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   BAG, 06.09.1989 - 4 AZR 302/89   

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BAG, 06.09.1989 - 4 AZR 302/89 (https://dejure.org/1989,1632)
BAG, Entscheidung vom 06.09.1989 - 4 AZR 302/89 (https://dejure.org/1989,1632)
BAG, Entscheidung vom 06. September 1989 - 4 AZR 302/89 (https://dejure.org/1989,1632)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1990, 26
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 91/88

    Eingruppierung von Lehrern nach der Anlage 1 a Vergütungsgruppe IV a

    Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 4 AZR 302/89
    Demgemäß ist auch der Gesamtzusammenhang der Regelungen der einzelnen Erlasse des Kultusministers ein wichtiges Auslegungskriterium ( BAG Urteil vom 8. Juni 1988 - 4 AZR 91/88 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 14.07.1982 - 4 AZR 423/81

    Schulrecht in Bremen - Werklehrerin - Anzahl der Pflichtstunden - Lehrer im

    Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 4 AZR 302/89
    Damit liegt schon von daher eine unterschiedliche Tätigkeit zwischen Lehrern an einem Gymnasium und Lehrern an beruflichen Schulen vor, die eine unterschiedliche Vergütung rechtfertigt (vgl. auch BAG Urteil vom 14. Juli 1982 - 4 AZR 423/81 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 26.02.1985 - 3 AZR 162/84

    Anspruch eines Prokuristen auf Karenzentschädigung neben Versorgungsansprüchen -

    Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 4 AZR 302/89
    Damit liegt schon von daher eine unterschiedliche Tätigkeit zwischen Lehrern an einem Gymnasium und Lehrern an beruflichen Schulen vor, die eine unterschiedliche Vergütung rechtfertigt (vgl. auch BAG Urteil vom 14. Juli 1982 - 4 AZR 423/81 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 555/05

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Demgemäß ist auch der Gesamtzusammenhang der Regelungen ein wichtiges Auslegungskriterium (Senat 6. September 1989 - 4 AZR 302/89 - ZTR 1990, 26, 27 mwN).

    Ordnet der Richtliniengeber in zulässiger Weise einer bestimmten speziellen Tätigkeit eine bestimmte Vergütung zu, so ist auch insoweit davon auszugehen, dass er damit eine abschließende Bewertung treffen will (Senat 6. September 1989 - 4 AZR 302/89 - ZTR 1990, 26, 27 zum sog. "Nichterfüllererlass" NRW).

  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 518/09

    Konkurrentenklage - Mindestbeschäftigung - Befristung

    Für die Auslegung ministerieller Erlasse ist der Wille des Hoheitsträgers entscheidend, der sich aus dem Erlass samt der zugehörigen Schriftstücke ergibt, wobei nicht am buchstäblichen Sinn einzelner Begriffe zu haften, sondern auf den systematischen und teleologischen Zusammenhang abzustellen ist (vgl. BAG 5. Juli 2006 - 4 AZR 555/05 - Rn. 27, AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 103; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 568/99 - zu II B 2 a cc der Gründe, ZTR 2001, 226; 30. Mai 1990 - 4 AZR 40/90 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 149; 6. September 1989 - 4 AZR 302/89 - ZTR 1990, 26) .
  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 804/05

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Demgemäß ist auch der Gesamtzusammenhang der Regelungen ein wichtiges Auslegungskriterium (Senat 6. September 1989 - 4 AZR 302/89 - ZTR 1990, 26, 27 mwN).

    Ordnet der Richtliniengeber in zulässiger Weise einer bestimmten speziellen Tätigkeit eine bestimmte Vergütung zu, so ist auch insoweit davon auszugehen, dass er damit eine abschließende Bewertung treffen will (Senat 6. September 1989 - 4 AZR 302/89 - ZTR 1990, 26, 27 zum sog. "Nichterfüllererlass" NRW).

  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 79/08

    Eingruppierung einer Lehrkraft an einer Bundeswehrfachschule

    Dabei wurde in der Auslegung auf die Sicht des behördlichen Rechtsanwenders und damit des behördlichen Eingruppierers abgestellt (vgl. ua. 6. September 1989 - 4 AZR 302/89 - mwN, ZTR 1990, 26 sowie 5. Juli 2006 - 4 AZR 555/05 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 103).
  • LAG Hamm, 14.06.2005 - 12 Sa 2135/04

    Eingruppierung von Turn-, Sport- und Gymnastiklehrern nach dem

    (sogenanntes Spezialitätsprinzip, vgl. BAG, Urteil vom 10.09.1980 - 4 AZR 692/78 -, AP Nr. 40 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 04.04.1984 - 4 AZR 81/82 -, AP Nr. 88 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 06.09.1989 - 4 AZR 302/89 -, ZTR 1990, 26 f. ; BAG, Urteil vom 18.05.1994 - 4 AZR 524/93 -, AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT).

    Demgemäss ist auch der Gesamtzusammenhang der Regelungen eines einzelnen Erlasses ein wichtiges Auslegungskriterium (vgl. BAG, Urteil vom 18.05.1994 - 4 AZR 524/93 -, AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG, Urteil vom 06.09.1989 4 AZR 302/89 -, ZTR 1990, 26 f.).

  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 402/05

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Demgemäß ist auch der Gesamtzusammenhang der Regelungen ein wichtiges Auslegungskriterium (Senat 6. September 1989 - 4 AZR 302/89 - ZTR 1990, 26, 27 mwN).

    Ordnet der Richtliniengeber in zulässiger Weise einer bestimmten speziellen Tätigkeit eine bestimmte Vergütung zu, so ist auch insoweit davon auszugehen, dass er damit eine abschließende Bewertung treffen will (Senat 6. September 1989 - 4 AZR 302/89 - ZTR 1990, 26, 27 zum sog. "Nichterfüllererlass" NRW).

  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 390/95

    Eingruppierung einer Technischen Lehrerin

    Wie der Senat bereits in den Urteilen vom 6. September 1989 (- 4 AZR 302/89 - ZTR 1990, 26, 27) und vom 18. Mai 1994 (- 4 AZR 524/93 - BAGE 77, 23, 39 = AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer) ausgeführt hat, ist auch der Nichterfüllererlaß des Kultusministers NRW nach den Regeln des Verwaltungsrechts auszulegen.

    Nur soweit Lehrer an beruflichen Schulen von den speziellen Tätigkeitsmerkmalen der Ziff. 6 des Erlasses nicht erfaßt sind und in der Tätigkeit von Studienräten überwiegend Unterricht in einem wissenschaftlichen Fach erteilen, kommt für sie über die Verweisungsbestimmung in Ziff. 6.5 des Erlasses eine Eingruppierung nach Ziff. 4.3 des Erlasses in Betracht (vgl. BAG Urteil vom 6. September 1989 - 4 AZR 302/89 -, n.v.).

  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 586/05

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Demgemäß ist auch der Gesamtzusammenhang der Regelungen ein wichtiges Auslegungskriterium (Senat 6. September 1989 - 4 AZR 302/89 - ZTR 1990, 26, 27 mwN).

    Ordnet der Richtliniengeber in zulässiger Weise einer bestimmten speziellen Tätigkeit eine bestimmte Vergütung zu, so ist auch insoweit davon auszugehen, dass er damit eine abschließende Bewertung treffen will (Senat 6. September 1989 - 4 AZR 302/89 - ZTR 1990, 26, 27 zum sog. "Nichterfüllererlass" NRW).

  • BAG, 24.09.2008 - 4 AZR 685/07

    Eingruppierung einer Fachberaterin an einer Förderschule

    aa) Es kann dahinstehen, ob bei der Auslegung von arbeitgeberseitigen Richtlinien für die Eingruppierung gemäß den Regeln des Verwaltungsrechts grundsätzlich auf die Sicht des behördlichen Rechtsanwenders, also des behördlichen Eingruppierers abzustellen ist (Senat 6. September 1989 - 4 AZR 302/89 - ZTR 1990, 26 mwN; differenzierend 5. Juli 2006 - 4 AZR 555/05 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 103) oder gemäß den Regeln des Vertragsrechts auf die Sicht des Einzugruppierenden als derjenigen des Vertragspartners des öffentlichen Arbeitgebers.
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 524/93

    BAT - Eingruppierung - Sportlehrer

    Gleichwohl richtet sich ihre Eingruppierung nicht nach dieser Fallgruppe, weil der Nichterfüllererlaß für Turn-, Sport- und Gymnastiklehrer spezielle Tätigkeitsmerkmale vorsieht, die dem allgemeinen Merkmal der überwiegenden Unterrichtserteilung in einem wissenschaftlichen Fach vorgehen (sog. Spezialitätsprinzip; vgl. Urteile des Senats vom 10. September 1980 - 4 AZR 692/78 - AP Nr. 40 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 4. April 1984 - 4 AZR 81/82 - AP Nr. 88 zu § 22, 23 BAT 1975; zum Spezialitätsprinzip im Nichterfüllererlaß siehe auch Urteil des Senats vom 6. September 1989 - 4 AZR 302/89 - ZTR 1990, 26, 27).
  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 273/02

    Eingruppierung einer Lehrerin für Textverarbeitung und Leibesübungen

  • LAG Düsseldorf, 01.02.1995 - 11 (9) Sa 1545/94

    Eingruppierung einer Sozialpädagogin (grad.) mit zusätzlicher Qualifikation als

  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 165/09

    Eingruppierung einer Lehrerin an einer Erweiterten Realschule im Saarland

  • ArbG Ludwigshafen, 25.11.2010 - 5 Ca 515/10
  • BAG, 15.11.2000 - 10 AZR 582/99
  • LAG Hamm, 21.09.2004 - 12 Sa 354/04

    Höhergruppierung, Erfüllererlass, Gleichstellung von angestellten und beamteten

  • LAG München, 08.02.2008 - 10 Sa 751/07

    Eingruppierung einer Musiklehrerin

  • LAG Hamm, 20.06.2006 - 12 Sa 251/06

    Höhergruppierung einer angestellten Lehrerin - Altfall - Erfüllererlass -

  • LAG Hamm, 19.05.1999 - 18 Sa 847/98

    Zulässigkeit einer Eingruppierungsfeststellungsklage im öffentlichen Dienst ;

  • LAG Hamm, 02.05.1996 - 12 Sa 1164/95

    Eingruppierung: Erzieherin als Schulkindergartenleiterin

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 464/93

    Anforderungen an die tarifliche Eingruppierung einer staatlich anerkannten

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 513/93
  • LAG Köln, 30.08.1995 - 7 Sa 311/95

    Eingruppierung: Technische Lehrerin - Darlegungslast

  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 60/92

    Eingruppierung einer "Reinigerin" bei der Deutschen Bundespost-Telekom nach

  • LAG Köln, 11.05.1995 - 10 Sa 1354/94

    Höhergruppierung: Bewährungsaufstieg bei Nichtvorhandensein einer Planstelle

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 512/93
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.1998 - 9 Sa 217/98

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Kunsterziehers an einer Realschule; Anwendung

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