Weitere Entscheidungen unten: BAG, 21.10.2015 | LAG Köln, 17.11.2015

Rechtsprechung
   BAG, 18.11.2015 - 4 AZR 605/13   

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https://dejure.org/2015,50314
BAG, 18.11.2015 - 4 AZR 605/13 (https://dejure.org/2015,50314)
BAG, Entscheidung vom 18.11.2015 - 4 AZR 605/13 (https://dejure.org/2015,50314)
BAG, Entscheidung vom 18. November 2015 - 4 AZR 605/13 (https://dejure.org/2015,50314)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 2 BAT, Anl 1a VergGr 1b BAT, Anl 1a VergGr 2 BAT, § 17 Abs 1 S 1 TVÜ-VKA, Anl 1 § 4 TVÜ-VKA
    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Denkmalschutz

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § 22 Abs. 2 BAT, Anlage 1a zum BAT, § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 BAT, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Klagevortrag im Eingruppierungsrechtsstreit

  • bag-urteil.com

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Denkmalschutz

  • rewis.io

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Denkmalschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Denkmalschutz

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den Klagevortrag im Eingruppierungsrechtsstreit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierungsklage - und der notwendige Vortrag

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Denkmalschutz - Aufbaufallgruppen - Heraushebungsmerkmal - wertender Vergleich - Darlegungslast

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 1360
  • ZTR 2016, 320
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 300/10

    Eingruppierung einer Oberärztin - Zusammenfassende Bewertung von Arbeitsvorgängen

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 4 AZR 605/13
    Dies ist der Fall, wenn die Erfüllung einer tariflichen Anforderung erst bei Betrachtung mehrerer Arbeitsvorgänge festgestellt werden kann (vgl.   BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10  - Rn. 39 ; 16. Juni 1982 -  4 AZR 938/79  -; 28. April 1982 -  4 AZR 707/79  -; 25. November 1981 -  4 AZR 305/79  -) .

    In Anwendung der Bestimmung ist es begrifflich und rechtlich möglich, dass sich die Erfüllung eines tariflichen Merkmals, welches auch quantitativen und/oder qualitativen Charakter hat, erst aus der Zusammenfassung aller Arbeitsvorgänge eines Angestellten ergibt (BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10 -   Rn. 39 mwN; 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32) .

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 313/09

    Eingruppierung einer Logopädin nach den AVR-K

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 4 AZR 605/13
    Diese Wertung erfordert vielmehr einen Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten, also den "Normaltätigkeiten", und setzt einen entsprechenden Tatsachenvortrag voraus, der erkennen lässt, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der in der Ausgangsfallgruppe erfassten Grundtätigkeit hervorhebt (st. Rspr., BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 48; 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - Rn. 18; 23. Februar 2011 - 4 AZR 313/09 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 707/79

    Spezielle Tätigkeitsmerkmale - Schreibdienst - Fremdsprachendienst - Aufgaben von

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 4 AZR 605/13
    Dies ist der Fall, wenn die Erfüllung einer tariflichen Anforderung erst bei Betrachtung mehrerer Arbeitsvorgänge festgestellt werden kann (vgl.   BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10  - Rn. 39 ; 16. Juni 1982 -  4 AZR 938/79  -; 28. April 1982 -  4 AZR 707/79  -; 25. November 1981 -  4 AZR 305/79  -) .
  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 166/08

    Eingruppierung eines Schleusenaufsehers

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 4 AZR 605/13
    Die nach § 256 Abs. 1 ZPO als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage (st. Rspr., sh. nur BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 18; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 13 mwN) , die auch im Hinblick auf die Verzinsung (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 10 mwN) zulässig ist, ist unbegründet.
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 4 AZR 605/13
    Die nach § 256 Abs. 1 ZPO als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage (st. Rspr., sh. nur BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 18; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 13 mwN) , die auch im Hinblick auf die Verzinsung (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 10 mwN) zulässig ist, ist unbegründet.
  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 441/10

    Eingruppierung einer Architektin

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 4 AZR 605/13
    Diese Wertung erfordert vielmehr einen Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten, also den "Normaltätigkeiten", und setzt einen entsprechenden Tatsachenvortrag voraus, der erkennen lässt, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der in der Ausgangsfallgruppe erfassten Grundtätigkeit hervorhebt (st. Rspr., BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 48; 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - Rn. 18; 23. Februar 2011 - 4 AZR 313/09 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 4 AZR 605/13
    Die nach § 256 Abs. 1 ZPO als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage (st. Rspr., sh. nur BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 18; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 13 mwN) , die auch im Hinblick auf die Verzinsung (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 10 mwN) zulässig ist, ist unbegründet.
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 292/10

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 4 AZR 605/13
    Diese Wertung erfordert vielmehr einen Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten, also den "Normaltätigkeiten", und setzt einen entsprechenden Tatsachenvortrag voraus, der erkennen lässt, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der in der Ausgangsfallgruppe erfassten Grundtätigkeit hervorhebt (st. Rspr., BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 48; 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - Rn. 18; 23. Februar 2011 - 4 AZR 313/09 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 4 AZR 605/13
    Dabei kann es dahinstehen - wie es das Landesarbeitsgericht bereits ausgeführt hat -, wie die Arbeitsvorgänge zu bestimmen sind (dazu BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 15 ff. mwN) .
  • BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 938/79
    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 4 AZR 605/13
    Dies ist der Fall, wenn die Erfüllung einer tariflichen Anforderung erst bei Betrachtung mehrerer Arbeitsvorgänge festgestellt werden kann (vgl.   BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10  - Rn. 39 ; 16. Juni 1982 -  4 AZR 938/79  -; 28. April 1982 -  4 AZR 707/79  -; 25. November 1981 -  4 AZR 305/79  -) .
  • BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 305/79

    Fachkenntnisse

  • BAG, 08.02.1978 - 4 AZR 540/76

    Arbeitsvorgang - Abgrenzbare Teil der Tätigkeit - Zusammenhangstätigkeiten -

  • LAG Baden-Württemberg, 22.05.2013 - 13 Sa 5/13
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2023 - 7 Sa 64/23

    Eingruppierung eines technischen Sachbearbeiters - Einzelfall

    Die Anwendung dieser tariflichen Regelung setzt allerdings zunächst eine tarifliche Bewertung der auszuübenden Tätigkeit in den einzelnen Arbeitsvorgängen anhand eines wertenden Vergleichs voraus (BAG 18.11.2015 - 4 AZR 605/13 - Rn. 29).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2016 - 5 Sa 226/15

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für Widersprüche und Klagen im Jobcenter

    Die vorgetragenen Tatsachen müssen erkennen lassen, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der in der Ausgangsfallgruppe erfassten Grundtätigkeit hervorhebt und einen wertenden Vergleich mit dieser nicht unter das Heraushebungsmerkmal fallenden Tätigkeit erlauben (BAG, Urteil vom 09. Dezember 2015 - 4 AZR 11/13 - Rn. 19, juris; BAG, Urteil vom 18. November 2015 - 4 AZR 605/13 - Rn. 16, juris = ZTR 2016, 320; BAG, Urteil vom 18. März 2015 - 4 AZR 702/12 - Rn. 35, juris = NZA-RR 2015, 427).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 16.04.2019 - 6 Sa 56/17

    Eingruppierung - Außendienst Ordnungsamt - Bildung eines Arbeitsvorgangs -

    Die allgemein übliche so genannte Eingruppierungsfeststellungsklage (vgl. nur BAG, Urteil vom 27. Januar 2016 - 4 AZR 916/13 - NZA-RR 2016, 366, 367 Rz. 11; vom 18. November 2015 - 4 AZR 605/13 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 335 Rz. 6; vom 5. November 2003 - 4 AZR 632/02 - NZA-RR 2004, 442, 443) ist zulässig und begründet.
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Rechtsprechung
   BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,50046
BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14 (https://dejure.org/2015,50046)
BAG, Entscheidung vom 21.10.2015 - 4 AZR 663/14 (https://dejure.org/2015,50046)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - 4 AZR 663/14 (https://dejure.org/2015,50046)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Bewährungsaufstieg - Umfang der Rechtskraft einer Eingruppierungsfeststellungsklage - Zwischenfeststellungsklage

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Bewährungsaufstieg - Umfang der Rechtskraft einer Eingruppierungsfeststellungsklage - Zwischenfeststellungsklage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 256 Abs 2 ZPO, § 1 TVG, § 1 Abs 1 AltPflHG BB
    Bewährungsaufstieg - Umfang der Rechtskraft einer Eingruppierungsfeststellungsklage - Zwischenfeststellungsklage

  • IWW

    § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1, Abs. 3 ZPO, Anlage B zum MTV, § 256 Abs. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 1 Abs. 1 Brandenburgisches Krankenpflegehilfegesetz, § 12b MTV

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Rechtskraft der Verurteilung des Arbeitgebers zur Zahlung einer bestimmten Vergütung

  • Betriebs-Berater

    Umfang der Rechtskraft einer Eingruppierungsfeststellungs-klage

  • rewis.io

    Bewährungsaufstieg - Umfang der Rechtskraft einer Eingruppierungsfeststellungsklage - Zwischenfeststellungsklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Umfang der Rechtskraft der Verurteilung des Arbeitgebers zur Zahlung einer bestimmten Vergütung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bewährungsaufstieg - und die Rechtskraft einer Eingruppierungsfeststellungsklage

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bewährungsaufstieg - Umfang der Rechtskraft einer Eingruppierungsfeststellungsklage - Zwischenfeststellungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 975
  • BB 2016, 1076
  • NZA-RR 2016, 312
  • ZTR 2016, 320
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14
    Eine Zwischenfeststellungsklage bedingt daher, dass die Frage nach dem Bestand des entsprechenden Rechtsverhältnisses notwendig auch bei der Entscheidung über den Hauptantrag beantwortet werden muss und darüber hinaus auch für andere denkbare Folgestreitigkeiten Bedeutung haben kann (BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 424/09 - Rn. 25, BAGE 138, 287; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 20, BAGE 124, 240) .

    Die Vorgreiflichkeit ersetzt zwar das sonst notwendige Feststellungsinteresse (BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 424/09 - Rn. 25, BAGE 138, 287; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 20, BAGE 124, 240) , hat aber für den Umfang der Rechtskraft keine weiter gehende Bedeutung (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 27 mwN, BAGE 128, 73; 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - zu I 2 der Gründe; sowie ausdrücklich MüKoZPO/Becker-Eberhard 4. Aufl. § 256 Rn. 75) .

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 424/09

    Gewerkschaftseintritt während Nachbindung des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14
    Eine Zwischenfeststellungsklage bedingt daher, dass die Frage nach dem Bestand des entsprechenden Rechtsverhältnisses notwendig auch bei der Entscheidung über den Hauptantrag beantwortet werden muss und darüber hinaus auch für andere denkbare Folgestreitigkeiten Bedeutung haben kann (BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 424/09 - Rn. 25, BAGE 138, 287; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 20, BAGE 124, 240) .

    Die Vorgreiflichkeit ersetzt zwar das sonst notwendige Feststellungsinteresse (BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 424/09 - Rn. 25, BAGE 138, 287; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 20, BAGE 124, 240) , hat aber für den Umfang der Rechtskraft keine weiter gehende Bedeutung (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 27 mwN, BAGE 128, 73; 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - zu I 2 der Gründe; sowie ausdrücklich MüKoZPO/Becker-Eberhard 4. Aufl. § 256 Rn. 75) .

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14
    a) Die rechtskräftige Feststellung der Vergütungspflicht eines Arbeitgebers gegenüber einem Arbeitnehmer, die auf die Erfüllung eines konkreten Tätigkeitsmerkmals einer tariflichen Entgeltordnung gestützt wird, entfaltet nach dem zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff (dazu etwa BAG 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 16) jedenfalls dann eine Bindungswirkung hinsichtlich der konkreten Fallgruppe der Vergütungsgruppe, wenn die Vergütungsgruppe nur eine in Betracht kommende Fallgruppe für die festgestellte Entgeltverpflichtung vorsieht (sh. bereits BAG 16. April 1997 - 4 AZR 270/96 - zu B II 4 der Gründe; bestätigt in 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - zu II 1 a der Gründe mwN) .

    Die dargestellte Bindungswirkung führt dazu, dass bei unveränderter Tätigkeit und einer sich auf die Erfüllung der tariflichen Anforderungen des Tätigkeitsmerkmals beziehenden Feststellung zugleich feststeht, dass eine tariflich vorgesehene Bewährungszeit zu diesem Zeitpunkt begonnen hat (BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - zu II 1 a der Gründe) .

  • BGH, 09.03.1994 - VIII ZR 165/93

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Wechsel

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14
    (2) Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ergibt sich auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. März 1994 (- VIII ZR 165/93 - BGHZ 125, 251) nichts anderes.

    Dementsprechend kann eine im Wechselprozess rechtskräftig getroffene Zwischenfeststellung die "Berufung auf das Nichtzustandekommen des Kausalverhältnisses nur gegenüber künftigen Wechselklagen der Klägerin, nicht aber gegenüber einer Kaufpreisklage aus dem Kausalverhältnis selbst" abschneiden (BGH 9. März 1994 - VIII ZR 165/93 - zu II 2 a bb der Gründe, aaO) .

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14
    Die Vorgreiflichkeit ersetzt zwar das sonst notwendige Feststellungsinteresse (BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 424/09 - Rn. 25, BAGE 138, 287; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 20, BAGE 124, 240) , hat aber für den Umfang der Rechtskraft keine weiter gehende Bedeutung (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 27 mwN, BAGE 128, 73; 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - zu I 2 der Gründe; sowie ausdrücklich MüKoZPO/Becker-Eberhard 4. Aufl. § 256 Rn. 75) .
  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 270/96

    Eingruppierung/Bewährungsaufstieg eines technischen Angestellten

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14
    a) Die rechtskräftige Feststellung der Vergütungspflicht eines Arbeitgebers gegenüber einem Arbeitnehmer, die auf die Erfüllung eines konkreten Tätigkeitsmerkmals einer tariflichen Entgeltordnung gestützt wird, entfaltet nach dem zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff (dazu etwa BAG 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 16) jedenfalls dann eine Bindungswirkung hinsichtlich der konkreten Fallgruppe der Vergütungsgruppe, wenn die Vergütungsgruppe nur eine in Betracht kommende Fallgruppe für die festgestellte Entgeltverpflichtung vorsieht (sh. bereits BAG 16. April 1997 - 4 AZR 270/96 - zu B II 4 der Gründe; bestätigt in 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - zu II 1 a der Gründe mwN) .
  • BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90

    Eingruppierung bei Spurensicherung

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14
    Ob dies auch dann der Fall ist, wenn die maßgebende Vergütungsgruppe mehrere Fallgruppen enthält, muss der Senat vorliegend nicht entscheiden (abl. BAG 18. Juli 1990 -   4 AZR 25/90  - ; 14. Juni 1995 -   4 AZR 250/94  - zu II 2 b der Gründe) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.03.2014 - 14 Sa 1860/13

    Bewährungsaufstieg einer Krankenpflegehelferin - Eingruppierung einer

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. März 2014 - 14 Sa 1860/13 - aufgehoben.
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 964/07

    Eingruppierung bei lückenhafter Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14
    Es liegt auch keine unbewusste Tariflücke vor, die es dem Senat erlauben könnte, sie aus einem eindeutig feststellbaren Sinn und Zweck des Tarifvertrags heraus zu schließen (ausf. für die Tätigkeit einer Krankenpflegerin BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 964/07 - Rn. 17 ff.) .
  • BGH, 16.01.2008 - XII ZR 216/05

    Umfang der Rechtskraft einer in einem Vorprozess zwischen den Parteien ergangenen

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14
    Das Bestehen oder Nichtbestehen des betreffenden Rechtsverhältnisses wird zwischen den Parteien in gleichem Maße für alle Folgestreitigkeiten festgestellt (vgl. BGH 16. Januar 2008 - XII ZR 216/05 - Rn. 19) .
  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 250/94

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers (Hinweise des Senats: Rechtskraft bei

  • BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

  • BAG, 15.01.1992 - 7 AZR 194/91

    Entgeltschutz; betriebsübliche berufliche Entwicklung

  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    Eine Zwischenfeststellungsklage bedingt daher, dass die Frage nach dem Bestand des entsprechenden Rechtsverhältnisses notwendig auch bei der Entscheidung über den Hauptantrag beantwortet werden muss und darüber hinaus auch für andere denkbare Folgestreitigkeiten Bedeutung haben kann (BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 663/14 - Rn. 17 mwN; vgl. auch BGH 28. September 2006 - VII ZR 247/05 - Rn. 12, BGHZ 169, 153) .
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Eine Zwischenfeststellungsklage bedingt daher, dass die Frage nach dem Bestand des entsprechenden Rechtsverhältnisses notwendig auch bei der Entscheidung über den Hauptantrag beantwortet werden muss und darüber hinaus auch für andere denkbare Folgestreitigkeiten Bedeutung haben kann (BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 663/14 - Rn. 17 mwN; vgl. auch BGH 28. September 2006 - VII ZR 247/05 - Rn. 12, BGHZ 169, 153) .
  • LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 9/18

    Nachtbereitschaft - Kinder- und Jugendpflege - Caritasverband - Abgrenzung

    Eine Zwischenfeststellungsklage bedingt, dass die Frage nach dem Bestand des entsprechenden Rechtsverhältnisses notwendig auch bei der Entscheidung über den Hauptantrag beantwortet werden muss und darüber hinaus auch für andere denkbare Folgestreitigkeiten Bedeutung haben kann (BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 663/14 - Rn 17).
  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 229/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

    Der Feststellungsantrag ist in der gebotenen Auslegung, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall die von der Beklagten nach dem ÜTV gewährte Besitzstandszulage umfasst, als Zwischenfeststellungsklage iSd. § 256 Abs. 2 ZPO (vgl. dazu BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 663/14 - Rn. 17) zulässig.
  • BAG, 23.03.2017 - 8 AZR 91/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB

    An diese Feststellung ist der Senat nach § 322 Abs. 1 ZPO gebunden (zur Rechtskraft von Eingruppierungsurteilen vgl. etwa BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 663/14 - Rn. 14; 16. April 1997 - 4 AZR 270/96 - zu B II 4 der Gründe) .
  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 552/14

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

    Der Feststellungsantrag ist in der gebotenen Auslegung, dass er sich - was der Kläger in der Revisionsinstanz auch klargestellt hat - auf seine vom Zahlungsantrag nicht erfassten Einsatzzeiten im Betrieb der L bezieht, als Zwischenfeststellungsklage iSd. § 256 Abs. 2 ZPO (vgl. dazu BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 663/14 - Rn. 16 ff.) zulässig.
  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 1006/13

    Rückkehr in eine alte Vergütungsgruppe - Einordnung zwischen Eingangs- und

    Insbesondere hat sie nicht aufgezeigt, für welche möglichen, denkbaren Folgerechtsstreitigkeiten die begehrte Feststellung von Bedeutung sein könnte (zu den Anforderungen an einen Antrag nach § 256 Abs. 2 ZPO, vgl. BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 663/14 - Rn. 17 mwN; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 20, BAGE 124, 240) .

    Insbesondere würde aus der begehrten Feststellung nicht folgen, dass der Vergütungsanspruch auch über den Zeitraum hinaus besteht, auf den sich die Zwischenfeststellungsklage bezieht (vgl. zur Rechtskraftwirkung der Zwischenfeststellungsklage BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 663/14 - Rn. 19 mwN) .

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 88/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

    Dieser Elementenfeststellungsantrag ist jedenfalls als Zwischenfeststellungsklage nach § 256 Abs. 2 ZPO zulässig (zu den Voraussetzungen BAG 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 19; 21. Oktober 2015 - 4 AZR 663/14 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 197/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

    Dieser Elementenfeststellungsantrag ist jedenfalls als Zwischenfeststellungsklage nach § 256 Abs. 2 ZPO zulässig (zu den Voraussetzungen BAG 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 19; 21. Oktober 2015 - 4 AZR 663/14 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 78/16

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

    Der Feststellungsantrag ist in der gebotenen Auslegung, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall die von der Beklagten nach dem ÜTV gewährte Besitzstandszulage umfasst, als Zwischenfeststellungsklage iSd. § 256 Abs. 2 ZPO (vgl. dazu BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 663/14 - Rn. 17) zulässig.
  • LAG Hamm, 30.05.2018 - 6 Sa 55/18

    Zulässigkeit der Kündigung einer Betriebsvereinbarung durch den Erwerber eines

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 385/19

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 89/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 555/14

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

  • LAG Köln, 08.08.2023 - 4 Sa 371/23

    Anspruch auf Übernahme in beamtenähnliches Verhältnis

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 275/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 547/18

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 276/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 373/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 246/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 247/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • BAG, 23.03.2017 - 8 AZR 90/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 231/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 230/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 553/14

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 554/14

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 232/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

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Rechtsprechung
   LAG Köln, 17.11.2015 - 12 Sa 716/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41479
LAG Köln, 17.11.2015 - 12 Sa 716/15 (https://dejure.org/2015,41479)
LAG Köln, Entscheidung vom 17.11.2015 - 12 Sa 716/15 (https://dejure.org/2015,41479)
LAG Köln, Entscheidung vom 17. November 2015 - 12 Sa 716/15 (https://dejure.org/2015,41479)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin beim Versorgungsamt nach dem BAT bzw. dem TV-L

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    TV-L
    Eingruppierung; Landesversorgungsamt; Rechtsabteilung

  • rechtsportal.de

    TV-L
    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin beim Versorgungsamt nach dem BAT bzw. dem TV-L

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2016, 320
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81

    Revision

    Auszug aus LAG Köln, 17.11.2015 - 12 Sa 716/15
    Sie ist durch die Heranziehung der Merkmale der Vergütungsgruppe IVa BAT Fallgruppe 4 auszufüllen (BAG 7. Dezember 1983 - 4 AZR 394/81 - BAGE 44, 323) .

    IVa Fallgruppe 4 BAT ausgefüllt werden (BAG 7. Dezember 1983 - 4 AZR 394/81 - BAGE 44, 323) .

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus LAG Köln, 17.11.2015 - 12 Sa 716/15
    (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 962/08 - Rn. 17, BAGE 134, 184) .
  • BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 590/11

    Eingruppierung eines Lehrers - Bewährungsaufstieg

    Auszug aus LAG Köln, 17.11.2015 - 12 Sa 716/15
    Dies ist hinsichtlich des in Rede stehenden Zeitraums- auch wegen des Stufenaufstiegs - der Fall (BAG 20. März 2013- 4 AZR 590/11 - Rn. 15, BAGE 144, 351 ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - 10 Sa 571/14

    Eingruppierung - Sachbearbeiterin im Versorgungsamt

    Auszug aus LAG Köln, 17.11.2015 - 12 Sa 716/15
    Das von der Klägerin vorgelegte Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 26. Juni 2014 (- 10 Sa 571/14 -) betrifft einen anderen Fall.
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