Weitere Entscheidung unten: BAG, 23.02.2011

Rechtsprechung
   BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 299/10   

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https://dejure.org/2011,5137
BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 299/10 (https://dejure.org/2011,5137)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2011 - 10 AZR 299/10 (https://dejure.org/2011,5137)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - 10 AZR 299/10 (https://dejure.org/2011,5137)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Theaterbetriebszulage - Voraussetzungen - anteilige Zahlung

  • openjur.de

    Zahlung einer Theaterbetriebszulage nach TVöD-NRW; Kürzung wegen Teilzeitbeschäftigung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Zahlung einer Theaterbetriebszulage nach TVöD-NRW - Kürzung wegen Teilzeitbeschäftigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 24 Abs 2 TVöD-V, § 4 Abs 1 TzBfG
    Zahlung einer Theaterbetriebszulage nach TVöD-NRW - Kürzung wegen Teilzeitbeschäftigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 24 Abs 2 TVöD-V, § 4 Abs 1 TzBfG
    Zahlung einer Theaterbetriebszulage nach TVöD-NRW - Kürzung wegen Teilzeitbeschäftigung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Teilzeitbeschäftigter an einem Theater hat Anspruch auf anteilige Zahlung einer Theaterbetriebszulage; Anspruch auf die volle/anteilige Theaterbetriebszulage bei einem Teilzeitbeschäftigten

  • rewis.io

    Zahlung einer Theaterbetriebszulage nach TVöD-NRW - Kürzung wegen Teilzeitbeschäftigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Zahlung einer Theaterbetriebszulage nach TVöD-NRW - Kürzung wegen Teilzeitbeschäftigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf die [volle] Theaterbetriebszulage bei einem Teilzeitbeschäftigten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 1384
  • ZTR 2011, 491
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 634/07

    Höhe von Schichtzulagen bei Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 299/10
    Eine geringere Arbeitszeit darf daher grundsätzlich nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit ( BVerfG 27. November 1997 - 1 BvL 12/91  - zu B II 2 a aa der Gründe, BVerfGE 97, 35 ; Senat 24. September 2008 - 10 AZR 634/07 - Rn. 13, BAGE 128, 21) .

    Darin läge ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 TzBfG (vgl. Senat 24. September 2008 - 10 AZR 634/07 - Rn. 13, BAGE 128, 21) .

  • BAG, 24.09.1986 - 4 AZR 400/85

    Zahlung einer anteiligen Theaterbetriebszulage für einen am Theater tätigen

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 299/10
    Beschäftigte, die nicht alle Sonderformen der Arbeit geleistet oder das tarifliche Zeitmaß bei einer Gesamtbetrachtung nicht erreicht haben, erhalten nach Teil V Nr. 4 § 3 Abs. 4 Satz 3 TVöD-NRW je Arbeitstag die hälftige Theaterbetriebszulage (zur vorherigen Regelung für Angestellte in § 5 Abs. 3 Buchst. a BZT-A/NRW vgl. BAG 24. September 1986 - 4 AZR 400/85 - AP BAT § 2 Nr. 2) .

    Im Hinblick auf das Vorliegen des tariflich bestimmten Zeitmaßes "nicht nur gelegentlich" kommt den Tatsacheninstanzen ein Beurteilungsspielraum zu (BAG 24. September 1986 - 4 AZR 400/85 - aaO) .

  • LAG Köln, 16.12.2009 - 3 Sa 465/09

    Tarifliche Theaterbetriebszulage für Arbeiter im Bereich der Bühnen- und

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 299/10
    Auf die Revision beider Parteien wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16. Dezember 2009 - 3 Sa 465/09 - aufgehoben.
  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 299/10
    Eine geringere Arbeitszeit darf daher grundsätzlich nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit ( BVerfG 27. November 1997 - 1 BvL 12/91  - zu B II 2 a aa der Gründe, BVerfGE 97, 35 ; Senat 24. September 2008 - 10 AZR 634/07 - Rn. 13, BAGE 128, 21) .
  • BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 1035/08

    Arzthelferin in der Funktionsdiagnostik - Zulage

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 299/10
    Der Wortlaut von Teil V Nr. 4 § 3 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b TVöD-NRW, von dem bei der Tarifauslegung vorrangig auszugehen ist (vgl. Senat 24. Februar 2010 - 10 AZR 1035/08 - Rn. 15, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 220) , verlangt den nicht nur gelegentlichen Anfall von "Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit".
  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

    Eine geringere Arbeitszeit darf grundsätzlich nur quantitativ, nicht qualitativ anders vergütet werden als Vollzeitarbeit (vgl. BVerfG 27. November 1997 - 1 BvL 12/91 - zu B II 2 a aa der Gründe, BVerfGE 97, 35; BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 50 mwN, BAGE 158, 360; 23. Februar 2011 - 10 AZR 299/10 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16

    Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K

    Eine geringere Arbeitszeit darf daher grundsätzlich nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders vergütet werden als Vollzeitarbeit (vgl. BVerfG 27. November 1997 - 1 BvL 12/91 - zu B II 2 a aa der Gründe, BVerfGE 97, 35; BAG 23. Februar 2011 - 10 AZR 299/10 - Rn. 21 mwN; sh. für teilzeitbeschäftigte Beamte auch BVerwG 26. März 2009 - 2 C 12.08 - Rn. 14) .
  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 571/12

    Stufenzuordnung bei Vorbeschäftigung in Teilzeit

    Eine Ungleichbehandlung wegen der Teilzeitarbeit ist anzunehmen, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium ist, an das die unterschiedliche Behandlung bei den Arbeitsbedingungen anknüpft (vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 4/12 - Rn. 15; 23. Februar 2011 - 10 AZR 299/10 - Rn. 21 f.; 19. Oktober 2010 - 6 AZR 305/09 - Rn. 18, BAGE 136, 62) .
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Rechtsprechung
   BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 430/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6816
BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 430/09 (https://dejure.org/2011,6816)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2011 - 4 AZR 430/09 (https://dejure.org/2011,6816)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - 4 AZR 430/09 (https://dejure.org/2011,6816)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Eingruppierung Wach- und Sicherheitsgewerbe - Tätigkeit gem. §§ 8, 9 LuftSiG

  • openjur.de

    Eingruppierung; Tätigkeiten an Verkehrsflughäfen gemäß §§ 8, 9 LuftSiG; Entgelttarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe Hessen

  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung - Tätigkeiten an Verkehrsflughäfen gemäß §§ 8, 9 LuftSiG - Entgelttarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe Hessen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 9 Abs 1 LuftSiG, § 8 Abs 1 Nr 2 LuftSiG, § 8 Abs 1 Nr 4 LuftSiG, § 8 Abs 1 Nr 5 LuftSiG
    Eingruppierung - Tätigkeiten an Verkehrsflughäfen gemäß §§ 8, 9 LuftSiG - Entgelttarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe Hessen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 9 Abs 1 LuftSiG, § 8 Abs 1 Nr 2 LuftSiG, § 8 Abs 1 Nr 4 LuftSiG, § 8 Abs 1 Nr 5 LuftSiG
    Eingruppierung - Tätigkeiten an Verkehrsflughäfen gemäß §§ 8, 9 LuftSiG - Entgelttarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe Hessen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Werkschutzmann bzw. Wachmann wird nicht § 2 Ziff. V Entgeltgruppe II ETV Bew HN eingruppiert; Eingruppierung eines Werkschutzmanns bzw. Wachmanns in den ETV Bew HN; Tätigkeit gem. §§ 8, 9 LuftSiG

  • rewis.io

    Eingruppierung - Tätigkeiten an Verkehrsflughäfen gemäß §§ 8, 9 LuftSiG - Entgelttarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe Hessen

  • ra.de
  • rewis.io

    Eingruppierung - Tätigkeiten an Verkehrsflughäfen gemäß §§ 8, 9 LuftSiG - Entgelttarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe Hessen

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Eingruppierung im Wach- und Sicherheitsgewerbe; Tätigkeit gem. §§ 8, 9 Luftsicherheitsgesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 1056
  • ZTR 2011, 491
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 430/09
    a) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (zu den Kriterien vgl. ua. 4. April 2001 - 4 AZR 180/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 97, 271) und ist - wie auch die Auslegung von Gesetzen selbst - in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (st. Rspr., zB 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 40, BAGE 124, 240) .
  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 180/00

    Verweisung auf das Tarifniveau in anderem Tarifgebiet

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 430/09
    a) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (zu den Kriterien vgl. ua. 4. April 2001 - 4 AZR 180/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 97, 271) und ist - wie auch die Auslegung von Gesetzen selbst - in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (st. Rspr., zB 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 40, BAGE 124, 240) .
  • LAG Hessen, 22.01.2009 - 14 Sa 850/08

    Eingruppierung - Tätigkeiten an Verkehrsflughäfen nach §§ 8, 9 LuftSiG -

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 430/09
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Januar 2009 - 14 Sa 850/08 - aufgehoben.
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    a) Mit der Regelung über den persönlichen Geltungsbereich in § 1 Nr. 2 ETS-TV ( zu den Kriterien der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags etwa BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 430/09 - Rn. 21   mwN) , nach der lediglich die Beschäftigten, die am Stichtag, dem 23. März 2012, 12:00 Uhr, Mitglieder der Gewerkschaft IG Metall waren, eine weitere Abfindungszahlung erhalten, werden nicht nur "deklaratorisch" die Voraussetzungen für eine normative Wirkung des Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1 TVG wiederholt, sondern es wird vielmehr eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung festgelegt (s. zu dieser Auslegung bereits BAG 21. August 2013 - 4 AZR 861/11 - Rn. 19; 5. September 2012 - 4 AZR 696/10 - Rn. 28 ff.) .
  • BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 966/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Mit der Regelung über den persönlichen Geltungsbereich in § 1 Nr. 2 ETS-TV (zu den Kriterien der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags etwa BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 430/09 - Rn. 21 mwN) werden nicht nur "deklaratorisch" die Voraussetzungen für eine normative Wirkung des Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1 TVG wiederholt, sondern es wird vielmehr eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung festgelegt (sh. zu dieser Auslegung bereits BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 26 ff., BAGE 151, 235; 21. August 2013 - 4 AZR 861/11 - Rn. 19; 5. September 2012 - 4 AZR 696/10 - Rn. 28 ff.) .
  • BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 696/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Stichtagsregelung

    Dies ergibt sich aus der Auslegung der vorstehenden Tarifbestimmungen (zu den Kriterien der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages ua. BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 430/09 - Rn. 21 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bewachungsgewerbe Nr. 22; 4. April 2001 - 4 AZR 180/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 97, 271) , insbesondere aus den unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen für die Sonderzahlung 2007 in den Ziffern 4 und 5 des § 5 TV-Sonderzahlung Damp 2010.
  • BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 830/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Mit der Regelung über den persönlichen Geltungsbereich in § 1 Nr. 2 ETS-TV (zu den Kriterien der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags etwa BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 430/09 - Rn. 21 mwN) werden nicht nur "deklaratorisch" die Voraussetzungen für eine normative Wirkung des Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1 TVG wiederholt, sondern es wird vielmehr eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung festgelegt (siehe zu dieser Auslegung bereits BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 26 ff.; 21. August 2013 - 4 AZR 861/11 - Rn. 19; 5. September 2012 - 4 AZR 696/10 - Rn. 28 ff.) .
  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 996/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Mit der Regelung über den persönlichen Geltungsbereich in § 1 Nr. 2 ETS-TV (zu den Kriterien der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags etwa BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 430/09 - Rn. 21 mwN) werden nicht nur "deklaratorisch" die Voraussetzungen für eine normative Wirkung des Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1 TVG wiederholt, sondern es wird vielmehr eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung festgelegt (sh. zu dieser Auslegung bereits BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 26 ff., BAGE 151, 235; 21. August 2013 - 4 AZR 861/11 - Rn. 19; 5. September 2012 - 4 AZR 696/10 - Rn. 28 ff.) .
  • BAG, 26.09.2012 - 4 AZR 782/10

    Geltungsbereich des Tarifvertrages

    Das ergibt sich aus der Auslegung der vorstehenden Tarifbestimmungen (zu den Kriterien der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages ua. BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 430/09 - Rn. 21 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bewachungsgewerbe Nr. 22; 4. April 2001 - 4 AZR 180/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 97, 271) .
  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 378/15

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Mit der Regelung über den persönlichen Geltungsbereich in § 1 Nr. 2 ETS-TV (zu den Kriterien der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags etwa BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 430/09 - Rn. 21 mwN) werden nicht nur "deklaratorisch" die Voraussetzungen für eine normative Wirkung des Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1 TVG wiederholt, sondern es wird vielmehr eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung festgelegt (sh. zu dieser Auslegung bereits BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 26 ff., BAGE 151, 235; 21. August 2013 - 4 AZR 861/11 - Rn. 19; 5. September 2012 - 4 AZR 696/10 - Rn. 28 ff.) .
  • BAG, 13.04.2016 - 4 AZR 8/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    a) Mit den Regelungen über den persönlichen Geltungsbereich in § 1 Nr. 2 ETS-TV (zu den Kriterien der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 430/09 - Rn. 21 mwN) werden nicht nur "deklaratorisch" die Voraussetzungen für eine normative Wirkung des Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1 TVG wiederholt, sondern ist vielmehr eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung formuliert worden (vgl. BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 26, BAGE 151, 235) .
  • BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 52/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Mit der Regelung über den persönlichen Geltungsbereich in § 1 Nr. 2 ETS-TV (zu den Kriterien der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags etwa BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 430/09 - Rn. 21 mwN) werden nicht nur "deklaratorisch" die Voraussetzungen für eine normative Wirkung des Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1 TVG wiederholt, sondern es wird vielmehr eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung festgelegt (sh. zu dieser Auslegung bereits BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 26 ff., BAGE 151, 235; 21. August 2013 - 4 AZR 861/11 - Rn. 19; 5. September 2012 - 4 AZR 696/10 - Rn. 28 ff.) .
  • BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 80/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Mit der Regelung über den persönlichen Geltungsbereich in § 1 Nr. 2 ETS-TV (zu den Kriterien der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags etwa BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 430/09 - Rn. 21 mwN) werden nicht nur "deklaratorisch" die Voraussetzungen für eine normative Wirkung des Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1 TVG wiederholt, sondern es wird vielmehr eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung festgelegt (sh. zu dieser Auslegung bereits BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 26 ff., BAGE 151, 235; 21. August 2013 - 4 AZR 861/11 - Rn. 19; 5. September 2012 - 4 AZR 696/10 - Rn. 28 ff.) .
  • BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 75/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 15.06.2016 - 4 AZR 368/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 113/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

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