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   BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 208/03   

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BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 208/03 (https://dejure.org/2004,2503)
BAG, Entscheidung vom 24.06.2004 - 2 AZR 208/03 (https://dejure.org/2004,2503)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 2 AZR 208/03 (https://dejure.org/2004,2503)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Klage im Hinblick auf die Parteifähigkeit ; Parteifähigkeit einer juristischen Person nach Auflösung oder nach Eintragung der Auflösung ; Möglichkeit der Erhebung der Kündigungsschutzklage zugleich gegen den alten Arbeitgeber und gegen den mutmaßlichen ...

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; ZPO § 50; ; NdsPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigungsschutz - Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung einer ordentlich unkündbaren (§§ 53 , 55 BAT ) Arbeitnehmerin nach gesetzlicher Auflösung einer Anstalt des öffentlichen Rechts; wirksame Errichtung der Anstalt; Betriebsstilllegung; Berücksichtigung von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2005, 160
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (37)

  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 95/00

    Ausgliederung - Anstalt öffentlichen Rechts

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 208/03
    b) Dass der Übergang eines Arbeitsverhältnisses auch durch Gesetz angeordnet werden kann, ist allgemein anerkannt (BAG 8. Mai 2001 - 9 AZR 95/00 - BAGE 97, 361; ErfK-Preis, 4. Aufl., § 613a BGB Rn. 58; KR-Pfeiffer, 6. Aufl., § 613a BGB Rn. 72; HaKo-Mestwerdt, 2. Aufl., § 613a BGB Rn. 43; Kittner/Däubler/Zwanziger, KSchR, 5. Aufl., § 613a BGB Rn. 6 ff.).

    Umstritten ist lediglich die Frage, inwieweit bei einem gesetzlich angeordneten Übergang des Arbeitsverhältnisses die Vorschriften des § 613a BGB anzuwenden sind, insbesondere, ob der Arbeitnehmer dem Übergang widersprechen kann und ob aus Anlass des Übergangs ausgesprochene Kündigungen in entsprechender Anwendung des § 613a Abs. 4 BGB unwirksam sind (vgl. BAG 8. Mai 2001 - 9 AZR 95/00 - BAGE 97, 361; ErfK-Preis, 4. Aufl., § 613a BGB Rn. 58; KR-Pfeiffer, 6. Aufl., § 613a BGB Rn. 73, 74; HaKo-Mestwerdt, 2. Aufl., § 613a BGB Rn. 43 ff.; Kittner/Däubler/Zwanziger, KSchR, 5. Aufl., § 613a BGB Rn. 80).

  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 2/77

    Bayerisches Personalvertretungsgesetz

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 208/03
    Weder der Kreis der Angelegenheiten, in denen die Personalvertretung zu beteiligen ist, noch Inhalt und Umfang der Beteiligungsrechte für bestimmte Angelegenheiten sind bundesrechtlich verbindlich festgelegt (BVerfG 27. März 1979 - 2 BvL 2/77 - BVerfGE 51, 43 = AP BPersVG § 108 Nr. 1 zu B. I. und II. der Gründe).

    (1) Das Sozialstaatsprinzip verbietet es dem Landesgesetzgeber nicht, jegliche Beteiligung des Personalrats an Kündigungen einzelner Arbeitnehmergruppen auszuschließen (vgl. BVerfG 27. März 1979 - 2 BvL 2/77 - BVerfGE 51, 56; Pelzner FS Rudolf Gmür S 345, 349 f.; Rob Mitbestimmung im Staatsdienst S 207).

  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 208/03
    a) Die in Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG garantierte Forschungsfreiheit gewährt keinen Schutz gegen die Auflösung der Forschungseinrichtung, denn die Aufrechterhaltung einer öffentlichen Forschungseinrichtung, bei der ein Forscher arbeitet, fällt nicht in den (BVerfG Schutzbereich seines Individualgrundrechts auf Wissenschaftsfreiheit 10. März 1992 - 1 BvR 454/91, 1 BvR 470/91, 1 BvR 602/91, 1 BvR 616/91, 1 BvR 905/01, 1 BvR 939 bis 955/91, 1 BvR 957 bis 963/91, 1 BvR 1128/91, 1 BvR 1315 bis 1318/91, 1 BvR 1453/91 - BVerfGE 85, 360; Ossenbühl in Hanau/Ossenbühl Kündigungsschutz und Wissenschaftsfreiheit S. 80).

    b) Aus der in Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG garantierten freien Wahl des Arbeitsplatzes ergibt sich keine Bestandsgarantie für den einmal gewählten Arbeitsplatz (BVerfG 10. März 1992 aaO; BAG 17. Januar 1991 - 2 AZR 386/90 - RzK I 5 c Nr. 38).

  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 329/79

    Kündigungschutzkalge - Parteifähigkeit der GmbH

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 208/03
    Ob bei vollständiger Vermögenslosigkeit oder bei liquidationslosem Erlöschen auf Grund Gesetzes die Parteifähigkeit grundsätzlich endet (vgl. dazu BGH 29. September 1981 - VI ZR 21/80 - WM 1981, 1387; BAG 9. Juli 1981 - 2 AZR 329/79 - BAGE 36, 125), kann offen bleiben, da der Kläger ein Klagebegehren verfolgt, an dem er selbst bei Vollbeendigung der Beklagten zu 1) ein schutzwertes Interesse hat.

    Von der rechtskräftigen Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung können weitere Ansprüche arbeitsrechtlicher und sozialrechtlicher Natur abhängen (vgl. BAG 9. Juli 1981 - 2 AZR 329/79 - BAGE 36, 125).

  • BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 104/81
    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 208/03
    Die auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachtende Prozessvoraussetzung der Parteifähigkeit (§ 50 ZPO, vgl. BAG 31. August 1983 - 4 AZR 104/81 -) ist hinsichtlich der Beklagten zu 1) unabhängig von der Frage gegeben, ob die Beklagte zu 1) - noch - rechtlich existent ist.

    Streiten nämlich die Parteien um die Existenz oder Parteifähigkeit eines Prozessbeteiligten oder um die Folgen des Erlöschens einer Partei oder ihrer Parteifähigkeit, so ist die Existenz bzw. Parteifähigkeit als Prozessvoraussetzung zu fingieren (BAG 31. August 1983 - 4 AZR 104/81 - vgl. BGH 13. Juli 1993 - III ZB 17/93 - NJW 1993, 2943; Thomas/Putzo, ZPO 25. Aufl., Vorbem. § 253 Rn. 19, 20; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl. § 50 ZPO Rn. 4a ff).

  • BAG, 17.03.1988 - 6 AZR 634/86

    Rationalisierungsschutz

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 208/03
    Dies ist bei der Stilllegung eines Betriebs bzw. der Auflösung einer Verwaltung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (17. März 1988 - 6 AZR 634/86 - BAGE 58, 31) nur der Fall, wenn durch die Stilllegung in einem anderen Betrieb eine rationellere Arbeitsweise bezweckt wird.
  • BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 162/89

    Arbeitnehmereigenschaft: Weinverkaufsberater

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 208/03
    bb) Ein mittelbares Arbeitsverhältnis entfällt hier schon deshalb, weil es begrifflich voraussetzt, dass die das Arbeitsverhältnis vermittelnde Person Arbeitnehmer des Dritten ist und deshalb dessen Weisungsrecht unterliegt (BAG 21. Februar 1990 - 5 AZR 162/89 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 57 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 32).
  • BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 386/90

    Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung - Das

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 208/03
    b) Aus der in Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG garantierten freien Wahl des Arbeitsplatzes ergibt sich keine Bestandsgarantie für den einmal gewählten Arbeitsplatz (BVerfG 10. März 1992 aaO; BAG 17. Januar 1991 - 2 AZR 386/90 - RzK I 5 c Nr. 38).
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 195/01

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 208/03
    Zwar kann sich der Arbeitgeber nach dem Rechtsgedanken des § 162 BGB nicht darauf berufen, es habe bei Zugang der Kündigung keine freie Stelle zur Verfügung gestanden, wenn er durch eine vorgezogene Stellenbesetzung gewissermaßen "uno actu" mit der Kündigung treuwidrig den Wegfall geeigneter Beschäftigungsmöglichkeiten verursacht (st. Rspr. vgl. BAG 15. August 2002 - 2 AZR 195/01 - BAGE 102, 97).
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01

    Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 208/03
    Solche greifbaren Formen liegen vor, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung auf Grund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung davon auszugehen ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben (st. Rspr. des BAG zB 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118; zuletzt 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 64 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 128).
  • BAG, 28.11.1956 - GS 3/56

    Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • BVerfG, 29.07.2004 - 1 BvR 737/00

    Zur unentgeltlichen Rechtsberatung durch einen berufserfahrenen Juristen

  • BAG, 09.04.1957 - 3 AZR 435/54

    Mittelbares Arbeitsverhältnis - Zwischenmeister - Mittelsmann - Arbeitnehmer

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 138/99

    Probezeitkündigung - Personalratsbeteiligung

  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 489/93

    Konzerndimensionaler Kündigungsschutz - Soziale Rechtfertigung der Kündigung aus

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87

    Beschränkte Zulassung der Revision auf einzelne Rechtsfragen innerhalb eines

  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 367/01

    Tarifliche Unkündbarkeit

  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 94/99

    Arbeitsverhältnis zum Zuwendungsgeber?

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

  • BVerfG - 1 BvR 1128/91 (anhängig)
  • BGH, 17.10.1994 - II ZR 159/93

    Passive Parteifähigkeit einer aufgelösten juristischen Person; Ansprüche eines

  • BAG, 25.04.1996 - 5 AS 1/96

    Gerichtsstandbestimmung bei Streit über das Vorliegen eines Betriebsübergangs

  • BVerfG, 28.06.1967 - 2 BvR 143/61

    Entziehung der Verteidigungsbefugnis

  • BGH, 25.09.1972 - II ZR 28/69
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 221/03

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

  • BVerwG, 17.03.1977 - 7 C 59.75

    Subventionsrecht, Gewährung von Prämien auf Grund landesrechtlicher Richtlinien,

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 467/92

    Klagefrist; eventuelle subjektive Klagehäufung

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 216/03

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 79/80

    Rückzahlung einer geleisteten Beratungsgebühr und Bearbeitungsgebühr, anlässlich

  • BGH, 29.09.1981 - VI ZR 21/80

    Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer Kommanditgesellschaft und ihre

  • BAG, 22.03.1988 - 3 AZR 350/86

    Löschung des Registereintrags als Voraussetzungen eines Verlusts der Rechts- und

  • BGH, 19.01.2000 - IV ZR 57/99

    Rechtschutzbedürfnis für Feststellungsklage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.1979 - XVI A 2693/78
  • BGH, 13.07.1993 - III ZB 17/93

    Rechtsmittelbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 15 Sa 456/02

    Auflösung des Instituts für Erdöl- und Erdgasforschung - betriebsbedingte

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 514/04

    Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz

    Ein solches treuwidriges Verhalten liegt dann vor, wenn für den Arbeitgeber im Zeitpunkt der Stellenbesetzung ein "Auslaufen" der Beschäftigungsmöglichkeit für den später gekündigten Arbeitnehmer absehbar war, Kündigungsentschluss und anderweitige Besetzung der freien Stelle also "uno actu" erfolgten (st. Rspr. vgl. Senat 24. Juni 2004 - 2 AZR 208/03 - EzBAT BAT § 53 Betriebsübergang Nr. 8; 12. Februar 2004 - 2 AZR 307/03 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 75 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 129; 15. August 2002 - 2 AZR 195/01 - BAGE 102, 97; 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121).
  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 451/10

    Änderungskündigung zur Herabgruppierung einer Schulleiterin - Beteiligung des

    Weder der Kreis der Angelegenheiten, in denen die Personalvertretung zu beteiligen ist, noch Inhalt und Umfang der Beteiligungsrechte für bestimmte Angelegenheiten sind bundesrechtlich verbindlich festgelegt (BVerfG 27. März 1979 - 2 BvL 2/77 - zu B I und II der Gründe, BVerfGE 51, 43; BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 208/03 - zu B II 3 a der Gründe, ZTR 2005, 160) .
  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 558/09

    Änderungskündigung zur Anpassung des Arbeitsorts nach Dienststellenverlegung

    Solche Organisationsentscheidungen können von den Gerichten inhaltlich nicht nachgeprüft werden, sie sind grundsätzlich als gegeben hinzunehmen (Senat 10. Mai 2007 - 2 AZR 263/06 - Rn. 19, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 165 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 155; 24. Juni 2004 - 2 AZR 208/03 - zu B II 7 b der Gründe, ZTR 2005, 160).
  • LAG Düsseldorf, 10.05.2011 - 16 Sa 113/11

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; unbegründete

    Erfolgen Kündigungsentschluss und anderweitige Besetzung der freien Stelle "uno acto" und war der durch die voreilige Besetzung nicht mehr vakante Arbeitsplatz für den gekündigten Arbeitnehmer geeignet, spricht viel für eine rechtsmissbräuchliche Besetzung (BAG v. 24.11.2005 - 2 AZR 514/04 - a.a.O., BAG v. 24.06.2004 - 2 AZR 208/03 - EzBAT § 53 BAT Betriebsübergang Nr. 8, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 263/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung durch Landesgesetz

    aa) Die im VRG vom Landtag des Landes Baden-Württemberg verantwortlich getroffene Entscheidung kann von den Gerichten nicht nachgeprüft werden; sie ist vielmehr als gegeben hinzunehmen (vgl. Senat 24. Juni 2004 - 2 AZR 208/03 - ZTR 2005, 160, zu B II 7 b aa der Gründe für den Fall der Auflösung des Instituts für Erdöl- und Erdgasforschung [IfE] des Landes Niedersachsen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2016 - L 8 R 221/14

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs;

    Dem Arbeitnehmer können Rechte gegen den Hauptarbeitgeber zustehen, wenn die Einschaltung des Mittelsmannes rechtsmissbräuchlich ist (BAG, Urteil v. 24.6.2004, 2 AZR 208/03, EzBAT § 53 BAT Betriebsübergang Nr. 8 m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 29.07.2005 - 12 Sa 484/05

    Bestimmung des prozessualen Rangverhältnisses bei subjektiver Klagehäufung des

    Zur prozessual kohärenten Klärung der Ungewissheit muss es ihm ermöglicht werden, im Wege der subjektiven Klagehäufung sowohl den bisherigen Arbeitgeber ("Verleiher") als auch den neuen Arbeitgeber ("Entleiher") in Anspruch zu nehmen (vgl. BAG vom 24.06.2004, 2 AZR 215/03, AP Nr. 278 zu § 613 a BGB, BAG vom 24.06.2004, 2 AZR 208/03, ZTR 2005, 160).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.2010 - 4 TaBV 2/10

    Geltung eines Firmentarifvertrages auf neu hinzugekommene Betriebe -

    Eine solche kommt in Betracht, wenn der Wortlaut einer Norm über deren Sinn und Zweck hinausgeht, d.h. die Norm eine verdeckte Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit aufweist (BAG 24. März 2009 - 9 AZr 983/07 - AP BurlG § 7 Nr. 39; BAG 24.06.2004 - 2 AZR 208/03 - Juris Rn. 48).
  • ArbG Karlsruhe, 17.05.2005 - 6 Ca 361/04

    Massenentlassung: Richtlinienkonforme Auslegung; Folge der verspäteten Anzeige

    Solche greifbaren Formen sind gegeben, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung aufgrund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung davon auszugehen ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins werde mit einiger Sicherheit ein die Entlassung erfordernder betrieblicher Grund eintreten (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, in jüngerer Vergangenheit etwa BAG 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120, zu II 2 a der Gründe; BAG 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 64, zu B I 1 der Gründe; BAG 24.06.2004 - 2 AZR 208/03 - ZTR 2005, 160, zu B II 7 a der Gründe, jeweils m. w. N.).
  • VGH Bayern, 23.10.2014 - 18 P 13.2490

    Neuorganisation der Besonderen Dienststelle Familienkasse der Bundesagentur für

    Nachdem die Beteiligten vorliegend um die weitere Existenz des Antragstellers streiten, ist dessen Parteifähigkeit - ebenso wie die der weiteren Beteiligten zu 2 bis 8, die als örtliche Personalräte am vorliegenden Verfahren beteiligt sind (vgl. BVerwG, B.v. 23.4.2008 - 6 PB 7.08 - PersR 2008, 451) - als Prozessvoraussetzung zu fingieren (vgl. BAG, U.v. 24.6.2004 - 2 AZR 208/03 - PersR 2005, 208).
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