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   OLG München, 28.11.1985 - 6 U 4440/84   

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https://dejure.org/1985,6383
OLG München, 28.11.1985 - 6 U 4440/84 (https://dejure.org/1985,6383)
OLG München, Entscheidung vom 28.11.1985 - 6 U 4440/84 (https://dejure.org/1985,6383)
OLG München, Entscheidung vom 28. November 1985 - 6 U 4440/84 (https://dejure.org/1985,6383)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftserteilung über durchgeführte Tanzstundenabschlussbälle oder sonstige Ballveranstaltungen mit öffentlicher Musikwiedergabe; Nachforderung unterlassener GEMA Gebühren

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 15 Abs. 3, 21, 97 Abs. 1 UrhG a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 1986, 482
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.07.1974 - I ZR 68/73

    Wiedergabe von Fernsehsendungen im Gemeinschaftsraum eines von einer Stiftung

    Auszug aus OLG München, 28.11.1985 - 6 U 4440/84
    Nach dem Urteil des BGH "Alters-Wohnheim" (GRUR 1975, 33 ff.) hängt die Frage, ob die Mitglieder eines bestimmten Personenkreises durch gegenseitige Beziehungen persönlich untereinander verbunden sind, sowohl von der Größe des Kreises als auch von der Art der Beziehungen ab.
  • BGH, 17.03.1983 - I ZR 186/80

    Zoll- und Finanzschulen

    Auszug aus OLG München, 28.11.1985 - 6 U 4440/84
    Insoweit hat der BGH in der Entscheidung "Zoll- und Finanzschulen" (GRUR 1983, 562 ff.) ausgeführt, daß gegen eine persönliche Verbundenheit der dort angesprochenen Lehrgangsteilnehmer auch die Zusammenziehung zu Lehrgängen und die begrenzte Zeitdauer dieser Lehrgänge spricht.
  • LG Oldenburg, 11.01.2006 - 5 S 740/05

    Ankündigung; Anzahl der Gäste; Beachparty; Berufung; bestimmte Abgrenzbarkeit;

    Die Beweislast trifft den, der sich auf diese Umstände beruft (allg. M; OLG München, ZUM 1986, 482, 483; OLG Frankfurt/M NJW-RR 1986, 1056 f.).

    Daran wird es in der Regel fehlen, je größer der Kreis der Personen ist, für den die Wiedergabe eines Werkes bestimmt ist (OLG München ZUM 1986, 482).

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