Rechtsprechung
   BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00   

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https://dejure.org/2001,296
BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00 (https://dejure.org/2001,296)
BAG, Entscheidung vom 18.09.2001 - 9 AZR 307/00 (https://dejure.org/2001,296)
BAG, Entscheidung vom 18. September 2001 - 9 AZR 307/00 (https://dejure.org/2001,296)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 147; ; BGB § 151; ; BGB § 611; ; BGB § 612; ; BGB § 615; ; ZPO § 287

  • RA Kotz

    Überstundenvergütung: Vergütung durch Freistellung?

  • RA Kotz

    Überstundenvergütung - Ersetzungsbefugnis - Vergütungshöhe im Annahmeverzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überstundenvergütung - Vereinbarung einer Ersetzungsbefugnis - Schweigen als Willenserklärung - Treuepflicht - Umfang der Vergütung im Annahmeverzug bei in der Vergangenheit regelmäßig geleisteten Überstunden - Vergütung für nach dem Arbeitszeitgesetz unzulässige ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 133, 147, 151, 611, 612, 615; ZPO § 287
    Umfang der Überstundenvergütung bei Annahmeverzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    "Abfeiern" von Ansprüchen auf Überstundenvergütung?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Freizeit statt Überstundenvergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1739
  • NZA 2002, 268
  • BB 2002, 359
  • DB 2002, 434
  • ZTR 2002, 239
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 25.06.1981 - 6 AZR 524/78
    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00
    Zu zahlen ist die Vergütung, die der Dienstpflichtige bei Weiterarbeit erzielt hätte (BAG 24. Oktober 1991 - 2 AZR 210/91 - nv., zu II 5 a der Gründe; 25. Juni 1981 - 6 AZR 524/78 - nv., zu IV 1 der Gründe).

    Dabei kann die vom Arbeitnehmer bis zum Eintritt des Annahmeverzugs erzielte Vergütung einen Anhaltspunkt liefern (BAG 25. Juni 1981 - 6 AZR 524/78 - nv.; Senat 11. August 1998 - 9 AZR 410/97 - nv.; Sächs. LAG 13. Januar 1999 - 2 Sa 742/98 - LAGE § 4 EntgeltfortzG Nr. 4; Erman-Hanau BGB 9. Aufl. § 615 Rn. 34; BGB-RGRK-Matthes BGB 12. Aufl. § 615 Rn. 69 ff.; Winderlich Der Annahmeverzug des Arbeitgebers Europäische Hochschulschriften Bd. 1538 S 155 f.) Hätte der Arbeitnehmer bei Weiterarbeit auch Überstunden geleistet, so zählt auch die Überstundenvergütung zur fortzuzahlenden vertraglichen Vergütung (Matthes aaO; Winderlich aaO).

  • BAG, 17.01.1995 - 3 AZR 399/94

    Abgeltung von Mehrarbeit durch Freizeitausgleich

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00
    Die Vertragsparteien sind frei, dem Schuldner eine Ersetzungsbefugnis einzuräumen (zur Ersetzungsbefugnis vgl. BAG 17. Januar 1995 - 3 AZR 399/94 - BAGE 79, 104).

    Kommt keine Vereinbarung zustande, kann der Arbeitgeber einen bereits entstandenen Anspruch auf Vergütung für geleistete Überstunden nicht einseitig durch Anordnung des Arbeitgebers durch Freistellung von der Arbeit erfüllen (BAG 14. Oktober 1997 - 7 AZR 562/96 - nv.; 17. Januar 1995 - 3 AZR 399/94 - aaO).

  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98

    Beendigung einer Schwangerschaft - Mitteilungspflicht

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00
    Eines Angebots des Klägers bedurfte es nicht (§ 296 BGB); es wäre vielmehr Sache der Beklagten gewesen, den Kläger zur Arbeit aufzufordern (vgl. Senat 18. Januar 2000 - 9 AZR 932/98 - BAGE 93, 179).
  • BAG, 09.12.1965 - 5 AZR 175/65

    Urlaubsentgeltberechnung

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00
    In diesem Sinne hatte bereits das Reichsarbeitsgericht (RAG 9. Juni 1937 - RAG 56/37 - ARS 30, 117) entschieden; die gleiche Auffassung haben auch das Bundesarbeitsgericht für den insoweit vergleichbaren Fall des § 11 BUrlG (9. Dezember 1965 - 5 AZR 175/65 - BAGE 18, 12) und ganz überwiegend auch die Instanzgerichte und das Schrifttum - mit unterschiedlichen Begründungen - vertreten (vgl. die Nachweise bei: Bowe Die Entlohnung unzulässiger Mehrarbeit Diss. Münster 1992 S 27 ff.; für die ebenfalls vergleichbare Berechnung des "Regellohns": BSG 28. Juni 1990 - 9 b/11 RAr 15/89 - NZA 1991, 116).
  • LAG Sachsen, 13.01.1999 - 2 Sa 742/98

    Arbeitsvertragliche Verpflichtung der Zuverfügungstellung für Privatfahrten eines

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00
    Dabei kann die vom Arbeitnehmer bis zum Eintritt des Annahmeverzugs erzielte Vergütung einen Anhaltspunkt liefern (BAG 25. Juni 1981 - 6 AZR 524/78 - nv.; Senat 11. August 1998 - 9 AZR 410/97 - nv.; Sächs. LAG 13. Januar 1999 - 2 Sa 742/98 - LAGE § 4 EntgeltfortzG Nr. 4; Erman-Hanau BGB 9. Aufl. § 615 Rn. 34; BGB-RGRK-Matthes BGB 12. Aufl. § 615 Rn. 69 ff.; Winderlich Der Annahmeverzug des Arbeitgebers Europäische Hochschulschriften Bd. 1538 S 155 f.) Hätte der Arbeitnehmer bei Weiterarbeit auch Überstunden geleistet, so zählt auch die Überstundenvergütung zur fortzuzahlenden vertraglichen Vergütung (Matthes aaO; Winderlich aaO).
  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 394/97

    Verschwiegenheitspflicht, Unterlassungsansprüche

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00
    Ein Arbeitnehmer ist berechtigt, nach dem Ende seines Arbeitsverhältnisses in Wettbewerb zu seinem bisherigen Arbeitgeber zu treten (Senat 19. Mai 1998 - 9 AZR 394/97 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 11 = EzA HGB § 74 Nr. 61).
  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 410/97

    Berechnung eines Provisionsanspruchs bei Betriebsstillegung

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00
    Dabei kann die vom Arbeitnehmer bis zum Eintritt des Annahmeverzugs erzielte Vergütung einen Anhaltspunkt liefern (BAG 25. Juni 1981 - 6 AZR 524/78 - nv.; Senat 11. August 1998 - 9 AZR 410/97 - nv.; Sächs. LAG 13. Januar 1999 - 2 Sa 742/98 - LAGE § 4 EntgeltfortzG Nr. 4; Erman-Hanau BGB 9. Aufl. § 615 Rn. 34; BGB-RGRK-Matthes BGB 12. Aufl. § 615 Rn. 69 ff.; Winderlich Der Annahmeverzug des Arbeitgebers Europäische Hochschulschriften Bd. 1538 S 155 f.) Hätte der Arbeitnehmer bei Weiterarbeit auch Überstunden geleistet, so zählt auch die Überstundenvergütung zur fortzuzahlenden vertraglichen Vergütung (Matthes aaO; Winderlich aaO).
  • BSG, 28.06.1990 - 9b/11 RAr 15/89

    Berechnung des Regellohns beim Übergangsgeld

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00
    In diesem Sinne hatte bereits das Reichsarbeitsgericht (RAG 9. Juni 1937 - RAG 56/37 - ARS 30, 117) entschieden; die gleiche Auffassung haben auch das Bundesarbeitsgericht für den insoweit vergleichbaren Fall des § 11 BUrlG (9. Dezember 1965 - 5 AZR 175/65 - BAGE 18, 12) und ganz überwiegend auch die Instanzgerichte und das Schrifttum - mit unterschiedlichen Begründungen - vertreten (vgl. die Nachweise bei: Bowe Die Entlohnung unzulässiger Mehrarbeit Diss. Münster 1992 S 27 ff.; für die ebenfalls vergleichbare Berechnung des "Regellohns": BSG 28. Juni 1990 - 9 b/11 RAr 15/89 - NZA 1991, 116).
  • BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 210/91

    Rechtliche Ausgestaltung des Annahmeverzugs eines Betriebsübernehmers - Wertung

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00
    Zu zahlen ist die Vergütung, die der Dienstpflichtige bei Weiterarbeit erzielt hätte (BAG 24. Oktober 1991 - 2 AZR 210/91 - nv., zu II 5 a der Gründe; 25. Juni 1981 - 6 AZR 524/78 - nv., zu IV 1 der Gründe).
  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00

    Freistellung des Arbeitnehmers - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00
    Zwar kann vertraglich die Abgeltung von Überstunden durch Arbeitsbefreiung vereinbart werden (Senat 23. Januar 2001 - 9 AZR 26/00 - AP BGB § 615 Nr. 93 = EzA BGB § 615 Nr. 101).
  • BAG, 19.08.1982 - 2 AZR 116/81

    Mutterschutz - Wirksamkeit der Eigenkündigung einer Schwangeren

  • LAG Nürnberg, 28.03.2000 - 7 Sa 713/99

    Überstundenvergütung - Vereinbarung einer Ersetzungsbefugnis - Schweigen als

  • BGH, 13.02.1989 - II ZR 179/88

    Anspruch eines Geschäftsführers auf Zahlung eines Altersgeldes - Fehlerhaftigkeit

  • BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72

    Erklärung - Willenserklärung - Mitteilung - Auslegungsmaßstäbe -

  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83

    Gehaltserhöhungsanspruch aus betrieblicher Übung

  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96

    Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98

    Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung von Urlaub - Anspruch

  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 745/98

    Pflicht zum Verzicht auf 13. Monatseinkommen bei schlechter wirtschaftlicher

  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 279/97

    § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag

  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00

    Vertragsänderung durch konkludentes Verhalten

  • BAG, 18.12.1964 - 5 AZR 262/64

    Solidarität - Betriebsverbundenheit - Konkurs - Gratifikationsansprüche -

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 562/96
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 659/03

    Schriftform für Kündigung und Auflösungsvereinbarung; Treuwidrigkeit

    Wenn die Klägerin, worauf die Revision an sich zu Recht hinweist, am 31. Juli nicht zur Arbeit erschienen ist, so bildet dies keinen entscheidenden Hinweis darauf, dass die Klägerin selbst das Arbeitsverhältnis hat kündigen oder durch Aufhebungsvertrag auflösen wollen (vgl. zum Erklärungswert des Verlassens der Arbeitsstelle in vergleichbaren Fällen: BAG 18. September 2001 - 9 AZR 307/00 - AP Nr. 37 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung = EzA BGB § 611 Mehrarbeit Nr. 9).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 500/05

    Vielflieger - Bonusmeilen - Herausgabeanspruch

    Der rechtlich maßgebliche Inhalt eines Verhaltens beurteilt sich danach, was der Erklärungsempfänger bei verständiger Sicht als gewollt erkennen und in welchem Sinne er das Erkannte verstehen musste (Senat 18. September 2001 - 9 AZR 307/00 -AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 37 = EzA BGB § 611 Mehrarbeit Nr. 9).
  • LAG Hamm, 11.10.2011 - 14 Sa 543/11

    Berufung des Trainers erfolgreich - Vertragsklausel unwirksam

    Zu zahlen ist die Vergütung welche der Arbeitnehmer bei Weiterarbeit erzielt hätte (vgl. BAG, 23. Juni 1994, 6 AZR 853/93, NZA 1995, 468 ; 18. September 2001, 9 AZR 307/00, NZA 2002, 268 ).

    Fehlt es an Anhaltspunkten für die Höhe des mutmaßlich erzielten Entgeltes, ist dieses nach § 287 Abs. 2 ZPO zu schätzen (vgl. BAG, 18. September 2001, a.a.O.).

    Dabei kann die vom Arbeitnehmer bis zum Beginn des Annahmeverzugs erzielte Vergütung einen Anhaltspunkt liefern (vgl. allgemein BAG, 18. September 2001, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   BAG, 26.07.2001 - 6 AZR 401/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4421
BAG, 26.07.2001 - 6 AZR 401/99 (https://dejure.org/2001,4421)
BAG, Entscheidung vom 26.07.2001 - 6 AZR 401/99 (https://dejure.org/2001,4421)
BAG, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - 6 AZR 401/99 (https://dejure.org/2001,4421)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Zuschuss nach der Zweiten Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands - Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses - Grammatische und teleologische Auslegung des Begriffs der ...

  • rechtsportal.de

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 583 (Ls.)
  • ZTR 2002, 239
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 37.98

    Beamtenrecht, Besoldungsrecht

    Auszug aus BAG, 26.07.2001 - 6 AZR 401/99
    Der Senat ist insoweit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts gefolgt, das die Ansprüche eines von seiner erstmaligen Ernennung an im Beitrittsgebiet verwendeten Richters, der sein rechtswissenschaftliches Studium im Beitrittsgebiet absolviert hatte, und eines Rechtspflegers mit Schulabschluß im Beitrittsgebiet - beides entsprach nicht den einschlägigen Laufbahnbestimmungen - abgelehnt hat (vgl. BVerwG 25. April 1996 - 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116; 11. März 1999 - 2 C 24.98 - ZTR 1999, 385 und 22. Juli 1999 - 2 C 37.98 - ZTR 1999, 528).

    Entgegen der Auffassung des Klägers enthält die Vorschrift keine Bewertung der Qualität von Ausbildungen, von Vorbildungs- und Ausbildungsabschlüssen sowie der Eignung, Leistung und fachlichen Befähigung des begünstigten Personenkreises (BVerwG 22. Juli 1999 - 2 C 37/98 - aaO).

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95

    Beamtenrecht: Zuschuß zur abgesenkten Beamtenbesoldung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 26.07.2001 - 6 AZR 401/99
    Der Senat ist insoweit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts gefolgt, das die Ansprüche eines von seiner erstmaligen Ernennung an im Beitrittsgebiet verwendeten Richters, der sein rechtswissenschaftliches Studium im Beitrittsgebiet absolviert hatte, und eines Rechtspflegers mit Schulabschluß im Beitrittsgebiet - beides entsprach nicht den einschlägigen Laufbahnbestimmungen - abgelehnt hat (vgl. BVerwG 25. April 1996 - 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116; 11. März 1999 - 2 C 24.98 - ZTR 1999, 385 und 22. Juli 1999 - 2 C 37.98 - ZTR 1999, 528).

    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht durch das Urteil vom 25. April 1996 (aaO) den Begriff der "Befähigungsvoraussetzungen" dahingehend ausgelegt hatte, daß diese nicht erfüllt sind, wenn ein Teil derselben im Beitrittsgebiet abgeleistet bzw. erworben worden ist, ergab sich eine neue Rechtslage, die für die Parteien künftig maßgebend war.

  • BAG, 24.03.1993 - 5 AZR 16/92

    Freistellung am Rosenmontag, Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 26.07.2001 - 6 AZR 401/99
    Ohne besondere Anhaltspunkte, die hier nicht behauptet sind, darf er deshalb auch bei langjähriger Gewährung einer zusätzlichen Vergünstigung nicht darauf vertrauen, sie sei Vertragsinhalt geworden (BAG 24. März 1993 - 5 AZR 16/92 -BAGE 73, 1).
  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 24.98

    Kein "Mobilitäts-Zuschuß" für Ost-Beamte

    Auszug aus BAG, 26.07.2001 - 6 AZR 401/99
    Der Senat ist insoweit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts gefolgt, das die Ansprüche eines von seiner erstmaligen Ernennung an im Beitrittsgebiet verwendeten Richters, der sein rechtswissenschaftliches Studium im Beitrittsgebiet absolviert hatte, und eines Rechtspflegers mit Schulabschluß im Beitrittsgebiet - beides entsprach nicht den einschlägigen Laufbahnbestimmungen - abgelehnt hat (vgl. BVerwG 25. April 1996 - 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116; 11. März 1999 - 2 C 24.98 - ZTR 1999, 385 und 22. Juli 1999 - 2 C 37.98 - ZTR 1999, 528).
  • BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 611/98

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 26.07.2001 - 6 AZR 401/99
    bb) § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV gilt nur für Personen, die sämtliche Befähigungsvoraussetzungen für die eingeschlagene Laufbahn im bisherigen Bundesgebiet erworben haben (vgl. Senat 24. Februar 2000 - 6 AZR 611/98 - AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 71).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 31.03.1999 - 3 Sa 233/98

    Grundsätze der Eingruppierungsfeststellungsklage im Bereich des öffentlichen

    Auszug aus BAG, 26.07.2001 - 6 AZR 401/99
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 31. März 1999 - 3 Sa 233/98 - aufgehoben.
  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Der Beklagte war auch nicht ausnahmsweise verpflichtet, die Klägerin darüber zu unterrichten, dass ihr möglicherweise und im Widerspruch zu der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteile vom 24. Februar 2000 - 6 AZR 611/98 - AP Nr. 71 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte = ZTR 2001, 46 und vom 26. Juli 2001 - 6 AZR 401/99 - ZTR 2002, 239 ) aufgrund der (Kammer-)Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ein Anspruch auf den ruhegehaltfähigen Zuschuss zustehen könnte.
  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 15.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Der Beklagte war auch nicht ausnahmsweise verpflichtet, den Kläger darüber zu unterrichten, dass ihm möglicherweise und im Widerspruch zu der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteile vom 24. Februar 2000 - 6 AZR 611/98 - AP Nr. 71 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte = ZTR 2001, 46 und vom 26. Juli 2001 - 6 AZR 401/99 - ZTR 2002, 239 ) aufgrund der (Kammer-)Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ein Anspruch auf den ruhegehaltfähigen Zuschuss zustehen könnte.
  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 515/04

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

    Hinweise des Senats: Weiterführung und teilweise Aufgabe der Senatsrechtsprechung aus dem Urteil vom 24. Februar 2000 - 6 AZR 611/98 - AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 71 und vom 26. Juli 2001 - 6 AZR 401/99 -.
  • BVerfG, 09.09.2004 - 2 BvR 669/02

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der sog. Ostbesoldung von Beamten

    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Juli 2001 - 6 AZR 401/99 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.
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Rechtsprechung
   BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 716/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6049
BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 716/00 (https://dejure.org/2001,6049)
BAG, Entscheidung vom 24.07.2001 - 3 AZR 716/00 (https://dejure.org/2001,6049)
BAG, Entscheidung vom 24. Juli 2001 - 3 AZR 716/00 (https://dejure.org/2001,6049)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Bestimmung des betriebsrentenfähigen Einkommens - Auslegung einer Versorgungszusage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung einer betrieblichen Invalidenrente; Anrechnung von Zeiten der Beurlaubung eines Beamten für eine Tätigkeit in der Privatwirtschaft als ruhegehaltsfähige Dienstzeit; Übernahme eines Versorgungszuschlags für Beamte durch den Arbeitgeber; Versorgungszuschlag als ...

  • rechtsportal.de

    Auslegung einer Versorgungsordnung; Berücksichtigung eines Versorgungszuschlages nach Ziffer 6. 1.10 VwV zu § 6 BeamtVG im Rahmen des rentenfähigen Einkommens ("letztes laufendes Monatsgehalt einschließlich der Zulagen ..."); Bestimmung des betriebsrentenfähigen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 528 (Ls.)
  • ZTR 2002, 239
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Köln, 12.09.2000 - 9 Sa 865/00

    Vorliegen eines rentenfähigen Einkommens durch Gewährung von monatlichen

    Auszug aus BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 716/00
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. September 2000 - 9 Sa 865/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 31.05.1983 - 3 AZR 312/81
    Auszug aus BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 716/00
    Wer vom "laufenden Monatsgehalt" spricht, meint das feste, geregelte Einkommen im diesem Sinne (BAG 31. Mai 1983 - 3 AZR 312/81 - nv.), das Entgelt, das für die versprochene Arbeitsleistung gezahlt wird.
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 554/13

    Anspruch auf Teilnahme an einem Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst

    Neues tatsächliches Vorbringen darf in der Revisionsinstanz grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (vgl. BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 716/00 - zu B III 2 der Gründe) .
  • BSG, 14.12.2016 - B 13 R 34/15 R

    Außerachtlassung des einem beurlaubten Beamten von einem privaten Arbeitgeber

    Damit handelt es sich bei den Versorgungszuschlägen nicht um Gegenleistungen der F an den Beigeladenen für die von ihm erbrachte Arbeit (vgl BAG Urteil vom 24.7.2001 - 3 AZR 716/00 - Juris RdNr 36 f) .

    Er soll im Versorgungsfall eine Beamtenpension beanspruchen können, als ob er in seiner Position als Beamter verblieben wäre (vgl BAG Urteil vom 24.7.2001 - 3 AZR 716/00 - Juris RdNr 37).

    Seit diesem Erlass sind die Arbeitgeber, die einen beurlaubten Beamten beschäftigen, verpflichtet, diesem die Zahlungen des Versorgungszuschlags der Höhe nach mitzuteilen und die Lohnsteuer auszuweisen (vgl BAG Urteil vom 24.7.2001 - 3 AZR 716/00 - Juris RdNr 11) .

  • BAG, 22.05.2012 - 1 AZR 94/11

    Anrechnung von Tariflohnerhöhungen

    Daneben kann Vorbringen berücksichtigungsfähig sein, wenn es von der Gegenseite unstreitig gestellt worden ist (vgl. BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 716/00 - zu B III 2 der Gründe, AiB 2003, 120) .
  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 391/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

    Der dort gehaltene Vortrag kann vom Senat seiner Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden, weil es sich insoweit in weiten Teilen um neuen Sachvortrag handelt, der zwischen den Parteien nicht unstreitig ist (vgl. statt vieler BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - Rn. 26; 24. Juli 2001 - 3 AZR 716/00 - zu B III 2 der Gründe) .
  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 390/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

    Der dort gehaltene Vortrag kann vom Senat seiner Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden, weil es sich insoweit in weiten Teilen um neuen Sachvortrag handelt, der zwischen den Parteien nicht unstreitig ist (vgl. statt vieler BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - Rn. 26; 24. Juli 2001 - 3 AZR 716/00 - zu B III 2 der Gründe) .
  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 427/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

    Der dort gehaltene Vortrag kann vom Senat seiner Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden, weil es sich insoweit in weiten Teilen um neuen Sachvortrag handelt, der zwischen den Parteien nicht unstreitig ist (vgl. statt vieler BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - Rn. 26; 24. Juli 2001 - 3 AZR 716/00 - zu B III 2 der Gründe) .
  • LSG Hamburg, 21.04.2015 - L 3 R 116/13
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. vom 24.07.2001 - 3 AZR 716/00) sei der Versorgungszuschlag nicht ein zusätzliches laufendes Entgelt für die geleistete Arbeit, vielmehr habe der Arbeitgeber lediglich Vorsorgeaufwendungen für den Beurlaubten übernommen.

    Wie das Sozialgericht unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. vom 24.07.2001 - 3 AZR 716/00) nämlich zutreffend ausführt, ist der Versorgungszuschlag zwar eine Leistung des privaten Arbeitgebers an den Beurlaubten, jedoch werden die entsprechenden Kosten von dem Arbeitgeber regelmäßig weder als Teil des gewährten Entgelts noch als Zulage hierzu gezahlt.

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 549/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

    Der dort gehaltene Vortrag kann vom Senat seiner Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden, weil es sich insoweit in weiten Teilen um neuen Sachvortrag handelt, der zwischen den Parteien nicht unstreitig ist (vgl. statt vieler BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - Rn. 26; 24. Juli 2001 - 3 AZR 716/00 - zu B III 2 der Gründe) .
  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 553/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

    Der dort gehaltene Vortrag kann vom Senat seiner Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden, weil es sich insoweit in weiten Teilen um neuen Sachvortrag handelt, der zwischen den Parteien nicht unstreitig ist (vgl. statt vieler BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - Rn. 26; 24. Juli 2001 - 3 AZR 716/00 - zu B III 2 der Gründe) .
  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 551/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

    Der dort gehaltene Vortrag kann vom Senat seiner Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden, weil es sich insoweit in weiten Teilen um neuen Sachvortrag handelt, der zwischen den Parteien nicht unstreitig ist (vgl. statt vieler BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - Rn. 26; 24. Juli 2001 - 3 AZR 716/00 - zu B III 2 der Gründe) .
  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 425/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 394/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 393/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 392/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 552/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 550/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 426/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 20.08.2013 - 3 AZR 374/11

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsvertrag - betriebliche Übung

  • LAG Düsseldorf, 13.06.2018 - 12 Sa 145/18

    Berechnung der Betriebsrente eines außertariflichen Mitarbeiters

  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2017 - 9 Sa 45/17

    Berechnung der Überstundenvergütung bei Verdienstausgleich bei Wegfall von

  • ArbG Freiburg, 19.07.2017 - 12 Ca 63/17

    Berechnung der Überstundenvergütung bei Verdienstausgleich - Wegfall der

  • SG Hamburg, 22.08.2013 - S 11 R 640/10
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 12.09.2001 - 8 Sa 1122/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3454
LAG Hessen, 12.09.2001 - 8 Sa 1122/00 (https://dejure.org/2001,3454)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.09.2001 - 8 Sa 1122/00 (https://dejure.org/2001,3454)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. September 2001 - 8 Sa 1122/00 (https://dejure.org/2001,3454)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB §§ 242 611 Abs. 1 § 615
    Mehrarbeit: Anspruch - Gleichbehandlungsgebot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 766
  • DB 2002, 794
  • NZA-RR 2002, 348
  • ZTR 2002, 239
 
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Rechtsprechung
   LAG Bremen, 24.01.2002 - 3 Sa 9/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,20845
LAG Bremen, 24.01.2002 - 3 Sa 9/02 (https://dejure.org/2002,20845)
LAG Bremen, Entscheidung vom 24.01.2002 - 3 Sa 9/02 (https://dejure.org/2002,20845)
LAG Bremen, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - 3 Sa 9/02 (https://dejure.org/2002,20845)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung; Projektleiter für die Integrationshilfe; Streitgegenstand im Kündigungsschutzverfahren bei einer Änderungskündigung; Auslegung des Klageantrags; Maßstab für die Prüfung der Sozialwidrigkeit einer ordentlichen Änderungskündigung ; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 297
  • ZTR 2002, 239
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hessen, 21.10.2016 - 14 Sa 1430/15

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung

    Besteht eine solche Vergütungsautomatik, trägt der Arbeitgeber die Darlegungsund Beweislast dafür, dass die neuen Tätigkeiten nur eine Bezahlung nach der niedrigeren Vergütungsgruppe rechtfertigen ( LAG Bremen 24. Januar 2003 - 3 Sa 9/02 - Juris).
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