Weitere Entscheidungen unten: BAG, 28.06.2000 | LAG Düsseldorf, 19.09.2000 | BAG, 20.01.2000

Rechtsprechung
   BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1255
BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00 (https://dejure.org/2000,1255)
BAG, Entscheidung vom 08.06.2000 - 2 ABR 1/00 (https://dejure.org/2000,1255)
BAG, Entscheidung vom 08. Juni 2000 - 2 ABR 1/00 (https://dejure.org/2000,1255)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1255) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • Judicialis

    BetrVG § 103; ; KSchG § 15 Abs. 1; ; BGB § 626; ; BeschSchG § 2; ; ZPO § 322

  • RA Kotz

    Verdacht auf sexuelle Belästigung - Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 103; KSchG § 15 Abs. 1; BeschSchG § 2
    Sexuelle Belästigung von Mitarbeitern: Kein eigenständiger Kündigungstatbestand i. S. einer vorbeugenden Schutzmaßnahme aufgrund des Beschäftigtenschutzgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 2265
  • NZA 2001, 91
  • BB 2000, 2052
  • DB 2000, 2127
  • ZTR 2001, 89
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 16.09.1999 - 2 ABR 68/98

    Wiederholter Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00
    Senatsbeschluß vom 16. September 1999 - 2 ABR 68/98 -.

    Ein weiteres, von der Arbeitgeberin nach der Verurteilung des Beteiligten zu 3) durch das Amtsgericht Wipperfürth eingeleitetes Zustimmungsersetzungsverfahren blieb in drei Instanzen erfolglos (vgl. Senatsbeschluß 16. September 1999 - 2 ABR 68/98 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 38).

    a) Die gemäß § 322 Abs. 1 ZPO iVm. §§ 46 Abs. 2, 80 Abs. 2 ArbGG mit dem Beschluß des Senats vom 16. September 1999 (aaO) eingetretene materielle Rechtskraft der den Antrag zurückweisenden Entscheidung in dem Vorverfahren steht der Berücksichtigung der erst nach der letzten Anhörung in den Tatsacheninstanzen dieses Vorverfahrens rechtskräftig gewordenen strafgerichtlichen Verurteilung nicht entgegen.

    Der Senat hat in dem Verfahren 2 ABR 68/98 die Rechtskraft der strafgerichtlichen Verurteilung aufgrund ihrer Rechtshängigkeit im vorliegenden Verfahren nicht als neue Tatsache berücksichtigt (16. September 1999 aaO zu II 2 f der Gründe).

    Dies war im Verfahren 2 ABR 68/98 aufgrund der Erforderlichkeit weiterer Tatsachenfeststellungen nicht möglich.

    Der Senat hat im Beschluß vom 16. September 1999 (aaO zu II 2 e der Gründe) angenommen, daß die rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung wegen einer im Betrieb begangenen Straftat in Verbindung mit der vorgeworfenen Tat als neue Tatsache an sich geeignet ist, eine außerordentliche Kündigung zu begründen, weil sie den Betriebsfrieden gefährden kann.

    Wie der Senat schon in seinem Beschluß vom 16. September 1999 (aaO) ausgeführt hat, ist ein Strafurteil ohne Rückkoppelung an die eigentlichen Tatvorwürfe nicht geeignet, ein persönliches Defizit des Arbeitnehmers (fehlende Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Eignung) zu belegen, das als personenbedingter Grund zur Kündigung berechtigen würde.

    Selbst nach rechtskräftiger strafgerichtlicher Verurteilung hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, seine Unschuld geltend zu machen (Senat 16. September 1999 aaO zu II 2 e der Gründe).

    Erforderlich ist substantiierter Vortrag (Senat 16. September 1999 aaO zu II 2 e der Gründe).

    Ergibt danach die Prüfung durch die Arbeitsgerichte, daß auf der Grundlage der Schilderung des Arbeitnehmers der Tatvorwurf unberechtigt, nach der Darstellung des Arbeitgebers dagegen die strafgerichtliche Schuldfeststellung zutreffend ist, sind die Vorwürfe gegebenenfalls unter Berücksichtigung neuer Beweismittel durch eine erneute Beweisaufnahme ein weiteres Mal aufzuklären (Senat 16. September 1999 aaO zu II 2 e der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 08.12.1999 - 12 TaBV 35/99

    Kündigung: außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nach

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00
    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 TaBV 35/99 - Beschluß vom 8. Dezember 1999.

    2 ABR 1/00 12 TaBV 35/99.

    Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. Dezember 1999 - 12 TaBV 35/99 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 41/95

    Rechtskraftwirkung im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00
    Für die Grenzen der Rechtskraft der Entscheidung im Zustimmungsersetzungsverfahren gelten die für Urteile maßgeblichen Grundsätze (BAG 20. März 1996 - 7 ABR 41/95 - BAGE 82, 291, 293 ff.).

    Dazu müssen sich diejenigen Tatsachen geändert haben, die für die in der früheren Entscheidung ausgesprochene Rechtsfolge als maßgeblich angesehen wurden (BAG 27. August 1968 - 1 ABR 6/68 - BAGE 21, 139; 21. Januar 1981 - 6 ABR 68/79 - BAGE 35, 1, 2 ff.; 20. März 1996 aaO zu B II 4 der Gründe).

  • BGH, 06.06.1988 - II ZR 332/87

    Rechtskräftiges Strafurteil - Beweisurkunde - Beweiswürdigung

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00
    Die Parteien bzw. Beteiligten können aber eine erneute Beweiserhebung verlangen, da der persönliche Eindruck, die persönliche Anwesenheit, die Ausübung des Fragerechtes und die Möglichkeit der Gegenüberstellung eine dem Urkundsbeweis überlegene Richtigkeitsgewähr bieten (BGH 14. Juli 1952 - IV ZR 25/52 - BGHZ 7, 116, 122; 6. Juni 1988 - II ZR 332/87 - NJW-RR 1988, 1527 zu 1 der Gründe).

    Nicht verlangt werden kann eine Auseinandersetzung der Beteiligten mit der Begründung des Strafurteils und den Aussagen der Zeugen im Strafverfahren, da es sich nicht um eine wiederholte Vernehmung iSv. § 398 ZPO handelt (vgl. BGH 6. Juni 1988 aaO zu 2 der Gründe).

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95

    Außerordentliche Druckkündigung - Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00
    Dazu müßten Dritte von der Arbeitgeberin unter Androhung von Nachteilen die Entlassung des Beteiligten zu 3) verlangt haben (vgl. Senat 4. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - AP BGB § 626 Druckkündigung Nr. 12 = EzA BGB § 626 Druckkündigung Nr. 2 zu II 1 der Gründe; 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - BAGE 82, 124, 134 f.).
  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99

    Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00
    Bei der Entscheidung über einen Zustimmungsersetzungsantrag handelt es sich um eine rechtsgestaltende Entscheidung (Senat 11. Mai 2000 - 2 AZR 276/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 27.08.1968 - 1 ABR 6/68

    Beschlüsse im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren -

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00
    Dazu müssen sich diejenigen Tatsachen geändert haben, die für die in der früheren Entscheidung ausgesprochene Rechtsfolge als maßgeblich angesehen wurden (BAG 27. August 1968 - 1 ABR 6/68 - BAGE 21, 139; 21. Januar 1981 - 6 ABR 68/79 - BAGE 35, 1, 2 ff.; 20. März 1996 aaO zu B II 4 der Gründe).
  • BAG, 01.03.1963 - 1 ABR 3/62

    Umfang der beruflichen Freistellung von Betriebsratsmitgliedern - Aufgaben des

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00
    Daher sind Verfahrensverstöße nur aufgrund einer ausdrücklichen Verfahrensrüge zu berücksichtigen (BAG 24. Mai 1957 - 1 ABR 8/56 - AP ArbGG § 92 Nr. 7 zu II 1, 2 der Gründe; 1. März 1963 - 1 ABR 3/62 - BAGE 14, 117, 122; Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 94 Rn. 16).
  • BAG, 24.05.1957 - 1 ABR 8/56

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Antrag auf Tatbestandsberichtigung -

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00
    Daher sind Verfahrensverstöße nur aufgrund einer ausdrücklichen Verfahrensrüge zu berücksichtigen (BAG 24. Mai 1957 - 1 ABR 8/56 - AP ArbGG § 92 Nr. 7 zu II 1, 2 der Gründe; 1. März 1963 - 1 ABR 3/62 - BAGE 14, 117, 122; Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 94 Rn. 16).
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93

    Wiederholungskündigung, Trotzkündigung, Auflösungsantrag

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00
    das Bestehen oder Nichtbestehen eines Gestaltungsgrundes (vgl. allgemein zu Gestaltungsurteilen Stein/Jonas/Leipold ZPO 21. Aufl. § 322 Rn. 66, 67, 121; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann 58. Aufl. § 322 Rn. 43 "Gestaltungsurteil"; Zöller/Vollkommer ZPO 21. Aufl. § 322 Rn. 4 f.; Musielak ZPO § 322 Rn. 63 f.; entsprechend für die Rechtsfolgen der rechtskräftigen Entscheidung über die Wirksamkeit des Gestaltungsaktes "Kündigung" Senat 26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143, 150 ff.).
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52

    Erbbiologisches Gutachten

  • BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 145/90

    Revisionsbegründung mit neuen Tatsachen - Lohnpfändung

  • BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 657/80

    Unterhalt und Versorgungsausgleich für den gleichen Zeitraum

  • BAG, 27.01.1981 - 6 ABR 68/79

    Beschlußverfahren - Sachentscheidung - Tatsächliche Veränderungen - Gesetzliche

  • BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 201/90

    Außerordentliche Druck(Änderungs-)kündigung

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96

    Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung

  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85

    Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74

    Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

    Die sexuelle Belästigung muss aber feststehen (BAG 8. Juni 2000 - 2 ABR 1/00 - AP BeschSchG § 2 Nr. 3 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 50).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 5 TaBV 13/16

    Außerordentliche Kündigung Betriebsratsmitglied - Ausschluss aus dem Betriebsrat

    Bei der Entscheidung über einen Zustimmungsersetzungsantrag handelt es sich um eine rechtsgestaltende Entscheidung (BAG, Beschluss vom 08. Juni 2000 - 2 ABR 1/00 - Rn. 17, juris = NZA 2001, 91).
  • ArbG Cottbus, 30.05.2013 - 3 Ca 317/13

    Außerordentliche Kündigung wegen Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis

    aa) Zur Frage, inwieweit allein die Rechtskraft einer strafgerichtlichen Verurteilung an sich geeignet ist, eine Kündigung zu rechtfertigen, hat sich das BAG in zwei Entscheidungen vom 08.06.2000 (2 ABR 1/00) und vom 16.09.1999 (2 ABR 68/98) geäußert: "Maßgeblich ist, ob der rechtskräftige Schuldspruch unter Berücksichtigung der Tatvorwürfe eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen auslösen kann.

    Sowohl unter dem Aspekt verhaltens- als auch unter dem personenbedingter Gründe ist immer auch auf die der Verurteilung zugrunde liegenden Taten oder - hier nicht relevant - den Verdacht der Tatbegehung abzustellen." (BAG vom 08.06.2000, a.a.O. Rz 21).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 920/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,390
BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 920/98 (https://dejure.org/2000,390)
BAG, Entscheidung vom 28.06.2000 - 7 AZR 920/98 (https://dejure.org/2000,390)
BAG, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 (https://dejure.org/2000,390)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,390) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

  • Judicialis

    BeschFG idF des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25. September 1996 § 1 Abs. 1; ; BeschFG idF des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25.... September 1996 § 1 Abs. 3; ; BeschFG idF des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25. September 1996 § 1 Abs. 5; ; KSchG § 7

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

  • Der Betrieb

    BeschFG i. d. F. des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25. 9. 1996 § 1 Abs. 1, § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 5; KSchG § 7
    Wiederholte Befristung: Anschlussverbot des § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG in zeitlichem Anschluss an nicht einschlägige Sachgrundbefristung auch bei engem sachlichen Zusammenhang der letzten mit der ersten von drei hintereinander liegenden Befristungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Befristung eines Arbeitsvertrags nach dem BeschFG 1996

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Befristung eines Arbeitsvertrags nach dem BeschFG 1996

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 95, 186
  • NJW 2001, 462 (Ls.)
  • NZA 2000, 1110
  • BB 2000, 1576
  • DB 2000, 1413
  • DB 2000, 2168
  • ZTR 2001, 89
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 920/98
    Hat der Arbeitnehmer die Befristung des vorhergehenden Vertrags nicht innerhalb von drei Wochen nach Ende des vorhergehenden Vertrags mit einer Klage angegriffen, so gilt die Befristung gem. § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG iVm. § 7 KSchG auch im Rahmen des § 1 Abs. 3 BeschFG als wirksam (Bestätigung der Senatsentscheidung vom 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    In die Wartezeit sind jedoch die Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber einzurechnen, wenn zu diesen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht (BAG 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142, zu II 2 der Gründe mwN; BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu B I der Gründe).

    a) Eine Verlängerung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG kommt nur in Betracht, wenn die vorherige Befristung eine Befristung nach dem BeschFG - in der jeweiligen Fassung - war (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 1 a der Gründe; KR-Lipke 5. Aufl. § 1 BeschFG Rn. 95; Kittner/Däubler/Zwanziger/Däubler KSchR 4. Aufl. § 1 BeschFG Rn. 20).

    a) Ein vorhergehender unbefristeter Arbeitsvertrag iSd. § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. BeschFG kann auch ein unwirksam befristeter Vertrag sein (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 a aa der Gründe).

    Der vorbehaltlose Abschluß des letzten Vertrags steht dieser Prüfung nicht entgegen (BAG 22. März 2000 aaO).

    Aufgrund der Fiktionswirkung des § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG iVm. § 7 KSchG steht fest, daß der vorhergehende Arbeitsvertrag aufgrund Befristung wirksam beendet ist (BAG 22. März 2000 aaO m. zahlr. Nachw. aus dem Schrifttum).

    Sie läßt zudem die aus der entsprechenden Anwendung des § 7 KSchG folgende Fiktion der Wirksamkeit der vorangehenden Befristung unberücksichtigt (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 a dd der Gründe).

    Ihr ist eine eingeschränkte Fiktionswirkung nicht zu entnehmen (BAG 22. März 2000 aaO).

    Dieses Ergebnis ist weder mit dem Wortlaut der gesetzlichen Befristungsbestimmungen vereinbar noch entspricht es dem im Gesetzgebungsverfahren bekundeten Willen des Gesetzgebers, den Arbeitgebern möglichst schnell Klarheit über die Wirksamkeit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu verschaffen (BAG 22. März 2000 aaO).

    Auch dort muß der Arbeitnehmer trotz der Hoffnung oder sogar Zusage auf Wiedereinstellung bzw. im laufenden Arbeitsverhältnis seine Rechte klageweise geltend machen, wenn er sie nicht verlieren will (BAG 22. März 2000 aaO).

    Eine solche fällt, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt hat, nicht unter das Anschlußverbot des § 1 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. BeschFG (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 1 a der Gründe; KR-Lipke 5. Aufl. § 1 BeschFG Rn. 95; Kittner/Däu-bler/Zwanziger/Däubler KSchR 4. Aufl. § 1 BeschFG Rn. 39; Löwisch BB 1997, 676, 678; Preis NJW 1996, 3369, 3372).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist vielmehr eine Befristung nach dem BeschFG in der jeweils geltenden Fassung (so für die Frage der Verlängerung iSv. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG bereits BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv, zu B II 1 a der Gründe; ErfK/Müller-Glöge § 1 BeschFG Rn. 34 mwN).

    Eine Ausnahme von dieser Regel ist das in § 1 Abs. 3 BeschFG normierte Anschlußverbot (so bereits BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 06.12.1989 - 7 AZR 441/89

    Arbeitsverhältnis: Befristung, mehrmalige - Zulässigkeit nach dem BeschFG -

    Auszug aus BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 920/98
    Unter bestimmten Voraussetzungen kann vielmehr ein enger sachlicher Zusammenhang auch trotz Überschreitung dieser Frist angenommen werden (vgl. zu Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeschFG 1985 BAG 6. Dezember 1989 - 7 AZR 441/89 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 13, zu III 1 der Gründe; ebenso jetzt zu § 1 Abs. 3 BeschFG KR-Lipke aaO § 1 BeschFG Rn. 114; Kittner/Däubler/Zwanziger/Däubler KSchR 4. Aufl. § 1 BeschFG Rn. 34; Rolfs NZA 1996, 1134, 1137, 1138).

    Da aber § 1 Abs. 3 Satz 2 BeschFG wörtlich Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 3 BeschFG 1985 entspricht (so ausdrücklich auch BT-Drucks. 13/4612 S 17) und das Erfordernis der Neueinstellung in Art. 1 § 1 Abs. 1 Nr. 1 BeschFG 1985 ebenso wie nun das Anschlußverbot des § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG verhindern sollte, daß die gesetzliche Befristungserleichterung den Abschluß von Kettenarbeitsverträgen begünstigt (vgl. BAG 6. Dezember 1989 - 7 AZR 441/89 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 13, zu II 2 b der Gründe), kann hinsichtlich der materiellen Anforderungen an den engen sachlichen Zusammenhang an die Rechtsprechung zu Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeschFG 1985 angeknüpft werden (ebenso KR-Lipke aaO § 1 BeschFG Rn. 114; ErfK/Müller-Glöge BeschFG § 1 Rn. 48).

    Der Senat hat hierzu im Urteil vom 6. Dezember 1989 (aaO, zu III 2 der Gründe) ausgeführt, für die Frage des engen sachlichen Zusammenhangs sei neben der Dauer der Unterbrechung maßgeblich darauf abzustellen, auf wen die Beendigung des früheren Arbeitsverhältnisses zurückzuführen sei, aus welchen Gründen sie erfolgt sei, aber auch, ob der Arbeitnehmer dieselbe Tätigkeit wie bisher wieder ausüben solle und welche Beweggründe zur Begründung des neuen Arbeitsverhältnisses geführt hätten.

    Dazu gehöre das Vorliegen einer Neueinstellung iSv. Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG 1985 und damit das Fehlen eines engen sachlichen Zusammenhangs des befristeten Arbeitsvertrags mit einem vorhergehenden Arbeitsvertrag (BAG 6. Dezember 1989 aaO, zu III 1 der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 03.11.1998 - 3 Sa 1086/98

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Höchstbefristungsregelung

    Auszug aus BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 920/98
    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 3 Sa 1086/98 -.

    7 AZR 920/98 3 Sa 1086/98.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. November 1998 - 3 Sa 1086/98 - aufgehoben.

  • BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 236/98

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einem deutschen Lektor; Klagefrist; Annex;

    Auszug aus BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 920/98
    Er stellte nicht nur eine verhältnismäßig geringfügige, am Sachgrund der bisherigen Befristung orientierte Anpassung der Vertragslaufzeit an unvorhergesehene Umstände dar (vgl. BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166, zu I 2 der Gründe; BAG 1. Dezember 1999 - 7 AZR 236/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu I der Gründe).

    Durch die bereits vor dem vereinbarten Fristende erhobene Klage wurde die Frist des § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG gewahrt (BAG 1. Dezember 1999 - 7 AZR 236/98 - zVv., zu II der Gründe).

  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94

    Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer

    Auszug aus BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 920/98
    Er stellte nicht nur eine verhältnismäßig geringfügige, am Sachgrund der bisherigen Befristung orientierte Anpassung der Vertragslaufzeit an unvorhergesehene Umstände dar (vgl. BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166, zu I 2 der Gründe; BAG 1. Dezember 1999 - 7 AZR 236/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu I der Gründe).
  • BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95

    Befristung von Arbeitsverhältnissen wegen eines vorübergehenden Mehrbedarfs an

    Auszug aus BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 920/98
    In die Wartezeit sind jedoch die Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber einzurechnen, wenn zu diesen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht (BAG 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142, zu II 2 der Gründe mwN; BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu B I der Gründe).
  • BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 537/99

    Befristung nach dem BeschFG

    Darüber hinaus kommt eine Verlängerung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG nur in Betracht, wenn der vorherige Vertrag nach dem BeschFG - in der jeweiligen Fassung - befristet war (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 4, zu B II 1 a der Gründe; BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - DB 2000, 2168, zu B IV 2 a der Gründe).

    Im Rahmen des § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. BeschFG kann grundsätzlich überprüft werden, ob der vorangegangene Vertrag etwa wegen Fehlens eines Sachgrundes unwirksam befristet war (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 4, zu B II 2 a aa der Gründe; BAG 28. Juni 2000 -7 AZR 920/98 - DB 2000, 2168, zu B V 1 a der Gründe).

    Vielmehr gilt der vorhergehende Vertrag als von Anfang an wirksam befristet (ständige Senatsrechtsprechung seit dem Urteil vom 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 4, zu B II 2 a der Gründe; BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - DB 2000, 2168, zu B V 1 b der Gründe; BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 256/99 - zVv., zu B III 1 b und c der Gründe).

    Wurden dagegen der Befristungsabrede andere gesetzliche Befristungstatbestände oder Sachgründe zugrunde gelegt, oder lagen die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 BeschFG ersichtlich nicht vor, so kann der Vertrag regelmäßig nicht als ein nach dem BeschFG befristeter Vertrag angesehen werden (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - DB 2000, 2168, zu B IV 2 b der Gründe; BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 256/99 - zVv., zu B II 2 b der Gründe; BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 546/99 - zVv., zu B I 2 a der Gründe ).

    Vielmehr ist es auch anwendbar, wenn zwischen den nach dem BeschFG befristeten Verträgen Sachgrundbefristungen lagen (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - DB 2000, 2168, zu B V 3 b der Gründe).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist vielmehr eine Befristung nach dem BeschFG in der jeweils geltenden Fassung (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - DB 2000, 2168, zu B II 3 a der Gründe).

    Zu berücksichtigen sind insbesondere die Dauer der Unterbrechung, aber auch die Beibehaltung oder Änderung der Tätigkeit und der materiellen Arbeitsbedingungen sowie die für den erneuten Vertragsschluß maßgeblichen Beweggründe (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - DB 2000, 2168, zu B V 3 c bb der Gründe mwN; vgl. zu Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeschFG 1985 BAG 6. Dezember 1989 - 7 AZR 441/89 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 13, zu III 1 der Gründe).

    Dies folgt aus der Systematik des § 1 BeschFG in der seit 1. Oktober 1996 geltenden Fassung, nach welcher das in § 1 Abs. 3 BeschFG normierte Anschlußverbot die Ausnahme von der Regel des § 1 Abs. 1 Satz 1 BeschFG darstellt (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - DB 2000, 2168, zu B V 3 c dd der Gründe).

  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 253/07

    Befristete Arbeitsverträge mit älteren Arbeitnehmern

    Vom Wortlaut ebenso gedeckt ist ein Verständnis, wonach ein vorhergehender Vertrag auch dann vorliegen kann, wenn zwischen ihm und dem letzten Vertrag noch andere Verträge liegen (ebenso zu § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG 1996 BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - zu B V 3 b der Gründe, BAGE 95, 186) .

    Wie der Senat zu der entsprechenden Formulierung in der vormaligen Regelung in § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG 1996 ausgeführt hat, kann eine wertende Gesamtbetrachtung erforderlich sein (vgl. BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - zu B V 3 c der Gründe, BAGE 95, 186; 25. Oktober 2000 - 7 AZR 537/99 - zu B IV 3 a der Gründe, BAGE 96, 155; 25. April 2001 - 7 AZR 376/00 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 97, 317) .

  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 241/01

    Rechtfertigung einer Befristung nach dem BeschFG

    Bei der Prüfung dieses Tatbestandsmerkmals kommt es allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des Senats maßgeblich auf den Parteiwillen an, nicht auf das objektive Vorliegen der Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 BeschFG 1996 (28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 2, zu B IV 2 b der Gründe; 25. Oktober 2000 - 7 AZR 537/99 - BAGE 96, 155 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 7, zu B IV 2 a der Gründe; 25. April 2001 - 7 AZR 376/00 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 10 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 25, zu II 2 a aa der Gründe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 19.09.2000 - 16 Sa 925/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1627
LAG Düsseldorf, 19.09.2000 - 16 Sa 925/00 (https://dejure.org/2000,1627)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.09.2000 - 16 Sa 925/00 (https://dejure.org/2000,1627)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. September 2000 - 16 Sa 925/00 (https://dejure.org/2000,1627)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1627) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zugang einer Kündigung durch Einwurf in den Briefschlitz der Haustür eines Mehrparteienhauses.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 130 BGB
    Zugang einer Kündigung durch Einwurf in den Briefschlitz der Haustür eines Mehrparteienhauses.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugang einer Kündigung; Machtbereich des Empfängers; Tatsächliche Kenntnisnahme des Empfängers; Zugangsvereitelung; Zustellung durch Boten; Mehrfamilienhaus ohne getrennte Briefkästen

Kurzfassungen/Presse (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 145
  • NZA 2001, 408 (Ls.)
  • BB 2001, 104
  • ZTR 2001, 89
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Düsseldorf, 12.10.1990 - 4 Sa 1064/90

    Zugangsvereitelung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2000 - 16 Sa 925/00
    Ist nach dem eigenen Vorbringen des Empfängers sichergestellt, dass ihn die ihm auf diesem Weg zugestellte Post auch tatsächlich erreicht, kann er unter dem Gesichtspunkt der Zugangsvereitelung nach § 242 BGB nicht geltend machen, ein in den Briefschlitz eingeworfenes Kündigungsschreiben habe ihn nicht erreicht (im Anschluss an LAG Düsseldorf Urt. v. 12.10.1990 - 4 Sa 1064/90 - LAGE § 130 BGB Nr. 14).

    In einem ähnlich gelagerten Fall hatte bereits die 4. Kammer des erkennenden Gerichts die Auffassung vertreten: Wer es duldet, dass ihm die an ihn adressierte Post ständig auf die Treppe im Hausflur gelegt wird, kann unter dem Gesichtspunkt der Zugangsvereitelung nach § 242 BGB nicht geltend machen, die dort niedergelegte Post müsse verloren gegangen sein" (LAG Düsseldorf vom 12.10.1990 ­ 4 Sa 1064/90 ­ LAGE § 130 BGB Nr. 14).

  • BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 337/82

    Zugang der Kündigung - Einwurf in Briefkasten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2000 - 16 Sa 925/00
    b) Angesichts dieser Umstände ist hier von einer rechtswirksamen Zustellung des Kündigungsschreibens vom 29.12.1999, in den Briefschlitz der Haustür eingeworfen am 29.12.1999 gegen 17.00 Uhr, spätestens am 30.12.1999 auszugehen (vgl. insoweit BAG vom 08.12.1983 ­ 2 AZR 337/82 ­ AP Nr. 12 zu § 130 BGB, zu B I der Gründe).

    In Anwendung des § 130 Abs. 1 BGB ist eine schriftliche Willenserklärung, mithin auch eine Kündigungserklärung, zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers oder eines anderen, der ihn nach der Verkehrsanschauung in der Empfangnahme von Briefen vertreten konnte, gelangt und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Schreiben Kenntnis zu nehmen (BAG vom 08.12.1983, a. a. O.).

  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88

    Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2000 - 16 Sa 925/00
    Wenn für den Empfänger diese Möglichkeit besteht, ist es unerheblich, ob und wann er die Erklärung dann tatsächlich zur Kenntnis genommen hat oder durch besondere Umstände an einer tatsächlichen Kenntnisnahme möglicherweise zunächst gehindert war (vgl. auch BAG vom 02.03.1989 ­ 2 AZR 275/88 ­ AP Nr. 17 zu § 130 BGB, zu II 1 der Gründe).
  • OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 82/00

    Ersatzzustellung bei Gemeinschaftsbriefkasten

    Sollte er dieses Schreiben indessen erhalten haben, so hatte er um so mehr Veranlassung, in Kenntnis der behaupteten Gepflogenheit der Hausbewohner im Umgang mit der eingehenden Post Vorkehrungen für einen ordnungsgemäßen Erhalt der zu erwartenden gerichtlichen Zustellung(en) zu treffen (vgl. auch LAG Düsseldorf, MDR 2001, 145: "Wer es duldet, dass ihm die an ihn adressierte Post ständig auf die Treppe im Hausflur gelegt wird, kann unter dem Gesichtspunkt der Zugangsvereitelung nach § 242 BGB nicht geltend machen, die dort niedergelegte Post müsse verloren gegangen sein").
  • BFH, 12.11.2003 - X B 57/03

    Ersatzzustellung

    Im Übrigen kann der Zustellungsempfänger eine Fristversäumnis im Regelfall nicht mit dem Hinweis darauf entschuldigen, der Benachrichtigungszettel über die Zustellung durch Niederlegung sei ihm nicht zur Kenntnis gelangt, weil die übliche Handhabung der Postzustellung dergestalt geschah, dass die Post für den Betroffenen durch einen Briefschlitz in der Hauseingangstür geworfen wurde, der auch von Dritten zur Empfangnahme ihrer Post mitbenutzt wurde, und deshalb der Benachrichtigungsschein abhanden gekommen sein könnte (Bundesgerichtshof --BGH--, Beschluss vom 29. Januar 1996 AnwZ (B) 46/95, BRAK-Mitt. 1996, 79; vgl. auch Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2000 16 Sa 925/00, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2001, 145; Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 28. Februar 2001 13 W 82/00, OLGR Köln 2001, 298).
  • LG Krefeld, 06.02.2009 - 1 S 117/08

    Zugang eines Schreibens durch Niederlegung im Hausgang

    Zwar kann - wenn ein Briefkasten fehlt - auch die Platzierung des Schreibens im Hauseingangsbereich ausreichend sein (vgl. LAG Hamm, NZA 1994, 32; LAG Düsseldorf, NZA 2001, 408).
  • FG Baden-Württemberg, 13.02.2008 - 13 K 218/04

    Zugang eines Steuerbescheids in den Machtbereich des Adressaten -

    Wer es aber über einen langen Zeitraum duldet, dass die an ihn adressierte Post in einen (mit dem Vermieter gemeinsamen) Briefkasten eingelegt wird, kann unter dem Gesichtspunkt der Zugangsvereitelung nach § 242 BGB nicht geltend machen, die dort eingeworfene Post müsse verloren gegangen sein (vgl. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.09.2000 Az. 16 Sa 925/00, [...]).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 11/21

    Zeugenbeweis beim Zugang eines Kündigungsschreibens

    Unerheblich ist, ob der Empfänger von dem Schreiben tatsächlich Kenntnis nimmt ( LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. September 2019 - 8 Sa 57/19 -, Rn. 42 ; LAG Düsseldorf 19.9.2000 - 16 Sa 925/00, LAGE § 130 BGB Nr. 21; (Ascheid/Preis/Schmidt/Linck, 6. Aufl. 2021, BGB § 622 Rn. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11625
BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99 (https://dejure.org/2000,11625)
BAG, Entscheidung vom 20.01.2000 - 2 ABR 19/99 (https://dejure.org/2000,11625)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 (https://dejure.org/2000,11625)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,11625) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Personalvertretung - Informationsrecht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterrichtung über Sozialdaten; Anwendung des Bundespersonalvertretungsgesetzes auf die bei den in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften beschäftigten Arbeitnehmer; Beschlussverfahren über die betriebsvertretungsrechtlichen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2001, 89
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99
    Soweit es jedoch um die grundsätzliche Klärung eines streitigen Rechtsverhältnisses zwischen den Beteiligten geht, ist das Feststellungsverfahren das geeignete Verfahren, wenn es zu einer umfassenden Bereinigung des Streits führen kann (BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 56 = EzA ZPO § 256 Nr. 51).

    Der Arbeitgeber schuldet insoweit jedoch nur diejenigen Angaben, die der Betriebsrat benötigt, um beurteilen zu können, ob und inwieweit Mitbestimmungsrechte in Betracht kommen (BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 56 = EzA ZPO § 256 Nr. 51).

    Da die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG unabhängig von der Frage, für welche Einheit eine Betriebsvertretung gewählt worden ist, regelmäßig dienststellenbezogen zu erfolgen hat, können sich aus der Verkennung des Dienststellenbegriffs bei der Wahl der Betriebsvertretung allenfalls Rechte auf ergänzende Auskünfte bei einzelnen betriebsbedingten Kündigungen oder ggf. auf eine Gesamtübersicht über die in der Gesamteinheit beschäftigten Arbeitnehmer zu einem bestimmten Stichtag (vgl. BAG 15. Dezember 1998 aaO) ergeben.

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94

    Betriebsbedingte Kündigung; soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99
    Davon ist der Senat bereits in seinem die US-Stationierungsstreitkräfte betreffenden Urteil vom 15. Dezember 1994 (- 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66) ausgegangen.

    Zu denken wäre hier etwa an den Ausgangsfall des Senatsurteils vom 15. Dezember 1994 (aaO).

  • BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 3/83

    Service Dependants als örtliche Arbeitskräfte - Anwendbarkeit des britischen

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99
    Die internationale Zuständigkeit ist von Amts wegen in jedem Verfahrensstadium zu prüfen und richtet sich nach der örtlichen Zuständigkeit (BAG 23. Juli 1981 - 6 ABR 74/78 - BAGE 35, 370; 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - BAGE 48, 81).

    Eine vom Aufnahmestaat eingestellte Zivilperson hat nach der Rechtsprechung nur dann den Status einer örtlichen Arbeitskraft iSv. Art. IX Abs. 4 NTS, wenn sie nach dem Willen des Entsendestaates tatsächlich als solche beschäftigt wird; dies ist nicht der Fall, wenn der zwischen der Truppe und der Zivilperson abgeschlossene Dienstvertrag vorsieht, daß auf das Dienstverhältnis nicht deutsches Arbeitsrecht angewendet werden soll (BAG 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - BAGE 48, 81).

  • BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlerhafter Anhörung des Betriebsrates -

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99
    Als ersten Verfahrensabschnitt hat der Arbeitgeber eine aus seiner Erörterungspflicht nach § 72 Abs. 1 BPersVG abgeleitete Anhörung der Betriebsvertretung durchzuführen (BAG 29. Januar 1986 - 7 AZR 257/84 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 42 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 64; BAG 14. Januar 1993 - 2 AZR 387/92 - AP ZA-NATO-Truppenstatut Art. 56 Nr. 15).

    Nach § 72 Abs. 1 BPersVG mitzuteilen sind ebenso wie nach § 102 Abs. 1 BetrVG die Umstände, die der Arbeitgeber nach seiner subjektiven Sicht als für die Kündigung maßgeblich erachtet, nicht aber die bei objektiver Prüfung der Rechtslage relevanten (BAG 29. Januar 1986, aaO).

  • BAG, 16.07.1996 - 3 ABR 13/95

    Unzulässiges Beschlußverfahren aufgrund anderweiter Rechtshängigkeit

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99
    Der Streitgegenstand im Beschlußverfahren wird durch den Antrag bestimmt (BAG 26. Juni 1973 - 1 ABR 24/72 - BAGE 25, 242; 16. Juli 1996 - 3 ABR 13/95 - BAGE 83, 288).

    Vielmehr ist jeder Streitgegenstand unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (BAG 11. März 1986 - 1 ABR 12/84 - BAGE 51, 217; 16. Juli 1996 aaO).

  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99
    Im Bereich des öffentlichen Dienstes entspricht dem für die private Wirtschaft entwickelten Betriebsbegriffs der Begriff der Dienststelle (BAG 25. September 1956 - 3 AZR 102/54 - BAGE 3, 155, 157; BAG 23. April 1998 - 2 AZR 489/97 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 19).
  • BAG, 06.12.1994 - 1 ABR 30/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei mitbestimmungswidrigen Versetzungen

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99
    Dies ist ausgeschlossen, wenn es sich um im voraus nicht klar zu bezeichnende situationsgebundene Sachverhalte handelt (BAG 6. Dezember 1994 - 1 ABR 30/94 - BAGE 78, 379; 19. Juli 1995 aaO).
  • BVerwG, 19.04.1978 - 6 P 22.78

    Personalratsfähigkeit militärischer Dienststellen - Personalräte für

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99
    Wird die Mehrzahl der Angelegenheiten, die gem. § 75 oder § 76 BPersVG der vollen oder eingeschränkten Mitbestimmung unterliegen, vom Dienststellenleiter wahrgenommen, ist von einer selbständigen Regelungskompetenz in personalvertretungsrechtlich relevanten Angelegenheiten und damit von einer Dienststelle iSv. § 6 BPersVG auszugehen (BVerwG 19. April 1978 - 6 P 22.78 - PersV 1979, 191; BVerwG 3. Juli 1991 - 6 P 18.89 - PersR 1991, 413).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.09.1998 - 22 (11) Sa 178/97

    Sozialauswahl bei Kündigungen

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99
    Die Sozialauswahl ist im öffentlichen Dienst daher in der Regel dienststellenbezogen (LAG Baden-Württemberg, 30. September 1998 - 22 (11) Sa 178/97 - NZA-RR 1999, 301; KR-Etzel aaO § 1 KSchG Rn. 626).
  • BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 917/93

    Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99
    b) Die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG ist grundsätzlich betriebsbezogen (BAG 5. Mai 1994 - 2 AZR 917/93 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 23 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 31; 17. September 1998 - 2 AZR 725/97 - AP, aaO, Nr. 36 = EzA aaO Nr. 36).
  • BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 694/98

    Mitbestimmung bei Betriebsänderung durch Personalabbau in Betriebsteilen -

  • BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 62/94

    Begriff, Stillegung und Übergang des Betriebs

  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97

    Soziale Auswahl: Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der

  • BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97

    Kündigungsschutz in einem Italienischen Kulturinstitut

  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 342/98

    Nachteilsausgleich bei Teilbetriebsübertragung

  • BVerwG, 02.03.1993 - 6 P 34.91

    Dienstliche Maßnahme - Personalrat der Stammdienststelle - Fachliche

  • BVerwG, 03.07.1991 - 6 P 18.89

    Personalratsfähigkeit einer Dienststelle - Bildung von Personalräten - Ausübung

  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 21/80

    Betriebsratsrechte - Arbeitgeberpflichten

  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 1026/94

    Personalratsanhörung: Benennung der Sozialdaten auch der nicht gekündigten

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1019/94

    Kündigung nach dem Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf

  • BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 387/92

    Stationierungsstreitkräfte; Auflösung von Dienststellen

  • BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 14/94

    Beteiligungsrechte bei Änderungskündigungen nach Dienststellenschließung

  • BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

  • BAG, 23.07.1981 - 6 ABR 74/78

    Mitglied eines zivilen Gefolges - Einstellung - Betriebsvertretung der zivilen

  • LAG Köln, 03.02.1999 - 7 TaBV 43/98

    Mitwirkungsrechte einer Hauptbetriebsvertretung bei einer beabsichtigten

  • BAG, 26.06.1973 - 1 ABR 24/72

    Zutrittsrecht der Gewerkschaften

  • BAG, 23.10.1984 - 1 ABR 2/83

    Mitbestimmung bei Einführung von Führungsrichtlinien

  • LAG Düsseldorf, 05.01.1976 - 9 Sa 1604/75
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 552/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

    bb) In die Sozialauswahl sind nur die Arbeitnehmer einzubeziehen, die derselben Dienststelle angehören (vgl. BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - zu B II 5 b der Gründe, ZTR 2001, 89) .

    (1) Das Kündigungsschutzgesetz ist grundsätzlich auf den Betrieb bezogen, die Sozialauswahl daher auf den Beschäftigungsbetrieb beschränkt (BAG 2. Juni 2005 - 2 AZR 158/04 - zu II 2 der Gründe, BAGE 115, 82; 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - zu B II 5 b der Gründe, ZTR 2001, 89) .

    Dem "Betrieb" im Bereich der privaten Wirtschaft entspricht in der Regel die "Dienststelle" im Bereich des öffentlichen Dienstes (vgl. BAG 22. September 2005 - 2 AZR 544/04 - zu B II 6 b der Gründe, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 59 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 141; 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - aaO; Linck in v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 1 Rn. 709 und § 23 Rn. 12) .

    (2) Maßgeblich im Rahmen von § 1 KSchG ist grundsätzlich der personalvertretungsrechtliche Dienststellenbegriff (BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - zu B II 5 b der Gründe, ZTR 2001, 89; 23. April 1998 - 2 AZR 489/97 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 88, 287; 25. September 1956 - 3 AZR 102/54 - BAGE 3, 155, 157) .

    Der von § 6 BPersVG vorausgesetzte Dienststellenaufbau lässt sich auf die Entscheidungsbefugnisse im militärischen Bereich nicht ohne Weiteres übertragen (vgl. BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - zu B II 5 c aa der Gründe, ZTR 2001, 89) .

  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte - Auflösung einer

    Dafür spricht auch, dass sich der von § 6 BPersVG vorausgesetzte Dienststellenaufbau nicht ohne Weiteres auf die Entscheidungsbefugnisse im militärischen Bereich bei den alliierten Streitkräften übertragen lässt (BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - zu B II 5 c aa der Gründe) .
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 561/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

    bb) In die Sozialauswahl sind nur die Arbeitnehmer einzubeziehen, die derselben Dienststelle angehören (vgl. BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - zu B II 5 b der Gründe, ZTR 2001, 89) .

    (1) Das Kündigungsschutzgesetz ist grundsätzlich auf den Betrieb bezogen, die Sozialauswahl daher auf den Beschäftigungsbetrieb beschränkt (BAG 2. Juni 2005 - 2 AZR 158/04 - zu II 2 der Gründe, BAGE 115, 82; 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - zu B II 5 b der Gründe, ZTR 2001, 89) .

    Dem "Betrieb" im Bereich der privaten Wirtschaft entspricht in der Regel die "Dienststelle" im Bereich des öffentlichen Dienstes (vgl. BAG 22. September 2005 - 2 AZR 544/04 - zu B II 6 b der Gründe, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 59 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 141; 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - aaO; Linck in v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 1 Rn. 709 und § 23 Rn. 12) .

    (2) Maßgeblich im Rahmen von § 1 KSchG ist grundsätzlich der personalvertretungsrechtliche Dienststellenbegriff (BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - zu B II 5 b der Gründe, ZTR 2001, 89; 23. April 1998 - 2 AZR 489/97 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 88, 287; 25. September 1956 - 3 AZR 102/54 - BAGE 3, 155, 157) .

    Der von § 6 BPersVG vorausgesetzte Dienststellenaufbau lässt sich auf die Entscheidungsbefugnisse im militärischen Bereich nicht ohne Weiteres übertragen (vgl. BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - zu B II 5 c aa der Gründe, ZTR 2001, 89) .

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 582/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Lehrkraft ohne Lehrbefähigung

    Vorschlagsrechte in personellen Angelegenheiten können jedoch für die Annahme einer eigenständigen Dienststelle - auch - im Sinne von § 1 Abs. 3 KSchG ausreichen (vgl. BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - zu B II 5 c aa der Gründe; Roesgen Die betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst S. 52) .
  • LAG Düsseldorf, 13.06.2016 - 9 Sa 135/16

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Auflösung einer Dienstelle

    Der von § 6 BPersVG vorausgesetzte Dienststellenaufbau lässt sich auf die Entscheidungsbefugnisse im militärischen Bereich nicht ohne weiteres übertragen (BAG v. 25.10.2012, Rn 51, aaO; vgl. auch BAG v. 20.01.2000 - 2 ABR 19/99 - zu B II 5 c aa der Gründe, ZTR 2001, 89).

    Dies hat im Bereich der Sicherheit im militärischen Bereich auch seinen guten Grund (vgl. auch insoweit: BAG v. 25.10.2012, AP Nr. 197 zu § 1 KSchG betriebsbedingte Kündigung; BAG v. 20.01.2000 - 2 ABR 19/99, ZTR 2001, 89).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2012 - 5 Sa 188/11

    Wirksamkeit einer Kündigung - Personalratsbeteiligung -

    Dienststellen im Sinne von § 8 LPersVG sind organisatorische Einheiten (Beschäftigungsstellen), die mit einem selbstständigen Aufgabenbereich und mit organisatorischer Selbstständigkeit ausgestattet sind (vgl. zu der entsprechenden Regelung im Bundesrecht nur BVerwG 2. März 1993 - 6 P 34.91 - PersR 1993, 266 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 85; BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - ZTR 2001, 89; Koch in: Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, § 264 RN 2).

    Dienststellen im Sinne von § 8 LPersVG sind organisatorische Einheiten (Beschäftigungsstellen), die mit einem selbstständigen Aufgabenbereich und mit organisatorischer Selbstständigkeit ausgestattet sind (vgl. zu der entsprechenden Regelung im Bundesrecht nur BVerwG 2. März 1993 - 6 P 34.91 - PersR 1993, 266 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 85; BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - ZTR 2001, 89; Koch in: Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, § 264 RN 2).

  • LAG Düsseldorf, 03.06.2016 - 6 Sa 206/16

    Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; Auflösung einer Dienststelle

    Der von § 6 BPersVG vorausgesetzte Dienststellenaufbau lässt sich auf die Entscheidungsbefugnisse im militärischen Bereich nicht ohne weiteres übertragen (BAG v. 25.10.2012, Rn 51, aaO; vgl. auch BAG v. 20.01.2000 - 2 ABR 19/99 - zu B II 5 c aa der Gründe, ZTR 2001, 89).
  • LAG Nürnberg, 07.03.2014 - 6 Sa 477/13

    Sozialauswahl - Öffentlicher Dienst

    In die Sozialauswahl einzubeziehen sind nur diejenigen Arbeitnehmer, die derselben Dienststelle angehören (BAG vom 20.01.2000, 2 ABR 19/99, zitiert nach juris, Rn. 30 ff.).
  • LAG Hamm, 28.08.2001 - 13 TaBV 145/00

    Verpflichtung einer Dienststelle auf nachträgliche Einleitung des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Düsseldorf, 16.01.2012 - 14 TaBV 83/11

    Kein Übergangsmandat bei Privatisierung von Aufgaben der ausländischen

    b)Nach § 56 Abs. 9 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen und zu den Zusatzvereinbarungen zu diesem Abkommen finden für die Zivilbediensteten bei einer Truppe und einem zivilen Gefolge die Bestimmungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes Anwendung, über die die Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren entscheiden (BAG v. 20.01.2000, 2 ABR 19/99, Fundstelle Juris).
  • LAG Hessen, 31.10.2018 - 2 Sa 250/18
  • LAG Hessen, 31.10.2018 - 2 Sa 249/18
  • LAG Hessen, 31.10.2018 - 2 Sa 251/18
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht