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   BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 836/08   

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BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 836/08 (https://dejure.org/2009,2361)
BAG, Entscheidung vom 09.12.2009 - 4 AZR 836/08 (https://dejure.org/2009,2361)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 (https://dejure.org/2009,2361)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2010, 1300
  • ZTR 2010, 294
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 25/91

    Ständiger Vertreter des Leiters einer Universitätsklinik

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 836/08
    Sie ist auch tarifrechtlich einheitlich zu bewerten (vgl. BAG 14. August 1991 - 4 AZR 25/91 - zu I der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 159 zu einem Oberarzt nach BAT).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2008 - 3 Sa 768/07

    Eingruppierung als Oberarzt - selbstständiger Teilbereich - medizinische

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 836/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. August 2008 - 3 Sa 768/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 600/04

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters für Masseverbindlichkeit?

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 836/08
    Die Verfahrensrüge ist unzulässig, weil der Kläger nicht dargelegt hat, was er auf einen solchen Hinweis im Einzelnen vorgetragen hätte (BAG 19. Januar 2006 - 6 AZR 600/04 - BAGE 117, 14, 19 mwN).
  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 565/09

    Eingruppierung als Oberärztin - medizinische Verantwortung für einen Teilbereich

    Alle Einzelaufgaben der Klägerin einschließlich ihrer fachärztlichen Tätigkeit dienen einem einheitlichen Arbeitsergebnis, der therapeutischen Leitung der Tagesklinik, die ihr als allein zuständiger Fachärztin obliegt (vgl. auch BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 16 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5; zur Leitung einer Ambulanz 20. April 2011 - 4 AZR 241/09 - Rn. 20) .

    Diese ärztliche Tätigkeit der Leitung der Tagesklinik ist auch nach tatsächlichen Gesichtspunkten nicht weiter aufteilbar (vgl. BAG 20. April 2011 - 4 AZR 247/09 - Rn. 17 mwN) und einheitlich zu bewerten (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - aaO) .

    BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 24 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5; weiterhin 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 26 ff., KRS 10.043; 20. April 2011 - 4 AZR 247/09 - Rn. 27) .

    Nach der Rechtsprechung des Senats übt ein in die Entgeltgruppe II TV-Ärzte/VKA eingruppierter Facharzt seine Aufsichts- und Weisungsbefugnis gegenüber den in seinem Bereich tätigen Assistenzärzten und Ärzten in der Weiterbildung aus (BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 863/08 - Rn. 33, ZTR 2011, 27; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 26, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5) .

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 199/10

    Eingruppierung als Oberarzt/Oberärztin nach der Entgeltgruppe III TV-Ärzte/VKA

    BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 22 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 zum TV-Ärzte/VKA; - 4 AZR 495/08 - Rn. 47 ff., BAGE 132, 365 zum TV-Ärzte/TdL) .

    Auch das Fehlen eines solchen Status oder Titels ist ohne Bedeutung (vgl. BAG 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 37, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 39; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn.   18, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 zu einer "Ernennung" zum "Funktionsoberarzt") .

    ua. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 und - 4 AZR 687/08 - Rn. 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 10, beide ebenfalls zum TV-Ärzte/VKA sowie zum gleichgelagerten TV-Ärzte/TdL insbesondere 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, BAGE 132, 365 und auch - 4 AZR 841/08 - Rn. 21 ff.; zu den später ergangenen Entscheidungen zum TV-Ärzte/VKA vgl. ua. 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 33, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 39 und - 4 AZR 166/09 - Rn. 41, GesR 2011, 314; 18. Mai 2011 - 4 AZR 511/09 - Rn. 16, ZTR 2011, 675; weiterhin zum TV-Ärzte/TdL 26. Januar 2011 - 4 AZR 263/09 - Rn. 16, ZTR 2011, 420; 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 - Rn. 38, NZA-RR 2001, 304) .

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09

    Eingruppierung eines - leitenden - Oberarztes

    Von der Übertragung einer medizinischen Verantwortung im Tarifsinne kann demnach nur dann gesprochen werden, wenn sich das Aufsichts- und - eingeschränkte - Weisungsrecht nicht nur auf nichtärztliches Personal und auf Ärzte nach der Entgeltgruppe I, sondern auch auf Fachärzte der Entgeltgruppe II TV-Ärzte/VKA erstreckt und andererseits die Verantwortung für den Bereich ungeteilt ist (vgl. dazu ausführlich BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 zum TV-Ärzte/VKA) .
  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 241/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung der

    Von der Übertragung einer medizinischen Verantwortung im Tarifsinne kann demnach regelmäßig nur dann gesprochen werden, wenn sich das Aufsichts- und - eingeschränkte - Weisungsrecht auch auf Fachärzte der Entgeltgruppe II TV-Ärzte/VKA erstreckt und andererseits die Verantwortung für den Bereich ungeteilt ist (vgl. dazu ausführlich BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5) .

    (2) Aus den vom Senat in der Entscheidung vom 9. Dezember 2009 (- 4 AZR 836/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5) zur Begründung der Notwendigkeit der Unterstellung eines Facharztes gemachten Ausführungen ergibt sich jedoch, dass dieses Kriterium Ergebnis einer Auslegung ist, die die "medizinische Verantwortung" für einen Teilbereich der Klinik von der sonstigen ärztlichen und speziell fachärztlichen Verantwortung abgrenzen will.

    (a) Der Senat hat in seinem Urteil vom 9. Dezember 2009 (- 4 AZR 836/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5) hierzu ua. ausgeführt:.

  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 122/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - Tarifpluralität -

    Darüber hinaus sind nach § 16 Buchst. d TV-Ärzte/VKA in Entgeltgruppe IV (nur) Leitende Oberärzte, denen die ständige Vertretung des Chefarztes übertragen ist (zu den Eingruppierungsmerkmalen des § 16 Buchst. d TV-Ärzte/VKA vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - ZTR 2010, 294), nicht aber Chefärzte eingruppiert.
  • BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 193/09

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Ferner waren zum Zeitpunkt des Berufungsurteils die Entscheidungen des Senats vom 9. Dezember 2009, in denen die tariflichen Anforderungen des Tätigkeitsmerkmales einer Oberärztin erstmals höchstrichterlich im Einzelnen ausgelegt und detailliert formuliert worden sind (zB - 4 AZR 495/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8; - 4 AZR 568/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9; - 4 AZR 687/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 10; - 4 AZR 836/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5; usw.) , noch nicht bekannt.

    Von der Übertragung einer medizinischen Verantwortung im Tarifsinne kann demnach nur dann gesprochen werden, wenn sich das Aufsichts- und - eingeschränkte - Weisungsrecht auch auf Fachärztinnen der Entgeltgruppe II TV-Ärzte/VKA erstreckt und andererseits die Verantwortung für den Bereich ungeteilt ist (vgl. dazu ausführlich BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 zum TV-Ärzte/VKA) .

  • BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 170/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Tatsachen, die es ausschließen, die medizinische Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich anzunehmen (so etwa in den Fällen des 9. Dezember 2009 - 4 AZR 841/08 - durch Dienstpläne nachgewiesene Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen, die jeweils durch einen Oberarzt geleitet wurden; - 4 AZR 836/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, der mit einer Sekretärin und zwei Suchttherapeuten auf einer Station arbeitet; - 4 AZR 827/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7 Arzt in einer Mammographie-Screening-Einheit mit externen niedergelassenen Ärzten; - 4 AZR 687/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 10 einziger Arzt in dem Bereich Casemanagement der Klinik; - 4 AZR 630/08 - Fachärztin in einem Bereich mit zwei Oberärzten, davon unstreitig einer "tariflichen" Oberärztin) , liegen hier nicht vor.

    Von der Übertragung einer medizinischen Verantwortung im Tarifsinne kann demnach nur dann gesprochen werden, wenn sich das Aufsichts- und - eingeschränkte - Weisungsrecht auch auf Fachärzte der Entgeltgruppe II TV-Ärzte/VKA erstreckt und andererseits die Verantwortung für den Bereich ungeteilt ist (vgl. dazu ausführlich BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 zum TV-Ärzte/VKA) .

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 188/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL

    Ferner ist idR erforderlich, dass die Verantwortung für den Bereich ungeteilt bei ihm liegt (vgl. dazu im Einzelnen 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45 ff., NZA 2010, 895 ebenfalls zum TV-Ärzte/TdL sowie 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 und - 4 AZR 687/08 - Rn. 15, beide zum gleichgelagerten TV-Ärzte/VKA) .
  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 149/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Ferner ist idR erforderlich, dass die Verantwortung für den Bereich ungeteilt bei ihm liegt (vgl. dazu im Einzelnen 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 und - 4 AZR 687/08 - Rn. 15, beide ebenfalls zum TV-Ärzte/VKA sowie zum gleichgelagerten TV-Ärzte/TdL insbesondere 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, NZA 2010, 895) .
  • LAG München, 13.04.2010 - 6 Sa 986/09

    Eingruppierung

    Letztlich übt der Oberarzt für den ihm unterstellten Bereich auch gegenüber anderen Ärzten und dem Pflegepersonal eine Vorgesetztenfunktion, mithin eine Leitungsfunktion, aus (BAG v. 9.12.2009 - 4 AZR 687/09, a.a.O.; BAG v. 9.12.2009 - 4 AZR 836/08, unter Rz. 20, 22; LAG München v. 22.4.2009, a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein v. 9.12.2008 - 5 Sa 265/08, ZTR 2009, 255; vgl. auch die Nachweise bei Knörr , ZTR 2009, 50, 53).

    Diese umfasst nicht - wie erforderlich -, dass er die Behandlung und Therapie der Patienten auch für die ihm nachgeordneten Assistenz- und Fachärzte sowie das in "seinem" Teilbereich tätige Pflegepersonal bindend festlegen, deren Befundungen kontrollieren und Therapiemaßnahmen überwachen konnte und musste, also eine Vorgesetztenfunktion für den ihm unterstellten Bereich auch gegenüber anderen Ärzten und dem Pflegepersonal ausübte (vgl. BAG v. 9.12.2009 - 4 AZR 687/09, a.a.O.; BAG v. 9.12.2009 - 4 AZR 836/08, unter Rz. 20, 22; LAG München v. 22.4.2009, a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein v. 9.12.2008 - 5 Sa 265/08, ZTR 2009, 255).

  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 498/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 637/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - Tarifpluralität -

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 46/10

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 372/10

    Eingruppierung als Oberarzt nach der Entgeltgruppe III TV Ärzte/VKA

  • BAG, 29.06.2011 - 5 AZR 186/10

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 29.06.2011 - 5 AZR 651/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 696/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 384/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 305/10

    Eingruppierung einer Oberärztin (hier: Fachärztin für Innere Medizin)

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 431/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 453/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 670/09

    Eingruppierung einer Fachärztin als Oberärztin - übertragene Spezialfunktion -

  • BAG, 29.06.2011 - 5 AZR 135/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 511/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 263/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 247/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 138/09

    Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt nach § 12 TV-Ärzte - Durchführung

  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 112/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 782/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 21.09.2011 - 4 AZR 847/09

    Eingruppierung nach Entgeltgruppe Ä 3 (Oberarzt) TV-Ärzte Charité

  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 376/09

    Eingruppierung einer Oberärztin

  • BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 745/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 21.09.2011 - 4 AZR 802/09

    Eingruppierung einer Oberärztin (hier: Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie)

  • BAG, 21.09.2011 - 4 AZR 16/10

    Eingruppierung als Oberarzt nach Entgeltgruppe Ä 3 TV-Ärzte/VBGK

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