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Rechtsprechung
   BGH, 15.10.2009 - VII ZB 1/09   

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BGH, 15.10.2009 - VII ZB 1/09 (https://dejure.org/2009,2066)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2009 - VII ZB 1/09 (https://dejure.org/2009,2066)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - VII ZB 1/09 (https://dejure.org/2009,2066)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungserinnerung bei Beendigung der Zwangsvollstreckung; Zurechnung zum pfändbaren Arbeitseinkommen von Arbeitnehmerbeiträgen zur Pflichtversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • Judicialis

    ZPO § 850 Abs. 2; ; ZPO § 850e; ; EGGVG § 28 Abs. 1; ; VwGO § 113 Abs. 1; ; SGG § 131 Abs. 1; ; FGO § 100 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 766; ZPO § 850 e Nr. 1 S. 1
    Unpfändbarkeit der VBL-Pflichtbeiträge von Arbeitnehmern

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungserinnerung bei Beendigung der Zwangsvollstreckung; Zurechnung zum pfändbaren Arbeitseinkommen von Arbeitnehmerbeiträgen zur Pflichtversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollstreckungsrecht - Vollstreckungserinnerung/Pfändbares Arbeitseinkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gehaltspfändung und Pflichtbeiträge zur Versorgungsanstalt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeitliches Ende für die Vollstreckungserinnerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 785
  • MDR 2010, 106
  • NZI 2010, 118
  • NZS 2010, 286
  • FamRZ 2010, 206
  • VersR 2010, 1334
  • WM 2009, 2390
  • Rpfleger 2010, 149
  • NZA-RR 2010, 86
  • ZTR 2010, 374
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 324/03

    Zulässigkeit der Erinnerung gegen die bereits beendete Räumungsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 15.10.2009 - VII ZB 1/09
    a) Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungserinnerung fehlt regelmäßig, wenn die Zwangsvollstreckung beendet ist (Anschluss an BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 324/03, MDR 2005, 648).

    Sie müsste vielmehr rückgängig gemacht werden, was mit der sofortigen Beschwerde nicht durchgesetzt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 324/03, MDR 2005, 648).

    Die Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Schuldnerin war auch nicht mit einem tiefgreifenden Grundrechtseingriff verbunden (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 324/03, a.a.O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 08.10.2008 - 22 Sa 63/07

    Pfändbarkeit der an die VBL abgeführten Arbeitnehmerbeiträge

    Auszug aus BGH, 15.10.2009 - VII ZB 1/09
    Entgegen der Meinung des LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 8. Oktober 2008, Az. 22 Sa 63/07, Tz. 23, 26, dokumentiert bei [...]; nicht rechtskräftig; gegen das Urteil wurde Revision zum Bundesarbeitsgericht eingelegt, Az. 10 AZR 866/08) ist nach Auffassung des Senats die Pfändbarkeit der VBL-Pflichtbeiträge bereits durch § 850 e Nr. 1 Satz 1 ZPO ausgeschlossen.
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus BGH, 15.10.2009 - VII ZB 1/09
    Auch der Zweck der Zusatzversorgung, die Versorgungsbezüge der im öffentlichen Dienst angestellten Arbeitnehmer entsprechend der Versorgung der Beamten auszugestalten (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 1988 - IV ZR 154/87, BGHZ 103, 370, 371 ff.), erfordert die Gleichstellung der Pflichtbeiträge mit denjenigen Beiträgen, die unmittelbar auf Grund sozialrechtlicher Vorschriften zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Schuldners abzuführen sind.
  • BGH, 02.03.2017 - I ZB 66/16

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Sofortige Beschwerde zur Weiterverfolgung einer

    Der Schuldner kann in einem solchen Fall die sofortige Beschwerde für erledigt erklären (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - VII ZB 1/09, NJW-RR 2010, 785 Rn. 10).

    Da sie zudem in der Beschwerdeinstanz nicht beantragt haben, die Rechtswidrigkeit der Vollstreckungsmaßnahme festzustellen, kann auf sich beruhen, ob im Streitfall besondere Umstände vorliegen, die ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse ausnahmsweise rechtfertigen könnten (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 785 Rn. 11; Zöller/Stöber aaO § 766 Rn 13; Schmidt/Brinkmann in MünchKomm.ZPO aaO § 766 Rn. 49).

  • BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 349/18

    Aufrechnung - Pfändungsverbot - Urlaubsentgelt - Erhöhung der Arbeitszeit

    Dieser kann sich jedoch, wie bei einer gesetzlichen Beitragsverpflichtung aufgrund einer sozialrechtlichen Vorschrift, der Abführung der Beiträge nicht entziehen (vgl. dazu BAG 9. Dezember 2003 - 9 AZR 671/02 - zu I 1 d aa der Gründe; BGH 15. Oktober 2009 - VII ZB 1/09 - Rn. 13, 15; aA Sänger ZTR 2011, 10) .
  • BGH, 11.04.2013 - I ZB 61/12

    Zwangsräumung eines Hausgrundstücks: Anforderungen an die Bestimmtheit des

    Das Rechtsschutzbedürfnis für die Erinnerung nach § 766 ZPO gegen Maßnahmen des Gerichtsvollziehers nach § 885 Abs. 1 ZPO besteht regelmäßig solange, bis die Zwangsvollstreckung beendet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 324/03, MDR 2005, 648; Beschluss vom 15. Oktober 2009 - VII ZB 1/09, NJW-RR 2010, 785 Rn. 9 und 10).
  • BVerfG, 23.03.2023 - 2 BvR 1507/22

    Verfassungsbeschwerde gegen eine - verfassungsrechtlich bedenkliche - Verwehrung

    Vielmehr müsste eine bereits endgültig vollzogene Zwangsvollstreckungsmaßnahme rückgängig gemacht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 324/03 -, juris, Rn. 14 f.; Beschluss vom 15. Oktober 2009 - VII ZB 1/09 -, juris, Rn. 10; Beschluss vom 2. März 2017 - I ZB 66/16 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 17.05.2022 - 2 BvR 661/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die bereits vollzogene Zwangsräumung

    Vielmehr müsste eine bereits endgültig vollzogene Zwangsvollstreckungsmaßnahme rückgängig gemacht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 324/03 -, juris, Rn. 15; Beschluss vom 15. Oktober 2009 - VII ZB 1/09 -, juris, Rn. 10; Beschluss vom 2. März 2017 - I ZB 66/16 -, juris, Rn. 5).
  • BGH, 28.03.2019 - I ZB 63/18

    Zwangsvollstreckung: Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Aufhebung des zur

    Der Schuldner kann nach Beendigung der Zwangsvollstreckung das mit der sofortigen Beschwerde verfolgte Ziel, die Zwangsvollstreckung zu verhindern, nicht mehr erreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - VII ZB 1/09, NJW-RR 2010, 785 Rn. 9 und 10).
  • LG Stuttgart, 12.03.2020 - 19 T 364/19

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Kostenentscheidung nach Beendigung des Verfahrens

    Durch Ausgleich aller Gläubigerforderungen ist die Zwangsvollstreckung vollständig beendet ist, wobei hierdurch das Rechtsschutzbedürfnis eines Schuldners für eine sofortige Beschwerde, die sich gegen einen Beschluss richtet, mit dem Maßnahmen der Zwangsvollstreckung aufrechterhalten werden, entfällt (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - VII ZB 1/09).

    Eine bereits vollzogene Maßnahme kann hierbei grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden, sie müsste vielmehr rückgängig gemacht werden, was mit der sofortigen Beschwerde grds. nicht durchgesetzt werden kann (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - VII ZB 1/09 m.w.N.), weshalb dem Schuldner die Möglichkeit verbleibt, die sofortige Beschwerde für erledigt zu erklären (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - VII ZB 1/09 m.w.N.).

  • OLG Celle, 17.06.2011 - 10 UF 125/11

    Ein einen Umgangsausschluss und ein damit verbundenes ausdrückliches

    Zutreffend ist das Amtsgericht allerdings davon ausgegangen, daß auch eine Endentscheidung, in der ein Ausschluß des Umganges sowie zu dessen Konkretisierung Näherungsverbote angeordnet sind, der Vollstreckung zugänglich ist und diese im Fall einer Zuwiderhandlung durch Festsetzung von Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft erfolgt - dies allerdings nach § 89 FamFG , so daß nach dessen Abs. 2 in dem Beschluß auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gegen den Vollstreckungstitel hinzuweisen ist und sich der Sanktionsrahmen auf ein Ordnungsgeld von bis zu 25.000 EUR ( § 89 Abs. 3 FamFG ) bzw. Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten ( § 89 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 913 ZPO ) beläuft (so auch OLG Saarbrücken, Beschlüsse vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 - MDR 2010, 106 f. = NJW-RR 2011, 436 ff sowie vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 - ZKJ 2011, 178 ff. = [...]).
  • AG Dortmund, 06.12.2013 - 245 M 1487/13

    Vollstreckungserinnerung eines Schuldners gegen die Anordnung eines Termins zur

    Eine solche müsste vielmehr rückgängig gemacht werden, was mit der Erinnerung nicht durchgesetzt werden kann (BGH Beschluss vom 15.10.2009, VII ZB 1/09 zitiert bei Juris).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 30-IV-18
    Insbesondere setzt sich der Beschwerdeführer nicht mit der herrschenden fachrechtlichen Rechtsprechung auseinander, wonach das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungserinnerung regelmäßig fehlt, wenn die Zwangsvollstreckung beendet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2017 - I ZB 66/16 - juris Rn. 6; Beschluss vom 15. Oktober 2009 - VII ZB 1/09 - juris Rn. 11).
  • LG Dortmund, 10.04.2014 - 9 T 89/14

    Rechtsschutzbedürfnis für Vollstreckungserinnerung bei Beendigung der

  • VGH Bayern, 23.07.2013 - 6 CS 13.1361

    Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag; Vollstreckung; Pfändungs- und

  • LG Berlin, 06.08.2015 - 51 T 535/15

    Beendigung der Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit der einseitigen

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Rechtsprechung
   LAG Köln, 11.11.2009 - 9 Sa 327/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16485
LAG Köln, 11.11.2009 - 9 Sa 327/09 (https://dejure.org/2009,16485)
LAG Köln, Entscheidung vom 11.11.2009 - 9 Sa 327/09 (https://dejure.org/2009,16485)
LAG Köln, Entscheidung vom 11. November 2009 - 9 Sa 327/09 (https://dejure.org/2009,16485)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifvertrag - Ablösungsprinzip

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifvertragliche Altersversorgung für das Bodenpersonal der Lufthansa; Feststellungsklage zur Unverbindlichkeit der mitgeteilten Rentenanwartschaft; Feststellungsklage zur Geltung eines bestimmten Tarifvertrages bei geltendgemachter Ablösung; Ablösung einer ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Tarifvertragliche Altersversorgung für das Bodenpersonal der Lufthansa; unzulässige Feststellungsklage zur Unverbindlichkeit der mitgeteilten Rentenanwartschaft; Feststellungsklage zur Geltung eines bestimmten Tarifvertrages bei geltendgemachter Ablösung; Ablösung einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2010, 374
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.09.2008 - IV ZR 134/07

    Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und

    Auszug aus LAG Köln, 11.11.2009 - 9 Sa 327/09
    Danach müssen Änderungen des Tarifvertrages den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes Rechnung tragen (vgl. BAG, Urteil vom 21. August 2007 - 3 AZR 102/06 - BGH, Urteil vom 24. September 2008 - IV ZR 134/07 - ) .

    Denn eine entsprechende Umstellung hat die VBL durch die Neufassung ihrer Satzung vom 22. November 2002 rückwirkend zum 31. Dezember 2001 vollzogen (vgl. dazu auch: BGH, Urteile vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06 - und vom 24. September 2008 - IV ZR 134/07 - ).

    Der so ermittelte Startbaustein für über 45-jährige Mitarbeiter ist nicht zu beanstanden (vgl. für die nach demselben System erfolgte Umstellung nach der geänderten VBL-Satzung: BGH, Urteil vom 24.September 2008 - IV ZR 134/07 - ).

    Zu einer vollständigen Aufrechterhaltung der bisherigen Dynamisierung waren die Tarifvertragsparteien, denen ein weiter Handlungsspielraum zukommt, dagegen nicht verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2008 - IV ZR 134/07 - ).

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 102/06

    Tarifliche Ablösung einer umlagefinanzierten Versorgung

    Auszug aus LAG Köln, 11.11.2009 - 9 Sa 327/09
    Danach müssen Änderungen des Tarifvertrages den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes Rechnung tragen (vgl. BAG, Urteil vom 21. August 2007 - 3 AZR 102/06 - BGH, Urteil vom 24. September 2008 - IV ZR 134/07 - ) .

    Dieser Änderungsvorbehalt ist immanenter Bestandteil der tarifautonomen Regelung (vgl. BAG, Urteil vom 21. August 2007 - 3 AZR 102/06 - ).

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus LAG Köln, 11.11.2009 - 9 Sa 327/09
    Denn eine entsprechende Umstellung hat die VBL durch die Neufassung ihrer Satzung vom 22. November 2002 rückwirkend zum 31. Dezember 2001 vollzogen (vgl. dazu auch: BGH, Urteile vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06 - und vom 24. September 2008 - IV ZR 134/07 - ).
  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 12/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Regelung -

    Auszug aus LAG Köln, 11.11.2009 - 9 Sa 327/09
    Das Bundesarbeitsgericht geht jedenfalls in seiner Entscheidung vom 11. August 2009 - 3 AZR 12/08 - davon aus, dass der TV Vereinheitlichung nicht zu Eingriffen in vorhandene Besitzstände führt, sondern zu einem für die unter den persönlichen Geltungsbereich fallenden Arbeitnehmer zu einem verbesserten Versorgungswerk führt.
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Köln, 11.11.2009 - 9 Sa 327/09
    Gegenstand einer Feststellungsklage kann die ausschließliche Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrages auf ein Arbeitsverhältnis sein (vgl. BAG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 -).
  • BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08

    Bestimmtheit des Streitgegenstandes

    Auszug aus LAG Köln, 11.11.2009 - 9 Sa 327/09
    Dazu sind die Gerichte nicht berufen (vgl. zuletzt: BAG, Urteil vom 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - ).
  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 968/07

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Regelung -

    Auszug aus LAG Köln, 11.11.2009 - 9 Sa 327/09
    Die arbeitsvertragliche Bezugnahme ersetzt gerade die fehlende Tarifbindung ebenso wie eine fehlende Regelungskompetenz der Tarifvertragsparteien (vgl. BAG, Urteil vom 11. August 2009 - 3 AZR 968/07 - ).
  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 382/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung eines Versorgungstarifvertrags -

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11. November 2009 - 9 Sa 327/09 - wird zurückgewiesen.
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