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   BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 759/10   

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BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 759/10 (https://dejure.org/2012,34422)
BAG, Entscheidung vom 04.07.2012 - 4 AZR 759/10 (https://dejure.org/2012,34422)
BAG, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 (https://dejure.org/2012,34422)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

  • openjur.de

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Tarifliche Eingruppierung - vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 TVöD, § 22 Abs 2 BAT, § 24 Abs 1 BAT
    Tarifliche Eingruppierung - vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung bei vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

  • Betriebs-Berater

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

  • rewis.io

    Tarifliche Eingruppierung - vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 106
    Eingruppierung bei vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ? Beurteilung der Zulässigkeit nach Kriterien des § 106 GewO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 2944
  • DB 2012, 2871
  • ZTR 2013, 24
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 759/10
    Die Umstände für die einzelnen vorübergehenden Übertragungen höherwertiger Tätigkeit müssen vor dem Hintergrund des Gesamtkonzepts deutlich werden (zu § 24 BAT grdl. BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - zu II 3 c bb (1) der Gründe, BAGE 101, 91 ; weiterhin 18. April 2012 - 10 AZR 134/11 - Rn. 19 f., NZA 2012, 927; 17. Januar 2006 - 9 AZR 226/05 - Rn. 37, AP BAT-O § 24 Nr. 6) .

    Die Beweislast dafür, dass die Ausübung des Direktionsrechts billigem Ermessen entspricht, trägt derjenige, der das Leistungsbestimmungsrecht ausübt (BAG 18. April 2012 - 10 AZR 134/11 - Rn. 21, NZA 2012, 927; 15. Mai 2002 - 4 AZR 433/01 - zu 3 c bb (2) der Gründe, ZTR 2003, 80; 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - zu II 3 c bb (2) der Gründe, BAGE 101, 91) .

    cc) Nach der Regelung des § 22 BAT stellt die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit auf Dauer den Regelfall dar, wohingegen die vorübergehende Übertragung nach § 24 BAT und § 14 TVöD die Ausnahme ist und deshalb eines ausreichenden Grundes bedarf, um billigem Ermessen zu entsprechen ( BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - zu II 3 d der Gründe, BAGE 101, 91) .

    (1) Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Landesarbeitsgericht angenommen, eine vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit sei im Grundsatz sachlich begründet und entspreche billigem Ermessen, wenn der Arbeitgeber geltend machen kann, aufgrund seiner im Zeitpunkt der Übertragung getroffenen und durch hinreichende Tatsachen gestützte Prognose werde eine dauerhafte Beschäftigung des Arbeitnehmers mit der übertragenen höherwertigen Tätigkeit nicht möglich sein (vgl. BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - zu II 6 a der Gründe, BAGE 101, 91; 17. Januar 2006 - 9 AZR 226/05 - Rn. 42 ff., AP BAT-O § 24 Nr. 6; 22. Januar 2003 - 4 AZR 553/01 - zu 5 a der Gründe, ZTR 2003, 514: Vertretungsbedarf) .

  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05

    Beschäftigungsanspruch - Schulleitung - vorübergehende Übertragung -

    Auszug aus BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 759/10
    Die Umstände für die einzelnen vorübergehenden Übertragungen höherwertiger Tätigkeit müssen vor dem Hintergrund des Gesamtkonzepts deutlich werden (zu § 24 BAT grdl. BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - zu II 3 c bb (1) der Gründe, BAGE 101, 91 ; weiterhin 18. April 2012 - 10 AZR 134/11 - Rn. 19 f., NZA 2012, 927; 17. Januar 2006 - 9 AZR 226/05 - Rn. 37, AP BAT-O § 24 Nr. 6) .

    Bei einer mehrfachen Übertragung steigen die Anforderungen an die darzulegenden Gründe (BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 226/05 - Rn. 46, aaO; 15. Mai 2002 - 4 AZR 433/01 - zu 4 c aa der Gründe, ZTR 2003, 80) .

    (1) Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Landesarbeitsgericht angenommen, eine vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit sei im Grundsatz sachlich begründet und entspreche billigem Ermessen, wenn der Arbeitgeber geltend machen kann, aufgrund seiner im Zeitpunkt der Übertragung getroffenen und durch hinreichende Tatsachen gestützte Prognose werde eine dauerhafte Beschäftigung des Arbeitnehmers mit der übertragenen höherwertigen Tätigkeit nicht möglich sein (vgl. BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - zu II 6 a der Gründe, BAGE 101, 91; 17. Januar 2006 - 9 AZR 226/05 - Rn. 42 ff., AP BAT-O § 24 Nr. 6; 22. Januar 2003 - 4 AZR 553/01 - zu 5 a der Gründe, ZTR 2003, 514: Vertretungsbedarf) .

  • BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 433/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 759/10
    Bei einer mehrfachen Übertragung steigen die Anforderungen an die darzulegenden Gründe (BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 226/05 - Rn. 46, aaO; 15. Mai 2002 - 4 AZR 433/01 - zu 4 c aa der Gründe, ZTR 2003, 80) .

    Die Beweislast dafür, dass die Ausübung des Direktionsrechts billigem Ermessen entspricht, trägt derjenige, der das Leistungsbestimmungsrecht ausübt (BAG 18. April 2012 - 10 AZR 134/11 - Rn. 21, NZA 2012, 927; 15. Mai 2002 - 4 AZR 433/01 - zu 3 c bb (2) der Gründe, ZTR 2003, 80; 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - zu II 3 c bb (2) der Gründe, BAGE 101, 91) .

  • BAG, 18.04.2012 - 10 AZR 134/11

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit - billiges Ermessen

    Auszug aus BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 759/10
    Die Umstände für die einzelnen vorübergehenden Übertragungen höherwertiger Tätigkeit müssen vor dem Hintergrund des Gesamtkonzepts deutlich werden (zu § 24 BAT grdl. BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - zu II 3 c bb (1) der Gründe, BAGE 101, 91 ; weiterhin 18. April 2012 - 10 AZR 134/11 - Rn. 19 f., NZA 2012, 927; 17. Januar 2006 - 9 AZR 226/05 - Rn. 37, AP BAT-O § 24 Nr. 6) .

    Die Beweislast dafür, dass die Ausübung des Direktionsrechts billigem Ermessen entspricht, trägt derjenige, der das Leistungsbestimmungsrecht ausübt (BAG 18. April 2012 - 10 AZR 134/11 - Rn. 21, NZA 2012, 927; 15. Mai 2002 - 4 AZR 433/01 - zu 3 c bb (2) der Gründe, ZTR 2003, 80; 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - zu II 3 c bb (2) der Gründe, BAGE 101, 91) .

  • BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95

    Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses nach § 3 Abs. 1 MuSchG

    Auszug aus BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 759/10
    Es hat bei der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs wesentliche Umstände außer Acht gelassen (zum Prüfungsmaßstab s. bspw. BAG 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 26 mwN, BAGE 129, 238; 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - zu I 4 b der Gründe, BAGE 85, 237) .
  • BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 553/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 759/10
    (1) Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Landesarbeitsgericht angenommen, eine vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit sei im Grundsatz sachlich begründet und entspreche billigem Ermessen, wenn der Arbeitgeber geltend machen kann, aufgrund seiner im Zeitpunkt der Übertragung getroffenen und durch hinreichende Tatsachen gestützte Prognose werde eine dauerhafte Beschäftigung des Arbeitnehmers mit der übertragenen höherwertigen Tätigkeit nicht möglich sein (vgl. BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - zu II 6 a der Gründe, BAGE 101, 91; 17. Januar 2006 - 9 AZR 226/05 - Rn. 42 ff., AP BAT-O § 24 Nr. 6; 22. Januar 2003 - 4 AZR 553/01 - zu 5 a der Gründe, ZTR 2003, 514: Vertretungsbedarf) .
  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07

    Konkurrentenklage - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 759/10
    Die nach ständiger Rechtsprechung als sog. Elementenfeststellungsklagen (st. Rspr., s. nur BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 11 mwN, BAGE 128, 165 ) zulässigen Feststellungsklagen sind, wie die gebotene Auslegung (dazu BAG 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - Rn. 11, AP ZPO § 253 Nr. 50 = EzA ZPO 2002 § 253 Nr. 3) ergibt, auch hinreichend bestimmt (zu diesem Erfordernis BAG 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - aaO; 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - Rn. 16, BAGE 126, 26) .
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 759/10
    Die nach ständiger Rechtsprechung als sog. Elementenfeststellungsklagen (st. Rspr., s. nur BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 11 mwN, BAGE 128, 165 ) zulässigen Feststellungsklagen sind, wie die gebotene Auslegung (dazu BAG 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - Rn. 11, AP ZPO § 253 Nr. 50 = EzA ZPO 2002 § 253 Nr. 3) ergibt, auch hinreichend bestimmt (zu diesem Erfordernis BAG 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - aaO; 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - Rn. 16, BAGE 126, 26) .
  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 759/10
    Es hat bei der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs wesentliche Umstände außer Acht gelassen (zum Prüfungsmaßstab s. bspw. BAG 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 26 mwN, BAGE 129, 238; 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - zu I 4 b der Gründe, BAGE 85, 237) .
  • BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08

    Bestimmtheit des Streitgegenstandes

    Auszug aus BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 759/10
    Die nach ständiger Rechtsprechung als sog. Elementenfeststellungsklagen (st. Rspr., s. nur BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 11 mwN, BAGE 128, 165 ) zulässigen Feststellungsklagen sind, wie die gebotene Auslegung (dazu BAG 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - Rn. 11, AP ZPO § 253 Nr. 50 = EzA ZPO 2002 § 253 Nr. 3) ergibt, auch hinreichend bestimmt (zu diesem Erfordernis BAG 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - aaO; 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - Rn. 16, BAGE 126, 26) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2010 - 5 Sa 757/09

    Zulage für vorübergehend übertragene höherwertige Tätigkeit im öffentlichen

  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 242/14

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TVöD-AT -

    In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob es billigem Ermessen entspricht, diese Tätigkeit nur vorübergehend zu übertragen (sog. "doppelte Billigkeitsprüfung", vgl. BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn. 17 f.; zu § 24 BAT vgl. BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - zu II 3 c der Gründe, aaO) .
  • BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 468/14

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Wirksamkeit der vorübergehenden Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit iSv. §§ 24, 22 Abs. 2 Unterabs. 1 BAT-O sowie § 14 TVöD/VKA an den Regeln zu messen, die der Arbeitgeber bei der Ausübung seines arbeitsvertraglichen Leistungsbestimmungsrechts (Direktionsrechts) entsprechend § 106 GewO einzuhalten hat (BAG 16. April 2015 - 6 AZR 242/14 - Rn. 20; 4. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn. 17 ff. mwN) .

    Dabei ist unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls abzuwägen, ob das Interesse des Arbeitgebers an einer nur vorübergehenden Übertragung oder das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung der höherwertigen Tätigkeit und ggf. einer höheren Vergütung überwiegt (BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn. 18 mwN; grdl. 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - zu II 3 c bb (1) der Gründe, BAGE 101, 91) .

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Ausübung des Direktionsrechts billigem Ermessen entspricht, trägt derjenige, der das Leistungsbestimmungsrecht ausübt (BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn. 19 mwN) .

    Die dauerhafte Tätigkeitszuweisung ist der Regelfall, die vorübergehende die Ausnahme (vgl. dazu BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn. 20) .

    Die tariflichen Regelungen können nicht dafür herangezogen werden, das Risiko der Ungewissheit über die Dauer des weiteren Beschäftigungsbedarfs auf den Arbeitnehmer zu übertragen (BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn. 20) .

    Dessen Anwendung kann durch das Revisionsgericht grundsätzlich nur daraufhin überprüft werden, ob das Tatsachengericht ihn rechtsfehlerfrei angewandt hat und ob die Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalls vollständig, ohne inneren Widerspruch und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze erfolgt ist (BAG 18. April 2012 - 10 AZR 134/11 - Rn. 23; 4. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn. 21 mwN) .

    Die Beklagte hat keine hinreichenden Tatsachen für eine Prognose dargetan, eine dauerhafte Beschäftigung des Arbeitnehmers mit der übertragenen höherwertigen Tätigkeit werde in Zukunft ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr möglich sein (vgl. BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn. 24) .

  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 9/13

    Oberarzt - Bereitschaftsdienst

    Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung; eine Zuweisung geringerwertiger Tätigkeiten ist auch dann unzulässig, wenn die bisherige Vergütung fortgezahlt wird (st. Rspr., zB BAG 20. November 2003 - 8 AZR 608/02 - zu II 2 a bb (2) der Gründe; zu Ausnahmen vgl. unten zu cc; zur vorübergehenden Übertragung höherwertiger Tätigkeiten vgl. § 17 TV-Ärzte/VKA und BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn. 17 ff.) .
  • LAG Köln, 08.09.2015 - 12 Sa 681/15

    Eingruppierung einer Arbeitnehmerin bei vorübergehender Übertragung einer

    Es bleibt auch nicht offen, wie hoch der Differenzbetrag durch die Höhergruppierung ist, denn er entspricht der gewährten persönlichen Zulage (kein Vorrang der Leistungsklage; vgl. zu entsprechenden Feststellungsklagen BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn. 13; 15. Mai 2002 - 4 AZR 184/01 - Sponer in Sponer/Steinherr TVöD Stand August 2015 § 14 Rn. 86) .

    Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Beschäftigten bei weiterem Vorliegen des sachlichen Grund die höherwertige Tätigkeit erneut zu übertragen (vgl. BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Sponer in Sponer/Steinherr TVöD § 14 Rn. 71 - 78) .

    Die Beweislast dafür, dass die Ausübung des Direktionsrechts billigem Ermessen entspricht, trägt derjenige, der das Leistungsbestimmungsrecht ausübt (BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn. 19) .

    Die Regelung des § 14 TVöD-V kann insbesondere nicht dafür herangezogen werden, die Ungewissheit über die Dauer der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit auf den Arbeitnehmer zu verlagern (BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn. 20) .

  • ArbG Hamburg, 05.03.2014 - 25 Ca 490/13

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TV-L

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (vgl. BAG vom 04.07.2012, BeckRS 2012, 75281), ist die vorübergehende Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit an den Regeln zu messen, die der Arbeitgeber bei der Ausübung seines arbeitsvertraglichen Leistungsbestimmungsrechts (Direktionsrechts) entsprechend § 106 GewO grundsätzlich einzuhalten hat.

    Dabei ist unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls abzuwägen, ob das Interesse des Arbeitgebers an einer nur vorübergehenden Übertragung oder das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung der höherwertigen Tätigkeit und ggf. einer höheren Vergütung überwiegt (vgl. BAG vom 04.07.2012, a.a.O.; BAG vom 14.12.2005, NZA-RR 2006, S. 388; BAG vom 17.04.2002, NZA 2003, S. 159; Giesen, in: MüHdb-ArbR, § 326 Rn. 59).

    Entspricht die vorübergehende Übertragung der Tätigkeit nicht billigem Ermessen, erfolgt die Bestimmung der "Leistung" entsprechend § 315 Abs. 3 S. 2 BGB durch richterliche Entscheidung (vgl. BAG vom 04.07.2012, a.a.O.).

    Die Beweislast dafür, dass die Ausübung des Direktionsrechts billigem Ermessen entspricht, trägt derjenige, der das Leistungsbestimmungsrecht ausübt (BAG vom 04.07.2012, a.a.O.; BAG vom 18.04.2012 NZA 2012,S. 927).

    Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit auf Dauer den Regelfall darstellt, wohingegen die vorübergehende Übertragung nach § 14 TV-L die Ausnahme ist und deshalb eines ausreichenden Grundes bedarf, um billigem Ermessen zu entsprechen (BAG vom 04.07.2012, a.a.O.; BAG vom 17.04.2002, a.a.O.).

    Das Projekt muss aber bereits so konkret feststehen, dass zum Zeitpunkt der Übertragung eine durch hinreichende Tatsachen gestützte Prognose getroffen werden kann, dass eine dauerhafte Beschäftigung des Arbeitnehmers mit der übertragenen höherwertigen Tätigkeit nicht möglich ist (vgl. hierzu: BAG vom 04.07.2012, a.a.O.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 24 Sa 158/20

    Zulässigkeit einer Übertragung der Führung auf Zeit - -§ 32 TVöD

    2.2.3.3 Es ist mithin auch in den Fällen der Übertragung einer Führung auf Zeit nach § 32 TVöD zu prüfen, ob der Arbeitgeber bei der Ausübung seines arbeitsvertraglichen Leistungsbestimmungsrechts billiges Ermessen gewahrt hat (BAG 4.Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - AP Nr. 1 zu § 14 TVöD; LAG Hamburg 09.01.2013 - 5 Sa 45/12 Rz. 50 zu § 32 TV-L. ; Clemens/Scheuring TVöD § 32 Rz 8; Burger, TVöD - TV-L 4. Auflage 2020, § 32 Rn16; Groeger, Arbeitsrecht im Öffentlichen Dienst, 3. Aufl. 2020, Besetzung mit internen Beschäftigten 22.134).

    Dabei ist unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls abzuwägen, ob das Interesse des Arbeitgebers an einer nur vorübergehenden Übertragung oder das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung der höherwertigen Tätigkeit und ggf. einer höheren Vergütung auf Dauer überwiegt (BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn 18).

    Die tariflichen Regelungen können nicht dafür herangezogen werden, das Risiko der Ungewissheit über die Dauer des weiteren Beschäftigungsbedarfs auf den Arbeitnehmer zu übertragen (vgl. zu § 14 TVöD BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 468/14 - BAGE 154, 83 ff. Rn 24; BAG 4, 7.2012 - 4 AZR 759/10 - AP Nr. 1 zu § 14 TVöD).

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Ausübung des Direktionsrechts billigem Ermessen entspricht, trägt derjenige, der das Leistungsbestimmungsrecht ausübt (BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn. 19 mwN).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2013 - 5 Sa 508/12

    Eingruppierung - öffentlicher Dienst - vorübergehende Übertragung einer

    Die Kosten beider Rechtszüge werden mit Ausnahme der Kosten des Revisionsverfahrens 4 AZR 759/10, die die Beklagte zu tragen hat, gegeneinander aufgehoben.

    Im daraufhin (u.a.) vom Kläger angestrengten Revisionsverfahren hat das BAG durch Urteil vom 04.07.2012 - 4 AZR 759/10 - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19.07.2010 - 5 Sa 757/09 - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Aufgrund der Entscheidung des BAG vom 04.07.2012 - 4 AZR 759/10 - steht nach Auffassung der Kammer die Eingruppierung des Klägers ab dem 01.01.2008 in die Entgeltgruppe E 8 TVöD fest; daran ändert auch das Vorbringen der Beklagten im weiteren Berufungsverfahren nichts, wonach die zum damaligen Zeitpunkt nur vorgesehene Planung zwischenzeitlich tatsächlich umgesetzt und vollzogen worden ist.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2016 - 5 Sa 119/15

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - billiges Ermessen

    Bei einer mehrfachen Übertragung steigen die Anforderungen an die darzulegenden Gründe (BAG, Urteil vom 04. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn. 18, juris = ZTR 2013, 24).

    Die Beweislast dafür, dass die Ausübung des Direktionsrechts billigem Ermessen entspricht, trägt derjenige, der das Leistungsbestimmungsrecht ausübt (BAG, Urteil vom 04. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn. 19, juris = ZTR 2013, 24; BAG, Urteil vom 18. April 2012 - 10 AZR 134/11 - Rn. 22, juris = NZA 2012, 927).

    Das Instrument der vorübergehenden Übertragung dient nicht dazu, die Ungewissheit über die Dauer der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit auf den Arbeitnehmer zu verlagern (BAG, Urteil vom 04. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn. 20, juris = ZTR 2013, 24).

  • BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 761/12

    Ablösung verbandstariflicher Regelungen

    Der Feststellungsantrag, dessen gebotene (dazu BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn. 13 mwN) und vom Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat bestätigte Auslegung ergibt, dass er die Anwendbarkeit des TV Übergangsversorgung seit Beginn des Arbeitsverhältnisses am 1. Oktober 2008 auf das zwischen den Parteien bis zum 31. März 2013 bestehende Arbeitsverhältnis festgestellt wissen will, ist zulässig.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2020 - 24 Sa 158/20

    Doppelte Billigkeitskontrolle des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts nach § 32

    2.2.3.3 Es ist mithin auch in den Fällen der Übertragung einer Führung auf Zeit nach § 32 TVöD zu prüfen, ob der Arbeitgeber bei der Ausübung seines arbeitsvertraglichen Leistungsbestimmungsrechts billiges Ermessen gewahrt hat (BAG 4.Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - AP Nr. 1 zu § 14 TVöD; LAG Hamburg 09.01.2013 - 5 Sa 45/12 Rz. 50 zu § 32 TV-L. ; Clemens/Scheuring TVöD § 32 Rz 8; Burger, TVöD - TV-L 4. Auflage 2020, § 32 Rn16; Groeger, Arbeitsrecht im Öffentlichen Dienst, 3. Aufl. 2020, Besetzung mit internen Beschäftigten 22.134).

    Dabei ist unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls abzuwägen, ob das Interesse des Arbeitgebers an einer nur vorübergehenden Übertragung oder das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung der höherwertigen Tätigkeit und ggf. einer höheren Vergütung auf Dauer überwiegt (BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn 18).

    Die tariflichen Regelungen können nicht dafür herangezogen werden, das Risiko der Ungewissheit über die Dauer des weiteren Beschäftigungsbedarfs auf den Arbeitnehmer zu übertragen (vgl. zu § 14 TVöD BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 468/14 - BAGE 154, 83 ff. Rn 24; BAG 4, 7.2012 - 4 AZR 759/10 - AP Nr. 1 zu § 14 TVöD).

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Ausübung des Direktionsrechts billigem Ermessen entspricht, trägt derjenige, der das Leistungsbestimmungsrecht ausübt (BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn. 19 mwN).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2015 - 5 Sa 75/14

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit - Zulagenanspruch -

  • LAG Köln, 27.09.2016 - 12 Sa 741/15

    Abgrenzung von Entgeltgruppe 11 und Entgeltgruppe 12 TVöD

  • LAG Sachsen, 14.04.2023 - 4 Sa 65/21

    Tarifliche Eingruppierung - Beweislast - Nichtdauerhaftigkeit der

  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 41/12

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - ergänzende Vertragsauslegung

  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 261/13

    Eingruppierung eines qualifizierten Instandhalters mit Freigabeberechtigung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.10.2013 - 2 Sa 272/12

    Vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - ARGE-Mitarbeiterin

  • BAG, 16.03.2023 - 6 AZR 142/21

    Zulage für Vertretungstätigkeit eines handwerklich Beschäftigten - Weitergeltung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2016 - 2 Sa 233/15

    Mehrfache Abordnung einer Lehrkraft im Schuldienst an das Schulamt zur

  • LAG Hessen, 25.08.2020 - 8 Sa 1381/19

    Zweck der Vorarbeiterzulage nach Anl. 4 zu Nr. 1 HLT Widerrufbarkeit der

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2014 - 4 Sa 288/12

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit -

  • LAG Köln, 17.10.2018 - 11 Sa 129/18

    Bewerberverfahrensanspruch, Personal- und Organisationshoheit

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