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   BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 863/08   

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https://dejure.org/2010,6289
BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 863/08 (https://dejure.org/2010,6289)
BAG, Entscheidung vom 07.07.2010 - 4 AZR 863/08 (https://dejure.org/2010,6289)
BAG, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 4 AZR 863/08 (https://dejure.org/2010,6289)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • openjur.de

    Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt in einer zahnmedizinischen Universitätsklinik nach § 12 TV-Ärzte; Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik

  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt in einer zahnmedizinischen Universitätsklinik nach § 12 TV-Ärzte - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Entgeltgr Ä3 TV-Ärzte, § 1 TVG
    Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt in einer zahnmedizinischen Universitätsklinik nach § 12 TV-Ärzte - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Eingruppierung eines Oberarztes (Zahnarztes) nach § 12 Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken vom 30. Oktober 2006 (TV-Ärzte)

  • info-krankenhausrecht.de

    Medizinrecht Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt

  • rewis.io

    Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt in einer zahnmedizinischen Universitätsklinik nach § 12 TV-Ärzte - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik

  • ra.de
  • rewis.io

    Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt in einer zahnmedizinischen Universitätsklinik nach § 12 TV-Ärzte - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Eingruppierung eines Oberarztes [Zahnarztes] nach § 12 TV-Ärzte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2011, 27
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 863/08
    a) Für die Erfüllung des Merkmals der "medizinischen Verantwortung" iSv. Entgeltgruppe Ä 3 TV-Ärzte/TdL hat der Senat in mehreren Entscheidungen vom 9. Dezember 2009 (ua. - 4 AZR 495/08 - NZA 2010, 895 und - 4 AZR 568/08 -) grundsätzliche Anforderungen aufgestellt:.

    Die sich aus der konkreten Formulierung des Tätigkeitsmerkmals der Entgeltgruppe Ä 4 ergebende Unklarheit, der die Tarifvertragsparteien mit der Protokollerklärung abhelfen wollten, ist in der Entgeltgruppenbezeichnung Ä 3 nach dem oben Dargelegten nicht gegeben (so BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - NZA 2010, 895 und - 4 AZR 568/08 -) .

    Hierzu hat der Senat in mehreren Entscheidungen vom 9. Dezember 2009 (ua. - 4 AZR 495/08 - NZA 2010, 895 und - 4 AZR 568/08 -) grundlegende Anforderungen formuliert.

    Wie der Senat am 9. Dezember 2009 entschieden hat, genügt die bloße Aufgabenerfüllung mit wechselndem Personal nicht für die Annahme eines Teilbereichs im tariflichen Sinne (zB - 4 AZR 495/08 - Rn. 37, NZA 2010, 895) .

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 863/08
    a) Für die Erfüllung des Merkmals der "medizinischen Verantwortung" iSv. Entgeltgruppe Ä 3 TV-Ärzte/TdL hat der Senat in mehreren Entscheidungen vom 9. Dezember 2009 (ua. - 4 AZR 495/08 - NZA 2010, 895 und - 4 AZR 568/08 -) grundsätzliche Anforderungen aufgestellt:.

    Die sich aus der konkreten Formulierung des Tätigkeitsmerkmals der Entgeltgruppe Ä 4 ergebende Unklarheit, der die Tarifvertragsparteien mit der Protokollerklärung abhelfen wollten, ist in der Entgeltgruppenbezeichnung Ä 3 nach dem oben Dargelegten nicht gegeben (so BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - NZA 2010, 895 und - 4 AZR 568/08 -) .

    Hierzu hat der Senat in mehreren Entscheidungen vom 9. Dezember 2009 (ua. - 4 AZR 495/08 - NZA 2010, 895 und - 4 AZR 568/08 -) grundlegende Anforderungen formuliert.

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 863/08
    cc) Die Auslegung des Begriffs ergibt nach den hierfür heranzuziehenden Kriterien (vgl. dazu nur BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - mwN, BAGE 113, 291, 299) unter besonderer Berücksichtigung des Wortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs, dass ein Teilbereich einer Klinik oder Abteilung im tariflichen Sinne regelmäßig eine organisatorisch abgrenzbare Einheit innerhalb der übergeordneten Einrichtung einer Klinik oder Abteilung ist, der eine bestimmte Aufgabe mit eigener Zielsetzung sowie eigener medizinischer Verantwortungsstruktur zugewiesen ist und die über eine eigene räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung verfügt.
  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 166/08

    Eingruppierung eines Schleusenaufsehers

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 863/08
    Die Klage ist auch hinsichtlich der Verzinsungspflicht des Beklagten nach der Senatsrechtsprechung zulässig (6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - Rn. 14, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 308; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 13, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 311) .
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 863/08
    Die Klage ist auch hinsichtlich der Verzinsungspflicht des Beklagten nach der Senatsrechtsprechung zulässig (6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - Rn. 14, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 308; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 13, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 311) .
  • LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 328/08

    Eingruppierung - Oberarzt

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 863/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 26. August 2008 - 4 Sa 328/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 203/01

    Eingruppierung eines Sozialpädagogen im Sozialdienst von Suchtstation

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 863/08
    Soweit die Vergütungsverpflichtung des Beklagten aus der Entgeltgruppe Ä 3 TV-Ärzte/TdL festgestellt werden soll, handelt es sich dabei um einen Eingruppierungsfeststellungsantrag, der sich weitgehend an der üblichen und nach ständiger Rechtsprechung des Senats zulässigen Form orientiert (vgl. nur 31. Juli 2002 - 4 AZR 203/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 293) .
  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 336/09

    Eingruppierung eines Facharztes als ständiger Vertreter des Chefarztes

    Von daher kann es dahinstehen, ob die akademischen Verpflichtungen des Klägers, zu denen nähere Feststellungen nicht getroffen sind, eine dem Geltungsbereich des TV-Ärzte/TdL nicht unterfallende Teiltätigkeit darstellen, weil es sich nicht um eine Tätigkeit mit "Aufgaben in der Patientenversorgung" nach § 1 TV-Ärzte/TdL handelt (vgl. BAG 20. Oktober 2010 - 4 AZR 138/09 - Rn. 20; 7. Juli 2010 - 4 AZR 863/08 - Rn. 21, ZTR 2011, 27) .
  • BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 138/09

    Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt nach § 12 TV-Ärzte - Durchführung

    Damit scheiden beispielsweise Ärztinnen und Ärzte (im Hinblick auf die klagende Partei wird im Folgenden stets nur die männliche Form gewählt) aus dem Geltungsbereich des TV-Ärzte/TdL aus, die überwiegend Aufgaben in der Lehre und in der Ausbildung von Studenten erfüllen und damit auch Ärzte, deren überwiegende Tätigkeit darin besteht, die Studenten an den sog. Phantom-Köpfen auszubilden (BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 863/08 - Rn. 19 ff.) .

    Sie kann daher - wenn überhaupt - nur ausnahmsweise in Betracht kommen (s. dazu BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 863/08 - Rn. 38) .

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 372/10

    Eingruppierung als Oberarzt nach der Entgeltgruppe III TV Ärzte/VKA

    Eine solche liegt beispielsweise nicht vor, wenn in einer organisatorischen Einheit mehrere sog. Titular-Oberärzte tätig sind, die nur teil- oder zeitweise, etwa bei den Hintergrunddiensten, jeweils allein verantwortlich sind (zB 7. Juli 2010 - 4 AZR 863/08 - Rn. 34, ZTR 2011, 27; 20. April 2011 - 4 AZR 453/09 - Rn. 36, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 42; 22. Februar 2012 - 4 AZR 199/10 - Rn. 29) .
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