Weitere Entscheidung unten: BAG, 28.05.2014

Rechtsprechung
   BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12   

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BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12 (https://dejure.org/2014,14357)
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Volltextveröffentlichungen (21)

Kurzfassungen/Presse (29)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag mit Betriebsratsmitglied

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Benachteiligung eines befristet beschäftigten Betriebsratsmitglieds

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag mit Betriebsratsmitglied - Anspruch auf Abschluss eines Folgevertrags

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Sachgrundlose Befristung bei Betriebsratsmitgliedern zulässig - Kein zwingender Anspruch auf Folgevertrag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag mit Betriebsratsmitglied - Anspruch auf Abschluss eines Folgevertrags

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nichtweiterbeschäftigung befristet beschäftigter Betriebsratsmitglieder kann unzulässig sein

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Benachteiligung von Betriebsräten bei befristeten Arbeitsverträgen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsratsmitglied - Abschluss eines Folgevertrags

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsratsmitglied - Befristung und Benachteiligung

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Arbeitsvertrag eines Betriebsratsmitglieds kann sachgrundlos befristet werden

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    "Befristete” Betriebsräte?

  • reichenwallner.de (Kurzinformation)

    Befristung: Unterbliebene Verlängerung der sachgrundlosen Befristung bei Betriebsratsmitglied

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Kein Folgevertrag für BR-Mitglied nach Befristung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebsräte können Anspruch auf befristeten Folgevertrag haben

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag mit Betriebsratsmitglied - Anspruch auf Abschluss eines Folgevertrags

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag mit Betriebsratsmitglied - Anspruch auf Abschluss eines Folgevertrags

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag mit Betriebsratsmitglied - Anspruch auf Abschluss eines Folgevertrags

  • seufert-law.de (Kurzinformation)

    Betriebsräten: Befristete Arbeitsverträge erlaubt - Arbeitgeber müssen einem Betriebsratsmitglied keinen Folgevertrag anbieten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsratsmitglied mit befristetem Arbeitsvertrag: Anspruch auf Abschluss eines Folgevertrags?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch des befristet beschäftigten Betriebsratsmitglieds auf Abschluss eines Anschlussvertrages

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein unbefristeter Vertrag wegen Betriebsratstätigkeit?

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einem Betriebsratsmitglied

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag mit Betriebsratsmitglied - Anspruch auf Abschluss eines Folgevertrags

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    Darf einem befristet angestelltem Betriebsratsmitglied der Folgevertrag wegen Betriebsratstätigkeit verweigert werden?

  • brs-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Nichtverlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages mit einem Betriebsratsmitglied kann unzulässige Benachteiligung darstellen

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Folgevertrag für sachgrundlos befristet beschäftigtes Betriebsratsmitglied

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wahl zum Betriebsrat führt nicht zu unbefristeter Beschäftigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen auch bei Betriebsratsmitgliedern zulässig - Abschluss eines Folgevertrags darf jedoch nicht wegen Betriebsratstätigkeit verweigert werden

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag mit Betriebsratsmitglied - Anspruch auf Abschluss eines Folgevertrags

Besprechungen u.ä. (6)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsratsmitglied hat keinen Anspruch auf unbefristetes Arbeitsverhältnis - Sachgrundlos befristete Arbeitsverträge trotz Betriebsratstätigkeit zulässig

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sachgrundlos befristete Arbeitsverträge mit älteren Arbeitnehmern nach § 14 Abs. 3 TzBfG zulässig

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Befristete Arbeitsverträge: Folgevertrag für Betriebsräte nicht zwingend

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Befristet beschäftigte Betriebsratsmitglieder können Anspruch auf Abschluss eines Folgevertrages haben

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Entfristungsanspruch für den Betriebsrat?

  • deutscheranwaltspiegel.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Arbeitgeberposition gestärkt - Keine Sonderregeln für Betriebsratsmitglieder bei sachgrundlos befristetem Arbeitsvertrag - Berufung auf Befristung kann "unzulässige Benachteiligung" sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 148, 299
  • NJW 2014, 3677
  • MDR 2014, 1398
  • NZA 2014, 1209
  • BB 2014, 2548
  • BB 2015, 122
  • DB 2014, 2416
  • ZTR 2014, 672
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 05.12.2012 - 7 AZR 698/11

    Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der

    Auszug aus BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12
    (1) Wie der Senat mit Urteil vom 5. Dezember 2012 (- 7 AZR 698/11 - BAGE 144, 85) entschieden und ausführlich begründet hat, enden die nach § 14 Abs. 2 TzBfG sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse von Betriebsratsmitgliedern ebenso wie diejenigen anderer Arbeitnehmer mit Ablauf der vereinbarten Befristung.

    Der Anwendungsbereich des § 14 Abs. 2 TzBfG ist weder aus Gründen nationalen Rechts noch aus unionsrechtlichen Gründen teleologisch zu reduzieren (BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 36 ff., aaO) .

    An dieser Rechtsprechung, die bislang im Schrifttum überwiegend Zustimmung erfahren hat (vgl. Buchholz ZBVR online 2013 Nr. 6 S. 9; Kaiser Anm. AP TzBfG § 14 Nr. 102; Ulrici/Uhlig jurisPR-ArbR 27/2013 Anm. 2) , hält der Senat uneingeschränkt fest.

    (2) Von der Fallgestaltung, die dem Urteil des Senats vom 5. Dezember 2012 (- 7 AZR 698/11 - BAGE 144, 85) zugrunde lag, unterscheidet sich der vorliegende Fall allerdings insoweit, als hier - anders als dort - die streitbefangene Befristung nicht vor, sondern während der Amtszeit des Betriebsratsmitglieds vereinbart wurde.

    In einem solchen Fall kann auch die Befristungsabrede als solche unwirksam sein, wenn dem Betriebsratsmitglied nur wegen seiner Betriebsratstätigkeit lediglich ein befristetes statt eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses angeboten wird (vgl. BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 47, aaO) .

    Es genügt die objektive Schlechterstellung gegenüber Nichtbetriebsratsmitgliedern (vgl. BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 11; 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 47, BAGE 144, 85) .

    Eine Maßnahme rechtsgeschäftlicher oder tatsächlicher Art kann auch in einem Unterlassen liegen, etwa indem einem von § 78 Satz 2 BetrVG geschützten Mandatsträger Vorteile vorenthalten werden, die der Arbeitgeber anderen Arbeitnehmern gewährt (BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 47, aaO; vgl. zu § 612a BGB BAG 21. September 2011 - 7 AZR 150/10 - Rn. 34 mwN) .

    Die Nichtübernahme eines befristet beschäftigten Betriebsratsmitglieds in ein unbefristetes oder auch nur in ein weiteres befristetes Arbeitsverhältnis stellt daher eine nach § 78 Satz 2 BetrVG unzulässige Benachteiligung dar, wenn sie gerade wegen der Betriebsratstätigkeit oder wegen des Betriebsratsmandats erfolgt (vgl. BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 47, aaO; Thüsing in Richardi BetrVG 14. Aufl. § 78 Rn. 23) .

    (e) Nach § 286 Abs. 1 ZPO ist es schließlich Sache des Tatsachengerichts, sich unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme eine Überzeugung darüber zu bilden, ob der Arbeitgeber den Abschluss eines Folgevertrags mit dem befristet beschäftigten Betriebsratsmitglied gerade wegen dessen Betriebsratstätigkeit abgelehnt hat (vgl. BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 47, BAGE 144, 85; 20. November 2003 - 8 AZR 580/02 - zu II 3 b bb (4) der Gründe) .

  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02

    Schadensersatz wegen Betruges

    Auszug aus BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12
    Der beklagte Arbeitgeber muss sich zu der Behauptung wahrheitsgemäß erklären (§ 138 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO; vgl. dazu BAG 20. November 2003 - 8 AZR 580/02 - zu II 3 b aa der Gründe) .

    Vielmehr ist er auf eine Beweisführung durch den Vortrag von Hilfstatsachen (Indizien) verwiesen, die ihrerseits den Schluss auf die zu beweisende Haupttatsache rechtfertigen (vgl. BAG 20. November 2003 - 8 AZR 580/02 - zu II 3 a aa der Gründe; zu § 22 AGG BAG 25. April 2013 - 8 AZR 287/08 - Rn. 37; vgl. auch BGH 26. April 2010 - II ZR 60/09 - Rn. 9) .

    (e) Nach § 286 Abs. 1 ZPO ist es schließlich Sache des Tatsachengerichts, sich unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme eine Überzeugung darüber zu bilden, ob der Arbeitgeber den Abschluss eines Folgevertrags mit dem befristet beschäftigten Betriebsratsmitglied gerade wegen dessen Betriebsratstätigkeit abgelehnt hat (vgl. BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 47, BAGE 144, 85; 20. November 2003 - 8 AZR 580/02 - zu II 3 b bb (4) der Gründe) .

    Es kann lediglich überprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen des § 286 Abs. 1 ZPO gewahrt und eingehalten hat (BAG 20. November 2003 - 8 AZR 580/02 - zu II 3 b bb (4) der Gründe) .

  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

    Auszug aus BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12
    Das entspricht dem allgemeinen Grundsatz, wonach derjenige, der ein Recht für sich in Anspruch nimmt, die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen trägt (vgl. etwa BAG 25. April 2013 - 8 AZR 287/08 - Rn. 35) .

    Auch die Beweislastregel des § 22 AGG (vgl. dazu näher BAG 25. April 2013 - 8 AZR 287/08 - Rn. 36 ff.) findet weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung.

    Vielmehr ist er auf eine Beweisführung durch den Vortrag von Hilfstatsachen (Indizien) verwiesen, die ihrerseits den Schluss auf die zu beweisende Haupttatsache rechtfertigen (vgl. BAG 20. November 2003 - 8 AZR 580/02 - zu II 3 a aa der Gründe; zu § 22 AGG BAG 25. April 2013 - 8 AZR 287/08 - Rn. 37; vgl. auch BGH 26. April 2010 - II ZR 60/09 - Rn. 9) .

  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 150/10

    Befristung und Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12
    Eine Maßnahme rechtsgeschäftlicher oder tatsächlicher Art kann auch in einem Unterlassen liegen, etwa indem einem von § 78 Satz 2 BetrVG geschützten Mandatsträger Vorteile vorenthalten werden, die der Arbeitgeber anderen Arbeitnehmern gewährt (BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 47, aaO; vgl. zu § 612a BGB BAG 21. September 2011 - 7 AZR 150/10 - Rn. 34 mwN) .

    (3) Mit Urteil vom 21. September 2011 (- 7 AZR 150/10 -) hat der Senat allerdings entschieden, dass in Fällen der Verletzung des in § 612a BGB normierten Maßregelungsverbots die im Abschluss eines Folgevertrags bestehende Naturalrestitution nach § 249 Abs. 1 BGB aufgrund der entsprechenden Anwendung des § 15 Abs. 6 AGG ausgeschlossen sei.

    (a) Grundsätzlich trägt das Betriebsratsmitglied, das den Arbeitgeber auf Abschluss eines Folgevertrags in Anspruch nimmt, die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer unzulässigen Benachteiligung (vgl. zu § 612a BGB BAG 21. September 2011 - 7 AZR 150/10 - Rn. 37; 23. April 2009 - 6 AZR 189/08 - Rn. 13, BAGE 130, 347) .

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit

    Auszug aus BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12
    Ein berechtigtes Interesse an der Abgabe eines Angebots durch die Beklagte, über dessen Annahme die Klägerin sodann entscheiden kann, hat sie bereits deshalb, weil es im Falle des Zustandekommens des Vertrags kein einseitiges, § 12 Satz 1 KSchG entsprechendes Lösungsrecht des Arbeitnehmers gibt (vgl. BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 23) .

    Eine rückwirkende Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Urteil, die mit der Fiktion der Abgabe der Angebotserklärung vorbereitet werden soll, ist zulässig (vgl. BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 26 mwN) .

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12
    Vielmehr darf und muss sich der Richter in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 - zu B II 3 a der Gründe mwN) .
  • BGH, 25.10.2012 - I ZR 162/11

    Covermount

    Auszug aus BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12
    § 78 Satz 2 BetrVG begründet ein gesetzliches Schuldverhältnis, auf das, wie auf andere gesetzliche Schuldverhältnisse, § 280 Abs. 1 BGB Anwendung findet (vgl. BGH 25. Oktober 2012 - I ZR 162/11 - Rn. 52; Palandt/Grüneberg 73. Aufl. § 280 Rn. 9) .
  • BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 14/97

    Behinderung der Betriebsratsmitglieder in der Ausübung ihrer Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12
    Dagegen schützt § 78 Satz 2 BetrVG ebenso wie § 78 Satz 1 BetrVG neben den Betriebsratsmitgliedern als Personen auch den Betriebsrat als Organ (vgl. zu § 78 Satz 1 BetrVG BAG 12. November 1997 - 7 ABR 14/97 - zu B 1 der Gründe; vgl. ferner DKKW-Buschmann 14. Aufl. § 78 Rn. 15; Fitting 27. Aufl. § 78 Rn. 6; Kreutz GK-BetrVG 10. Aufl. § 78 Rn. 3; Thüsing in Richardi BetrVG 14. Aufl. § 78 Rn. 8; WPK/Preis BetrVG 4. Aufl. § 78 Rn. 1; vgl. zum BPersVG BVerwG 16. Juni 1989 - 6 P 10.86 - BVerwGE 82, 131; Treber in Richardi/Dörner/Weber Personalvertretungsrecht 4. Aufl. § 8 BPersVG Rn. 9 mwN) .
  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 221/10

    Bedingungskontrolle - Schwerbehinderung - Klagefrist

    Auszug aus BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12
    Bei einer Verletzung des § 78 Satz 2 BetrVG ist aber die entsprechende Anwendung von § 15 Abs. 6 AGG weder geboten noch gerechtfertigt (vgl. zu den Voraussetzungen einer Analogie zB BAG 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 30; 9. Februar 2011 - 7 AZR 221/10 - Rn. 22, BAGE 137, 113) .
  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08

    Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12
    (a) Grundsätzlich trägt das Betriebsratsmitglied, das den Arbeitgeber auf Abschluss eines Folgevertrags in Anspruch nimmt, die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer unzulässigen Benachteiligung (vgl. zu § 612a BGB BAG 21. September 2011 - 7 AZR 150/10 - Rn. 37; 23. April 2009 - 6 AZR 189/08 - Rn. 13, BAGE 130, 347) .
  • BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 129/83

    Personalratsmitglied - Benachteiligungsverbot

  • BAG, 15.11.2006 - 7 ABR 15/06

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78a Abs. 4 BetrVG

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 343/11

    Sonderkündigungsschutz für Mandatsträger

  • BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86

    Personalrat - Sparsamkeit - Dienststellenleiter - Kostenverursachende Tätigkeit -

  • BAG, 18.09.1997 - 2 ABR 15/97

    Tarifliche Unkündbarkeit - Betriebsratsmitglied - Betriebsbedingte Kündigung -

  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 402/10

    Postbeschäftigungsunfähigkeit - Bedingungseintritt - Klagefrist - verlängerte

  • BGH, 26.04.2010 - II ZR 60/09

    Haftung nach den Eigenkapitalersatzregeln: Kapitalhilfe eines Aktionärs zur

  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 527/12

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 67/87

    Zahlung der Maklerprovision an einen Dritten - Treuwidriges Verschweigen bei

  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

  • BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 766/79

    Schutzgesetz - Unerlaubte Handlung - Versetzung - Gleichwertige Tätigkeit

  • BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 290/12

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch

  • BAG, 17.02.1983 - 2 AZR 481/81

    Umgehung des § 15 KSchG durch Befristung-Zweckbefristung

  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 136/09

    Befristung - Vertretung - sonstiger Sachgrund

  • BGH, 25.10.2007 - VII ZR 27/06

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage des Bestellers auf Feststellung der

  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 68/08

    Betriebsratsmitglied - Rechtsanwaltskosten - Benachteiligungsverbot

  • BAG, 18.02.1993 - 2 AZR 526/92

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Zumutbarkeit der ordentlichen Kündigung -

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Vertrauensschutz

  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 169/11

    Wiedereinstellungsanspruch - Bestimmtheit des Klageantrags - AGB-Kontrolle

  • LAG Niedersachsen, 08.08.2012 - 2 Sa 1733/11

    Befristung; Benachteiligungsverbot; Betriebsratsmitglied; Nichtverlängerung;

  • ArbG Düsseldorf, 05.03.2020 - 9 Ca 6557/18

    5000,- EUR Schadensersatz für unvollständige DSGVO-Auskunft

    Die Bestimmung des § 286 Abs. 1 ZPO verlangt einen Grad an Überzeugung, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BAG 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 24; 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 40; 25. Februar 1998 - 2 AZR 327/97 - Rn. 18; LAG Düsseldorf 10. Mai 2017 - 12 Sa 939/16 - Rn. 75; BGH 13. September 2012 - I ZR 14/11 - Rn. 13).
  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 224/15

    Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit

    Dies ist in der Revisionsinstanz nicht mehr zu überprüfen (vgl. BAG 19. Mai 2016 - 3 AZR 766/14 - Rn. 16; 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 20, BAGE 148, 299) .
  • BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 259/16

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

    (2) Soweit sich die Klägerin zur Begründung ihres Klageverlangens auf eine Entscheidung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts (25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 27, BAGE 148, 299) beruft, verkennt sie, dass die Rechtsfrage, über die der Siebte Senat im damaligen Fall zu befinden hatte, nicht den Primäranspruch eines Arbeitnehmers auf Verlängerung der vertraglichen Regelarbeitszeit, sondern allein schadensersatzrechtliche Ansprüche des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber betraf.

    (2) Soweit die Klägerin auf nicht tragende Ausführungen in einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juni 2014 (- 7 AZR 847/12 - Rn. 28 ff., BAGE 148, 299) verweist, führt dies nicht zu einem abweichenden Ergebnis.

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Rechtsprechung
   BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 456/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,25240
BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 456/12 (https://dejure.org/2014,25240)
BAG, Entscheidung vom 28.05.2014 - 7 AZR 456/12 (https://dejure.org/2014,25240)
BAG, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - 7 AZR 456/12 (https://dejure.org/2014,25240)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Personal - Elternzeit

  • openjur.de

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Personal; Elternzeit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Personal - Elternzeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 WissZeitVG, § 2 Abs 5 S 1 Nr 3 WissZeitVG, § 57b Abs 1 S 1 HRG vom 27.12.2004, § 57b Abs 4 S 1 Nr 3 HRG vom 27.12.2004
    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Personal - Elternzeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Inanspruchnahme von Elternzeit in einem nach § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG bzw. nach § 57b Abs. 1 Satz 1 HRG 2004 befristeten Arbeitsverhältnis

  • Betriebs-Berater

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Personal - Elternzeit

  • bag-urteil.com

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Personal - Elternzeit

  • rewis.io

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Personal - Elternzeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Inanspruchnahme von Elternzeit in einem nach § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG bzw. nach § 57b Abs. 1 Satz 1 HRG 2004 befristeten Arbeitsverhältnis

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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Personal - und die Elternzeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Personal - Elternzeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 768
  • BB 2014, 2356
  • ZTR 2014, 672
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 786/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 456/12
    Sowohl umgangs- als auch fachsprachlich liegt im Falle der Unterbrechung, also der Beendigung und Neubegründung eines Arbeitsvertrags gerade keine "Verlängerung" vor (vgl. zur "Verlängerung" iSv. § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG BAG 20. Februar 2008 - 7 AZR 786/06 - Rn. 9 mwN) .
  • LAG Hamburg, 22.03.2012 - 1 Sa 65/11

    Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages eines wissenschaftlichen

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 456/12
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 22. März 2012 - 1 Sa 65/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 301/12

    Kündigungsfrist des § 113 Satz 2 InsO bei Elternzeit

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 456/12
    Insbesondere gehen diese der Möglichkeit der beitragsfreien Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht verlustig; andernfalls wäre das wegen § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V der Fall (vgl. dazu BAG 27. Februar 2014 - 6 AZR 301/12 - Rn. 20) .
  • BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02

    Juniorprofessur

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 456/12
    16 Das Fünfte HRG-Änderungsgesetz wurde zwar vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben (BVerfG 27. Juli 2004 - 2 BvF 2/02 - BVerfGE 111, 226) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.2016 - 2 Sa 384/15

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Verlängerung

    Die Verlängerung nach § 2 Absatz 5 Satz 1 WissZeitVG tritt von Gesetzes wegen ein, ohne dass es einer vertraglichen Neubegründung des Arbeitsvertrags bedarf (BAG 28. Mai 2014 - 7 AZR 456/12 - PersV 2014, 478 = ZTR 2014, 672; LAG Mecklenburg-Vorpommern 26. Februar 2015 - 5 Sa 166/14 - LAGE § 2 WissZeitVG Nr. 6 = ZTR 2015, 589 mit weiteren Nachweisen).

    Die so entstandene Verlängerungsoption wird nur durch die tatsächliche weitere Beschäftigungsmöglichkeit abgebaut, was zur Folge hat, dass fortdauernde oder erneute Ausfallzeiten im Sinne von § 2 Absatz 5 WissZeitVG den Zeitpunkt des vollständigen Abbaus der entstandenen Verlängerungsoption entsprechend nach hinten verschieben (wie BAG 28. Mai 2014 - 7 AZR 456/12 - PersV 2014, 478 = ZTR 2014, 672).

    Die Verlängerung nach § 2 Absatz 5 Satz 1 WissZeitVG tritt automatisch ein, ohne dass es einer Neubegründung des Arbeitsvertrags bedarf (BAG 28. Mai 2014 - 7 AZR 456/12 - PersV 2014, 478 = ZTR 2014, 672; LAG Mecklenburg-Vorpommern 26. Februar 2015 aaO mit weiteren Nachweisen) Hinzutreten muss lediglich das Einverständnis des Mitarbeiters.

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 28. Mai 2014 (aaO) zur Berechnung des Verlängerungszeitraums geäußert und dabei zwei wesentliche Aussagen gemacht.

  • BAG, 23.10.2019 - 7 AZR 7/18

    Befristung - staatl. anerk. Hochschule - Juniorprofessor

    Im Falle der Unterbrechung, also der Beendigung und Neubegründung eines Arbeitsvertrags, "verlängert sich" die Dauer eines Vertrags nicht (vgl. BAG 28. Mai 2014 - 7 AZR 456/12 - Rn. 11) .

    In diesen Fällen schließt sich der Verlängerungszeitraum unmittelbar an das Ende des die Verlängerung begründenden Tatbestands, zum Beispiel der Elternzeit, an (BAG 28. Mai 2014 - 7 AZR 456/12 - Rn. 10 ff. für den Fall der Verlängerung wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit; vgl. auch Krause in Geis Hochschulrecht in Bund und Ländern Stand Juli 2011 § 2 WissZeitVG Rn. 124 mwN; APS/Schmidt 5. Aufl. WZVG § 2 Rn. 70; KR/Treber 12. Aufl. § 2 WissZeitVG Rn. 103; Preis/Ulber WissZeitVG 2. Aufl. § 2 Rn. 228) .

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2018 - 5 Sa 70/18

    Vertragsverlängerung gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG

    Auch das Bundesarbeitsgericht habe in seiner Entscheidung BAG-Urteil vom 28.05.2014 - Aktenzeichen 7 AZR 456/12 betont, dass sich das nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG befristete Arbeitsverhältnis um die Zeit verlängere, für die vor Ablauf des ursprünglich vereinbarten Vertragsendes Elternzeit genommen worden sei.

    Es soll verhindert werden, dass diese ihren wissenschaftlichen Werdegang abbrechen (vgl. BAG, Urteil vom 28.05.2014 - Aktenzeichen 7 AZR 456/12 - unter Verweis auf die Gesetzesbegründung).

    Auch aus der Formulierung des Bundesarbeitsgerichts in dem Urteil vom 28.05.2014 (Aktenzeichen 7 AZR 456/12), "führt § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 WissZeitVG bzw. § 57b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 HRG 2004 dazu, dass das befristete Arbeitsverhältnis über das vereinbarte Fristende hinaus zunächst für die in Anspruch genommene Elternzeit fortdauert und sich danach noch um die vor dem vereinbarten Fristende liegende Dauer der Elternzeit verlängert", vermag sich entgegen der Auffassung des beklagten Landes nicht zu begründen, dass nur Zeiten vor dem ursprünglich vereinbarten Vertragsende verlängernde Wirkung hervorrufen können.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2015 - 5 Sa 279/14

    Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Lehrkraft - Universität - Verlängerung

    Die Anleitung von Studierenden zu wissenschaftlichem Arbeiten impliziert eine wissenschaftliche Tätigkeit der Lehrkraft (LAG Hessen, Urteil vom 28. Mai 2014, a. a. O.).

    Die Verlängerung nach § 2 Abs. 5 Satz 1 WissZeitVG tritt automatisch ein, ohne dass es einer Neubegründung des Arbeitsvertrags bedarf (BAG, Urteil vom 28. Mai 2014 - 7 AZR 456/12 - Rn. 13 - juris = ZTR 2014, 672; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26. Februar 2015 - 5 Sa 166/14 - Rn. 64 - juris; Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 4. Aufl. 2012, § 2 WZVG, Rn. 60; ErfK/Müller-Glöge, 14. Aufl. 2014, § 2 WZVG, Rn. 17; KR/Treber, 10. Aufl. 2013, § 2 WissZeitVG, Rn. 86; Laux/Schlachter, TzBfG, 2. Aufl. 2011, Anhang 2 G, § 2 WZVG, Rn. 23).

  • VG Mainz, 06.12.2016 - 5 K 664/16

    Mitbestimmung bei Verlängerung der Dauer eines befristeten Arbeitsvertrags nach

    § 2 Abs. 5 WissZVG führt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 28.5.2014 - 7 AZR 456/12 -, PersV 2014, 478 und juris, Rn. 10 ff., 14) dazu, dass das befristete Arbeitsverhältnis über das vereinbarte Fristende hinaus zunächst für die für anderweitige Tätigkeiten in Anspruch genommene Zeit fortdauert und sich danach noch um die vor dem vereinbarten Fristende liegende Dauer dieser Zeit verlängert; es liegt keine Beendigung und Neubegründung des Arbeitsverhältnisses vor, während der in Anspruch genommenen Zeit ruht das Arbeitsverhältnis lediglich.
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