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Rechtsprechung
   BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93   

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https://dejure.org/1995,236
BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93 (https://dejure.org/1995,236)
BAG, Entscheidung vom 17.01.1995 - 9 AZR 664/93 (https://dejure.org/1995,236)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 (https://dejure.org/1995,236)
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Jahresurlaub nach Kündigung

Auch für den Abgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG gilt die Verfallsvorschrift des § 7 Abs. 3 BUrlG, §§ 284, 286 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 286, 288 BGB <Fassung seit 1.1.02>) , Schadenersatz für den verfallenen Abgeltungsanspruch, wenn der Abeitgeber vor Verfall in Verzug war, Kündigungsschutzklage steht Mahnung nicht gleich;

§ 7 Abs. 4 BUrlG gilt auch für den vertraglichen Urlaub, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7 Abs. 2, Abs. 4
    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BUrlG § 7 Abs. 2, Abs. 4
    Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 79, 92
  • NJW 1995, 2244
  • MDR 1995, 1042
  • NZA 1995, 531
  • BB 1995, 1039
  • BB 1995, 1485
  • BB 1995, 259
  • DB 1995, 1287
  • DB 1995, 277
  • ZTR 1995, 277
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 01.12.1983 - 6 AZR 299/80

    Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93
    Dazu bedarf es der fristgerechten Geltendmachung des Urlaubs- oder Abgeltungsanspruchs (Anschluß an BAG Urteil vom 1. Dezember 1983 - 6 AZR 299/80 - BAGE 44, 278 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage hat grundsätzlich nicht die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers zum Inhalt (BAGE 44, 278, 282 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 2 a der Gründe; BAGE 52, 405 = AP Nr. 29 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

  • BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 8/92

    Befristung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93
    Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 15. September 1991 wandelte sich der noch nicht erfüllte Urlaubsanspruch des Klägers, ohne daß es dafür weiterer Handlungen des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers bedurfte, in einen Abgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG um (BAG Urteil vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - AP Nr. 63 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt die Senatsurteile vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 19. April 1994 - 9 AZR 671/92 - n.v.; vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - AP Nr. 63 zu § 7 BUrlG Abgeltung) als Ersatz für die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mögliche Befreiung von der Arbeitspflicht und nicht als Abfindungsanspruch, für den als einfachen Geldanspruch es auf die urlaubsrechtlichen Merkmale wie Bestand und Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs nicht mehr ankäme.

  • BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 671/92

    Anforderungen für das Entstehen eines Urlaubsabgeltungsanspruch - Befristung

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93
    Der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt die Senatsurteile vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 19. April 1994 - 9 AZR 671/92 - n.v.; vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - AP Nr. 63 zu § 7 BUrlG Abgeltung) als Ersatz für die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mögliche Befreiung von der Arbeitspflicht und nicht als Abfindungsanspruch, für den als einfachen Geldanspruch es auf die urlaubsrechtlichen Merkmale wie Bestand und Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs nicht mehr ankäme.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 50, 112 = AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAGE 52, 258 = AP Nr. 6 zu § 44 SchwbG; zuletzt BAG Urteil vom 19. April 1994 - 9 AZR 671/92 - n.v.) kann ein Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadenersatz für den zwischenzeitlich infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch fordern, soweit er seinen Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hatte (§§ 284 Abs. 1, 286 Abs. 1, 287 Satz 2, 249 Satz 1 BGB).

  • BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 360/90

    Urlaub: Schwerbehindertenurlaub - Entstehung - Verfall

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93
    Auch wenn der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ungewiß ist, obliegt es dem gekündigten Arbeitnehmer, für die Wahrung seiner vermeintlichen Urlaubsansprüche zu sorgen (vgl. BAG Urteil vom 13. Juni 1991 - 8 AZR 360/90 - n.v.).
  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93
    Der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt die Senatsurteile vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 19. April 1994 - 9 AZR 671/92 - n.v.; vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - AP Nr. 63 zu § 7 BUrlG Abgeltung) als Ersatz für die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mögliche Befreiung von der Arbeitspflicht und nicht als Abfindungsanspruch, für den als einfachen Geldanspruch es auf die urlaubsrechtlichen Merkmale wie Bestand und Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs nicht mehr ankäme.
  • BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 490/89

    Öffentlicher Dienst - befristetes Arbeitsverhältnis, Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93
    Dieser Abgeltungsanspruch ist nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub im Sinne von §§ 1, 3 BUrlG beschränkt, sondern erfaßt auch den vertraglichen Urlaub des Arbeitnehmers, der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht erfüllt ist (BAGE 66, 134 [BAG 18.10.1990 - 8 AZR 490/89] = AP Nr. 56 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84

    Tariflicher Urlaubsanspruch im fortbestehenden Arbeitsverhältnis - Zeitliche

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 50, 112 = AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAGE 52, 258 = AP Nr. 6 zu § 44 SchwbG; zuletzt BAG Urteil vom 19. April 1994 - 9 AZR 671/92 - n.v.) kann ein Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadenersatz für den zwischenzeitlich infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch fordern, soweit er seinen Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hatte (§§ 284 Abs. 1, 286 Abs. 1, 287 Satz 2, 249 Satz 1 BGB).
  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 266/84

    Schwerbehinderte: Anspruch auf Zusatzurlaub

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 50, 112 = AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAGE 52, 258 = AP Nr. 6 zu § 44 SchwbG; zuletzt BAG Urteil vom 19. April 1994 - 9 AZR 671/92 - n.v.) kann ein Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadenersatz für den zwischenzeitlich infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch fordern, soweit er seinen Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hatte (§§ 284 Abs. 1, 286 Abs. 1, 287 Satz 2, 249 Satz 1 BGB).
  • BAG, 27.08.1986 - 8 AZR 582/83

    Gerichtlicher Vergleich - Kündigungsschutz - Kündigungsschutzprozeß -

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93
    Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage hat grundsätzlich nicht die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers zum Inhalt (BAGE 44, 278, 282 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 2 a der Gründe; BAGE 52, 405 = AP Nr. 29 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 18.09.1969 - 5 AZR 547/68

    Verfall der Abgeltung - Urlaub des laufenden Kalenderjahres - Übertragener Urlaub

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93
    Mangels entgegenstehender Anhaltspunkte ist für das vertraglich vereinbarte Urlaubsgeld davon auszugehen, daß die Grundsätze des allgemeinen Urlaubsrechts zur Anwendung kommen sollen (vgl. BAGE 22, 140, 144 = AP Nr. 6 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 522/92

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Kündigung

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Dem stehe nicht entgegen, dass bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Kündigungsschutzrechtsstreit offen sei, ob der Arbeitgeber Urlaubsentgelt oder Urlaubsabgeltung schulde (vgl. 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 79, 92) .
  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

    Anderenfalls gehe er ebenso wie der Urlaubsanspruch ersatzlos unter (zB BAG 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - zu I 1 c aa der Gründe, BAGE 79, 92) .
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

    Dazu gehört beispielhaft der Einwand, dass er einen vom Arbeitnehmer verlangten Urlaub entgegen § 7 Abs. 1 BUrlG rechtsgrundlos abgelehnt hat und er deshalb zur unbefristeten Nachgewährung dieses Urlaubs nach den Vorschriften über den Schuldnerverzug verpflichtet war (vgl. dazu BAG 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 -BAGE 79, 92).
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Rechtsprechung
   BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 5/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4179
BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 5/94 (https://dejure.org/1995,4179)
BAG, Entscheidung vom 11.01.1995 - 10 AZR 5/94 (https://dejure.org/1995,4179)
BAG, Entscheidung vom 11. Januar 1995 - 10 AZR 5/94 (https://dejure.org/1995,4179)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Sonderzuwendungen - Eintritt der Ausschlussfrist - Keine Überprüfung einer Klausel in einem arbeitsrechtlichen Vertrag anhand des Gesetzes über allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBG) - Sittenwirdrigkeit oder Gesetzeswidrigkeit der Verfallsklausel

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1995, 277
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 630/87

    Ausschlussfrist in Verfallklauseln: zulässige einzelvertragliche Vereinbarung;

    Auszug aus BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 5/94
    Dies gilt auch dann, wenn es sich bei dieser Bestimmung um eine tarifliche Ausschlußfrist handelt (BAG Urteil vom 5. November 1963 - 5 AZR 136/63 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag und BAG Urteil vom 24. März 1988 - 2 AZR 630/87 - AP Nr. 1 zu § 241 BGB).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es zulässig, daß einzelvertraglich Verfallklauseln vereinbart werden, die sich auf nicht durch Tarifverträge begründete und auf abdingbare gesetzliche Ansprüche beziehen (BAG Urteil vom 24. März 1988 - 2 AZR 630/87 -, a.a.O.).

    Damit unterliegt diese Klausel nur einer beschränkten Inhaltskontrolle (BAG Urteil vom 24. März 1988 - 2 AZR 630/87 -, a.a.O.), so daß eine am Maßstab des § 242 BGB orientierte Zweckmäßigkeits- oder Billigkeitskontrolle ausscheidet (BAGE 48, 65 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Süßwarenindustrie).

    Da die Verfallklausel sowohl für die Ansprüche des Arbeitnehmers als auch für die des Arbeitgebers gilt, bestehen insbesondere im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 GG keine Bedenken gegen die Zulässigkeit der Klausel (vgl. BAG Urteil vom 24. März 1988 - 2 AZR 630/87 -, a.a.O.).

  • BAG, 23.01.1992 - 6 AZR 538/89

    Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst - Anspuch auf Sonderzuwendung - Verstoß

    Auszug aus BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 5/94
    Nachdem das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 23. Januar 1992 (- 6 AZR 538/89 -, ZTR 1993, 80) festgestellt hatte, daß auch wissenschaftliche Hilfskräfte mit geringerer Stundenzahl als im RdErl.

    Damit ist dieser durch einzelvertragliche Bezugnahme Inhalt der einzelnen Arbeitsverträge geworden (so auch: BAG Urteil vom 23. Januar 1992 - 6 AZR 538/89 -, ZTR 1993, 80).

    Im vorliegenden Falle ist aber das vom Berufungsgericht zitierte, zu Lasten der Beklagten ergangene Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 18. Juli 1989 (- 13 Sa 596/89 -) erst durch Urteil des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Januar 1992 (- 6 AZR 538/89 -, a.a.O.) bestätigt worden.

  • BAG, 23.05.1984 - 4 AZR 129/82

    Vertragsstrafe bei Vertragsbruch

    Auszug aus BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 5/94
    Diese eindeutige gesetzliche Regelung verbietet es auch, die Frage der wirksamen Vereinbarung und die der Wirksamkeit einer Vertragsklausel in formularmäßigen Arbeitsverträgen durch entsprechende Anwendung der Bestimmungen des AGB-Gesetzes zu überprüfen (BAGE 46, 50 = AP Nr. 9 zu § 339 BGB).

    Dabei können dann auch allgemeine Rechtsgedanken, die im AGB-Gesetz ihren Niederschlag gefunden haben, zur Anwendung gelangen (BAGE 46, 50, a.a.O.).

  • BAG, 06.09.1972 - 4 AZR 422/71

    Zusage einer höheren Vergütung - Nebenabrede - Arbeitsvertrag - Konstitutive

    Auszug aus BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 5/94
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn dem Gläubiger die Einhaltung der Frist unmöglich gemacht oder die Geltendmachung erschwert wurde bzw. wenn der Gläubiger auf Grund von Zusicherungen des Schuldners darauf vertrauen durfte, sein Anspruch werde auch ohne Wahrung der tariflichen Ausschlußfrist erfüllt werden (BAG Urteil vom 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP Nr. 2 zu § 4 BAT, m.w.N.).
  • BAG, 25.07.1984 - 5 AZR 219/82
    Auszug aus BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 5/94
    Darüber hinaus hat der Fünfte Senat mit Urteil vom 25. Juli 1984 (- 5 AZR 219/82 -, nicht veröffentlicht) die Möglichkeit einer einzelvertraglichen Verfallsvereinbarung auch für den Fall bejaht, daß sich eine Ausschlußklausel auf unabdingbare Rechte des Arbeitnehmers bezieht.
  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83

    Verfassungsmäßigkeit einer Tarifnorm - Vorgezogenes Altersruhegeld -

    Auszug aus BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 5/94
    Damit unterliegt diese Klausel nur einer beschränkten Inhaltskontrolle (BAG Urteil vom 24. März 1988 - 2 AZR 630/87 -, a.a.O.), so daß eine am Maßstab des § 242 BGB orientierte Zweckmäßigkeits- oder Billigkeitskontrolle ausscheidet (BAGE 48, 65 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Süßwarenindustrie).
  • BAG, 31.03.1966 - 5 AZR 516/65

    Gratifikationszahlung - Rückzahlungsklausel

    Auszug aus BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 5/94
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, daß nichttarifgebundene Arbeitsvertragsparteien im Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag in seiner Gesamtheit Bezug nehmen und ihn somit zum Inhalt ihres Arbeitsvertrages machen können (für alle: BAGE 18, 217 = AP Nr. 54 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 05.11.1963 - 5 AZR 136/63

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 5/94
    Dies gilt auch dann, wenn es sich bei dieser Bestimmung um eine tarifliche Ausschlußfrist handelt (BAG Urteil vom 5. November 1963 - 5 AZR 136/63 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag und BAG Urteil vom 24. März 1988 - 2 AZR 630/87 - AP Nr. 1 zu § 241 BGB).
  • BAG, 13.11.1959 - 1 AZR 320/57

    Prozentempfänger - Urlaubsentgelt - Bedienungsprozente - Garantielohn -

    Auszug aus BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 5/94
    Auf Grund der Vertragsfreiheit (§ 305 BGB) ist es auch zulässig, daß nichttarifgebundene Arbeitsvertragsparteien einen Tarifvertrag in Bezug nehmen, dessen Geltungsbereich sich auf beide oder auf einen von ihnen nicht erstreckt (vgl. BAG Urteil vom 13. November 1959 - 1 AZR 320/57 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz 333; Wiedemann/Stumpf, Tarifvertragsgesetz, 5. Aufl., § 3 Rz 96).
  • LAG Düsseldorf, 29.08.2017 - 14 Sa 334/17

    Spoofing: Kassiererin handelte nicht grob fahrlässig

    Das wurde vom Bundesarbeitsgericht beispielsweise angenommen, wenn der Schuldner durch positives Tun oder durch pflichtwidriges Unterlassen dem Gläubiger die Geltendmachung des Anspruchs oder die Einhaltung der Frist erschwert oder unmöglich gemacht hat bzw. an objektiven Maßstäben gemessen den Eindruck erweckt hat, der Gläubiger könne darauf vertrauen, dass der Anspruch auch ohne Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist erfüllt werde (vgl. BAG, Urt. v. 10.10.2002 - 8 AZR 8/02, AP Nr. 169 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; BAG, Urt. v. 08.08.2000 - 9 AZR 418/99, AP Nr. 151 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; BAG, Urt. v. 05.08.1999 - 6 AZR 752/97, ZTR 2000, 36; BAG, Urt. v. 11.01.1995 - 10 AZR 5/94, ZTR 1995, 277; BAG, Urt. v. 06.09.1972 - 4 AZR 422/71, AP Nr. 2 zu § 4 BAT).
  • BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 168/00

    Weihnachtsgratifikation - Arbeitsvertragliche Ausschlußfrist

    Diese eindeutige gesetzliche Regelung verbietet es auch, die Frage der wirksamen Vereinbarung und die der Wirksamkeit einer Vertragsklausel in formularmäßigen Arbeitsverträgen mittels einer entsprechenden Anwendung der Bestimmungen des AGB-Gesetzes zu überprüfen (BAG 23. Mai 1984 - 4 AZR 192/82 - BAGE 46, 50; 11. Januar 1995 - 10 AZR 5/94 - ZTR 1995, 277; offen gelassen: BAG 29. November 1995 - 5 AZR 447/94 - BAGE 81, 317).

    Dabei können dann auch allgemeine Rechtsgedanken, die in anderen Gesetzen, wie zB dem AGB-Gesetz, ihren Niederschlag gefunden haben, zur Anwendung gelangen (BAG 23. Mai 1984 aaO; 11. Januar 1995 aaO).

    c) Grundsätzlich können die Parteien im Rahmen der Vertragsfreiheit gemäß §§ 241, 305 BGB in Arbeitsverträgen Verfallklauseln für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis vereinbaren (st. Rspr.; vgl. BAG 25. Juli 1984 - 5 AZR 219/82 - nv.; 24. März 1988 - 2 AZR 630/87 - AP BGB § 241 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 74; 11. Januar 1995 - 10 AZR 5/94 - aaO).

    Während der Zweite Senat (24. März 1988 - 2 AZR 630/87 - aaO) dieses Ergebnis wohl auf § 138 BGB stützt, gehen der Fünfte Senat (29. November 1995 aaO) und der Zehnte Senat (11. Januar 1995 aaO) ohne Festlegung auf einen bestimmten Rechtsgrundsatz oder eine bestimmte Rechtsnorm davon aus, daß Überraschungsklauseln nicht Bestandteile eines Arbeitsvertrages werden.

  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 8/02

    Ausschlußfrist

    Dies wird insbesondere bei besonderen Zusagen angenommen (BAG 5. August 1999 - 6 AZR 752/97 - ZTR 2000, 36; 8. August 2000 - 9 AZR 418/99 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 151 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 133; 11. Januar 1995 - 10 AZR 5/94 - nv.; 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP BAT § 4 Nr. 2 mwN; 27. März 1963 - 4 AZR 72/62 - BAGE 14, 140 = AP BetrVG § 59 Nr. 9; 24. Mai 1973 - 5 AZR 21/73 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 52 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 15).
  • BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 447/94

    Überraschende Klausel in Formulararbeitsverträgen

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung eine analoge Anwendung des § 3 AGBG abgelehnt, jedoch ausgesprochen, daß allgemeine Rechtsgedanken, die im AGBG ihren Niederschlag gefunden haben, auch für Arbeitsverträge gelten (BAGE 46, 50, 55 = AP Nr. 9 zu § 339 BGB; Senatsurteil vom 16. Oktober 1991 - 5 AZR 35/91 - AP Nr. 1 zu § 19 BErzGG; BAG Urteil vom 11. Januar 1995 - 10 AZR 5/94 -, n.v.; Staudinger/Schlosser, BGB, 12. Aufl. 1983, § 23 AGBG Rz 2).

    Nach dieser Auffassung ergibt sich die Geltung der Regel aus § 242 BGB (vgl. BAG Urteil vom 24. März 1988 - 2 AZR 630/87 - AP Nr. 1 zu § 241 BGB; BAG Urteil vom 11 Januar 1995 - 10 AZR 5/94 -, n.v.; LAG Berlin Urteil vom 18. Januar 1993 - 12 Sa 120/92 - LAGE § 4 KSchG Ausgleichsquittung Nr. 3; ArbG Berlin Urteil vom 1. September 1980 - 16 Ca 99/80 - NJW 1981, 479).

  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96

    Ausschlußfrist - Treu und Glauben

    Das wird angenommen, wenn der Arbeitgeber durch positives Tun oder durch pflichtwidriges Unterlassen dem Arbeitnehmer die Geltendmachung des Anspruchs oder die Einhaltung der Frist erschwert oder unmöglich gemacht hat bzw. an objektiven Maßstäben gemessen den Eindruck erweckt hat, der Arbeitnehmer könne darauf vertrauen, daß der Anspruch auch ohne Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist erfüllt werde (vgl. BAGE 11, 150, 155 f. [BAG 23.06.1961 - 1 AZR 239/59]; 14, 140, 145 ff. [BAG 27.03.1963 - 4 AZR 72/62]; 24, 84, 89 ff.; 52, 33 ff.; BAG Urteil vom 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP Nr. 2 zu § 4 BAT; BAG Urteil vom 11. Januar 1995 - 10 AZR 5/94 - n.v.).
  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 9/03

    Altersgrenzenregelung - Vertragsauslegung - Überraschungsklausel

    Allerdings gelten allgemeine Rechtsgedanken, die im AGBG ihren Niederschlag gefunden haben, auch für Arbeitsverträge (BAG 16. Oktober 1991 - 5 AZR 35/91 - aaO; 11. Januar 1995 - 10 AZR 5/94 - ZTR 1995, 277, zu II 2 c der Gründe).

    Dazu gehört die Regel, daß überraschende Klauseln nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht Vertragsinhalt werden (BAG 24. März 1988 - 2 AZR 630/87 - AP BGB § 241 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 72; 11. Januar 1995 - 10 AZR 5/94 - aaO; 29. November 1995 - 5 AZR 447/94 - aaO).

  • BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 752/97

    Berufung auf eine Ausschlussfrist als unzulässige Rechtsausübung bei Veranlassung

    Das wird angenommen, wenn der Arbeitgeber durch positives Tun oder durch pflichtwidriges Unterlassen dem Arbeitnehmer die Geltendmachung des Anspruchs oder die Einhaltung der Frist erschwert oder unmöglich gemacht hat bzw. an objektiven Maßstäben gemessen den Eindruck erweckt hat, der Arbeitnehmer könne darauf vertrauen, daß der Anspruch auch ohne Wahrung der Ausschlußfrist erfüllt werde (vgl. BAG 23. Juni 1961 - 1 AZR 239/59 - BAGE 11, 150, 155 f. [BAG 23.06.1961 - 1 AZR 239/59]; 27. März 1963 - 4 AZR 72/62 - BAGE 14, 140, 145 f. [BAG 27.03.1963 - 4 AZR 72/62]; 22. Dezember 1971 - 1 AZR 180/71 - BAGE 24, 84, 89 f.; 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 - BAGE 52, 33; 11. Januar 1995 - 10 AZR 5/94 - ZTR 1995, 277 und zuletzt 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 - AP BAT § 70 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 125).
  • OLG Stuttgart, 26.05.2003 - 5 U 160/02

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Geltung einer dienstvertraglichen

    Die Vereinbarung der Geltung des BAT ist rechtlich auch nicht zu beanstanden; die Regelungen des BAT können insgesamt oder auch einzeln wirksam als Bestandteil eines Vertrages vereinbart werden, der eigentlich nicht den Regelungen des BAT unterfallen würde (BAG Urteil v. 11.01.1995 - 10 AZR 5/94).
  • LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 675/99

    Urlaubsabgeltung: fehlende Abrechnung des Arbeitgebers - Treu und Glauben -

    Das wird angenommen, wenn der Arbeitgeber durch positives Tun oder durch pflichtwidriges Unterlassen dem Arbeitnehmer die Geltendmachung des Anspruchs oder die Einhaltung der Frist erschwert oder unmöglich gemacht hat bzw. an objektiven Maßstäben gemessen den Eindruck erweckt hat, der Arbeitnehmer könne darauf vertrauen, dass der Anspruch auch ohne Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist erfüllt werde (vgl. BAG v. 06.09.1972 -- 4 AZR 422/71 -- AP Nr. 2 zu § 4 BAT ; BAG-Urteil vom 11.01.95 -- 10 AZR 5/94 -- n. v.).
  • LAG Düsseldorf, 14.02.2008 - 11 Sa 1939/07

    Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung im Bewerbungsverfahren

    Das wird angenommen, wenn der Arbeitgeber durch positives Tun oder durch pflichtwidriges Unterlassen dem Arbeitnehmer die Geltendmachung des Anspruchs oder die Einhaltung der Frist erschwert oder unmöglich gemacht hat bzw. an objektiven Maßstäben gemessen den Eindruck erweckt hat, der Arbeitnehmer könne darauf vertrauen, dass der Anspruch auch ohne Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist erfüllt werde (vgl. BAG 11.01.1995 - 10 AZR 5/94 - n. v.; BAG 20.02.2001 - 9 AZR 46/00 -EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 139).
  • LAG Hamm, 20.02.2002 - 2 Sa 1367/01

    Zur Zurückweisung eines Rechtsanwalts bei möglichen Verstößen gegen ein

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009 - 5 Sa 295/08

    Keine Treuwidrigkeit des Arbeitgebers - Verweigerung der Zahlung einer Zulage

  • LAG Düsseldorf, 13.09.2001 - 11 (17) Sa 743/01

    Anrechnung betrieblicher Jahressondervergütungen auf tarifliche

  • ArbG Kiel, 23.04.1998 - 5 Ca 865a/98

    Tarifliche Ausschlussfristen

  • LAG Hamm, 15.12.1999 - 18 Sa 1074/99

    Anspruch auf Vergütung aus Arbeitsvertrag; Tätigkeitsmerkmale der angestrebten

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