Rechtsprechung
   BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 367/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,551
BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 367/94 (https://dejure.org/1994,551)
BAG, Entscheidung vom 13.12.1994 - 3 AZR 367/94 (https://dejure.org/1994,551)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 1994 - 3 AZR 367/94 (https://dejure.org/1994,551)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,551) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BAT § 3 Buchst. d; BAT § 46; VersTV § 3; AFG § 91; AFG § 92; AFG § 93; AFG § 94; AFG § 95; AFG § 96
    Altersversorgung für befristet beschäftigte Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersversorgung für befristet beschäftigte Arbeitnehmer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BAT § 3 Buchst. d, § 46; VersTV § 3; AFG §§ 91 bis 96
    Betriebliche Altersversorgung: Keine Versorgung für befristet beschäftigte Arbeitskräfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 79, 8
  • ZIP 1995, 667
  • MDR 1995, 722
  • NZA 1995, 886
  • FamRZ 1995, 673 (Ls.)
  • VersR 1995, 1471
  • BB 1995, 576
  • DB 1995, 931
  • ZTR 1995, 213
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93

    Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 367/94
    Die Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der Zusage von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ist mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nur dann vereinbar, wenn die Unterscheidung nach dem Zweck der Leistung gerechtfertigt ist (Bestätigung von Senat vom 20.7. 1993 - 3 AZR 52/93 - VersR 94, 457 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG - Gleichbehandlung).

    Eine unterschiedliche Behandlung der Gruppe ist dann sachfremd, wenn es für diese unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt das erwähnte Senatsurteil vom 28. Juli 1992, BAGE 71, 29 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; Urteil vom 20. Juli 1993, BAGE 73, 343 [BAG 20.07.1993 - 3 AZR 52/93] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung).

    Die Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der Zusage von Leistungen auf betriebliche Altersversorgung ist nur dann mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, wenn die Unterscheidung nach dem Zweck der Leistung gerechtfertigt ist (Senatsurteil vom 20. Juli 1993, aaO).

    Mit Zusagen auf eine betriebliche Altersversorgung will der Arbeitgeber in der Regel die Betriebstreue fördern und belohnen sowie den Arbeitnehmer an den Betrieb binden (vgl. BAGE 24, 177, 183 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu A II 2 a der Gründe; BAGE 32, 139, 146 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu III 1 b der Gründe; Urteil vom 20. Juli 1993, aaO, zu 2 c der Gründe; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 81 I 2, m. w. N.).

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 367/94
    Kann der Arbeitnehmer nach den Satzungsbestimmungen der Kasse nicht nachversichert werden, muß der Arbeitgeber selbst eintreten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 28. Juli 1992, 3 AZR 173/92 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B II 1 der Gründe).

    Eine unterschiedliche Behandlung der Gruppe ist dann sachfremd, wenn es für diese unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt das erwähnte Senatsurteil vom 28. Juli 1992, BAGE 71, 29 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; Urteil vom 20. Juli 1993, BAGE 73, 343 [BAG 20.07.1993 - 3 AZR 52/93] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung).

    Deshalb besteht entgegen der Annahme des Berufungsgerichts auch kein Widerspruch zwischen den Entscheidungen des Senats vom 12. Mai 1992 (- 3 AZR 226/91 - AP Nr. 35 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen betreffend den Ausschluß der ABM-Kräfte) einerseits und der Entscheidung des Senats vom 28. Juli 1992 (BAGE 71, 29 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung betreffend die Ansprüche der Teilzeitbeschäftigten) andererseits.

  • BAG, 15.09.1992 - 3 AZR 438/91

    Anspruch auf Zusatzversorgung eines ABM-Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst -

    Auszug aus BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 367/94
    Anhaltspunkte, die für die Aufnahme einer entsprechenden Verpflichtung in den Arbeitsvertrag sprechen könnten, sind hier (anders als im Senatsurteil vom 15. September 1992 - 3 AZR 438/91 - AP Nr. 39 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen) nicht ersichtlich.
  • BAG, 18.10.1979 - 3 AZR 550/78

    Widerruf - Versorgungszusage - Zusage - Treuepflichtverletzung - Verletzung der

    Auszug aus BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 367/94
    Mit Zusagen auf eine betriebliche Altersversorgung will der Arbeitgeber in der Regel die Betriebstreue fördern und belohnen sowie den Arbeitnehmer an den Betrieb binden (vgl. BAGE 24, 177, 183 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu A II 2 a der Gründe; BAGE 32, 139, 146 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu III 1 b der Gründe; Urteil vom 20. Juli 1993, aaO, zu 2 c der Gründe; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 81 I 2, m. w. N.).
  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 367/94
    Mit Zusagen auf eine betriebliche Altersversorgung will der Arbeitgeber in der Regel die Betriebstreue fördern und belohnen sowie den Arbeitnehmer an den Betrieb binden (vgl. BAGE 24, 177, 183 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu A II 2 a der Gründe; BAGE 32, 139, 146 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu III 1 b der Gründe; Urteil vom 20. Juli 1993, aaO, zu 2 c der Gründe; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 81 I 2, m. w. N.).
  • BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 226/91

    Zulässigkeit eines einheitlichen Alternativantrages - Pflicht zur

    Auszug aus BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 367/94
    Deshalb besteht entgegen der Annahme des Berufungsgerichts auch kein Widerspruch zwischen den Entscheidungen des Senats vom 12. Mai 1992 (- 3 AZR 226/91 - AP Nr. 35 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen betreffend den Ausschluß der ABM-Kräfte) einerseits und der Entscheidung des Senats vom 28. Juli 1992 (BAGE 71, 29 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung betreffend die Ansprüche der Teilzeitbeschäftigten) andererseits.
  • BAG, 12.06.1987 - 7 AZR 389/86

    Befristeter Arbeitsvertrag - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

    Auszug aus BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 367/94
    Ihr Arbeitsverhältnis wurde für die Dauer der Zuweisung im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme wirksam befristet (BAGE 55, 338 = AP Nr. 114 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats steht auch den Teilzeitkräften, die durch Tarifvertrag unzulässigerweise aus der betrieblichen Altersversorgung ausgenommen werden, ein auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gestützter Erfüllungsanspruch zu (vgl. BAGE 62, 334, 336 ff. = AP Nr. 6 zu § 2 BeschFG 1985; BAGE 71, 29, 35 und 42 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 und II der Gründe; Urteil vom 25. Oktober 1994 - 3 AZR 149/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu II der Gründe; Urteil vom 13. Dezember 1994, BAGE 79, 8 = DB 1995, 931 = ZTR 1995, 213, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 05.09.2019 - 4 Sa 5/19

    Angemessenheit einer Altersgrenze in der betrieblichen Altersversorgung;

    Bei nur vorübergehender Beschäftigung sei der Arbeitgeber nicht daran interessiert, den Arbeitnehmer an den Betrieb zu binden ( BAG 13. Dezember 1994 - 3 AZR 367/94 ; 26. Januar 1999 - 3 AZR 381/97 ).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 625/94

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlungsgebot - Teilzeitbeschäftigte

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats steht auch den Teilzeitkräften, die durch Tarifvertrag unzulässigerweise aus der betrieblichen Altersversorgung ausgenommen werden, ein auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gestützter Erfüllungsanspruch zu (vgl. BAGE 62, 334, 336 ff. = AP Nr. 6 zu § 2 BeschFG 1985; BAGE 71, 29, 35 ff. = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 der Gründe; Urteil vom 25. Oktober 1994 - 3 AZR 149/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu II der Gründe; Urteil vom 13. Dezember 1994 - 3 AZR 367/94 - DB 1995, 931 = ZTR 1995, 213, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu II 1 der Gründe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht