 24. März 2010 - 4 AZR 721/08 - Rn. 31; 28. November 1984 - 4 AZR 35/83, jeweils zitiert nach juris).

    Die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, müssen erkennbar sein (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 61; 16. November 2010 - 9 AZR 597/09 - Rn. 41; 07. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 83 jeweils zitiert nach juris).

    Wie das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, hat die Klägerin die begehrte Entgeltgruppe genau bezeichnet und sich auf die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - berufen.

  • LAG Hessen, 27.09.2016 - 13 Sa 673/15

    Die in der Arbeitsplatzbeschreibung eines Wachpolizisten aufgeführten Tätigkeiten

    Mit Schreiben vom 12. August 2013 (Bl. 27 - 28 d. A.), das dem beklagten Land am 13. August 2013 zuging, beantragte der Kläger gegenüber dem beklagten Land unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - seine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9 TV-H. Bezüglich des Wortlauts dieses Geltendmachungsschreibens im Einzelnen wird Bezug genommen auf Anlage K 5, Bl. 27 - 28 d. A.

    Soweit der Feststellungsantrag des Klägers sich nicht mit dem Leistungsantrag überschneidet, ist er als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig nach § 256 Abs. 1 ZPO (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur BAG 12. April 2016 - 6 AZR 284/15 - Rn. 18; 21. März 2012 -4 AZR 266/10 - Rn. 18; 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 - Rn. 15, jeweils zitiert nach juris).

    Danach ist das Arbeitsergebnis das entscheidende Bestimmungskriterium (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22; 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 18, jeweils zitiert nach juris).

    Nur wenn es tatsächlich möglich ist, Tätigkeiten von unterschiedlicher Wertigkeit abzutrennen, werden diese nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20, jeweils zitiert nach juris).

    Die unter Berücksichtigung der Zusammenhangstätigkeiten zu einem Arbeitsergebnis führende Tätigkeit muss tatsächlich von der übrigen Tätigkeit des Angestellten abgrenzbar und rechtlich selbstständig bewertbar sein (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22; 21. Februar 1990 - 4 AZR 603/89 - jeweils zitiert nach juris).

    Die Fachkenntnisse müssen sich jedoch nicht notwendig auf Rechtsvorschriften beziehen, wie sich bereits aus dem Zusatz "usw." zu der Klammerdefinition zur Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 1 b BAT ergibt (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 36; 10. Dezember 1997-4 AZR 221/96 -zu II 1 b. bb. (3) d. Gründe, jeweils zitiert nach juris).

    Dies kann sich beispielsweise aufgrund der Menge der anzuwendenden Vorschriften und Bestimmungen oder der Verschiedenartigkeit der sich aus einem Fachgebiet stellenden Anforderungen ergeben (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10-Rn. 36; 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - aaO.).

    Denkbar ist, dass sich der Wissensbereich nur auf ein einzelnes abgegrenztes Teilgebiet beschränkt, in dem der Angestellte eingesetzt wird, jedoch reicht ein eng abgegrenztes Teilgebiet mit etwa nur routinemäßiger Bearbeitung nicht aus (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 36 mwN).

    Dass diese Abwägungsprozesse bei entsprechender Routine durchaus schnell ablaufen können, steht dem nicht entgegen (BAG, 21. März 2012-4 AZR 266/10 - Rn. 42; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27 mwN, jeweils zitiert nach juris).

    Nicht erforderlich ist es, dass innerhalb eines Arbeitsvorgangs selbstständige Leistungen ihrerseits in dem von § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 und Unterabs. 4 BAT bestimmten Maß anfallen (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27 mwN; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/03 - zu B II 4 c d. Gründe, jeweils zitiert nach juris).

    Selbstständige Leistungen sind jedenfalls dann in rechtserheblichem Ausmaß erforderlich, wenn ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden könnte BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 42; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27 mwN, jeweils zitiert nach juris).

    Hätten die Tarifvertragsparteien die Arbeitszeit zum Bezugspunkt von Qualifikationsmerkmalen machen wollen, so hätten sie dies - beispielsweise in § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT - zum Ausdruck bringen müssen (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43; 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/03 - zu III 3 b. bb. d. Gründe; 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - zu II d. Gründe, jeweils zitiert nach juris).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 21. März 2012 (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 46 - zitiert nach juris) selbstständige Leistungen in rechtserheblichem Ausmaß ausdrücklich auch für den Fall angenommen, dass sie lediglich im Umfang von unter 10 % bezogen auf 25 % der Gesamtarbeitszeit - d. h. bei 2, 5 % der Tätigkeiten insgesamt - benötigt würden, solange diese für ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis vorgehalten werden müssen.

    Letztlich honorieren die Tarifvertragsparteien damit ein gewisses Erfahrungswissen (vgl. insoweit BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 52; 24. März 2010-4 AZR 721/08 - Rn. 31; 28. November 1984-4 AZR 35/83, jeweils zitiert nach juris).

    Es kann sich dabei auch um Erfahrungswissen oder Wissen der Allgemeinheit handeln (vgl. BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 48 mwN, zitiert nach juris).

    Soweit das beklagte Land die Wertigkeit der von ihm angeführten Tätigkeiten im Entgeltsystem nicht zutreffend abgebildet findet, ist es nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien die gerechteste und zweckmäßigste Lösung für das Regelungsproblem gefunden haben (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 49; 29. August 2001 - 4 AZR 352/00 -zu I 4 a d. Gründe mwN, jeweils zitiert nach juris).

    Die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, müssen erkennbar sein (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 61; 16. November 2010 - 9 AZR 597/09 - Rn. 41; 07. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 83 jeweils zitiert nach juris).

    Wie das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, hat der Kläger die begehrte Entgeltgruppe genau bezeichnet und sich auf die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. März 2012 -4 AZR 266/10 - berufen.

  • LAG Hessen, 13.09.2016 - 13 Sa 1248/15

    Die in der Arbeitsplatzbeschreibung eines Wachpolizisten im Bereich des

    Mit Schreiben vom 20. August 2013 (Bl. 414 d. A.), das dem beklagten Land am 22. August 2013 zuging (Zugangsbestätigungsschreiben Bl. 22 d. A.), beantragte der Kläger gegenüber dem beklagten Land unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - seine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9 TV-H. Bezüglich des Wortlauts dieses Geltendmachungsschreibens im Einzelnen wird Bezug genommen auf Bl. 414 d. A.

    Soweit der Feststellungsantrag des Klägers sich nicht mit dem Leistungsantrag überschneidet, ist er als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig nach § 256 Abs. 1 ZPO (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur BAG 12. April 2016 - 6 AZR 284/15 - Rn. 18; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 18; 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 - Rn. 15, jeweils zitiert nach juris).

    Danach ist das Arbeitsergebnis das entscheidende Bestimmungskriterium (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22; 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 18, jeweils zitiert nach juris).

    Nur wenn es tatsächlich möglich ist, Tätigkeiten von unterschiedlicher Wertigkeit abzutrennen, werden diese nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20, jeweils zitiert nach juris).

    Die unter Berücksichtigung der Zusammenhangstätigkeiten zu einem Arbeitsergebnis führende Tätigkeit muss tatsächlich von der übrigen Tätigkeit des Angestellten abgrenzbar und rechtlich selbstständig bewertbar sein (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22; 21. Februar 1990 - 4 AZR 603/89 - jeweils zitiert nach juris).

    Die Fachkenntnisse müssen sich jedoch nicht notwendig auf Rechtsvorschriften beziehen, wie sich bereits aus dem Zusatz "usw." zu der Klammerdefinition zur Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 1 b BAT ergibt (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 36; 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - zu II 1 b. bb. (3) d. Gründe, jeweils zitiert nach juris).

    Dies kann sich beispielsweise aufgrund der Menge der anzuwendenden Vorschriften und Bestimmungen oder der Verschiedenartigkeit der sich aus einem Fachgebiet stellenden Anforderungen ergeben (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 36; 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - aaO.).

    Denkbar ist, dass sich der Wissensbereich nur auf ein einzelnes abgegrenztes Teilgebiet beschränkt, in dem der Angestellte eingesetzt wird, jedoch reicht ein eng abgegrenztes Teilgebiet mit etwa nur routinemäßiger Bearbeitung nicht aus (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 36 mwN).

    Dass diese Abwägungsprozesse bei entsprechender Routine durchaus schnell ablaufen können, steht dem nicht entgegen (BAG, 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 42; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27 mwN, jeweils zitiert nach juris).

    Nicht erforderlich ist es, dass innerhalb eines Arbeitsvorgangs selbstständige Leistungen ihrerseits in dem von § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 und Unterabs. 4 BAT bestimmten Maß anfallen (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27 mwN; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/03 - zu B II 4 c d. Gründe, jeweils zitiert nach juris).

    Selbstständige Leistungen sind jedenfalls dann in rechtserheblichem Ausmaß erforderlich, wenn ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden könnte BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 42; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27 mwN, jeweils zitiert nach juris).

    Hätten die Tarifvertragsparteien die Arbeitszeit zum Bezugspunkt von Qualifikationsmerkmalen machen wollen, so hätten sie dies - beispielsweise in § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT - zum Ausdruck bringen müssen (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43; 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/03 - zu III 3 b. bb. d. Gründe; 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - zu II d. Gründe, jeweils zitiert nach juris).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 21. März 2012 (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 46 - zitiert nach juris) selbstständige Leistungen in rechtserheblichem Ausmaß ausdrücklich auch für den Fall angenommen, dass sie lediglich im Umfang von unter 10 % bezogen auf 25 % der Gesamtarbeitszeit - d. h. bei 2, 5 % der Tätigkeiten insgesamt - benötigt würden, solange diese für ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis vorgehalten werden müssen.

    Letztlich honorieren die Tarifvertragsparteien damit ein gewisses Erfahrungswissen (vgl. insoweit BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 52; 24. März 2010 - 4 AZR 721/08 - Rn. 31; 28. November 1984 - 4 AZR 35/83, jeweils zitiert nach juris).

    Es kann sich dabei auch um Erfahrungswissen oder Wissen der Allgemeinheit handeln (vgl. BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 48 mwN, zitiert nach juris).

    Soweit das beklagte Land die Wertigkeit der von ihm angeführten Tätigkeiten im Entgeltsystem nicht zutreffend abgebildet findet, ist es nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien die gerechteste und zweckmäßigste Lösung für das Regelungsproblem gefunden haben (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 49; 29. August 2001 - 4 AZR 352/00 - zu I 4 a d. Gründe mwN, jeweils zitiert nach juris).

    Die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, müssen erkennbar sein (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 61; 16. November 2010 - 9 AZR 597/09 - Rn. 41; 07. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 83 jeweils zitiert nach juris).

    Wie das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, hat der Kläger die begehrte Entgeltgruppe genau bezeichnet und sich auf die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - berufen.

  • LAG Hessen, 13.09.2016 - 13 Sa 1250/15

    Die in der Arbeitsplatzbeschreibung eines Wachpolizisten aufgeführten Tätigkeiten

    Mit Schreiben vom 12. August 2013 (Bl. 27 - 28 d. A.), das dem beklagten Land am 13. August 2013 zuging, beantragte der Kläger gegenüber dem beklagten Land unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - seine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9 TV-H. Bezüglich des Wortlauts dieses Geltendmachungsschreibens im Einzelnen wird Bezug genommen auf Anlage K 6, Bl. 27 - 28 d. A.

    Soweit der Feststellungsantrag des Klägers sich nicht mit dem Leistungsantrag überschneidet, ist er als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig nach § 256 Abs. 1 ZPO (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur BAG 12. April 2016 - 6 AZR 284/15 - Rn. 18; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 18; 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 - Rn. 15, jeweils zitiert nach juris).

    Danach ist das Arbeitsergebnis das entscheidende Bestimmungskriterium (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22; 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 18, jeweils zitiert nach juris).

    Nur wenn es tatsächlich möglich ist, Tätigkeiten von unterschiedlicher Wertigkeit abzutrennen, werden diese nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20, jeweils zitiert nach juris).

    Die unter Berücksichtigung der Zusammenhangstätigkeiten zu einem Arbeitsergebnis führende Tätigkeit muss tatsächlich von der übrigen Tätigkeit des Angestellten abgrenzbar und rechtlich selbstständig bewertbar sein (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22; 21. Februar 1990 - 4 AZR 603/89 - jeweils zitiert nach juris).

    Die Fachkenntnisse müssen sich jedoch nicht notwendig auf Rechtsvorschriften beziehen, wie sich bereits aus dem Zusatz "usw." zu der Klammerdefinition zur Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 1 b BAT ergibt (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 36; 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - zu II 1 b. bb. (3) d. Gründe, jeweils zitiert nach juris).

    Dies kann sich beispielsweise aufgrund der Menge der anzuwendenden Vorschriften und Bestimmungen oder der Verschiedenartigkeit der sich aus einem Fachgebiet stellenden Anforderungen ergeben (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 36; 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - aaO.).

    Denkbar ist, dass sich der Wissensbereich nur auf ein einzelnes abgegrenztes Teilgebiet beschränkt, in dem der Angestellte eingesetzt wird, jedoch reicht ein eng abgegrenztes Teilgebiet mit etwa nur routinemäßiger Bearbeitung nicht aus (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 36 mwN).

    Dass diese Abwägungsprozesse bei entsprechender Routine durchaus schnell ablaufen können, steht dem nicht entgegen (BAG, 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 42; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27 mwN, jeweils zitiert nach juris).

    Nicht erforderlich ist es, dass innerhalb eines Arbeitsvorgangs selbstständige Leistungen ihrerseits in dem von § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 und Unterabs. 4 BAT bestimmten Maß anfallen (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27 mwN; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/03 - zu B II 4 c d. Gründe, jeweils zitiert nach juris).

    Selbstständige Leistungen sind jedenfalls dann in rechtserheblichem Ausmaß erforderlich, wenn ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden könnte BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 42; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27 mwN, jeweils zitiert nach juris).

    Hätten die Tarifvertragsparteien die Arbeitszeit zum Bezugspunkt von Qualifikationsmerkmalen machen wollen, so hätten sie dies - beispielsweise in § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT - zum Ausdruck bringen müssen (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43; 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/03 - zu III 3 b. bb. d. Gründe; 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - zu II d. Gründe, jeweils zitiert nach juris).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 21. März 2012 (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 46 - zitiert nach juris) selbstständige Leistungen in rechtserheblichem Ausmaß ausdrücklich auch für den Fall angenommen, dass sie lediglich im Umfang von unter 10 % bezogen auf 25 % der Gesamtarbeitszeit - d. h. bei 2, 5 % der Tätigkeiten insgesamt - benötigt würden, solange diese für ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis vorgehalten werden müssen.

    Letztlich honorieren die Tarifvertragsparteien damit ein gewisses Erfahrungswissen (vgl. insoweit BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 52; 24. März 2010 - 4 AZR 721/08 - Rn. 31; 28. November 1984 - 4 AZR 35/83, jeweils zitiert nach juris).

    Es kann sich dabei auch um Erfahrungswissen oder Wissen der Allgemeinheit handeln (vgl. BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 48 mwN, zitiert nach juris).

    Soweit das beklagte Land die Wertigkeit der von ihm angeführten Tätigkeiten im Entgeltsystem nicht zutreffend abgebildet findet, ist es nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien die gerechteste und zweckmäßigste Lösung für das Regelungsproblem gefunden haben (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 49; 29. August 2001 - 4 AZR 352/00 - zu I 4 a d. Gründe mwN, jeweils zitiert nach juris).

    Die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, müssen erkennbar sein (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 61; 16. November 2010 - 9 AZR 597/09 - Rn. 41; 07. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 83 jeweils zitiert nach juris).

    Wie das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, hat der Kläger die begehrte Entgeltgruppe genau bezeichnet und sich auf die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - berufen.

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Maßgebend für dessen Bestimmung ist das Arbeitsergebnis (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 24, BAGE 162, 81; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 16; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22; 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - zu I 1 e aa der Gründe) .

    Der Senat hat bei Tätigkeiten, deren Schwierigkeitsgrad sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, unabhängig von der tariflichen Wertigkeit einen einheitlichen Arbeitsvorgang angenommen (BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 18, BAGE 146, 22; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 29; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - zu I 4 c der Gründe, BAGE 111, 216; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - aaO) und dabei betont, dass ein Arbeitsvorgang durchaus Tätigkeiten verschiedener Anforderungen in sich vereinen kann (BAG 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 82, 272; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - aaO) .

    Zudem wurde nicht mehr die Trennbarkeit der Tätigkeiten, sondern deren tatsächliche Trennung im Rahmen der durch den Arbeitgeber vorgegebenen Organisation für maßgebend erachtet (zB BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 14, aaO; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 29; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 24; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - aaO) .

    Ein solches ist jedenfalls erreicht, wenn ohne die Tätigkeit ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden kann (vgl. zu selbständigen Leistungen BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43 sowie 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 49, BAGE 140, 311) .

  • ArbG Stuttgart, 13.02.2019 - 15 Ca 4327/18

    Eingruppierung - Mitarbeiter im Gemeindevollzugsdienst - Entgeltgruppe 9a

    Mit Schreiben vom 22. Dezember 2017 (Anlage K 2, Bl. 13 der Akte) beantragte der Kläger gegenüber der Beklagten unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (21. März 2012 - 4 AZR 266/10) und ein Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg (3. Dezember 2014 - 14 Ca 180/14) rückwirkend ab dem 1. Juni 2017 in die Entgeltgruppe 9a Stufe 3 EntgO/TVöD/VKA eingruppiert und entsprechend bezahlt zu werden.

    Bei der Tätigkeit des Klägers im Außendienst/Streifengang, die 67 % und mit den Zusammenhangstätigkeiten im Büro 92 % seiner Gesamtarbeitszeit ausmache, handle es sich unter Zugrundelegung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10) um einen einheitlichen Arbeitsvorgang.

    Auch das Bundesarbeitsgericht sei in dem vergleichbaren Fall eines Außendienstmitarbeiters des bezirklichen Ordnungsdienstes Hamburg davon ausgegangen, dass gründliche und vielseitige Fachkenntnisse anzunehmen seien (vgl. BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10).

    Dabei sei zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in dem vergleichbaren Fall eines Außendienstmitarbeiters des bezirklichen Ordnungsdienstes Hamburg (vgl. BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10) entscheidend sei, dass zu Beginn der Tätigkeit die Fähigkeit, den qualitativen Anforderungen gerecht zu werden, allgemein bereitgehalten werden müsse, weil sie nach der arbeitsvertraglichen Aufgabenstellung jederzeit, wenn auch nicht in einem vorhersehbaren Umfang, eingesetzt werden müsse.

    Der Verweis auf gerichtliche Entscheidungen, wie diejenige des Bundesarbeitsgerichts vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10, führe nicht dazu, dass der Kläger in diese Entgeltgruppe einzugruppieren sei.

    Sie können nicht sinnvoll abgegrenzt und getrennt bewertet werden (vgl. BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 25 ff.).

    Es sind Fachkenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art zu verlangen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 35).

    Denkbar ist zwar, dass sich der Wissensbereich nur auf ein einzelnes, abgegrenztes Teilgebiet beschränkt, in dem der Angestellte eingesetzt wird, jedoch reicht ein eng abgegrenztes Teilgebiet mit etwa nur routinemäßiger Bearbeitung nicht aus (st. Rspr., vgl. etwa BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 35).

    Dass diese Abwägungsprozesse bei entsprechender Routine durchaus schnell ablaufen können, steht nicht entgegen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 42).

    Eine Bestimmung eines Prozentsatzes, bei dessen Vorliegen das fragliche Tarifmerkmal in rechtserheblichem Ausmaße vorliegt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht geboten (st. Rspr., vgl. etwa BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43).

    Hätten die Tarifvertragsparteien die Arbeitszeit zum Bezugspunkt von Qualifikationsmerkmalen machen wollen, so hätten sie das - beispielsweise in § 12 Abs. 2 TVöD/VKA - zum Ausdruck bringen müssen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43).

    Gleichwohl liegen selbständige Leistungen in rechtlich erheblichem Ausmaß vor, solange diese für ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis vorgehalten werden müssen (vgl. BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 46).

    Entscheidend ist, dass zu Beginn der Tätigkeit die Fähigkeit, dieser qualitativen Anforderung gerecht zu werden, allgemein bereitgehalten werden muss, weil sie nach der arbeitsvertraglichen Aufgabenstellung jederzeit, wenn auch in einem nicht vorhersehbaren Umfang, eingesetzt werden muss (vgl. BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43).

    (ff) Die Auffassung des Gerichts deckt sich nicht nur mit der bereits vielfach zitierten Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - zur Eingruppierung eines Außendienstmitarbeiters im bezirklichen Ordnungsdienst Hamburg, sondern auch mit einer Reihe weiterer instanzgerichtlicher Entscheidungen, in denen in ähnlich gelagerten Fällen das Tarifmerkmal selbständige Leistungen ebenfalls zu Recht bejaht wurde (vgl. etwa LAG Düsseldorf 30. November 2015 - 14 Sa 817/15 - zur Eingruppierung eines Arbeitnehmers im städtischen Ordnungs- und Servicedienst, Rn. 112; LAG Rheinland-Pfalz 2. Juni 2014 - 3 Sa 124/14 - zur Eingruppierung eines kommunalen Vollzugsbeamten, Rn. 63 ff.; LAG Berlin-Brandenburg 20. Dezember 2013 - 12 Sa 1340/13 - zur Eingruppierung einer Außendienstmitarbeiterin im bezirklichen Ordnungsdienst Berlin, Rn. 21 ff.; ArbG Stuttgart 15. März 2017 - 17 Ca 4240/16 - zur Eingruppierung eines gemeindlichen Vollzugsbediensteten, S. 15 ff.; ArbG Freiburg 3. Dezember 2014 - 14 Ca 180/14 - zur Eingruppierung eines Mitarbeiters des Gemeindevollzugsdienstes, Rn. 114 ff.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2016 - 7 Sa 343/15

    Tarifliche Eingruppierung einer Standesbeamtin

  • BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16

    Eingruppierung eines Betriebsangestellten im Außendienst eines

  • BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 284/18

    Eingruppierung eines Mitarbeiters im Außendienst eines Straßenverkehrsamts -

  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2014 - 3 Sa 124/14

    Tarifliche Eingruppierung - kommunaler Mitarbeiter

  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

  • LAG Hamm, 07.04.2016 - 8 Sa 1593/15

    Eingruppierung; TV-L; Sachbearbeiterin; Reisekosten; selbständige Leistungen;

  • LAG Hessen, 06.02.2018 - 8 Sa 594/17

    Eingruppierung eines Betriebsangestellten im Außendienst des Straßenverkehrsamtes

  • BAG, 27.02.2019 - 4 AZR 562/17

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

  • ArbG Düsseldorf, 16.03.2015 - 15 Ca 8/15

    OSD-Mitarbeiter unterliegen im Streit um Bezahlung nach höherer Entgeltgruppe

  • BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 576/16

    Korrigierende Rückgruppierung - Vertrauensschutz

  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 485/13

    Eingruppierung einer Sozialpädagogin - Tätigkeit in der Adoptionsvermittlung und

  • LAG Hessen, 05.07.2016 - 8 Sa 278/16

    Eingruppierung eines Hilfspolizeibeamten im Außendienst des Straßenverkehrsamts

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11

    Eingruppierung eines Bezirkssozialarbeiters

  • BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 53/12

    Eingruppierung - Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst

  • BAG, 22.11.2017 - 4 AZR 629/16

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

  • BAG, 26.04.2017 - 4 ABR 73/16

    Eingruppierung einer "Betreuungsassistentin" bei der Arbeiterwohlfahrt

  • ArbG Düsseldorf, 16.03.2015 - 15 Ca 9/15

    OSD-Mitarbeiter verlangen Bezahlung nach höherer Entgeltgruppe

  • BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 866/15

    Eingruppierung eines Streifenführers im Außendienst des Ordnungs- und

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.03.2021 - 2 Sa 257 öD/20

    Eingruppierung einer Standesbeamtin nach TVöD - Erbringen von selbständigen

  • BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 59/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 300/17

    Stufenzuordnung gemäß TV-L nach Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit

  • ArbG Solingen, 02.02.2017 - 2 Ca 1745/15

    Mehr Geld für Verkehrskontrolleurinnen!

  • BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 524/15

    Befristung - WissZeitVG - Verlängerung - Einverständnis

  • LAG Sachsen-Anhalt, 16.05.2017 - 1 Sa 249/16

    Tarifgerechte Eingruppierung

  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 49/13

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V

  • BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 702/12

    Eingruppierung eines Gewässerwarts - Tariflücke

  • LAG Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 14 Sa 68/19

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Arbeitsvorgang

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 Sa 1338/13

    Eingruppierung einer Außendienstmitarbeiterin im bezirklichen Ordnungsdienst von

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung

  • LAG Düsseldorf, 27.11.2017 - 9 Sa 384/17

    Arbeitsvorgang als Gesamtheit von Tätigkeiten zur Erreichung eines verwertbaren

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2016 - 5 Sa 226/15

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für Widersprüche und Klagen im Jobcenter

  • LAG Hessen, 18.05.2021 - 8 Sa 1393/19

    Anforderungen an die Dokumente im elektronischen Rechtsverkehr Tarifliche

  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 371/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.03.2022 - 21 Sa 1313/21

    Eingruppierung - Polizeiangestellter im Objektschutz - Anl 1a Teil I VergGr VII

  • LAG Baden-Württemberg, 24.01.2022 - 1 Sa 21/21

    Eingruppierung - Außendienstmitarbeiter im Vollzugsdienst - KFZ-Zulassungsstelle

  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 673/10

    Eingruppierung - Allgemeine oder spezielle Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1a zum

  • BAG, 19.10.2016 - 4 AZR 727/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin im Sozialpsychiatrischen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 Sa 1339/13

    Eingruppierung einer Außendienstmitarbeiterin im bezirklichen Ordnungsdienst von

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2018 - 5 Sa 53/17

    Eingruppierung einer Bußgeldsachbearbeiterin nach BAT-O - Selbstständige

  • LAG Düsseldorf, 30.11.2015 - 14 Sa 817/15

    Keine höhere Vergütung für OSD-Mitarbeiter

  • BAG, 18.11.2015 - 4 AZR 605/13

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Denkmalschutz

  • LAG Düsseldorf, 15.05.2019 - 12 Sa 465/18

    Eingruppierung eines städtischen Mitarbeiters der Verkehrsraumüberwachung

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 968/11

    Eingruppierung einer Sozialpädagogin

  • BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 666/14

    Eingruppierung einer staatlich anerkannten Heilpädagogin bei Tätigkeit in einer

  • ArbG Wuppertal, 15.10.2013 - 5 Ca 1287/13

    Wuppertaler Politesse fordert zu Recht höheres Gehalt

  • BAG, 13.11.2019 - 4 AZR 490/18

    Eingruppierung - Erzieher in Kinder- und Jugendpsychiatrie

  • BAG, 13.11.2013 - 4 ABR 16/12

    Eingruppierung - Sekretärin in besonderer Vertrauensstellung

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 934/11

    Eingruppierung einer Bezirkssozialarbeiterin

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2022 - 11 Sa 576/22

    Eingruppierung - öffentlicher Dienst

  • LAG Sachsen-Anhalt, 16.04.2019 - 6 Sa 56/17

    Eingruppierung Mitarbeiterin ruhender Verkehr und allg. Sicherheit und Ordnung -

  • ArbG Düsseldorf, 11.05.2018 - 14 Ca 6504/17
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 161/20

    Eingruppierung eines (Teilzeit-)Praxisanleiters - Funktionsmerkmal - Bestimmung

  • BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 486/11

    Eingruppierung - Bestimmung der "nächstniedrigeren Vergütungsgruppe" gemäß der

  • BAG, 30.11.2022 - 4 AZR 195/22

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

  • LAG Hamm, 23.09.2020 - 3 Sa 433/20
  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 502/14

    Eingruppierung einer Medizinisch-technischen Radiologieassistentin

  • LAG Hamburg, 06.11.2015 - 6 Sa 37/15

    Eingruppierung eines Gewässerwarts

  • LAG Hamm, 09.02.2017 - 8 Sa 909/16
  • BAG, 17.11.2021 - 4 AZR 77/21

    Höhergruppierungsantrag nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund - Geltendmachung von

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.10.2018 - 10 Sa 633/18

    Eingruppierung - Überwachung der Parkraumbewirtschaftungsgebiete - gründliche

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2015 - 6 Sa 230/14

    Eingruppierung, Entgeltgruppe 8, Entgeltgruppe 9, Sachbearbeiterin,

  • LAG Sachsen, 02.11.2016 - 3 Sa 213/16

    Eingruppierung einer Geschäftsstellenverwalterin und Urkundsbeamtin der

  • BAG, 19.02.2014 - 10 AZR 620/13

    Ausschlussfrist - "derselbe Sachverhalt"

  • BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 667/14

    Eingruppierung einer staatlich anerkannten Heilpädagogin bei Tätigkeit in einer

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 5 Sa 227/15

    Korrigierende Rückstufung einer Personalserviceberaterin für Arbeitgeber im

  • LAG Hessen, 26.02.2013 - 19 Sa 98/12

    Eingruppierung einer Schulsekretärin nach dem TVöD

  • BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 668/14

    Eingruppierung einer staatlich anerkannten Heilpädagogin bei Tätigkeit in einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 25 SaGa 863/12

    Konkurrentenklage - vorläufige Übertragung des Dienstpostens an Mitbewerber

  • ArbG Kassel, 27.05.2021 - 7 Ca 69/19
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.03.2016 - 15 Sa 1952/15

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Zentralen Objektschutz

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.09.2015 - 6 Sa 124/15

    Eingruppierung, gründliche und vielseitige Fachkenntnisse, Verkehrsüberwacher,

  • LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 92/15

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 712/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 88/15

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 91/15

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 02.08.2021 - 7 Sa 1252/20
  • LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 90/15

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 711/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 704/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 706/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 710/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 701/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 703/14

    Ansprüche der Arbeitnehmer aufgrund eines Tarifvertrages nach Wegfall der

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 708/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Baden-Württemberg, 03.11.2020 - 19 Sa 21/20

    Eingruppierung einer Geschäftsstellenverwalterin/Mitarbeiterin in einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2017 - 6 Sa 98/17

    Eingruppierung eines Waffenmechanikermeisters bei der Bundespolizei

  • LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 1181/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 318/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 94/15

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 95/15

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 705/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 130/15

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 1408/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 306/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 93/15

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 709/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 1190/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 358/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 702/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 707/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 1183/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 89/15

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - 1 Sa 3/15

    Eingruppierung einer Mesnerin nach einer kirchlichen Arbeitsvertragsordnung

  • LAG Düsseldorf, 15.07.2022 - 7 Sa 661/21

    Eingruppierung; TVöD -NRW; TVöD -VKA; Arbeitsvorgang; einheitlicher

  • BAG, 17.12.2020 - 6 AZR 639/19

    Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer niedersächsischen Universität -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2021 - 8 Sa 22/21

    Eingruppierung einer Kundenberaterin einer Krankenkasse

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2021 - 8 Sa 21/21

    Eingruppierung einer Kundenberaterin einer Krankenkasse

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2016 - 8 Sa 153/16

    Eingruppierung einer Verkehrsüberwachungskraft im Außendienst

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2016 - 8 Sa 143/16

    Eingruppierung einer Verkehrsüberwachungskraft im Außendienst

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2016 - 8 Sa 135/16

    Eingruppierung einer Verkehrsüberwachungskraft im Außendienst

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2023 - 5 Sa 160/22

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Außendienstmitarbeiter im kommunalen

  • LAG Sachsen, 07.09.2021 - 3 Sa 261/20

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin - korrigierende Rückgruppierung

  • BAG, 16.03.2016 - 4 ABR 8/14

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung - Technische

  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 503/14

    Eingruppierung einer Medizinisch-technischen Radiologieassistentin

  • LAG Hamburg, 27.06.2012 - H 6 Sa 102/11

    Eingruppierung eines Gewässerwartes der Freien und Hansestadt Hamburg

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2020 - 5 Sa 118/19

    Eingruppierung einer Qualitätsmanagement-Mitarbeiterin in einem

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.04.2021 - 2 Sa 315 öD/20

    Eingruppierung - Aussetzung des Verfahrens wegen Verfassungsbeschwerde -

  • LAG Niedersachsen, 31.08.2022 - 8 Sa 151/22

    Eingruppierungssystematik im TVöD/VKA Bestimmung des Arbeitsvorgangs als

  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 1 Sa 12/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer gerichtlichen Serviceeinheit

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 2 Sa 22/22

    Eingruppierung TVöD-V (VKA) - Angestellte im Allgemeinen Verwaltungsdienst -

  • LAG Düsseldorf, 28.01.2020 - 8 Sa 399/19

    Eingruppierung von Tarifbeschäftigten im Bereich der Kriminalaktenhaltung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - 22 Sa 1950/12

    Geltendmachung der Grundvergütung nach höchster Lebensalterstufe - zugleich

  • ArbG Gießen, 17.06.2021 - 11 Ca 357/20
  • LAG Hamm, 19.05.2021 - 3 Sa 1262/20

    Feststellungsinteresse bei Eingruppierungsfeststellungklage; Kein Anspruch auf

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 7 Sa 397/19

    Eingruppierung von Tarifbeschäftigten im Bereich der Kriminalaktenhaltung

  • LAG Hamm, 11.04.2018 - 6 Sa 1697/17

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters im Bereich Grundsatzangelegenheiten des

  • ArbG Düsseldorf, 19.02.2013 - 2 Ca 2843/12

    Eingruppierung

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 7 Sa 398/19

    Eingruppierung von Tarifbeschäftigten im Bereich der Kriminalaktenhaltung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2022 - 19 Sa 600/22

    Erforderlichkeit wissenschaftlicher Ausbildung für Entgeltgruppe 13 TV-L ;

  • LAG Sachsen, 19.07.2022 - 3 Sa 210/21
  • ArbG Herne, 26.11.2019 - 3 Ca 2634/18
  • LAG Hessen, 18.04.2017 - 8 Sa 1347/16

    Einem Urteil, dass außerhalb eines Urteilsverfahren ergangen ist, etwa weil

  • LAG Hamm, 07.07.2016 - 8 Sa 47/16

    TV-L; Eingruppierung; Kraftfahrzeug- und Geräteverwalter; selbständige Leistungen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2017 - 26 Sa 121/17

    Eingruppierung eines Konzertsaalverwalters in die Entgeltgr 9 TV-L

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2022 - 3 Sa 23/22

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Allgemeiner Verwaltungsdienst - "vielseitige

  • ArbG Essen, 10.06.2021 - 1 Ca 3151/20
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2020 - 5 Sa 1081/20

    Feststellungsinteresse bei Eingruppierungsklage; Kein Anspruch auf höhere

  • LAG Düsseldorf, 26.05.2020 - 8 Sa 779/19

    Eingruppierung eines Geschäftsstellenverwalters bei einem Zivilgericht; Begriff

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.04.2019 - 1 TaBV 19/18

    Mitbestimmung, Betriebsrat, Eingruppierung, Entgeltgruppe, Fallgruppe, gründliche

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2014 - 4 Sa 573/13

    Direktionsrecht - Entziehung einzelner Aufgaben

  • LAG Düsseldorf, 05.08.2014 - 16 Sa 99/14

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters im Sozialpsychiatrischen Dienst nach § 1

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2017 - 8 Sa 301/17

    Altersteilzeit - Antrag auf Höhergruppierung nach § 26 TVÜ-Bund in der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2018 - 8 Sa 62/18

    Eingruppierung eines Kameramanns - VergGr 7 Vergütungs-TV ZDF - Darlegungs- und

  • KAG Mainz, 20.03.2014 - M 25/13

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

  • LAG Sachsen, 20.03.2018 - 7 Sa 135/17
  • LAG Hessen, 25.10.2017 - 2 Sa 1571/16

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin in der Kriminalaktenhaltung einer

  • ArbG Herne, 24.01.2019 - 4 Ca 1767/18

    Eingruppierung eines Erziehers in einer Klinik

  • LAG Bremen, 28.09.2016 - 3 Sa 57/16

    Eingruppierung eines Schichtmeisters in der Flämmerei aufgrund des

  • ArbG Gelsenkirchen, 09.12.2015 - 2 Ca 1167/15

    Eingruppierung, Kraftfahrzeug- und Geräteverwalter, selbstständige Leistungen

  • LAG Hamm, 09.12.2020 - 3 Sa 638/20
  • ArbG Bielefeld, 20.09.2018 - 7 Ca 1059/18
  • KAG Mainz, 20.03.2014 - M 26/13

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

  • ArbG Münster, 04.09.2020 - 4 Ca 181/20
  • ArbG Düsseldorf, 29.01.2016 - 14 Ca 4636/15

    Angleichung der Vergütung an die Vergütung eines vergleichbaren Beamten bei der

  • KAG Augsburg, 25.01.2017 - 1 MV 15/16

    Eingruppierung - Arbeitsaufgabe einer Haushaltshilfe in einem diözesanen

  • LAG Köln, 11.12.2013 - 3 Sa 571/13
  • Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 10.02.2021 - 1 MV 11/20

    Eingruppierung, Entgeltgruppe, Zustimmungsverweigerung, Zustimmung, Frist,

  • Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 25.01.2017 - 1 MV 15/16

    Eingruppierung - Arbeitsaufgabe einer Haushaltshilfe in einem diözesanen

  • KAG Augsburg, 10.02.2021 - 1 MV 11/20

    Zustimmungsverweigerung der Mitarbeitervertretung anlässlich der Eingruppierung

  • Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern, 25.01.2017 - 1 MV 15/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht