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   BAG, 06.11.1996 - 10 AZR 214/96   

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https://dejure.org/1996,10246
BAG, 06.11.1996 - 10 AZR 214/96 (https://dejure.org/1996,10246)
BAG, Entscheidung vom 06.11.1996 - 10 AZR 214/96 (https://dejure.org/1996,10246)
BAG, Entscheidung vom 06. November 1996 - 10 AZR 214/96 (https://dejure.org/1996,10246)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1997, 129
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.1996 - 2 Sa 430/95

    Anspruch auf eine besondere Pflegezulage aus dem Bundesangestelltentarifvertrag

    Auszug aus BAG, 06.11.1996 - 10 AZR 214/96
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 28. Februar 1996 - 2 Sa 430/95 - aufgehoben.
  • BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 3/95

    Anspruch auf tarifliche Pflegezulage - Tätigkeit in halbgeschlossener Abteilung -

    Auszug aus BAG, 06.11.1996 - 10 AZR 214/96
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1995 - 10 AZR 3/95 -, n.v.) ist im Hinblick auf die in der Station betreuten Patienten zu beurteilen, ob eine geschlossene oder halbgeschlossene Station vorliegt.
  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 424/98

    Tarifliche Zuwendung - Wechsel von Voll- zu Teilzeitarbeit

    c) Ob diese tarifliche Regelung in jedem Einzelfalle die gerechteste und zweckmäßigste Regelung darstellt (BAG Urteil vom 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - BAGE 84, 282 = AP Nr. 1 zu § 10 a AVR Caritasverband) und zu ausgewogenen und sinnvollen Ergebnissen führt, ist von den Gerichten für Arbeitssachen nicht zu überprüfen (BAG Urteile vom 6. November 1996 - 10 AZR 214/96 - n.v.; vom 12. November 1997 - 10 AZR 772/96 - AP Nr. 15 zu § 33 BAT; vom 18. November 1998 - 10 AZR 649/97 - n.v.), da sich die Überprüfungskompetenz darauf beschränkt, ob ein Tarifvertrag gegen höherrangiges Recht und hier insbesondere gegen § 2 Abs. 1 BeschFG und den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.

    Dies gilt auch dann, wenn ein Tarifvertrag - wie vorliegend - von den Parteien nur einzelvertraglich in Bezug genommen worden ist (BAG Urteil vom 6. November 1996, aaO).

  • BAG, 11.07.2012 - 10 AZR 287/11

    Psychiatriezulage - halbgeschlossene Station

    Die Pflegezulage diene der Abgeltung der durch diese besonderen Gegebenheiten bedingten Erschwernisse der Arbeit (BAG 14. Januar 2004 - 10 AZR 17/03 - zu II 2 a der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 39; 12. November 1997 - 10 AZR 772/96 - zu II 2 der Gründe, AP BAT § 33 Nr. 15; 6. November 1996 - 10 AZR 214/96 - zu II 2 der Gründe, ZTR 1997, 129; 6. Dezember 1995 - 10 AZR 3/95 - zu II 2 a der Gründe, ZTR 1996, 219) .

    Aus der gebotenen Abgrenzung zu einer offenen Station ergibt sich, dass geringfügige Schließzeiten den Anspruch auf die Zulage nicht begründen können (vgl. BAG 6. November 1996 - 10 AZR 214/96 - zu II 2 der Gründe, ZTR 1997, 129) .

  • BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 772/96

    Pflegezulage - Halbgeschlossene psychiatrische Station

    Der Abgeltung der durch diese besonderen Gegebenheiten bedingten Erschwernisse der Arbeit dient die Pflegezulage nach Anm. 1 Abs. 1 lit. b zum PVGP.BAT-KF (vgl. die zur gleichlautenden Pflegezulage nach Anlage 1 b zum BAT bzw. BAT-O ergangenen Urteile vom 6. Dezember 1995 - 10 AZR 3/95 - n.v. und vom 6. November 1996 - 10 AZR 214/96 - n.v.).

    Es ist Sache der Tarifvertragsparteien, darüber zu befinden, welche Tätigkeiten einen Anspruch auf die Pflegezulage begründen sollen (BAG Urteil vom 6. November 1996, aaO).

  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 768/14

    Geriatriezulage bei ambulanter Pflege

    Legen sie die Voraussetzungen für die Zahlung einer Zulage fest, steht es ihnen grundsätzlich frei, typisierend zu bestimmen, welche Erschwernisse sie in welcher Weise ausgleichen wollen (BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 410/09 - Rn. 22; 6. November 1996 - 10 AZR 214/96 - zu II 3 der Gründe) .
  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 17/03

    Pflege (Psychiatrie-) zulage - halbgeschlossene Station

    Der Abgeltung der durch diese besonderen Gegebenheiten bedingten Erschwernisse der Arbeit dient die Pflegezulage (12. November 1997 - 10 AZR 772/96 - AP BAT § 33 Nr. 15; 6. November 1996 - 10 AZR 214/96 - ZTR 1997, 129; 6. Dezember 1995 - 10 AZR 3/95 - ZTR 1996, 219).

    Liegt eine solche vor, reicht es für den Zulagenanspruch aus, dass die Arbeitnehmer die Grund- und Behandlungspflege von Patienten ausüben, die in diesen Einheiten untergebracht sind und dort behandelt werden, unabhängig davon, ob es sich um Suchtkranke handelt und welche Erschwernisse und Gefahren für die Behandlung und Pflege von ihnen ausgehen (BAG 6. November 1996 - 10 AZR 214/96 - ZTR 1997, 129).

  • LAG Niedersachsen, 21.02.2011 - 12 Sa 1249/10

    Psychiatrie-Zulage für Krankenschwester bei Grund- und Behandlungspflege auf

    Wollte man darauf abstellen, wie viel Zeit der einzelne Arbeitnehmer jeweils auf die Pflege gerade solcher Patienten verwendet, die einer überwachten Unterbringung bedürfen, wäre der Anspruch auf die Pflegezulage abhängig von der jeweiligen Zahl solcher Patienten und dem im Einzelfall erforderlichen Zeitzaufwand für die Pflege gerade dieser Patienten, der dann laufend festgestellt werden müsste (BAG a. a. O. Rn. 32 f. sowie BAG 06.11.1996, 10 AZR 214/96, ZTR 1997, 129).

    Der Abgeltung der durch diese besonderen Gegebenheiten bedingten Erschwernisse der Arbeit dient die Erschwerniszulage (BAG 06.11.1996, 10 AZR 214/96, ZTR 1997, 129).

  • BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 423/99

    Vollzugszulage

    Der Begriff der Station wird gleichbedeutend verwendet (Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT Vergütungsordnung Stand Mai 2000 Teil II VKA Anlage 1b Anm. 38 II Buchstabe c; BAG 6. Dezember 1995 - 10 AZR 3/95 - ZTR 1996, 219; 6. November 1996 - 10 AZR 214/96 - ZTR 1997, 129; 12. November 1997 - 10 AZR 772/96 - AP BAT § 33 Nr. 15).
  • BAG, 18.11.1998 - 10 AZR 649/97

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Gratifikation während des Erziehungsurlaubs

    Ob diese tarifliche Regelung, die nur eine sehr begrenzte Anzahl von Fällen erfaßt, ausgewogen und sinnvoll ist, hatte der Senat nicht zu entscheiden (vgl. BAG Urteil vom 6. November 1996 - 10 AZR 214/96 - n.v.; Urteil vom 12. November 1997 - 10 AZR 772/96 - AP Nr. 15 zu § 33 BAT ).
  • BAG, 25.11.1998 - 10 AZR 572/97
    Diese tarifliche Vorschrift, die zu dem vom Kläger beanstandeten Ergebnis führt, daß eine Ausbildung und Prüfung für Feuerwehrleute auf Flugplätzen einer Zusatzprüfung für den feuerwehrtechnischen Dienst gleichgestellt ist, nicht aber sei ne Ausbildung und Prüfung für Mitarbeiter von Grubenwehren, kann aber durch die Gerichte für Arbeitssachen nicht darauf überprüft werden, ob sie ausgewogen und sinnvoll ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG Urteil vom 6. November 1996 -10 AZR 214/96 - n.v.; Urteil vom 12. November 1997-10 AZR 772/96 - AP Nr. 15 zu § 33 BAT).
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