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   BAG, 20.07.1989 - 6 AZR 774/87   

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BAG, 20.07.1989 - 6 AZR 774/87 (https://dejure.org/1989,733)
BAG, Entscheidung vom 20.07.1989 - 6 AZR 774/87 (https://dejure.org/1989,733)
BAG, Entscheidung vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 (https://dejure.org/1989,733)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Regelung der Arbeitsbefreiung nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) - Definition der Überstunden nach dem Bundes-Angstellentarifvertrag (BAT) - Möglichkeit des Arbeitgebers zwischen Vergütung und Freizeitausgleich für geleistete Überstunden - Art der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überstunden: Arzt mit Bereitschaftsdienst - Anspruch auf Freizeitausgleich - tarifliche Ausschlussfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1990, 155
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.02.1989 - 6 AZR 325/87

    Mehrarbeit: Ausgleich von Bereitschaftsdienst in Freizeit

    Auszug aus BAG, 20.07.1989 - 6 AZR 774/87
    Dem betreffenden Arzt steht dabei weder ein Rechtsanspruch auf Freizeitausgleich noch ein solcher Vergütung zu (Vergleiche Senatsurteil vom 16. Februar 1989, 6 AZR 325/87, nicht veröffentlicht, zu III 1c).

    Dem betreffenden Arzt steht dabei weder ein Rechtsanspruch auf Freizeitausgleich noch ein solcher auf Vergütung zu (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 6 AZR 325/87 -, nicht veröffentlicht, zu III 1 c).

  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 531/82

    Überstundenausgleich durch Arbeitsbefreiung - Krankheitsbedingte

    Auszug aus BAG, 20.07.1989 - 6 AZR 774/87
    Die Freistellung erfolgt durch eine entsprechende Erklärung des Arbeitgebers gegenüber dem Arzt, durch die der Arbeitgeber auf sein vertragliches Recht auf Leistung der geschuldeten Dienste in einem bestimmten Umfang verzichtet und damit die entsprechende Dienstleistungspflicht des Arztes zum Erlöschen bringt (BAGE 49, 273, 277 = AP Nr. 13 zu § 17 BAT).
  • BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 176/86

    Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats vor fristloser Kündigung

    Auszug aus BAG, 20.07.1989 - 6 AZR 774/87
    Dazu gehört auch die Ermittlung des Erklärungswerts einer Äußerung (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 12. März 1987 - 2 AZR 176/86 - AP Nr. 47 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 445/93

    Mehrarbeitsvergütung

    Es kann daher auch genügen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Arbeit zuweist, die in der regelmäßigen Arbeitszeit nicht erledigt werden kann oder wenn der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer geleistete Überstundenarbeit kennt und mit ihr einverstanden ist oder ihre Leistung duldet (BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - ZTR 1990, 155, zu II 1 der Gründe).

    Hat der Arbeitgeber keine Arbeitsbefreiung gewährt, ist Vergütung für die Überstunden zu zahlen (vgl. BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 -, aaO; BAG Urteil vom 16. Februar 1989 - 6 AZR 325/87 - ZTR 1989, 320).

    Der Angestellte ist andererseits auch nicht verpflichtet, sich innerhalb des Ausgleichszeitraums (bis zum Ende des Folgemonats) um Freizeitausgleich zu bemühen (vgl. zur entsprechenden Rechtslage nach § 17 Abs. 5 Satz 1 BAT: BAGE 49, 273, 277 = AP Nr. 13 zu § 17 BAT, zu III 1 der Gründe; BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 -, aaO).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

    Das Schreiben vom 23. Mai 2008 wahrte die Ausschlussfrist nicht, weil zu diesem Zeitpunkt ein Vergütungsanspruch des Klägers für den Monat Januar 2009 überhaupt noch nicht entstanden war (vgl. BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - zu 3 a der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 168; 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - zu III 3 a der Gründe, ZTR 1990, 155) .
  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 539/02

    Ausschlussfrist - Geltendmachung eines Anspruchs

    Eine fristwahrende Anmeldung eines Anspruchs setzt jedoch nach § 63 Unterabs. 1 BMT-G II voraus, dass der Anspruch nach dem Vorbringen des Anspruchstellers bereits besteht (BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - ZTR 2003, 625, zu 3 der Gründe; 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - ZTR 1990, 155, zu II 3 der Gründe).

    Dies ist der Fall, wenn bei unveränderter rechtlicher und tatsächlicher Lage Ansprüche aus einem bestimmten Tatbestand herzuleiten sind (BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 366/00 - AP BAT-O § 70 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 136, zu II 3 c der Gründe; 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - ZTR 1990, 155, zu IV der Gründe).

    Darauf beruhende Vergütungsansprüche sind damit nicht aus einem bestimmten, ständig gleichen Grundtatbestand entstanden wie zB ständige Zulagen oder Gehaltsansprüche bei unrichtiger Eingruppierung (BAG 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - aaO, zu .

  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 385/02

    Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Überstundenvergütung - Ausschlussfristen

    Da mögliche Vergütungsansprüche jedoch erst nach Ablauf des Ausgleichszeitraums von 26 Wochen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 TV-DRK) entstanden sind, wurden sie von dem Geltendmachungsschreiben vom 17. April 1997 nicht erfasst (vgl. BAG 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - ZTR 1990, 155).
  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89

    Arzt-Krankenhaus-Vertrag

    Auch der Beklagte ging von einer Anordnung der Überstunden aus, da er die Überstundenvergütungen hinsichtlich eines Teils der insgesamt geleisteten Überstunden gezahlt hat und die weitergehende Bezahlung aus anderen Gründen als einer fehlenden Anordnung verweigert (vgl. dazu BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - nicht veröffentlicht).

    Die geleisteten Überstunden und Bereitschaftsdienststunden wurden nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nicht durch Freizeitausgleich abgegolten (vgl. dazu BAG Urteile vom 16. Februar 1989 - 6 AZR 325/87 -, vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - und vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 129/88 - nicht veröffentlicht).

    Wird für angeordnete Bereitschaftsdienste und Überstunden kein Freizeitausgleich gewährt, so werden die Ansprüche auf Bereitschaftsdienstvergütung gemäß SR 2 c Nr. 8 Abs. 4 Satz 1 BAT nach Ablauf eines dreimonatigen Ausgleichszeitraums fällig (vgl. BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - nicht veröffentlicht).

    Die Ansprüche auf Überstundenvergütung werden gemäß § 17 Abs. 5 Satz 1 BAT nach Ablauf des einmonatigen Ausgleichszeitraums fällig (BAG Urteil vom 7. Dezember 1982 - 3 AZR 1218/79 - AP Nr. 8 zu § 17 BAT; BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - EzA § 15 BAT Nr. 1, zur Veröffentlichung vorgesehen; ebenso PK-BAT Pieper, § 17 Rz 28; Uttlinger/ Breier/Kiefer/Hoffmann, aaO, § 17 Erl.

    Die von den Klägern bei den Verwaltungen eingereichten Nachweise über die geleisteten Bereitschaftsdienst- und Überstunden stellen keine Geltendmachung im Sinne von § 70 BAT dar, weil die Ansprüche im Zeitpunkt der Einreichung noch nicht fällig waren (vgl. BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - nicht veröffentlicht).

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

    Unständige Bezüge, deren Entstehung von verschiedenen Faktoren abhängt, müssen vor der Geltendmachung hingegen regelmäßig entstanden sein (zur Überstundenvergütung: vgl. BAG 9 .  März 2005 -  5 AZR 385/02 - zu III 1 b der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 177; 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - zu IV der Gründe, ZTR 1990, 155; zur Vergütung von Nachtdiensten: vgl. BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - zu II 2 b cc der Gründe, aaO; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - zu 4 der Gründe, aaO) .

    Soweit bei unständigen Bezügen verschiedentlich nur die Geltendmachung bereits entstandener Ansprüche für ausreichend erachtet worden ist (für Ansprüche auf Überstundenvergütung: vgl. BAG 9 .  März 2005 -  5 AZR 385/02 - zu III 1 b der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 177; 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - zu IV der Gründe, ZTR 1990, 155; für Ansprüche auf Vergütung von Nachtdiensten: vgl. BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 109, 100; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - zu 4 der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 168) , wurde auch darauf abgestellt, dass die Arbeitnehmer in den einzelnen Monaten in unterschiedlichem Umfang Arbeitsleistungen zu erbringen hatten (BAG 9 .  März 2005 -  5 AZR 385/02 - aaO; 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - aaO; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - aaO; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - aaO) .

  • LAG Bremen, 10.04.2019 - 3 Sa 12/18

    Zulässigkeit der Feststellungsklage im Verhältnis zur Leistungsklage

    Unständige Bezüge, deren Entstehung von verschiedenen Faktoren abhängt, müssen vor der Geltendmachung hingegen regelmäßig entstanden sein (zur Überstundenvergütung: vgl. BAG 9. März 2005 - 5 AZR 385/02 - zu III 1 b der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 177; 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - zu IV der Gründe, ZTR 1990, 155 ; zur Vergütung von Nachtdiensten: vgl. BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - zu II 2 b cc der Gründe, aaO; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - zu 4 der Gründe, aaO).
  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 35/89

    Verpflichtung eines Klinikums zur Vergütung von Bereitschaftsdiensten und

    Auch der Beklagte ging von einer Anordnung der Überstunden aus, da er die Überstundenvergütungen hinsichtlich eines Teils der insgesamt geleisteten Überstunden gezahlt hat und die weitergehende Bezahlung aus anderen Gründen als einer fehlenden Anordnung verweigert (vgl. dazu BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - nicht veröffentlicht).

    Die geleisteten Überstunden und Bereitschaftsdienststunden wurden nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nicht durch Freizeitausgleich abgegolten (vgl. dazu BAG Urteile vom 16. Februar 1989 - 6 AZR 325/87 -, vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - und vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 129/88 - nicht veröffentlicht).

    Wird für angeordnete Bereitschaftsdienste und Überstunden kein Freizeitausgleich gewährt, so werden die Ansprüche auf Bereitschaftsdienstvergütung gemäß SR 2 c Nr. 8 Abs. 4 Satz 1 BAT nach Ablauf eines dreimonatigen Ausgleichszeitraums fällig (vgl. BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - nicht veröffentlicht).

    Die Ansprüche auf Überstundenvergütung werden gemäß § 17 Abs. 5 Satz 1 BAT nach Ablauf des einmonatigen Ausgleichs Zeitraums fällig (BAG Urteil vom 7. Dezember 1982 - 3 AZR 1218/79 - AP Nr. 8 zu § 17 BAT; BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - EzA § 15 BAT Nr. 1, zur Veröffentlichung vorgesehen; ebenso PK-BAT Pieper, § 17 Rz 28; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann, aaO, § 17 Erl. 7 S. 98.21).

    Die vom Kläger bei der Verwaltung eingereichten Nachweise über die geleisteten Bereitschaftsdienst- und Überstunden stellen keine Geltendmachung im Sinne von § 70 BAT dar, weil die Ansprüche im Zeitpunkt der Einreichung noch nicht fällig waren (vgl. BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - nicht veröffentlicht).

  • BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 283/02

    Ausschlußfrist - Geltendmachung eines Anspruchs

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu der in § 70 BAT geregelten Ausschlußfrist müssen die Ansprüche bei ihrer Geltendmachung entstanden (BAG 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - ZTR 1990, 155, zu II 3 der Gründe) und fällig sein (BAG 24. Oktober 1990 - 6 AZR 37/89 - BAGE 66, 154, 166; 17. Mai 2001 - 8 AZR 366/00 - AP BAT-O § 70 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 136, zu II 3 a der Gründe).

    Dies ist der Fall, wenn bei unveränderter rechtlicher und tatsächlicher Lage Ansprüche aus einem bestimmten Tatbestand herzuleiten sind (BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 366/00 - AP BAT-O § 70 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 136, zu II 3 c der Gründe; 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - ZTR 1990, 155, zu IV der Gründe).

    Darauf beruhende Vergütungsansprüche sind damit nicht aus einem bestimmten, ständig gleichen Grundtatbestand entstanden wie zB ständige Zulagen oder Gehaltsansprüche bei unrichtiger Eingruppierung (BAG 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - aaO).

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00

    Ausschlußfrist - Geltendmachung des Anspruchs

    Ein solcher liegt vor, wenn bei unveränderter rechtlicher oder tatsächlicher Lage aus einem bestimmten Tatbestand Ansprüche herzuleiten sind (BAG 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - nv., zu IV der Gründe; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese aaO § 70 Anm. 10 jeweils mwN; siehe auch BAG 26. Oktober 1994 - 5 AZR 404/93 - AP BAT § 70 Nr. 22 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 107, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 129/88

    Überstundenvergütung: Verhältnis zum Anspruch auf Freizeitausgleich bei einem

  • BAG, 19.02.2014 - 10 AZR 620/13

    Ausschlussfrist - "derselbe Sachverhalt"

  • LAG Niedersachsen, 14.11.2006 - 12 Sa 773/06

    Anspruch eines vollbeschäftigten Angestellten auf die Gutschrift von Stunden auf

  • LAG München, 28.05.2002 - 8 Sa 991/01
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 307/08

    Einkommenssicherung bei der Umstrukturierung der Bundeswehr - Ständige

  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 269/90

    Vergütung von Bereitschaftsdienst der Krankenhausärzte

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - 22 Sa 1950/12

    Geltendmachung der Grundvergütung nach höchster Lebensalterstufe - zugleich

  • BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 386/89

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst

  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 479/02

    Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Überstundenvergütung, Ausschlussfristen

  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 585/96

    Grundwehrdienst bei DDR-Grenztruppen - Vordienstzeiten

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 249/02

    Tarifliche Ausschlußfrist - Verstoß gegen Treu und Glauben

  • LAG Niedersachsen, 21.07.2008 - 6 Sa 5/08

    Befugnis des Arbeitgebers zur einseitigen Anordnung von Freizeitausgleich zwecks

  • LAG Baden-Württemberg, 29.05.2002 - 17 Sa 35/00

    Voraussetzungen für die Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit gemäß § 14 Abs

  • BAG, 18.06.2001 - 8 AZR 145/00

    Eingruppierung einer Mittelschullehrerin in Sachsen

  • BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 766/93

    Wechselschichtzulage im Pflegedienst - Nachtschicht

  • LAG Hessen, 10.08.2011 - 18 Sa 96/11

    Tarifauslegung - Grundlohn für die Berechnung von tariflichen Zeitzuschlägen -

  • LAG Baden-Württemberg, 23.06.2008 - 4 Sa 2/08

    Anspruch einer OP-Schwester auf Vergütung eines geleisteten Bereitschaftsdienstes

  • LAG Hessen, 28.08.2007 - 1 Sa 1872/06

    Diskriminierung von Teilzeitkräften - Wechselschichtzulage -

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.10.2013 - 1 Sa 69/13

    Öffentlicher Dienst, Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot, Freistellung von der

  • BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 222/95

    Aufklärungspflicht einer Urlaubskasse

  • BAG, 18.03.1999 - 6 AZR 523/97
  • LAG Hessen, 10.08.2011 - 18 Sa 1986/10

    Tarifauslegung - Grundlohn für die Berechnung von tariflichen Zeitzuschlägen -

  • BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 122/91

    Sonntagsarbeit - Freizeitausgleich an Wochenfeiertag

  • LAG Hamburg, 12.03.2010 - 6 Sa 59/09

    Eingruppierungsrechtliche Eiordnung der Streifentätigkeit eines Mitarbeiters des

  • LAG Baden-Württemberg, 23.06.2008 - 4 Sa 3/08

    Bereitschaftsdienst - Ausgleich durch Freizeit durch Vereinbarung der

  • LAG Hessen, 10.08.2011 - 18 Sa 97/11

    Tarifauslegung - Grundlohn für die Berechnung von tariflichen Zeitzuschlägen -

  • LAG Sachsen, 08.12.2022 - 9 Sa 405/20

    Arbeitsentgelt; Tarifliche Einstufung - Eingruppierung einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2012 - 10 Sa 604/11

    Schadenersatz wegen Nichtreinigung der Dienstkleidung - Geltendmachung nach § 25

  • LAG München, 10.04.2002 - 9 Sa 902/01

    Voraussetzung für "denselben Sachverhalt" § 63 S. 2 BMT-G II; Vergütung für

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2012 - 10 Sa 605/11

    Schadenersatz wegen Nichtreinigung der Dienstkleidung - Geltendmachung nach § 25

  • LAG Hamm, 10.08.2004 - 6 Sa 1182/04

    Individualisierung des Klagegrundes bei Zahlungsklage

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 Sa 333/07

    Kindergeld, Ortszuschlag, Kinderbezogener Anteil, Gehaltsanspruch,

  • BAG, 18.03.1999 - 6 AZR 524/97
  • ArbG Hamburg, 13.06.2013 - 29 Ca 263/12

    Tarifvertragliche Kürzungsregelung - tarifliche Ausschlussfrist und Klagefrist -

  • LAG Hamm, 18.01.1993 - 19 (18) Sa 707/92

    Überstundenvergütung; Vergütungsanspruch; Überstunden; Freizeitausgleich;

  • ArbG Berlin, 18.10.2001 - 60 Ca 8706/01

    Anspruch auf Abgeltung von krankheitsbedingt nicht angetretenem Erholungsurlaub;

  • ArbG Hamburg, 12.10.2010 - 1 Ca 17/10

    Ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung - böswilliges Unterlassen einer

  • BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 124/91

    Ausgleich des Anspruchs auf Lohn für Sonntagsarbeit - Freizeitausgleich an einem

  • BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 123/91

    Ausgleich des Anspruchs auf Lohn für Sonntagsarbeit - Freizeitausgleich an einem

  • BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 281/91

    Zulässigkeit des Freitzeitausgleich für dienstplanmäßige Sonntagsarbeit an

  • LAG Berlin, 19.07.1990 - 14 Sa 38/90

    Krankenpflegeanstalt; Arbeitszeit ; Intensivstation ; Pausenzeit; Arbeitsschutz;

  • LAG Hessen, 07.08.2001 - 2 Sa 609/01

    Werksstudent - Gehaltsanspruch wie Angestellter?

  • ArbG Hamburg, 12.10.2010 - 1 Ca 16/10

    Versetzung im Sinne des Betriebsverfassungsrechts - Darlegungs- und Beweislast

  • ArbG Hamburg, 22.06.2011 - 16 Ca 59/11

    Darlegungs- und Beweislast bei Überstundenvergütung - Anspruch auf

  • ArbG Hamburg, 31.01.2012 - S 1 Ca 13/11

    Fortbestand Arbeitsverhältniss und Zahlungsansprüche Kläger

  • ArbG Köln, 04.04.2003 - 13 Ca 4237/02
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