Weitere Entscheidung unten: LAG Düsseldorf, 24.02.2011

Rechtsprechung
   BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 101/10   

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https://dejure.org/2011,6231
BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 101/10 (https://dejure.org/2011,6231)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2011 - 10 AZR 101/10 (https://dejure.org/2011,6231)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - 10 AZR 101/10 (https://dejure.org/2011,6231)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Formulararbeitsvertrag - Unklarheitenregel

  • openjur.de

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten bei der Berechnung von Leistungen nach dem TV Übergangsversorgung für Flugbegleiter der Deutschen Lufthansa AG; Firmenrente und Flugdienstuntauglichkeitsversicherung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten bei der Berechnung von Leistungen nach dem TV Übergangsversorgung für Flugbegleiter der Deutschen Lufthansa AG - Firmenrente und Flugdienstuntauglichkeitsversicherung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 305 Abs 1 S 1 BGB, § 305c Abs 2 BGB
    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten bei der Berechnung von Leistungen nach dem TV Übergangsversorgung für Flugbegleiter der Deutschen Lufthansa AG - Firmenrente und Flugdienstuntauglichkeitsversicherung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 305 Abs 1 S 1 BGB, § 305c Abs 2 BGB
    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten bei der Berechnung von Leistungen nach dem TV Übergangsversorgung für Flugbegleiter der Deutschen Lufthansa AG - Firmenrente und Flugdienstuntauglichkeitsversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsvertragliche Regelung über die Anrechnung von Vordienstzeiten ehemaliger Mitarbeiter der Fluggesellschaft EuroBerlin findet bei der Berechnung von Leistungen nach dem TV Übergangsversorgung für Flugbegleiter keine Anwendung; Anwendbarkeit der arbeitsvertragliche ...

  • rewis.io

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten bei der Berechnung von Leistungen nach dem TV Übergangsversorgung für Flugbegleiter der Deutschen Lufthansa AG - Firmenrente und Flugdienstuntauglichkeitsversicherung

  • ra.de
  • rewis.io

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten bei der Berechnung von Leistungen nach dem TV Übergangsversorgung für Flugbegleiter der Deutschen Lufthansa AG - Firmenrente und Flugdienstuntauglichkeitsversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung von Formulararbeitsverträgen; Anwendbarrkeit der Unklarheitenregel; Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten "im Rahmen der Wartezeit" [EuroBerlin]

  • rechtsportal.de

    Auslegung von Formulararbeitsverträgen; Anwendbarrkeit der Unklarheitenregel; Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten "im Rahmen der Wartezeit" [EuroBerlin]

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2012, 122
  • ZTR 2011, 447
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 101/10
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (Senat 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 19, NZA 2010, 1355).

    Der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendende Arbeitgeber muss bei Unklarheiten die ihm ungünstigste Auslegungsmöglichkeit gegen sich gelten lassen (Senat 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 20, NZA 2010, 1355) .

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 136/08

    Anspruch auf Verschaffung einer Versorgung - Vertrauensschutz bei verlautbarter

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 101/10
    Maßgeblich ist der objektive Erklärungsinhalt aus der Sicht des Empfängers (BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 136/08 - Rn. 23, EzA BetrAVG § 1b Nr. 7; 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07 - Rn. 15, BAGE 124, 210) .
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 170/07

    Kosten der Fahrerkarte für digitale Tachografen

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 101/10
    Maßgeblich ist der objektive Erklärungsinhalt aus der Sicht des Empfängers (BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 136/08 - Rn. 23, EzA BetrAVG § 1b Nr. 7; 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07 - Rn. 15, BAGE 124, 210) .
  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 363/06

    Sonderzahlung

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 101/10
    Als typische Willenserklärung unterliegt die Auslegung einer Gesamtzusage der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung (Senat 23. Mai 2007 - 10 AZR 363/06 - Rn. 16, AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 24) .
  • BAG, 20.01.2010 - 10 AZR 914/08

    Sonderzuwendung (Freiwilligkeitsvorbehalt) - Unklarheitenregelung

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 101/10
    b) Die Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung (Senat 20. Januar 2010 - 10 AZR 914/08 - Rn. 12, AP BGB § 305c Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 18) .
  • LAG Hessen, 16.11.2009 - 17 Sa 666/09

    Firmenrente - Flugdienstuntauglichkeitsversicherung - Vorbeschäftigungszeit - TV

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 101/10
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. November 2009 - 17 Sa 666/09 - aufgehoben.
  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08

    Gesamtzusage - Besitzstandszulage für Senatsfahrer

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 101/10
    Von einer seitens der Arbeitnehmer angenommenen Zusage kann sich der Arbeitgeber individualrechtlich nur durch Änderungsvertrag oder wirksame Änderungskündigung lösen (BAG 23. September 2009 - 5 AZR 628/08 - Rn. 22, AP BGB § 157 Nr. 36 = EzA BGB 2002 § 151 Nr. 1) .
  • BAG, 27.05.2008 - 3 AZR 893/06

    Auslegung einer Protokollnotiz

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 101/10
    Durch die Feststellungsklage ist in solchen Fällen eine sachgemäße, einfachere Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen, und prozesswirtschaftliche Erwägungen sprechen damit gegen einen Zwang zur Leistungsklage (BAG 27. Mai 2008 - 3 AZR 893/06 - Rn. 24) .
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 678/02

    Übergangsversorgung für Bordpersonal

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 101/10
    Sie dient mithin der Überbrückung einer erwarteten Arbeitslosigkeit (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 678/02 - zu A II 5 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 31) .
  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 101/10
    Das Feststellungsinteresse ist dann gegeben, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit insgesamt beseitigt wird und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 19, EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 9) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2016 - 8 Sa 528/16
    Führt die objektive Auslegung zu keinem eindeutigen, sondern zu einem mehrdeutigen Ergebnis, greift die Unklarheitenregelung (§ 305c Abs. 2 BGB) mit der Folge der arbeitnehmerfreundlichsten Auslegung ein (BAG 23.02.2011 - 10 AZR 101/10 - [...] Rn. 23 m. w. N.; LAG Rheinland-Pfalz 25.04.2016 - 3 Sa 529/15 - noch nicht veröffentlicht).

    Die Anwendung des § 305c As. 2 BGB setzt also zwingend voraus, dass die Auslegung einer einzelnen AGB-Bestimmung mindestens zwei Ergebnisse als vertretbar erscheinen lässt und von diesen keines den klaren Vorzug verdient (BAG 23.02.2011 - 10 AZR 101/10 - [...] Rn. 23 m. w. N.; LAG Rheinland-Pfalz 25.04.2016 - 3 Sa 529/15 - noch nicht veröffentlicht).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2016 - 8 Sa 528/15

    Arbeitsvertraglicher Anspruch auf Weitergabe von Tariflohnerhöhungen -

    Führt die objektive Auslegung zu keinem eindeutigen, sondern zu einem mehrdeutigen Ergebnis, greift die Unklarheitenregelung (§ 305c Abs. 2 BGB) mit der Folge der arbeitnehmerfreundlichsten Auslegung ein (BAG 23.02.2011 - 10 AZR 101/10 - JURIS Rn. 23 m. w. N.; LAG Rheinland-Pfalz 25.04.2016 - 3 Sa 529/15 - noch nicht veröffentlicht).

    Die Anwendung des § 305c As. 2 BGB setzt also zwingend voraus, dass die Auslegung einer einzelnen AGB-Bestimmung mindestens zwei Ergebnisse als vertretbar erscheinen lässt und von diesen keines den klaren Vorzug verdient (BAG 23.02.2011 - 10 AZR 101/10 - JURIS Rn. 23 m. w. N.; LAG Rheinland-Pfalz 25.04.2016 - 3 Sa 529/15 - noch nicht veröffentlicht).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2016 - 3 Sa 489/15

    Jahressonderzahlung - betriebliche Übung - Widerrufsvorbehalt

    Die Anwendung der Unklarheitenregelung des § 305 c As. 2 BGB setzt aber voraus, dass die Auslegung einer einzelnen AGB-Bestimmung mindestens zwei Ergebnisse als vertretbar erscheinen lässt und von diesen keine den klaren Vorzug verdient (BAG 20.01.2010 EzA § 305 c BGB 2002 Nr. 18; 09.02.2011 EzA § 311 a BGB 202 Nr. 2; 19.10.2011 EzA § 1 KSchG Wiedereinstellungsanspruch Nr. 11; 24.01.2013 EzA § 305 c BGB 2002 Nr. 20; s.a. BAG 23.02.2011 - 10 AZR 101/10, EzA-SD 10/2011, S. 6 LS; Anrechnung von Vordienstzeiten EuroBerlin nicht unklar).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2016 - 3 Sa 529/15

    AGB Kontrolle - tarifliche Ausschlussfristen

    Die Anwendung der Unklarheitenregelung de § 305 c As. 2 BGB setzt aber voraus, dass die Auslegung einer einzelnen AGB-Bestimmung mindestens zwei Ergebnisse als vertretbar erscheinen lässt und von diesen keine den klaren Vorzug verdient (BAG 20.01.2010 EzA § 305 c BGB 2002 Nr. 18; 09.02.2011 EzA § 311 a BGB 202 Nr. 2; 19.10.2011 EzA § 1 KSchG Wiedereinstellungsanspruch Nr. 11; 24.01.2013 EzA § 305 c BGB 2002 Nr. 20; s.a. BAG 23.02.2011 - 10 AZR 101/10, EzA-SD 10/2011, S. 6 LS; Anrechnung von Vordienstzeiten EuroBerlin nicht unklar).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2014 - 3 Sa 453/13

    Anspruch auf Versorgungsvertrag - Versorgungsordnung - betriebliche Übung -

    Die Anwendung der Unklarheitenregelung de § 305 c As. 2 BGB setzt aber voraus, dass die Auslegung einer einzelnen AGB-Bestimmung mindestens zwei Ergebnisse als vertretbar erscheinen lässt und von diesen keine den klaren Vorzug verdient (BAG 20.01.2010 EzA § 305 c BGB 2002 Nr. 18; 09.02.2011 EzA § 311 a BGB 202 Nr. 2; 19.10.2011 EzA § 1 KSchG Wiedereinstellungsanspruch Nr. 11; 24.01.2013 EzA § 305 c BGB 2002 Nr. 20; s.a. BAG 23.02.2011 - 10 AZR 101/10, EzA-SD 10/2011, S. 6 LS; Anrechnung von Vordienstzeiten EuroBerlin nicht unklar).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 15 Sa 182/12

    Auslegung einer Gesamtzusage - Schließung einer Betriebskrankenkasse -

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten." (BAG 23.02.2011 - 10 AZR 101/10 - NZA - RR 2012, 122; juris Rdnr. 22).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 15 Sa 180/12

    Auslegung einer Gesamtzusage - Schließung einer Betriebskrankenkasse -

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten." (BAG 23.02.2011 - 10 AZR 101/10 - NZA - RR 2012, 122; juris Rdnr. 22).
  • BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 98/10

    Formulararbeitsvertrag - Unklarheitenregel

    Parallelentscheidung zu führender Sache -10 AZR 101/10 ohne .
  • BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 97/10

    Formulararbeitsvertrag - Unklarheitenregel

    Parallelentscheidung zu führender Sache -10 AZR 101/10 ohne .
  • ArbG Köln, 17.10.2012 - 9 Ca 3559/12
    Maßgeblich ist der objektive Erklärungsinhalt aus der Sicht des Empfängers (BAG v. 23.2.2011 - 10 AZR 101/10, Rz. 37).
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18339
LAG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10 (https://dejure.org/2011,18339)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10 (https://dejure.org/2011,18339)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 5 Sa 1647/10 (https://dejure.org/2011,18339)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Befristung mit Sachgrund, Doppelbefristung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 14 Abs. 1, 15 Abs. 2, § 15 Abs. 5 TzBfG
    Befristung mit Sachgrund, Doppelbefristung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Anwendung des § 15 Abs. 5 TzBfG bei einer so genannten Doppelbefristung nach Zweckerreichung und Fortführung bis zum kalendermäßigen Ende; Anwendung des § 15 Abs. 5 TzBfG bei einer so genannten Doppelbefristung nach Zweckerreichung und Fortführung bis zum ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 14 Abs. 1, 15 Abs. 2, § 15 Abs. 5 TzBfG
    Befristung mit Sachgrund, Doppelbefristung

  • hensche.de

    Befristung: Vertretung, Befristungskontrollklage

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Beendigung des doppelt befristeten Arbeitsverhältnisses bei Weiterbeschäftigung bis zum kalendermäßig bestimmten Ende nach Zweckerreichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2011, 447
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 397/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10
    Der Einsatz des befristet beschäftigten Arbeitnehmers muss wegen des Arbeitskräftebedarf erfolgen, der durch die vorübergehende Abwesenheit des zu vertretenden Mitarbeiters entsteht (BAG 06.10.2010 - 7 AZR 397/09 - BB 2011, 564; BAG 25.03.2009 - 7 AZR 34/08 - NZA 2010, 34).

    Dies kann insbesondere durch eine entsprechende Angabe im Arbeitsvertrag geschehen (BAG 06.10.2010, a. a. O.; BAG 14.04.2010 - 7 AZR 121/09 - EzA § 14 TzBfG Nr. 65).

  • BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 34/08

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung eines Beamten - Vielzahl kurz befristeter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10
    Der Einsatz des befristet beschäftigten Arbeitnehmers muss wegen des Arbeitskräftebedarf erfolgen, der durch die vorübergehende Abwesenheit des zu vertretenden Mitarbeiters entsteht (BAG 06.10.2010 - 7 AZR 397/09 - BB 2011, 564; BAG 25.03.2009 - 7 AZR 34/08 - NZA 2010, 34).

    Nur dann also, wenn der Arbeitgeber weiß, dass der Vertretene nicht auf seinen Arbeitsplatz zurückkehren wird oder aufgrund besonderer Umstände daran erhebliche Zweifel hat, kann die Befristung des Arbeitsvertrags sachlich nicht gerechtfertigt sein (BAG 25.03.2009 - 7 AZR 34/08 - a. a. O.; BAG 23.01.2002 - 7 AZR 440/00 - AP Nr. 231 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

  • BAG, 17.11.2010 - 7 AZR 443/09

    Befristungskontrolle - Unionsrecht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10
    Gerade diese Fallkonstellation ist aber Gegenstand der Vorlageentscheidung des Bundesarbeitsgerichts gewesen (vgl. hierzu: BAG 17.11.2010 - 7 AZR 443/09 (A) - NZA 2011, 34).
  • ArbG Berlin, 27.11.2003 - 79 Ca 22206/03

    Mitteilung des Arbeitgebers über die Zweckerreichung als geschäftsähnliche

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10
    § 15 Abs. 5 TzBfG ist demgemäß bei einer Weiterbeschäftigung über den zuerst realisierten Beendigungszeitpunkt hinaus bis zum Eintritt des zweiten Beendigungstatbestandes nicht anzuwenden (vgl. hierzu Arnold/Gräfel, TzBfG, 2. Aufl., § 3 TzBfG Rdn. 20; Meinel u. a., TzBfG, 3. Aufl., § 15 TzBfG Rdn. 69; vgl. auch Arbeitsgericht Berlin 27.11.2003 - 79 Ca 22206/03 - LAGE § 15 TzBfG Nr. 2).
  • BAG, 23.01.2002 - 7 AZR 440/00

    Befristung des Arbeitsvertrags/Vertretung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10
    Nur dann also, wenn der Arbeitgeber weiß, dass der Vertretene nicht auf seinen Arbeitsplatz zurückkehren wird oder aufgrund besonderer Umstände daran erhebliche Zweifel hat, kann die Befristung des Arbeitsvertrags sachlich nicht gerechtfertigt sein (BAG 25.03.2009 - 7 AZR 34/08 - a. a. O.; BAG 23.01.2002 - 7 AZR 440/00 - AP Nr. 231 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • LAG Hamm, 29.10.2009 - 11 Sa 802/09

    Unbefristetes Arbeitsverhältnis bei Fortführung über den Termin der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10
    Derartige Doppelbefristungen können nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung in Wahrnehmung der Vertragsfreiheit von den Arbeitsvertragsparteien vorgenommen werden (BAG 22.04.2009 - 7 AZR 768/07 - n. v.; LAG Hamm 12.10.2009 - 11 Sa 802/09 - n. v.).
  • BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 262/99

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10
    Eine solche Kongruenz ist für die Rechtswirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrags zur Vertretung nicht erforderlich (BAG 06.12.2000 - 7 AZR 262/99 - DB 2001, 870).
  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 768/07

    Befristung - Vertretung - ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10
    Derartige Doppelbefristungen können nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung in Wahrnehmung der Vertragsfreiheit von den Arbeitsvertragsparteien vorgenommen werden (BAG 22.04.2009 - 7 AZR 768/07 - n. v.; LAG Hamm 12.10.2009 - 11 Sa 802/09 - n. v.).
  • BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 293/06

    Befristung - Vertretung - Personalratsbeteiligung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10
    Schließlich ist darzulegen, dass sich die dem Vertreter zugewiesenen Tätigkeiten aus der geänderten Aufgabenzuweisung ergeben (BAG 18.04.2007 - 7 AZR 293/06 - AP Nr. 33 zu § 72 LPVG NW).
  • BAG, 14.04.2010 - 7 AZR 121/09

    Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrund der Vertretung - Kausalzusammenhang -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10
    Dies kann insbesondere durch eine entsprechende Angabe im Arbeitsvertrag geschehen (BAG 06.10.2010, a. a. O.; BAG 14.04.2010 - 7 AZR 121/09 - EzA § 14 TzBfG Nr. 65).
  • LAG München, 15.02.2012 - 8 Sa 693/11

    Sachgrundbefristung - Vertretung - vorübergehender betrieblicher Bedarf

    Kein Sachgrund der Vertretung, wenn kein Beschäftigter an Arbeitsleistung verhindert ist (entgegen LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10, ZTR 2011, 447-448, Juris), Sachgrund des vorübergehenden betrieblichen Bedarfs nicht schlüssig vorgetragen.

    Vielmehr finde die genannte Regelung auch dann Anwendung, wenn der zu vertretende Arbeitnehmer weiter im Betrieb eingesetzt sei, wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10 zutreffend ausgeführt habe.

    Der abweichenden Auffassung der Beklagten, die sich allerdings auf die Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in seinem Urteil vom 25.02.2011 - 5 Sa 1647/10 stützen kann, ist danach nicht zu folgen.

  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 324/11

    Abordnungsvertretung

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. Februar 2011 - 5 Sa 1647/10 - aufgehoben.
  • LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 34/11

    Begriff der Vertretung

    Erst recht können rein haushaltsrechtliche Erwägungen keinen Rechtfertigungsgrund für die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit abgeben (anders wohl noch LAG Düsseldorf 24. Februar 2011 - 5 Sa 1647/10 - [...], aber noch vor dem Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 09. März 2011).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2011 - 3 Sa 1506/11

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Sachgrund - Vertretung eines Stammarbeitnehmers

    Ob der Sachgrund der Vertretung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG überhaupt gegeben sein kann, wenn ein Arbeitnehmer nicht an der Erbringung seiner Arbeitsleistung für den Arbeitgeber insgesamt verhindert ist, sondern für den Arbeitgeber nur vorübergehend andere Arbeitsaufgaben wahrnimmt (bejahend LAG Düsseldorf 24. Februar 2011 - 5 Sa 1647/10 - Juris-Rn. 39, ZTR 2011, 447; verneinend LAG Mecklenburg-Vorpommern 26. Mai 2010 - 2 Sa 321/09 - Juris-Rn. 12) oder ob in einer solchen Konstellation die befristete Einstellung eines Arbeitnehmers aus einem sonstigen Sachgrund gerechtfertigt sein kann, bedarf hier keiner Entscheidung.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 22.08.2012 - 4 Sa 356/11

    Wirksamkeit einer Befristung bei Daueraufgaben und Vertretungsbedarf in der

    Demgegenüber beruft sich die Beklagte auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf vom 24. Februar 2011 - 5 Sa 1647/10 - ZTR 2011, 447 wonach bei einer so genannten Doppelbefristung § 15 Abs. 5 TzBfG nicht anzuwenden ist, wenn das Arbeitsverhältnis nach Zweckerreichung bis zum kalendermäßig bestimmten Ende fortgesetzt wird (im Ergebnis ebenso BAG vom 29.06.2011 - 7 AZR 6/10 = NZA 2011, 1346).
  • LAG München, 04.10.2012 - 4 Sa 422/12

    Befristung

    In der Tat könnte bei Anerkennung eines solchen Sachverhaltes als ausreichenden Sachgrunds der Vertretung im Sinn des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG der Arbeitgeber durch bloße Neuverteilung/Verschiebung von Aufgaben und anschließender vorübergehender Versetzung von Arbeitnehmern/Stammkräften zur Erledigung solcher anderen Aufgaben Vertretungsfälle in diesem Sinn generieren, die dann einer weiteren Kontrolle entzogen wären und letztlich den Kündigungsschutz des vertretungsweise tätigen Arbeitnehmers umgehen könnten (so LAG Mecklenburg-Vorpommern, aaO. - Ziff. 1. der Gründe - ebenso LAG München, U. v. 15.02.2012, 8 Sa 693/11, juris - II. der Gründe, in einem Parallelverfahren betreffend ebenfalls die Geschäftsstelle B. der Beklagten - LAG Köln, U. v. 16.03.2011, 9 Sa 1308/10, juris - II. 1. c/Rz. 29 der Gründe - aA jedoch LAG Köln, U. v. 30.05.2011, 2 Sa 209/11, juris und ArbR 2011, S. 624 - Rzn. 25 f der Gründe - LAG Düsseldorf, U. v. 24.02.2011, 5 Sa 1647/10, juris - Rz. 39 der Gründe - LAG Baden-Württemberg, U. v. 21.05.2012, 1 Sa 34/11, juris - II. 2. b bb/Rzn. 39 f der Gründe -: offensichtlich jeweils betreffend vergleichbare Befristungssituationen bei der Beklagten; siehe auch Hunold, DB 2012, S. 288 f).
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