Weitere Entscheidung unten: BAG, 28.06.2012

Rechtsprechung
   BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 462/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42875
BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 462/11 (https://dejure.org/2012,42875)
BAG, Entscheidung vom 10.10.2012 - 7 AZR 462/11 (https://dejure.org/2012,42875)
BAG, Entscheidung vom 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 (https://dejure.org/2012,42875)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,42875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Befristung - Vertretung

  • openjur.de

    Befristung wegen mittelbarer Vertretung; gedankliche Zuordnung; Vertretungskette; Kausalität; schuljahresbezogener Gesamtvertretungsbedarf

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Befristung wegen mittelbarer Vertretung - gedankliche Zuordnung - Vertretungskette - Kausalität - schuljahresbezogener Gesamtvertretungsbedarf

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 S 1 TzBfG, § 14 Abs 1 S 2 Nr 3 TzBfG, § 21 Abs 1 BEEG
    Befristung wegen mittelbarer Vertretung - gedankliche Zuordnung - Vertretungskette - Kausalität - schuljahresbezogener Gesamtvertretungsbedarf

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gedankliche Zuordnung und Kausalität bei mittelbarer Vertretung im Schulbereich

  • Betriebs-Berater

    Befristung wegen mittelbarer Vertretung - gedankliche Zuordnung

  • rewis.io

    Befristung wegen mittelbarer Vertretung - gedankliche Zuordnung - Vertretungskette - Kausalität - schuljahresbezogener Gesamtvertretungsbedarf

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 3; BEEG § 21 Abs. 1
    Gedankliche Zuordnung und Kausalität bei mittelbarer Vertretung im Schulbereich

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristung des Arbeitsvertrags für eine Vertretung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Befristung - Vertretung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 372
  • NZA-RR 2013, 185
  • ZTR 2013, 138
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 397/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 462/11
    Der Einsatz des befristet beschäftigten Arbeitnehmers muss wegen des Arbeitskräftebedarfs erfolgen, der durch die vorübergehende Abwesenheit des zu vertretenden Mitarbeiters entsteht (BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - Rn. 19 mwN, BAGE 136, 17) .

    Die Anforderungen an den Kausalzusammenhang und seine Darlegung durch den Arbeitgeber richten sich dabei nach der Form der Vertretung (BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - Rn. 20 mwN, BAGE 136, 17) .

    a) Geht es um eine unmittelbare Vertretung, hat der Arbeitgeber darzulegen, dass der Vertreter nach dem Arbeitsvertrag mit Aufgaben betraut worden ist, die zuvor dem vorübergehend abwesenden Arbeitnehmer übertragen waren (BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - Rn. 21 mwN, BAGE 136, 17) .

    Schließlich ist darzulegen, dass sich die dem Vertreter zugewiesenen Tätigkeiten aus der geänderten Aufgabenzuweisung ergeben (BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - Rn. 22 mwN, BAGE 136, 17) .

    Die gedankliche Zuordnung kann insbesondere durch eine entsprechende Angabe im Arbeitsvertrag geschehen (BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - Rn. 23 mwN, BAGE 136, 17) .

    Diese Rechtsprechung hat der Senat dann mit seiner Entscheidung vom 20. Januar 1999 (- 7 AZR 640/97 - BAGE 90, 335; ohne inhaltliche Änderungen nehmen darauf Bezug: BAG 9. Juni 1999 - 7 AZR 35/98 - und 23. Februar 2000 - 7 AZR 555/98 - RzK I 9 c Nr. 35; lediglich erwähnt ist der Begriff in der Entscheidung BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - Rn. 24, BAGE 136, 17) weiterentwickelt.

  • BAG, 20.01.1999 - 7 AZR 640/97

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung - schultypen- übergreifender

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 462/11
    Diese Rechtsprechung hat der Senat dann mit seiner Entscheidung vom 20. Januar 1999 (- 7 AZR 640/97 - BAGE 90, 335; ohne inhaltliche Änderungen nehmen darauf Bezug: BAG 9. Juni 1999 - 7 AZR 35/98 - und 23. Februar 2000 - 7 AZR 555/98 - RzK I 9 c Nr. 35; lediglich erwähnt ist der Begriff in der Entscheidung BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - Rn. 24, BAGE 136, 17) weiterentwickelt.

    Er hat als Unterschied zur unmittelbaren und zur mittelbaren Einzelvertretung herausgearbeitet, "daß innerhalb einer durch Organisationsentscheidung festgelegten Verwaltungseinheit der Vertretungsbedarf für das Lehrpersonal eines Schulbereichs bezogen auf ein Schuljahr rechnerisch ermittelt und durch befristet eingestellte Vertretungskräfte abgedeckt wird, die - von Ausnahmen abgesehen - nicht an den Schulen der zu vertretenden Lehrkräfte eingesetzt werden oder deren Fächerkombination unterrichten" (BAG 20. Januar 1999 - 7 AZR 640/97 - zu II 2 a der Gründe, aaO) .

    Er hat deshalb im Bereich des organisatorisch zuständigen Berliner Landesschulamts "grundsätzlich eine schultypenunabhängige Ermittlung und einen Ausgleich des Vertretungsbedarfs bei Lehrkräften" zugelassen, "soweit das Landesschulamt über uneingeschränkte Versetzungs- und Umsetzungsbefugnisse verfügt und im Stande ist, Personalüberhänge und Personalbedarfslagen im Schulbereich unabhängig vom jeweiligen Schultyp auszugleichen und dazu die angestellten oder verbeamteten planmäßigen Lehrer ohne Rücksicht auf deren Lehrbefähigung und Status zur Abdeckung eines vorübergehenden Personalbedarfs an allen Berliner Schulen einzusetzen" (BAG 20. Januar 1999 - 7 AZR 640/97 - zu II 3 der Gründe, aaO) .

    Für unerheblich hat es der Senat dabei gehalten, "ob der Arbeitgeber bei der Auswahl von Vertretungskräften fachspezifische Bedarfslagen berücksichtigt, die nicht auf dem Ausfall von Lehrern, sondern auf einer unzureichenden Ausstattung mit planmäßigen Lehrkräften beruhen" und dabei angenommen, dies gelte "jedenfalls dann, wenn das beklagte Land nicht daran gehindert ist, für den Unterricht in diesen Fächern vorhandene planmäßige Lehrkräfte fachfremd zu verwenden" (BAG 20. Januar 1999 - 7 AZR 640/97 - zu III 1 b der Gründe, aaO) .

  • BAG, 12.01.2011 - 7 AZR 194/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 462/11
    Nur so ist gewährleistet, dass die Einstellung tatsächlich auf der Abwesenheit des zu vertretenen Mitarbeiters beruht und nicht etwa auf die Abwesenheit eines Mitarbeiters, die Vertretung durch eine Vielzahl weiterer Arbeitnehmer gestützt wird (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 AZR 194/09 - Rn. 15, AP TzBfG § 14 Nr. 78 = EzA TzBfG § 14 Nr. 73) .

    Eine wirksame Befristungskontrolle wäre nicht mehr gewährleistet (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 AZR 194/09 - Rn. 22, AP TzBfG § 14 Nr. 78 = EzA TzBfG § 14 Nr. 73) .

    Sollte sie Arbeitnehmerin sein, wäre die fiktive Personalmaßnahme - unter Berücksichtigung individueller und kollektiver Vertragsinhalte - am Maßstab des § 106 GewO zu prüfen (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 AZR 194/09 - Rn. 19, AP TzBfG § 14 Nr. 78 = EzA TzBfG § 14 Nr. 73; 17. August 2011 - 10 AZR 322/10 - Rn. 15, EzA GewO § 106 Nr. 8) .

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 462/11
    Es ist lediglich zu prüfen, ob im Einzelfall ein institutioneller Rechtsmissbrauch vorliegt (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - DB 2012, 2813 und - 7 AZR 783/10 - DB 2012, 2634) .

    Insbesondere liegen keine Anzeichen für einen institutionellen Rechtsmissbrauch vor (vgl. dazu BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - DB 2012, 2813 und - 7 AZR 783/10 - DB 2012, 2634) .

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 462/11
    Es ist lediglich zu prüfen, ob im Einzelfall ein institutioneller Rechtsmissbrauch vorliegt (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - DB 2012, 2813 und - 7 AZR 783/10 - DB 2012, 2634) .

    Insbesondere liegen keine Anzeichen für einen institutionellen Rechtsmissbrauch vor (vgl. dazu BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - DB 2012, 2813 und - 7 AZR 783/10 - DB 2012, 2634) .

  • BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81

    Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrer

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 462/11
    Die Rechtsprechung ging von den Entscheidungen des Senats vom 13. April 1983 (- 7 AZR 51/81 - BAGE 42, 203) und vom 3. Dezember 1986 (- 7 AZR 354/85 - BAGE 54, 10) aus.
  • BAG, 03.12.1986 - 7 AZR 354/85

    Arbeitsverhältnis: Befristung, Vertretungslehrer

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 462/11
    Die Rechtsprechung ging von den Entscheidungen des Senats vom 13. April 1983 (- 7 AZR 51/81 - BAGE 42, 203) und vom 3. Dezember 1986 (- 7 AZR 354/85 - BAGE 54, 10) aus.
  • BAG, 09.06.1999 - 7 AZR 35/98

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung - Schultypenübergreifender

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 462/11
    Diese Rechtsprechung hat der Senat dann mit seiner Entscheidung vom 20. Januar 1999 (- 7 AZR 640/97 - BAGE 90, 335; ohne inhaltliche Änderungen nehmen darauf Bezug: BAG 9. Juni 1999 - 7 AZR 35/98 - und 23. Februar 2000 - 7 AZR 555/98 - RzK I 9 c Nr. 35; lediglich erwähnt ist der Begriff in der Entscheidung BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - Rn. 24, BAGE 136, 17) weiterentwickelt.
  • BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 555/98

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung - Schultypübergreifender

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 462/11
    Diese Rechtsprechung hat der Senat dann mit seiner Entscheidung vom 20. Januar 1999 (- 7 AZR 640/97 - BAGE 90, 335; ohne inhaltliche Änderungen nehmen darauf Bezug: BAG 9. Juni 1999 - 7 AZR 35/98 - und 23. Februar 2000 - 7 AZR 555/98 - RzK I 9 c Nr. 35; lediglich erwähnt ist der Begriff in der Entscheidung BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - Rn. 24, BAGE 136, 17) weiterentwickelt.
  • BAG, 14.04.2010 - 7 AZR 121/09

    Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrund der Vertretung - Kausalzusammenhang -

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 462/11
    individuelle Belange der zu vertretenden Stammkraft, die eine Umsetzung im Einzelfall gegebenenfalls als unzumutbar erscheinen lassen, sind im Rahmen der Entfristungsklage nicht zu berücksichtigen (vgl. BAG 14. April 2010 - 7 AZR 121/09 - Rn. 23 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 72 = EzA TzBfG § 14 Nr. 65) .
  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 322/10

    Abordnung - Direktionsrecht - Gymnasiallehrer

  • BVerwG, 28.02.2008 - 2 A 1.07

    Bundesnachrichtendienst; frühzeitiger Rückruf vom Auslandseinsatz;

  • BVerwG, 26.05.2011 - 2 A 8.09

    Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Rehabilitationsinteresse; Umsetzung;

  • BAG, 23.06.2010 - 7 AZR 1021/08

    Altersgrenze für Flugbegleiter

  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

  • LAG Niedersachsen, 14.04.2011 - 16 Sa 452/10

    Kausalität zwischen dem zeitweiligen Ausfall der planmäßigen Lehrkraft und der

  • BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 135/15

    Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Die Anforderungen an die Darlegung des Kausalzusammenhangs durch den Arbeitgeber richten sich dabei nach der Form der Vertretung (BAG 24. August 2016 - 7 AZR 41/15 - Rn. 19; 11. Februar 2015 - 7 AZR 113/13 - Rn. 17; 6. November 2013 - 7 AZR 96/12 - Rn. 21; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - Rn. 16; 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - Rn. 20 mwN, BAGE 136, 17; 10. März 2004 - 7 AZR 402/03 - zu III 2 der Gründe, BAGE 110, 38) .

    Bei Vorliegen eines die Befristung an sich rechtfertigenden Sachgrunds besteht kein gesteigerter Anlass zur Missbrauchskontrolle, wenn die in § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG für die sachgrundlose Befristung bezeichneten Grenzen nicht um ein Mehrfaches überschritten sind (vgl. hierzu etwa BAG 24. August 2016 - 7 AZR 41/15 - Rn. 31 f.; 11. Februar 2015 - 7 AZR 113/13 - Rn. 31; 11. Februar 2015 - 7 AZR 17/13 - Rn. 46, BAGE 150, 366; 14. Januar 2015 - 7 AZR 2/14 - Rn. 47; 6. November 2013 - 7 AZR 96/12 - Rn. 35; 10. Juli 2013 - 7 AZR 833/11 - Rn. 25; 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - Rn. 25, BAGE 144, 193; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - Rn. 31; 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10 - Rn. 44) .

  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 369/15

    Befristung - gerichtlicher Vergleich - Rechtsmissbrauch

    Daher besteht bei Vorliegen eines die Befristung an sich rechtfertigenden Sachgrunds kein gesteigerter Anlass zur Missbrauchskontrolle, wenn die in § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG für die sachgrundlose Befristung bezeichneten Grenzen nicht um ein Mehrfaches überschritten sind (vgl. hierzu etwa BAG 24. August 2016 - 7 AZR 41/15 - Rn. 31 f.; 11. Februar 2015 - 7 AZR 113/13 - Rn. 31; 11. Februar 2015 - 7 AZR 17/13 - Rn. 46, BAGE 150, 366; 14. Januar 2015 - 7 AZR 2/14 - Rn. 47; 6. November 2013 - 7 AZR 96/12 - Rn. 35; 10. Juli 2013 - 7 AZR 833/11 - Rn. 25; 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - Rn. 25, BAGE 144, 193; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - Rn. 31; 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10 - Rn. 44) .
  • BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 310/13

    Befristung - Vertretung - Rechtsmissbrauch

    Geht es um eine unmittelbare Vertretung, hat der Arbeitgeber darzulegen, dass der Vertreter nach dem Arbeitsvertrag Aufgaben wahrzunehmen hat, die zuvor dem vorübergehend abwesenden Arbeitnehmer übertragen waren (vgl. BAG 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - Rn. 15 ff.) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22760
BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10 (https://dejure.org/2012,22760)
BAG, Entscheidung vom 28.06.2012 - 6 AZR 745/10 (https://dejure.org/2012,22760)
BAG, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 (https://dejure.org/2012,22760)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,22760) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung

  • openjur.de

    Berechnung der Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung; bewusst lückenhafte Regelung; kein Verstoß gegen Art 3 sowie Art 14 GG

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Berechnung der Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung - bewusst lückenhafte Regelung - kein Verstoß gegen Art 3 sowie Art 14 GG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG, § 1 TVG
    Berechnung der Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung - bewusst lückenhafte Regelung - kein Verstoß gegen Art 3 sowie Art 14 GG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Zuschlägen zur Stückvergütung für besondere Fleischuntersuchungen bei der Berechnung der Besitzstandszulage gem.§ 25 Abs. 1, 2 S. 1 TV-Fleischuntersuchung; Ausfüllung einer unbewussten tariflichen Regelungslücke

  • rewis.io

    Berechnung der Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung - bewusst lückenhafte Regelung - kein Verstoß gegen Art 3 sowie Art 14 GG

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von Zuschlägen zur Stückvergütung für besondere Fleischuntersuchungen bei der Berechnung der Besitzstandszulage gem.§ 25 Abs. 1, 2 S. 1 TV-Fleischuntersuchung; Ausfüllung einer unbewussten tariflichen Regelungslücke

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 1248
  • ZTR 2013, 138
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09

    Kinderbezogener Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - mittelbare

    Auszug aus BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10
    a) Tarifvertragsparteien sind bei der tariflichen Normsetzung nach der Rechtsprechung des Senats nicht unmittelbar grundrechtsgebunden (vgl. etwa BAG 9. Juni 2011 - 6 AZR 867/09 - Rn. 23, AP TVÜ § 5 Nr. 7 = EzTöD 300 TVÜ-Bund § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 1; 18. März 2010 - 6 AZR 156/09 - Rn. 30, BAGE 133, 354) .

    Dabei kommt den Tarifvertragsparteien als selbständigen Grundrechtsträgern aufgrund der von Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie ein weiter Gestaltungsspielraum zu ( vgl. BAG 18. März 2010 - 6 AZR 156/09 - aaO; 31. Januar 2002 - 6 AZR 36/01 - zu II 3 a der Gründe, EzA GG Art. 3 Nr. 95 ) .

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob jeweils die sachgerechteste oder zweckmäßigste Regelung gefunden wurde ( vgl. BAG 18. März 2010 - 6 AZR 156/09 - Rn. 30, BAGE 133, 354; 31. Januar 2002 - 6 AZR 36/01 - zu II 3 a der Gründe, EzA GG Art. 3 Nr. 95 ) .

  • BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 196/95

    Beihilfe: Heimunterbringung bei Hinterbliebenen

    Auszug aus BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10
    Die Gerichte haben jedoch zu kontrollieren, ob durch die tarifliche Regelung die Grenzen der Tarifautonomie überschritten werden (vgl. zB BAG 19. April 2012 - 6 AZR 677/10 - Rn. 30 ff.; 16. November 2000 - 6 AZR 353/99 - zu 3 d cc (1) der Gründe mwN, EzBAT TV Fleischbeschaupersonal außerhalb öffentl. Schlachthöfe Nr. 14; 18. Januar 1996 - 6 AZR 196/95 - zu II 3 der Gründe) .

    Eine Tarifänderung ist schon dann nicht zu beanstanden, wenn sie zwar einen bedeutsamen Teil der Leistungen entfallen lässt, die Rechtsposition aber nicht vollständig beseitigt (vgl. BAG 18. Januar 1996 - 6 AZR 196/95 - aaO) .

  • BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 36/01

    Beihilfe nach Ersatzkassentarifvertrag - Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10
    Dabei kommt den Tarifvertragsparteien als selbständigen Grundrechtsträgern aufgrund der von Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie ein weiter Gestaltungsspielraum zu ( vgl. BAG 18. März 2010 - 6 AZR 156/09 - aaO; 31. Januar 2002 - 6 AZR 36/01 - zu II 3 a der Gründe, EzA GG Art. 3 Nr. 95 ) .

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob jeweils die sachgerechteste oder zweckmäßigste Regelung gefunden wurde ( vgl. BAG 18. März 2010 - 6 AZR 156/09 - Rn. 30, BAGE 133, 354; 31. Januar 2002 - 6 AZR 36/01 - zu II 3 a der Gründe, EzA GG Art. 3 Nr. 95 ) .

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 214/09

    Tätigkeitsaufstieg und Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten

    Auszug aus BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10
    Das wäre ein unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie (vgl. nur BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 214/09 - Rn. 32 mwN, ZTR 2011, 489) .

    Bestehen mehrere Möglichkeiten, die Lücke zu schließen, muss die Auswahlentscheidung den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben (vgl. BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 214/09 - Rn. 32 mwN, ZTR 2011, 489 ) .

  • BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 867/09

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-Bund

    Auszug aus BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10
    a) Tarifvertragsparteien sind bei der tariflichen Normsetzung nach der Rechtsprechung des Senats nicht unmittelbar grundrechtsgebunden (vgl. etwa BAG 9. Juni 2011 - 6 AZR 867/09 - Rn. 23, AP TVÜ § 5 Nr. 7 = EzTöD 300 TVÜ-Bund § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 1; 18. März 2010 - 6 AZR 156/09 - Rn. 30, BAGE 133, 354) .

    Die Eigentumsgarantie gewährleistet grundsätzlich nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, und nicht bloße Vergütungserwartungen (vgl. BAG 9. Juni 2011 - 6 AZR 867/09 - Rn. 15 mwN, AP TVÜ § 5 Nr. 7 = EzTöD 300 TVÜ-Bund § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 1) .

  • BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 703/10

    Telekom-Beschäftigungsbrücke 2007 - Entgeltabsenkung

    Auszug aus BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10
    Die Feststellungsklage kann sich als sog. Elementenfeststellungsklage auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. etwa BAG 24. Mai 2012 - 6 AZR 703/10 - Rn. 22; 18. Mai 2010 - 1 AZR 864/08 - Rn. 13, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 102 ) .

    Der von § 256 Abs. 1 ZPO verlangte Gegenwartsbezug des Rechtsverhältnisses wird dadurch hergestellt, dass der Kläger die Erfüllung konkreter, auf eine höhere Besitzstandszulage gerichteter Vergütungsansprüche aus einem teilweise in der Vergangenheit liegenden Zeitraum und damit gegenwärtige rechtliche Vorteile erstrebt (vgl. für die st. Rspr. BAG 24. Mai 2012 - 6 AZR 703/10 - Rn. 24; 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 9, ZTR 2012, 280, jeweils mwN) .

  • BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 353/99

    Tarifvorrang bei Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10
    Die Gerichte haben jedoch zu kontrollieren, ob durch die tarifliche Regelung die Grenzen der Tarifautonomie überschritten werden (vgl. zB BAG 19. April 2012 - 6 AZR 677/10 - Rn. 30 ff.; 16. November 2000 - 6 AZR 353/99 - zu 3 d cc (1) der Gründe mwN, EzBAT TV Fleischbeschaupersonal außerhalb öffentl. Schlachthöfe Nr. 14; 18. Januar 1996 - 6 AZR 196/95 - zu II 3 der Gründe) .
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09

    Altersteilzeit - Verstoß einer Tarifnorm gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10
    Es genügt regelmäßig, wenn ein sachlich vertretbarer Grund für die getroffene Regelung besteht (vgl. BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - Rn. 23, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 46 = EzA GG Art. 3 Nr. 110) .
  • BAG, 18.05.2010 - 1 AZR 864/08

    Feststellungsinteresse - Betriebsübergang - Parteiwechsel

    Auszug aus BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10
    Die Feststellungsklage kann sich als sog. Elementenfeststellungsklage auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. etwa BAG 24. Mai 2012 - 6 AZR 703/10 - Rn. 22; 18. Mai 2010 - 1 AZR 864/08 - Rn. 13, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 102 ) .
  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 170/08

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    Auszug aus BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10
    Tarifvertragsparteien kommt für ihre Regelungen ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BAG 24. März 2011 - 6 AZR 684/09  - Rn. 32, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 40; 22. Juli 2010 -  6 AZR 170/08  - Rn. 67, BB 2011, 186 ) .
  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

  • BAG, 09.11.2010 - 1 AZR 147/09

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Berechnung des Ferienüberhangs von

  • BAG, 11.01.2011 - 1 AZR 310/09

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze

  • BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 684/09

    Vergütung der Rufbereitschaft II nach dem TV-Ärzte-KF

  • BAG, 15.06.2011 - 10 AZR 92/10

    Tarifliche Übergangsversorgung - Beitragspflicht zur Rentenversicherung

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 834/09

    Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Auslegung einer

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10

    Berechnung der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 677/10

    Abfindungsanspruch aus der Sicherungsordnung des Diakonischen Werks der EKD bei

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • BVerfG, 29.02.2012 - 1 BvR 2378/10

    Zum Ausschluss des Widerrufs einer betrieblichen Altersversorgung nach Wegfall

  • LAG Niedersachsen, 01.11.2010 - 8 Sa 869/10

    Berechnung tariflicher Besitzstandszulage für Fleischbeschauer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2015 - 3 Sa 1335/14

    Zeitzuschläge als unpfändbare Erschwerniszuschläge

    Die Feststellungsklage kann sich als sog. Elementenfeststellungsklage auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. für die st. Rspr. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 11; 24. Mai 2012 - 6 AZR 703/10 - Rn. 22; 17. Januar 2012 - 3 AZR 135/10 - Rn. 19).
  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Der von § 256 Abs. 1 ZPO verlangte Gegenwartsbezug des Rechtsverhältnisses wird dadurch hergestellt, dass die Klägerin die Erfüllung konkreter, auf ein höheres Entgelt gerichteter Ansprüche aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum und damit gegenwärtige rechtliche Vorteile erstrebt (vgl. für die st. Rspr. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 13) .
  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 539/11

    Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung - keine Berücksichtigung von

    Ist die von § 25 Abs. 2 Satz 1 TV-Fleischuntersuchung vorausgesetzte "aufgewendete Arbeitszeit" nicht erfasst, wird die Stundenvergütung nach § 25 Abs. 3 TV-Fleischuntersuchung oder, wenn auch hierfür die erforderlichen Daten nicht vorliegen, nach § 25 Abs. 4 TV-Fleischuntersuchung ermittelt (vgl. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 18) .

    Alle anderen Entgeltbestandteile, die den Arbeitnehmern nach dem TV Ang aöS zustanden, sollen nach dem klaren Wortlaut unberücksichtigt bleiben (vgl. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 19) .

    Die Leistungen, die berücksichtigt werden, sind im Unterschied zu Zeiten, für die Urlaubsentgelt oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder an Feiertagen geleistet wird, ausdrücklich und abschließend genannt (vgl. zum abschließenden Charakter von § 25 Abs. 2 Satz 1 TV-Fleischuntersuchung BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 20) .

    Die Tarifvertragsparteien wollten damit dem erheblichen Anstieg der Stückvergütungen durch die zunehmende Geschwindigkeit bei der Bandschlachtung aufgrund der fortschreitenden Automatisierung entgegenwirken (vgl. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 21) .

    Das wäre ein unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie (vgl. nur BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 25 mwN) .

    Es genügt regelmäßig, wenn ein sachlich vertretbarer Grund für die getroffene Regelung besteht (vgl. für die st. Rspr. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 34 mwN) .

    Die Eigentumsgarantie gewährleistet grundsätzlich nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, und nicht bloße Vergütungserwartungen (vgl. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 39; 9. Juni 2011 - 6 AZR 867/09 - Rn. 15 mwN, AP TVÜ § 5 Nr. 7 = EzTöD 300 TVÜ-Bund § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 1) .

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob jeweils die sachgerechteste oder zweckmäßigste Regelung gefunden wurde (st. Rspr., vgl. zB BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 42 mwN ) .

  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - 17 Sa 45/20

    Arbeitnehmerstatus - Statusfeststellungsklage - Kündigungsschutzantrag -

    Die Feststellungsklage kann sich als sog. Elementenfeststellungsklage auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. für die st. Rspr. BAG 19. Dezember 2019 - 6 AZR 23/19 - 14 f., juris bspw. zur Feststellung der Berechtigung, eine Nebentätigkeit ausüben zu dürfen; 11. Dezember 2019 - 4 AZR 310/16 - Rn. 10, AP SGB II § 6c Nr. 9 zur Feststellung der Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrages; 18. September 2019 - 5 AZR 335/18 - Rn. 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 251 zur Feststellung der Anspruchsberechtigung bzgl. eines bestimmten Gehaltsbestandteils; 12. Dezember 2018 - 5 AZR 124/18 - Rn. 13, AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 55 = EzA BGB 2002 § 611 Nr. 12 zur Feststellung der Vergütungspflicht für Umkleidezeiten; 6. Dezember 2017 - 5 AZR 118/17 - Rn. 14 f., BAGE 161, 132 zur Feststellung der Verpflichtung zur Gutschrift bestimmter Stunden auf dem Arbeitszeitkonto; 16. Mai 2013 - 6 AZR 680/11 - Rn. 15; 26. September 2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 10, AP BGB § 611 Fleischbeschauer-Dienstverhältnis Nr. 25 zur Feststellung einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit; 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 11; 24. Mai 2012 - 6 AZR 703/10 - Rn. 22; 18. Januar 2012 - 10 AZR 779/10 - Rn. 22, zur Feststellung der Reichweite des Direktionsrechts) .
  • BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 444/10

    Widerruf einer Versorgungszusage - Rechtsmissbrauch

    Diese haben als Erben des vormaligen Klägers ein Interesse an alsbaldiger Feststellung des Rechtsverhältnisses, weil sich hieraus Folgen für die Gegenwart und für die Zukunft ergeben (vgl. BAG 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - zu 2 der Gründe, BAGE 85, 347; 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 13) .
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 675/11

    Kein Anspruch auf hälftige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei

    Die Feststellungsklage kann sich als sog. Elementenfeststellungsklage auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. für die st. Rspr. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 11; 24. Mai 2012 - 6 AZR 703/10 - Rn. 22) .

    bb) Der von § 256 Abs. 1 ZPO verlangte Gegenwartsbezug des Rechtsverhältnisses wird dadurch hergestellt, dass der Kläger die Erfüllung konkreter, auf Beitragszuschüsse gerichteter Ansprüche aus einem teilweise in der Vergangenheit liegenden Zeitraum und damit gegenwärtige rechtliche Vorteile erstrebt (vgl. zB BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 13 mwN) .

  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 701/10

    Strukturausgleich

    Es lassen sich keine hinreichend sicheren Anhaltspunkte feststellen, wie die Tarifvertragsparteien die Lücke geschlossen hätten (zu den Anforderungen an die Schließung einer unbewussten Regelungslücke durch die Gerichte zuletzt BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 30) .
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12

    Beschäftigungszeit iSv. § 7 Abschn. A Abs. 2 Satz 4 TV UmBw - Berücksichtigung

    Der Kläger erstrebt die Erfüllung konkreter Ansprüche, die auf eine in höherem Umfang gegenüber allgemeinen Entgelterhöhungen anrechnungsfeste Einkommenssicherungszulage gerichtet sind, also gegenwärtige und künftige rechtliche Vorteile (vgl. für die st. Rspr. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 13) .
  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 988/11

    Stufenzuordnung einer Ärztin ohne Facharztausbildung nach Überleitung in die

    Der von § 256 Abs. 1 ZPO verlangte Gegenwartsbezug des Rechtsverhältnisses wird dadurch hergestellt, dass die Klägerin die Erfüllung konkreter Zahlungsansprüche aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum und damit gegenwärtige rechtliche Vorteile erstrebt (vgl. BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 680/11 - Rn. 18; 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10  - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 680/11

    Höhe der Entgeltfortzahlung für die Teilnahme am "Grundkurs Schiffssicherung"

    Die Feststellungsklage kann sich als sog. Elementenfeststellungsklage auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. für die st. Rspr. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 11; 24. Mai 2012 - 6 AZR 703/10 - Rn. 22) .

    b) Der von § 256 Abs. 1 ZPO verlangte Gegenwartsbezug des Rechtsverhältnisses wird dadurch hergestellt, dass der Kläger die Erfüllung konkreter Entgeltfortzahlungsansprüche aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum und damit gegenwärtige rechtliche Vorteile erstrebt (vgl. zB BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 13 mwN) .

  • BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 480/11

    Tarifauslegung - Dynamische oder statische Ausgestaltung einer Ausgleichszulage?

  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 373/11

    Verringerung der vollen kinderbezogenen Besitzstandszulage iSv. § 11 Abs. 1 Satz

  • BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11

    Ausgleichszahlung nach § 11 TV UmBw nach Bewilligung einer befristeten Rente

  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 6/20

    Auslegung Bezugnahmeklausel - AGB-Kontrolle - Reichweite einer Bezugnahmeklausel

  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 7/20

    Auslegung von Prozessanträgen - Eventualverhältnis mehrerer Klagegründe -

  • LAG Düsseldorf, 06.03.2018 - 14 Sa 849/17

    Zulässigkeit einer Ungleichbehandlung bei der Stufenzuordnung zwischen neu

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.04.2014 - 6 Sa 555/13

    Wiedereinstellung nach § 6c Abs 1 S 4 SGB 2 - keine Analoge Anwendung von § 6c

  • LAG Hamm, 28.11.2013 - 17 Sa 1001/13

    Anspruch auf eine kinderbezogene Besitzstandszulage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2014 - 3 Sa 1427/14

    Besitzstandszulage - Ausschluss - Krankheitsfall - MTV

  • ArbG Oberhausen, 06.09.2017 - 1 Ca 388/17
  • LAG Hamm, 21.02.2013 - 17 Sa 1603/12

    Abschmelzen der Ausgleichszahlung nach § 6 c Abs. 5 Satz 3 SGB II

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht