Weitere Entscheidungen unten: BAG, 30.03.1995 | LAG Köln, 11.05.1995

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   BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 225/94   

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BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 225/94 (https://dejure.org/1995,1321)
BAG, Entscheidung vom 14.06.1995 - 4 AZR 225/94 (https://dejure.org/1995,1321)
BAG, Entscheidung vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 225/94 (https://dejure.org/1995,1321)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Höhergruppierung einer als Vorklasenleiterin tätigen Erzieherin nach BAT - Begriff des Arbeitsvorganges - Darlegungslast und Beweislast hinsichtlich der vorausgesetzten Fähigkeiten - Qualifikation der Tätigkeit als Sozialarbeitertätigkeit - Keine Verletzung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewährungsaufstieg und verschlechternder Tarifvertrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT 1975 §§ 22, 23; Anl. 1a Teil II Abschn. G (Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst) VergGr. Vc, Vb, IVb; TVG § 1
    Eingruppierung: Zulässige Änderung tariflicher Merkmale zum Nachteil des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 2484
  • DB 1995, 2614
  • NZA-RR 1996, 112
  • ZTR 1996, 34
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82

    Tätigkeitsmerkmale: Fachschulingenieur - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 225/94
    Das bedeutet, sie müssen zum einen sowohl über die Fähigkeiten verfügen, die denen der in dem Tätigkeitsmerkmal genannten ausgebildeten Angestellten entsprechen, zum anderen muß die auszuübende Tätigkeit derartige Fähigkeiten und Erfahrungen fordern und damit den Zuschnitt der Tätigkeit der in den Tätigkeitsmerkmalen genannten ausgebildeten Angestellten haben (vgl. BAG Urteile vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Jedoch ist eine ähnliche gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes erforderlich, wobei Fachkenntnisse und Fähigkeiten auf einem eng begrenzten sozialpädagogischen Teilgebiet nicht ausreichen (vgl. BAG Urteil vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 -, aaO.).

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 225/94
    Die Tarifvertragsparteien sind aber schon aufgrund ihrer verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie durchaus nicht verpflichtet, jeweils nur Verbesserungen der Vergütung von Arbeitnehmern zu vereinbaren, solange sie damit nicht andere Verfassungsgrundsätze, z.B. den Gleichbehandlungsgrundsatz oder den Vertrauensschutz verletzen (vgl. BAG Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - DB 1995, 778, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m.w. umfangreichen Nachweisen).

    Wie der Senat bereits in der Entscheidung vom 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 -, aaO., umfassend und eingehend begründet hat, ist sogar eine rückwirkende Tariflohnsenkung zulässig, wenn der Grundsatz des Vertrauensschutzes der Normunterworfenen nicht verletzt worden ist.

  • BAG, 13.12.1978 - 4 AZR 322/77

    Technischer Angestellter - Kernphysik- und Isotopenlabor - Technische

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 225/94
    Das bedeutet, sie müssen zum einen sowohl über die Fähigkeiten verfügen, die denen der in dem Tätigkeitsmerkmal genannten ausgebildeten Angestellten entsprechen, zum anderen muß die auszuübende Tätigkeit derartige Fähigkeiten und Erfahrungen fordern und damit den Zuschnitt der Tätigkeit der in den Tätigkeitsmerkmalen genannten ausgebildeten Angestellten haben (vgl. BAG Urteile vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 225/94
    Damit ist von dem in ständiger Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, also von einer unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbaren und rechtlich selbständig zu bewertenden Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95

    Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung

    IV b beseitigt (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 225/94 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Rückwirkung).

    Die Tätigkeit ist ihm allein übertragen (vgl. Urteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 225/94 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Rückwirkung).

    Wie der Senat bereits in dem Urteil vom 14. Juni 1995 (- 4 AZR 225/94 - aaO) ausgeführt hat, haben die Tarifvertragsparteien die Tätigkeiten der Erzieherinnen und Erzieher in Vorklassen ausdrücklich neu geregelt und sie in die VergGr.

    Wie der Senat bereits in der Entscheidung vom 14. Juni 1995 (aaO) ausführlich begründet hat, bestehen gegen die Übergangsregelung (Stichtagsregelung) des § 5 des Änderungstarifvertrages insoweit keine verfassungsrechtlichen Bedenken, als diese nur solche Vergütungen einbezieht, auf die am 1. Januar 1991 bereits ein Anspruch bestand und nicht auch die bis dahin entstandenen Erwartungen auf eine zukünftige höhere Vergütung.

  • BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 731/13

    Bewährungsaufstieg - Unterbrechung durch Elternzeit

    Für eine reine Regelbeförderung könnte schließlich auch die rechtliche Ausgestaltung des Bewährungsaufstiegs als bloße, rein tatsächliche Aussicht, bei kumulativer Erfüllung aller Tatbestandsmerkmale am Bewährungsaufstieg teilzuhaben (BAG 14. Juni 1995 - 4 AZR 225/94 -) , sprechen.
  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 381/05

    Vorvertrag zum Tarifvertrag - Verurteilung zum Abschluss eines Tarifvertrages -

    Senat 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309; ebenso 14. Juni 1995 - 4 AZR 225/94 - AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 13; 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 233 = EzA KSchG § 2 Nr. 27; 17. Mai 2000 - 4 AZR 216/99 - BAGE 94, 349, 356 f.; BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03 - BAGE 108, 176, 182 f.).
  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 216/99

    Rückwirkende Senkung tariflicher Weihnachtsgratifikation

    Der Senat hat dies in seiner Grundsatzentscheidung vom 23. November 1994 (- 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309) ausführlich begründet (vgl. Senat 14. Juni 1995 - 4 AZR 225/94 - AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 13 und 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 233).
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 382/06

    Vergütung eines Flugzeugführers - Tarifänderung - Rückwirkung

    So hat der Senat auch entschieden, dass die Beseitigung eines Bewährungsaufstiegs in eine höhere Vergütungsgruppe während des Zeitraums seiner Erfüllung durch den Arbeitnehmer Verfassungsgrundsätze nicht verletzt (14. Juni 1995 - 4 AZR 225/94 - AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 13).
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 177/08

    Stufenaufstieg von Arbeitern des öffentlichen Dienstes

    Sie waren nicht verpflichtet, darüber hinaus bloßen nach dem bisherigen Tarifsystem bestehenden Aussichten - oder, wie die Tarifvertragsparteien es bezeichnen, "Expektanzen" - Rechnung zu tragen, bei unverändert bleibenden tariflichen Voraussetzungen etwa durch Bewährungs- oder Fallgruppenaufstieg, Höhergruppierung oder Erreichen einer Steigerungsstufe des Monatstabellenlohns künftig eine höhere Vergütung zu erzielen (vgl. BAG 14. Juni 1995 - 4 AZR 225/94 - zu II 7 der Gründe, AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 13 = EzBAT BAT § 23a Bewährungsaufstieg Nr. 32).
  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 73/95

    Eingruppierung einer Vorklassenleiterin

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats bei Leitungstätigkeiten (vgl. die ausführlichen Nachweise im Urteil vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 951/93 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, unter I 3b der Gründe) und gilt auch speziell für die Leitung einer Vorklasse (Urteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 225/94 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Rückwirkung, unter I der Gründe).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 225/94 - (aaO), das allerdings die Klage einer staatlich anerkannten Erzieherin betrifft, ohne nähere Begründung angenommen, daß in VergGr.

    Die Befugnis der Tarifvertragsparteien, eine solche Aufstiegschance zu entziehen, die der Senat in der bereits mehrfach in anderen Zusammenhängen zitierten Entscheidung vom 14. Juni 1995 (- 4 AZR 225/94 -, aaO; vgl. auch Urteil des Senats vom selben Tage - 4 AZR 250/94 - AP Nr. 7 zu § 12 AVR Caritasverband) festgestellt hat, stellt die Klägerin nicht in Frage.

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 903/08

    Umgruppierung eines Fahrers von Flugzeugschleppern

    Seine Zustimmung zum Arbeitsvertragsschluss umfasste grundsätzlich auch die den Tarifvertragsparteien stets offenstehende tarifautonome Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, solange sie damit nicht andere Verfassungsgrundsätze, zB den Gleichbehandlungsgrundsatz oder den Vertrauensschutz, verletzen (vgl. BAG 14. Juni 1995 - 4 AZR 225/94 - zu II 7 der Gründe, AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 13).
  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 770/11

    Bewährungsaufstieg aufgrund tariflicher Besitzstandsregelung

    bb) Den Tarifvertragsparteien des TVöD war deshalb nicht durch Art. 3 Abs. 1 GG verwehrt, eine Aussicht auf eine erst in der Zukunft anstehende Höhergruppierung (vgl. BAG 14. Juni 1995 - 4 AZR 225/94 - zu II 7 der Gründe) nur dann in die Besitzstandsregelungen des § 8 Abs. 3 TVÜ-Bund aufzunehmen, wenn die Bewährungszeit zum Überleitungszeitpunkt bereits begonnen hatte.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.09.2008 - 10 Sa 358/08

    Entgeltberechnung nach TVÜ-L - keine geschützte Anwartschaft auf

    VI b Fallgruppe 1 BAT (alt) noch keine Anwartschaft auf spätere Höhergruppierung erworben, sie hatte allenfalls die rein tatsächliche Aussicht, wenn alles gleich blieb, in Zukunft einmal höhergruppiert zu werden (vgl. BAG Urteil vom 14.06.1995 - 4 AZR 225/94 - EzA § 23 a BAT Nr. 4).

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht zur vollständigen Beseitigung eines Bewährungsaufstieges bereits entschieden (BAG Urteil vom 14.06.1995 - 4 AZR 225/94, a.a.O).

  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 499/01

    Eingruppierung einer Sprachlehrerin an einer Hochschule, Bewährungsaufstieg

  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 906/94

    Auslegung einer Übergangsregelung nach Tarifvertragsänderung

  • BAG, 30.03.1995 - 6 AZR 694/94

    Ablösung von DDR-Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst

  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 752/08

    Stufenaufstieg von Arbeitern des öffentlichen Dienstes

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2007 - 3 Sa 1424/07

    Eingruppierung nach BAT - Fallgruppenbewährungsaufstieg - Anrechnung von

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 534/06

    Vergütung eines Flugzeugführers - Tarifänderung - Rückwirkung

  • BAG, 24.09.2014 - 4 AZR 316/12

    Eingruppierung - Auslegung eines Überleitungstarifvertrags

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 932/08

    Umgruppierung eines Fahrers von Flugzeugschleppern

  • BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 711/00

    Vergütungsgruppenzulage bei der Übertragung arbeitgeberseitig übertariflich höher

  • LAG Hessen, 04.06.2013 - 8 Sa 1508/12

    Stufenzuordnung

  • ArbG Ulm, 06.09.2006 - 2 Ca 255/06

    Tarifvertrag: Ablösung des BAT durch den TVöD; Gewährung von Übergangsgeld nach

  • BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 279/00

    Änderung der tariflichen Vergütungsgruppen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 4 Sa 1425/07

    Eingruppierung - Fallgruppenbewährungsaufstieg - Tarifauslegung - Tariflücke

  • LAG Berlin, 18.11.1994 - 6 Sa 101/94

    Eingruppierung: Diplom-Sozialpädagoge als Vorklassenleiter

  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 929/94

    Eingruppierung von im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrern - Anwendung

  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 217/99
  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 218/99
  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 219/99
  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 220/99
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Rechtsprechung
   BAG, 30.03.1995 - 6 AZR 765/94   

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BAG, 30.03.1995 - 6 AZR 765/94 (https://dejure.org/1995,6840)
BAG, Entscheidung vom 30.03.1995 - 6 AZR 765/94 (https://dejure.org/1995,6840)
BAG, Entscheidung vom 30. März 1995 - 6 AZR 765/94 (https://dejure.org/1995,6840)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Vordienstzeiten als Soldat bei der Festsetzung des Vergütungslebensalters - Voraussetzungen der Anrechnung der Vordienstzeit des früheren Angestelltenverhältnis auf das neu begründete Angestelltenverhältnis

  • rechtsportal.de

    Zum Begriff des "unmittelbaren Anschlusses" im Sinne von § 27 Abs. 6 BAT

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1996, 34
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81

    Tarifliche Vergütungsregelung für arbeitsfreien 24.12. - Tarifnorm und

    Auszug aus BAG, 30.03.1995 - 6 AZR 765/94
    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht darauf hingewiesen, daß die Tarifvertragsparteien einen Begriff, der in der Rechtsterminologie einen festen Inhalt hat, im Zweifel im wörtlichen Sinn verstanden wissen wollen (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 - BAGE 46, 61, 66 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG 1969; BAG Urteil vom 12. März 1986 - 4 AZR 547/84 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt, m.w.N.; BAG Urteil vom 16. Februar 1994 - 5 AZR 303/93 - AP Nr. 7 zu § 14 BBiG).
  • BAG, 12.03.1986 - 4 AZR 547/84

    Fahrgastzulage für den Koch eines Taucherbasisschiffes - Definition des

    Auszug aus BAG, 30.03.1995 - 6 AZR 765/94
    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht darauf hingewiesen, daß die Tarifvertragsparteien einen Begriff, der in der Rechtsterminologie einen festen Inhalt hat, im Zweifel im wörtlichen Sinn verstanden wissen wollen (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 - BAGE 46, 61, 66 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG 1969; BAG Urteil vom 12. März 1986 - 4 AZR 547/84 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt, m.w.N.; BAG Urteil vom 16. Februar 1994 - 5 AZR 303/93 - AP Nr. 7 zu § 14 BBiG).
  • BAG, 17.12.1992 - 6 AZR 91/92

    Arbeitszeit auf Schiffen - Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus BAG, 30.03.1995 - 6 AZR 765/94
    Den Tarifvertragsparteien steht es frei, für tatsächlich unterschiedliche Tätigkeiten deren Wertigkeit abweichend festzulegen und demzufolge unterschiedliche Vergütungen zu vereinbaren (vgl. BAG Urteil vom 17. Dezember 1992 - 6 AZR 91/92 - BAGE 72, 119 [BAG 17.12.1992 - 6 AZR 91/92] = AP Nr. 1 zu § 2 BAT SR 2 e II; Hanau/Kania, Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes, S. 64).
  • BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 303/93

    Anspruch auf tariflichen Lohn anstatt der Ausbildungsvergütung - Bestehen eines

    Auszug aus BAG, 30.03.1995 - 6 AZR 765/94
    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht darauf hingewiesen, daß die Tarifvertragsparteien einen Begriff, der in der Rechtsterminologie einen festen Inhalt hat, im Zweifel im wörtlichen Sinn verstanden wissen wollen (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 - BAGE 46, 61, 66 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG 1969; BAG Urteil vom 12. März 1986 - 4 AZR 547/84 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt, m.w.N.; BAG Urteil vom 16. Februar 1994 - 5 AZR 303/93 - AP Nr. 7 zu § 14 BBiG).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.1994 - 3 Sa 44/94

    Zum Begriff des "unmittelbaren Anschlusses" im Sinne von § 27 Abs. 6 BAT

    Auszug aus BAG, 30.03.1995 - 6 AZR 765/94
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 20. Juli 1994 - 3 Sa 44/94 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.06.1986 - 4 AZR 235/85

    Eingruppierung: Begriff des "Rettungsdienstes" in Nr. 3 SR 2c BAT

    Auszug aus BAG, 30.03.1995 - 6 AZR 765/94
    Den Tarifvertragsparteien steht es frei, für tatsächlich unterschiedliche Tätigkeiten deren Wertigkeit abweichend festzulegen und demzufolge unterschiedliche Vergütungen zu vereinbaren (vgl. BAG Urteil vom 17. Dezember 1992 - 6 AZR 91/92 - BAGE 72, 119 [BAG 17.12.1992 - 6 AZR 91/92] = AP Nr. 1 zu § 2 BAT SR 2 e II; Hanau/Kania, Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes, S. 64).
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 382/09

    Stufenzuordnung bei der Einstellung - Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

    bb) An diesem Maßstab gemessen werden bei kommunalen Arbeitgebern beschäftigte Arbeitnehmer angesichts der den Tarifvertragsparteien zustehenden typisierenden Betrachtungsweise (vgl. Senat 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - Rn. 18, PersR 2010, 482; 30. März 1995 - 6 AZR 765/94 - ZTR 1996, 34) nicht ungerechtfertigt benachteiligt, wenn bei ihnen Zeiten einschlägiger Berufserfahrung aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis bei der Stufenzuordnung nicht ebenso berücksichtigt werden wie Zeiten einschlägiger Berufserfahrung bei ununterbrochenem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses.
  • ArbG Berlin, 22.08.2007 - 86 Ca 1696/07

    Lebensaltersstufen benachteiligend nach AGG

    Das Lebensaltersstufensystem des § 27 BAT - in seinen Vorformen schon 1961 vorgefunden (Clemens u.a., BAT, Lbl. [6/2007], § 27 Anm. 1) - wurde (soweit ersichtlich) in Rechtsprechung und Literatur jahrzehntelang trotz Art. 3 I GG als unproblematisch empfunden (vgl. BAG [29.04.2004] - 6 AZR 194/03 - ZTR 2005, 40 (zu § 27 C BAT) BAG [19.10.2000] - 6 AZR 244/99 - ZTR 2001, 362 (zu § 27 A VI BAT); BAG [31.01.2002] - 6 AZR 508/01 - ZTR 2002, 435 (§ 27 A II UAbs. 1 BAT/VKA)); BAG [30.03.1995] - 6 AZR 765/94 - ZTR 1996, 34 (§ 27 A VI UAbs. 1, II BAT); BAG [14.12.1994] - 4 AZR 909/93 - n.v. = juris (§ 27 A II BAT/VKA)).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2012 - 2 Sa 103/12

    Stufenzuordnung - keine Berücksichtigung von nur vorübergehend übertragener

    An diesem Maßstab gemessen werden bei kommunalen Arbeitgebern beschäftigte Arbeitnehmer angesichts der den Tarifvertragsparteien zustehenden typisierenden Betrachtungsweise (vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - Rn. 18, PersR 2010, 482; 30. März 1995 - 6 AZR 765/94 - ZTR 1996, 34) nicht ungerechtfertigt benachteiligt, wenn bei ihnen Zeiten einschlägiger Berufserfahrung aus einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit bei der Stufenzuordnung nicht ebenso berücksichtigt werden wie Zeiten einschlägiger Berufserfahrung in der maßgeblichen Vergütungsgruppe.
  • BAG, 29.10.1998 - 6 AZR 240/97

    Tarifliche Grundvergütung nach Personalüberleitung

    Zu einer Überprüfung dieser Rechtsauffassung gibt der vorliegende Fall umso weniger Veranlassung, als die Regelungen über die Beschäftigungszeit ( § 19 BAT-O) für die Höhe der in § 27 BAT-O geregelten Grundvergütung nicht maßgeblich sind, wie der erkennende Senat bereits im Urteil vom 30. März 1995 (- 6 AZR 765/94 - zu 1 d der Gründe, n.v.) dargelegt hat.
  • LAG Hessen, 07.04.2000 - 7 Sa 2165/99

    Bestimmung der für Grundvergütung maßgebenden Lebensaltersstufe; Berücksichtigung

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  • LAG Hessen, 31.03.2000 - 7 Sa 2165/99
    Die Grund Vergütung bestimmt sich allein nach den besonderen Regelungen, die diese Tarifnorm trifft (BAG, Urteil vom 30.3.1995 - ZTR 1996, 34 [BAG 30.03.1995 - 6 AZR 765/94]).
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   LAG Köln, 11.05.1995 - 10 Sa 1354/94   

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LAG Köln, 11.05.1995 - 10 Sa 1354/94 (https://dejure.org/1995,7395)
LAG Köln, Entscheidung vom 11.05.1995 - 10 Sa 1354/94 (https://dejure.org/1995,7395)
LAG Köln, Entscheidung vom 11. Mai 1995 - 10 Sa 1354/94 (https://dejure.org/1995,7395)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BAT §§ 22, 23; BGB §§ 315, 611 Abs. 1
    Höhergruppierung: Bewährungsaufstieg bei Nichtvorhandensein einer Planstelle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Planstelle; Bewährungsaufstieg; Höhergruppierung; Schulverwaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1996, 34
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 489/92

    Bedeutung eines ministeriellen Vergütungserlasses zwischen Arbeitgeber und

    Auszug aus LAG Köln, 11.05.1995 - 10 Sa 1354/94
    Dies bedurfte keiner ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien; vielmehr genügte auch eine Vereinbarung durch schlüssiges Verhalten im Laufe des Arbeitsverhältnisses (BAG Urteil vom 21.07.1993 - 4 AZR 489/92 -, Leitsätze in NZA 1994, 627 ).
  • BAG, 06.09.1989 - 4 AZR 302/89

    Eingruppierung: Technischer Lehrer

    Auszug aus LAG Köln, 11.05.1995 - 10 Sa 1354/94
    Darüber hinaus bei einer Höhergruppierung unter Berücksichtigung von Fallgruppe 4.4 des Nichterfüllererlasses deshalb ausgeschlossen, weil Lehrer in der Tätigkeit von Studienräten mit technischen Lehrern nicht vergleichbar wären (BAG vom 06.09.1989 - 4 AZR 302/89 -, Ablichtungen Bl. 46 bis 58 der Akte).
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 524/93

    BAT - Eingruppierung - Sportlehrer

    Auszug aus LAG Köln, 11.05.1995 - 10 Sa 1354/94
    Die Ausübung des Leistungsbestimmungsrechtes durch Änderung oder Ergänzung eines solchen Erlasses unterliegt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einer gerichtlichen Angemessenheits- und Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB (BAG, Urteil vom 18.05.1994 - 4 AZR 524/93 -, AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer m.w.N.).
  • BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 525/89

    Eingruppierung eines in einer berufsbildenden Schule angestellten

    Auszug aus LAG Köln, 11.05.1995 - 10 Sa 1354/94
    unter Berücksichtigung der Feststellungen des BAG in seiner Entscheidung vom 24.01.1990 (- 4 AZR 525/89 -) müsse die Klägerin wegen eines Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz mit den Lehrern, welche unter den Nichterfüllererlass fallen, auch ohne das Vorhandensein einer Planstelle höhergruppiert werden.
  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86

    Widerruf von Lohnzulagen

    Auszug aus LAG Köln, 11.05.1995 - 10 Sa 1354/94
    Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen im Rahmen des § 315 BGB , wenn sie die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat (vgl. BAG, Urteil vom 13.05.1987 - 5 AZR 125/86 -, AP Nr. 4 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 394/92

    Erfordernis eines beamtenrechlichen Ausleseverfahrens bei Besetzung einer freien

    Auszug aus LAG Köln, 11.05.1995 - 10 Sa 1354/94
    Aus dem Urteil des BAG vom 21.07.1993 (- 4 AZR 394/92 -) ergebe sich, dass an den Planstellenerfordernis festzuhalten sei (Urteilskopie Bl. 35 bis 45 der Akte).
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