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   BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11   

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https://dejure.org/2012,25231
BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11 (https://dejure.org/2012,25231)
BAG, Entscheidung vom 06.09.2012 - 2 AZR 372/11 (https://dejure.org/2012,25231)
BAG, Entscheidung vom 06. September 2012 - 2 AZR 372/11 (https://dejure.org/2012,25231)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue

  • openjur.de

    Ordentliche Kündigung; mangelnde Verfassungstreue; Verwaltungsangestellter; Demonstrationsaufruf zum gewaltsamen Umsturz

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue - Verwaltungsangestellter - Demonstrationsaufruf zum gewaltsamen Umsturz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 S 1 Alt 1 KSchG, § 3 Abs 1 S 2 TV-L, § 241 Abs 2 BGB, Art 33 Abs 2 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG
    Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue - Verwaltungsangestellter - Demonstrationsaufruf zum gewaltsamen Umsturz

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ordentliche Kündigung eines im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmers aufgrund Verbreitung eines verfassungsfeindlichen Demonstrationsaufrufs im Internet

  • bag-urteil.com

    Personenbedingte Kündigung - Außerdienstliche Aktivitäten für die NPD und JN - mangelnde Verfassungstreue

  • hensche.de

    Kündigung: Personenbedingt, Rechtsradikaler

  • Betriebs-Berater

    Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue

  • Betriebs-Berater

    Außerdienstliche Aktivitäten für die NPD und JN als Kündigungsgrund

  • rewis.io

    Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue - Verwaltungsangestellter - Demonstrationsaufruf zum gewaltsamen Umsturz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerdienstliche Aktivitäten für die NPD und JN als Kündigungsgrund

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung wegen außerdienstlicher verfassungsfeindlicher Betätigung im öffentlichen Dienst (hier: Mitarbeiter der Finanzverwaltung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung von Extremisten im öffentlichen Dienst

  • zeit.de (Pressebericht, 06.09.2012)

    Kündigung wegen rechtsextremer Umtriebe ist erlaubt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Öffentlicher Dienst und die Verfassungstreue

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Außerdienstliche Aktivitäten für die NPD und JN als Kündigungsgrund

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Außerdienstliche Aktivitäten für die NPD und JN als Kündigungsgrund

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes riskieren bei außerdienstlichen Aktivitäten für die NPD eine Kündigung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Tätigkeit für NPD als Kündigungsgrund

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerdienstliche Aktivitäten für die NPD und JN als Kündigungsgrund

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Aufruf zum Umsturz

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen staatsfeindlicher Umtriebe gerechtfertigt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Aktivitäten für die NPD als Kündigungsgrund

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigungsgrund: außerdienstliche Aktivitäten für die NPD und JN als Kündigungsgrund)

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Öffentlicher Dienst: NPD-Aktivitäten als Kündigungsgrund?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aktivitäten für die NPD als Kündigungsgrund

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Öffentlicher Dienst: NPD-Aktivitäten in der Freizeit als Kündigungsgrund

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kündigung wegen Mitgliedschaft in der NPD im öffentlichen Dienst rechtmäßig!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Außerdienstliche Aktivitäten für die NPD und JN kann Kündigungsgrund sein - Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes müssen bestimmtes Maß an Verfassungstreue aufbringen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Berechtigt mangelnde verfassungstreue im öffentlichen Dienst zur Kündigung eines Arbeitnehmers? // Außerdienstliche Aktivitäten für die NPD und JN als Kündigungsgrund

Besprechungen u.ä. (4)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Kündigung eines NPD-Mitglieds im Staatsdienst: Keine Meinungsfreiheit bei Weiterverbreitung rechtsextremer Inhalte

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ein zweites Mal beim BAG: Im Innendienst der Karlsruher Oberfinanzdirektion tätiger NPD-Aktivist zieht diesmal im Kündigungsschutzverfahren den Kürzeren

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Kündigung im öffentlichen Dienst wegen NPD-Mitgliedschaft?

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Revolutionsaufruf "Volk steh' auf, kämpf' dich frei!" kann Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 1448
  • BB 2012, 2367
  • BB 2013, 692
  • DB 2012, 21
  • DB 2013, 1973
  • JR 2013, 338
  • NZA-RR 2013, 441
  • ZTR 2013, 261
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

    Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11
    Die Kündigungsschutzklage des Klägers war erfolgreich (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 -) .

    Soweit es einzelne von dessen Aktivitäten bereits in den Vorprozess eingeführt hatte, unterlagen sie dort mit Blick auf den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt keiner materiell-rechtlichen Überprüfung (vgl. BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 65, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10) .

    Die Regelung normiert für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine besondere politische Loyalitätspflicht (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 24 ff. mwN, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10) .

    § 3 Abs. 1 Satz 2 TV-L mit seinen allgemein gehaltenen Formulierungen kann allerdings nicht so verstanden werden, dass alle Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes einer beamtenähnlichen und damit gesteigerten Treuepflicht unterlägen (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 26 mwN, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10) .

    Das Maß der einem Beschäftigten des öffentlichen Dienstes abzuverlangenden Loyalität gegenüber der Verfassung bestimmt sich vielmehr - bei verfassungskonformer Auslegung der Tarifvorschrift - nach der Stellung und dem Aufgabenkreis, der dem Beschäftigten laut Arbeitsvertrag übertragen ist (sog. Funktionstheorie, BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 29 mwN, aaO) .

    Auch Arbeitnehmer, die nur eine "einfache" politische Treuepflicht trifft, müssen aber ein Mindestmaß an Verfassungstreue insoweit aufbringen, als sie nicht darauf ausgehen dürfen, den Staat, die Verfassung oder deren Organe zu beseitigen, zu beschimpfen oder verächtlich zu machen (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 29, aaO; zur Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters in einem solchen Fall: OVG Lüneburg 12. Dezember 2007 - 17 LP 4/06 - Rn. 42, PersR 2008, 324) .

    Handelt ein Arbeitnehmer diesen Anforderungen zuwider, kann dies ein Grund für eine verhaltensbedingte - außerordentliche oder ordentliche - Kündigung sein, wenn durch den Loyalitätsverstoß eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist, sei es im Leistungsbereich, im Bereich der betrieblichen Verbundenheit aller Mitarbeiter, im personalen Vertrauensbereich oder im behördlichen Aufgabenbereich (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 22 mwN, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10; Preis/Stoffels RdA 1996, 210, 221) .

    Die Regelung beschreibt aber zugleich das notwendige Maß an Verfassungstreue, das ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mitbringen muss, um seine Arbeitsaufgaben vertragsgerecht zu erfüllen; mit diesen Anforderungen ist die Verfassungstreue Bestandteil des Begriffs "Eignung" in Art. 33 Abs. 2 GG (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 23, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10; 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - Rn. 20, BAGE 115, 296; siehe auch BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 ua. - zu C I 1 b der Gründe, BVerfGE 96, 171) .

    Zwar können Mitgliedschaft in und aktives Eintreten für eine solche Partei Indizien für eine fehlende Bereitschaft zur Verfassungstreue sein - unbeschadet des Parteienprivilegs und der nach Art. 21 Abs. 2 GG allein dem Bundesverfassungsgericht zukommenden Kompetenz, sie für verfassungswidrig zu erklären und zu verbieten (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 21 mwN, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10; 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 28, 62) .

    Derartige Umstände führen aber selbst bei Arbeitnehmern, die gesteigerten Loyalitätsanforderungen unterliegen, nicht ohne Weiteres zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung (im Einzelnen: BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 23, aaO; 28. September 1989 - 2 AZR 317/86 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 63, 72; 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 62, 256) .

    Die "einfache" politische Loyalitätspflicht verlangt von ihm lediglich die Gewähr, nicht selbst verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen oder aktiv zu unterstützen (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 61, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10; 5. August 1982 - 2 AZR 1136/79 - zu III 1 b der Gründe, BAGE 40, 1) .

    Der Senat hat dies in seiner Entscheidung vom 12. Mai 2011 (- 2 AZR 479/09 - Rn. 59, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10) im Einzelnen dargelegt.

    Auch stellen die sich aus § 3 Abs. 1 Satz 2 TV-L ergebenden Anforderungen an die Verfassungstreue eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung iSv. § 8 Abs. 1 AGG dar (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 38, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10) .

  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02

    Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly

    Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11
    Der objektive Sinngehalt ist nach Maßgabe des Verständnisses eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zu ermitteln (zu den Maßstäben für die Auslegung von Meinungsäußerungen: BVerfG 4. Februar 2010 - 1 BvR 369/04 ua. - Rn. 28, NJW 2010, 2193; BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 27, AP BGB § 626 Nr. 198 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 13; BGH 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - NJW 2004, 598) .

    In diesem Rahmen können auch Aussagen Bedeutung gewinnen, die im Gesamtzusammenhang offener Einzelaussagen "versteckt" sind bzw. "zwischen den Zeilen" stehen (vgl. BGH 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - aaO) .

    Dies setzt voraus, dass sich die verdeckte Aussage dem angesprochenen Publikum als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängt (zu den Anforderungen im Einzelnen: BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 ua. - aaO; BGH 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - aaO) .

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04

    Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

    Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11
    Der objektive Sinngehalt ist nach Maßgabe des Verständnisses eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zu ermitteln (zu den Maßstäben für die Auslegung von Meinungsäußerungen: BVerfG 4. Februar 2010 - 1 BvR 369/04 ua. - Rn. 28, NJW 2010, 2193; BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 27, AP BGB § 626 Nr. 198 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 13; BGH 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - NJW 2004, 598) .

    f) Das Grundrecht des Klägers auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) , das bei der Konkretisierung der vertraglichen Pflicht zur Rücksichtnahme zu beachten ist (BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 23, AP BGB § 626 Nr. 198 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 13) , ist nicht verletzt.

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11
    Darüber hinaus sind der Kontext, in den sie gestellt sind, und die Begleitumstände, unter denen sie gefallen sind, zu berücksichtigen, zumindest soweit diese für einen unbefangenen Leser erkennbar geworden sind (vgl. BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 ua. - Rn. 124 ff., BVerfGE 93, 266; BGH 25. März 1997 - VI ZR 102/96 - NJW 1997, 2513) .

    Dies setzt voraus, dass sich die verdeckte Aussage dem angesprochenen Publikum als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängt (zu den Anforderungen im Einzelnen: BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 ua. - aaO; BGH 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - aaO) .

  • EGMR, 26.09.1995 - 17851/91

    Radikalenerlaß

    Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11
    Den innerstaatlichen Behörden und Gerichten steht ein gewisser Ermessensspielraum hinsichtlich der Frage zu, ob eine Maßnahme verhältnismäßig und in einer demokratischen Gesellschaft, wie von Art. 10 Abs. 2 EMRK gefordert, notwendig ist (EGMR 22. November 2001 - 39799/98 [Volkmer/Deutschland] - zu 1 der Gründe, NJW 2002, 3087; 26. September 1993 - 7/1994/454/535 [Vogt/Deutschland] - Rn. 51, 59 ff., NJW 1996, 375) .
  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 468/81
    Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11
    Es bedarf deshalb der genauen Prüfung, ob und ggf. mit welchen Mitteln der Arbeitnehmer selber verfassungsfeindliche Bestrebungen fördern oder verwirklichen will (vgl. BAG 12. März 1986 - 7 AZR 468/81 - zu II 2 d der Gründe) .
  • BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79

    Verfassungstreuepflicht eines Lehramtsanwärters

    Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11
    Die "einfache" politische Loyalitätspflicht verlangt von ihm lediglich die Gewähr, nicht selbst verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen oder aktiv zu unterstützen (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 61, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10; 5. August 1982 - 2 AZR 1136/79 - zu III 1 b der Gründe, BAGE 40, 1) .
  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 373/03

    Anwendung des KSchG - Kleinbetriebsklausel - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11
    Dabei kann offenbleiben, ob politisches Engagement, soweit darin bestimmte Grundüberzeugungen zum Ausdruck kommen, das Merkmal der "Weltanschauung" in § 1 AGG erfüllt (bejahend Annuß BB 2005, 1629, 1631; Wisskirchen/Bissels NZA 2007, 169, 172 f.; verneinend für den Begriff der Weltanschauung iSd. Art. 4 Abs. 1 GG: BVerwG 7. Juli 2004 - 6 C 17.03 - zu 3 c ee der Gründe, NJW 2005, 85) .
  • BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96

    Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen

    Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11
    Darüber hinaus sind der Kontext, in den sie gestellt sind, und die Begleitumstände, unter denen sie gefallen sind, zu berücksichtigen, zumindest soweit diese für einen unbefangenen Leser erkennbar geworden sind (vgl. BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 ua. - Rn. 124 ff., BVerfGE 93, 266; BGH 25. März 1997 - VI ZR 102/96 - NJW 1997, 2513) .
  • BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04

    Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches

    Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11
    Der objektive Sinngehalt ist nach Maßgabe des Verständnisses eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zu ermitteln (zu den Maßstäben für die Auslegung von Meinungsäußerungen: BVerfG 4. Februar 2010 - 1 BvR 369/04 ua. - Rn. 28, NJW 2010, 2193; BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 27, AP BGB § 626 Nr. 198 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 13; BGH 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - NJW 2004, 598) .
  • EGMR, 22.11.2001 - 39799/98

    Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Lehrers wegen mangelnder persönlicher Eignung

  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 17.03

    Wehrdienst; militärische Ordnung; Pflicht der Soldaten zur Verfassungstreue;

  • BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74

    Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer -

  • BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87

    Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit -

  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04

    Einstellungsanspruch - Strafverfahren

  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06

    Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung - Präklusion

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09

    Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer-

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

  • LAG Baden-Württemberg, 26.01.2011 - 19 Sa 67/10
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2007 - 17 LP 4/06

    Zurechnung als "unternehmensbezogenes Geschäft" bei Stellung eines Antrags auf

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Die Verfassungstreue stellt damit auch eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung im Sinne von § 8 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897) sowie Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. EG L 303 vom 2. Dezember 2000 S. 16) für Beamte dar (vgl. BAG, Urteil vom 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - ZTR 2013, 261 Rn. 34).

    Ein Dienstvergehen besteht erst, wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (BVerfG, Beschlüsse vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 und vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - BVerfGK 13, 531 ; vgl. zum Erfordernis eines durch entsprechende Aktivitäten deutlich gewordenen Loyalitätsmangels auch BAG, Urteil vom 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - ZTR 2013, 261 Rn. 21).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20

    Äußerungen im WhatsApp-Chat als Kündigungsgrund?

    (1) Mit der Befugnis zur personenbedingten Kündigung wird dem oder der Arbeitgeber*in die Möglichkeit eröffnet, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn der oder die Arbeitnehmer*in die erforderliche Eignung oder Fähigkeit nicht (mehr) besitzt, die geschuldete Arbeitsleistung vertragsgerecht zu erfüllen (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 19 mwN).

    (vergleiche BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 16 ff., 21 mwN).

  • LAG Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 10 Sa 66/21

    Verhaltensbedingte Kündigung - politische Loyalitätspflicht - Polizei

    Der Beschäftigte schuldet lediglich ein solches Maß an politischer Loyalität, das für die funktionsgerechte Verrichtung seiner Tätigkeit unverzichtbar ist (im Anschluss an BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 -).

    Handelt ein Arbeitnehmer diesen Anforderungen zuwider, kann dies ein Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung sein, wenn durch den Loyalitätsverstoß eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist (im Anschluss an BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - ).

    Sie begründen nicht nur Zweifel an ihrer Verfassungstreue, die eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen könnten (vgl. hierzu BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 18 f.; Picker RdA 2020, 317, 327).

    Die Regelung normiert für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des öffentlichen Dienstes eine besondere politische Loyalitätspflicht (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 16; 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 24 ff. m.w.N.) .

    Auch außerhalb ihrer Arbeitszeit sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des öffentlichen Dienstes verpflichtet, sich ihrem Arbeitgeber gegenüber loyal zu verhalten und auf dessen berechtigte Integritätsinteressen in zumutbarer Weise Rücksicht zu nehmen (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - a.a.O., m.w.N.) .

    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen kann ein Grund für eine verhaltensbedingte - außerordentliche oder ordentliche - Kündigung sein, wenn durch den Loyalitätsverstoß eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist, sei es im Leistungsbereich, im Bereich der betrieblichen Verbundenheit aller Mitarbeiter, im personalen Vertrauensbereich oder im behördlichen Aufgabenbereich (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 18) .

    b) § 3 Abs. 1 Satz 2 TV-L mit seinen allgemein gehaltenen Formulierungen kann allerdings nicht so verstanden werden, dass alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des öffentlichen Dienstes einer beamtenähnlichen und damit gesteigerten Treuepflicht unterliegen (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 17 m.w.N.) .

    Das Maß der abzuverlangenden Loyalität gegenüber der Verfassung bestimmt sich vielmehr - bei verfassungskonformer Auslegung der Tarifvorschrift - nach der Stellung und dem Aufgabenkreis, der der konkreten Person laut Arbeitsvertrag übertragen ist (sog. Funktionstheorie, BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - a.a.O.; Picker RdA 2020, 317, 326; ders./Reif ODW 2021, 69, 96) .

    Dies setzt voraus, dass sich die verdeckte Aussage dem angesprochenen Publikum als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängt (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 27) .

    (1) Bislang ist vom Bundesarbeitsgericht nicht entschieden worden, ob eine verhaltensbedingte Kündigung schon dann gerechtfertigt sein kann, wenn die konkreten Umstände den Eintritt einer derartigen Störung im personalen Vertrauensbereich wahrscheinlich machen (vgl. BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 18; die Notwendigkeit einer Störung bejahend: BAG 12. Mai 2011 -2 AZR 479/09 - Rn. 71) .

  • LAG Niedersachsen, 12.03.2018 - 15 Sa 319/17

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Mitgliedschaft in einer

    Selbst wenn sich ein Arbeitnehmer von verfassungsfeindlichen Bestrebungen einer Organisation und ihrer Vertreter nicht distanziert, sondern diese vielmehr "innerlich gebilligt" und sein Zugehörigkeitsgefühl zu der Organisation unmissverständlich zum Ausdruck gebracht haben sollte, lässt dies nicht erkennen, dass der Arbeitnehmer sich selbst verfassungsfeindlich betätigt oder verfassungsfeindliche Bestrebungen aktiv gefördert hätte (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 24) .

    Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird den Anforderungen an eine tragfähige und zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (BVerfG 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 - Rn. 31; 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 - Rn. 124; BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 27; 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 27; 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 27 mwN) .

    (1) Mit der Befugnis zur personenbedingten Kündigung wird dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn der Arbeitnehmer die erforderliche Eignung oder Fähigkeit nicht (mehr) besitzt, die geschuldete Arbeitsleistung vertragsgerecht zu erfüllen (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 19) .

    Entscheidend ist, inwieweit die außerdienstlichen Aktivitäten in den Betrieb hineinwirken und entweder die allgemeine Aufgabenstellung des Arbeitgebers oder das konkrete Aufgabengebiet des Arbeitnehmers berühren (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 23; 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 20, jeweils zur Verfassungstreue eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst und politische Aktivitäten in der NPD; 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - zu II 2 a bb der Gründe) .

    Selbst wenn sich ein Arbeitnehmer von verfassungsfeindlichen Bestrebungen einer Organisation und ihrer Vertreter nicht distanziert, sondern diese vielmehr "innerlich gebilligt" und sein Zugehörigkeitsgefühl zu der Organisation unmissverständlich zum Ausdruck gebracht haben sollte, lässt dies nicht erkennen, dass der Arbeitnehmer sich selbst verfassungsfeindlich betätigt oder verfassungsfeindliche Bestrebungen aktiv gefördert hätte (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 24) .

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

    In diesen Fällen liegt in der Regel eine erhebliche und dauerhafte Störung des vertraglichen Austauschverhältnisses vor, der der Arbeitgeber, wenn keine andere Beschäftigung mehr möglich ist, mit einer Kündigung begegnen kann (vgl. für eine Beendigungskündigung BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 19; für eine außerordentliche (Änderungs-)Kündigung mit Auslauffrist 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 32; 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 24, BAGE 132, 299) .
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12

    Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat

    Mit der Befugnis zur personenbedingten Kündigung wird dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn der Arbeitnehmer die erforderliche Eignung oder Fähigkeit nicht (mehr) besitzt, die geschuldete Arbeitsleistung vertragsgerecht zu erfüllen ( BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 19; 10. September 2009 - 2 AZR 257/08  - Rn. 2 4, BAGE 132, 72 ) .

    Damit ist aber lediglich bei den politischen Loyalitätspflichten auch außerdienstliches Verhalten erfasst (vgl. BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 17) .

  • DGH Baden-Württemberg, 18.03.2021 - DGH 2/19

    Beamtenentlassung wegen migrantenfeindlicher Äußerungen

    Die Verfassungstreue stellt damit auch eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung im Sinne von § 8 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1897) sowie Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. EG L 303 vom 02.12.2000 S. 16) für Beamte dar (vgl. BAG, Urteil vom 06.09.2012 - 2 AZR 372/11 - ZTR 2013, 261Rn. 34).
  • LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18

    Grundsatz der Trennung von Privatbereich und Arbeitsbereich; Rechtswidriges

    Mit der Befugnis zur personenbedingten Kündigung wird dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn der Arbeitnehmer die erforderliche Eignung oder Fähigkeit nicht (mehr) besitzt, die geschuldete Arbeitsleistung vertragsgerecht zu erfüllen ( BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 19 ).
  • ArbG Berlin, 16.01.2019 - 60 Ca 7170/18

    Kündigung eines Lehrers aufgrund von Äußerungen auf YouTube (Volkslehrer) -

    Arbeitnehmer, die - anders als Beamte - nur eine "einfache" politische Treuepflicht trifft, müssen ein Mindestmaß an Verfassungstreue insoweit aufbringen, als sie nicht darauf ausgehen dürfen, den Staat, die Verfassung oder deren Organe zu beseitigen, zu beschimpfen oder verächtlich zu machen, wobei dies gleichermaßen für den dienstlichen wie für den außerdienstlichen Bereich gilt (BAG vom 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - AP Nummer 35 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung).
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

    Mit einer Wiederholung dieser Gründe zur Stützung einer späteren Kündigung ist der Arbeitgeber ausgeschlossen (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 13, BB 2012, 2367; 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 - Rn. 20 ff. mwN, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 19) .

    Hat sich dieser wesentlich geändert, darf der Arbeitgeber erneut kündigen (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 13, aaO; 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 19, BAGE 132, 299) .

  • ArbG Mannheim, 19.05.2015 - 7 Ca 254/14

    Kinderbetreuung: Hort darf rechtsradikalen Erzieher rausschmeißen

  • LAG Hamburg, 22.04.2022 - 7 Sa 49/21

    Überprüfung einer personenbedingten Kündigung Loyalitätspflichten der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.09.2016 - 10 Sa 192/16

    Außerordentliche Kündigung - Datenschutzverstoß - Weitergabe von

  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung

  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag desArbeitgebers

  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 563/18

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22

    Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit

  • LAG Niedersachsen, 19.12.2022 - 15 Sa 286/22

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen in privaten WhatsApp Chat -

  • LAG Niedersachsen, 19.12.2022 - 15 Sa 284/22

    Fristbeginn des § 626 Abs. 2 BGB zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 5 Sa 256/21

    Außerordentliche Kündigung - freiheitlich demokratische Grundordnung -

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 840/12

    Ordentliche Änderungskündigung zur Herabgruppierung

  • LAG Thüringen, 14.11.2018 - 6 Sa 204/18

    Außerordentliche Kündigung - rassistische Äußerung auf Facebook - öffentlicher

  • ArbG Berlin, 17.07.2019 - 60 Ca 455/19

    Kündigung eines Mitarbeiters der Bundeswehr wegen Verbindungen in die

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2017 - 10 Sa 154/17

    Außerordentliche Kündigung - Wiederholungskündigung - unbefugte Nutzung von

  • ArbG Hamburg, 18.09.2013 - 27 Ca 207/13

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Loyalitätspflichtverletzung -

  • LAG München, 18.07.2023 - 7 Sa 71/23

    Personenbedingte Kündigung; mangelnde Eignung

  • OLG Hamm, 20.11.2017 - 8 U 16/17

    Urkundenprozess; Vergütung; Dienstvertrag; Annahmeverzug; Wiederholungskündigung;

  • OVG Sachsen, 06.09.2021 - 2 B 253/21

    Rücknahme der Ernennung; Chat-Beiträge

  • OLG Hamm, 28.08.2017 - 8 U 3/17

    Sparkasse scheitert erneut mit fristloser Kündigung ihres ehemaligen Vorstands

  • OVG Saarland, 29.09.2022 - 2 A 124/22

    Weitergabe personenbezogener Daten einer Beschäftigten im öffentlichen Dienst

  • LAG Köln, 23.07.2020 - 8 Sa 57/20

    Außerordentliche Kündigung; Verfassungstreue; Ordnungsdienst; Kommune;

  • LAG Niedersachsen, 19.12.2022 - 15 Sa 285/22

    Parallelentscheidung zu LAG Niedersachsen 15 Sa 284/22 v. 19.12.2022

  • VG Ansbach, 11.03.2015 - AN 11 K 14.00127

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit

  • LAG Thüringen, 14.07.2015 - 1 Sa 162/15

    Außerordentliche Kündigung wegen Bedrohung

  • LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 474/13
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