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   LG München I, 22.12.1998 - 7 O 6654/95   

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LG München I, 22.12.1998 - 7 O 6654/95 (https://dejure.org/1998,17356)
LG München I, Entscheidung vom 22.12.1998 - 7 O 6654/95 (https://dejure.org/1998,17356)
LG München I, Entscheidung vom 22. Dezember 1998 - 7 O 6654/95 (https://dejure.org/1998,17356)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZUM 1999, 332
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 18/09

    Der Frosch mit der Maske

    Dies setzt nicht nur voraus, dass der Wortlaut der Erklärung, mit der Nutzungsrechte für unbekannte Nutzungsarten eingeräumt wurden, eindeutig ist (OLG München, ZUM 2000, 61, 65 f.; LG Hamburg, ZUM-RD 1999, 134, 135 f.; vgl. auch LG München I, ZUM 1999, 332, 334 f.).
  • OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 86/08

    Der Frosch mit der Maske

    Das LG München I hat die unstreitige Einbeziehung von Tarifvertrag oder Tarifordnung in den Anstellungsvertrag des Kameramannes eines vor 1966 entstandenen Films ("Der Ölprinz") bei nicht tarifgebundenen Vertragspartnern ebenfalls als eine die Zweckübertragungstheorie verdrängende eindeutige Individualvereinbarung über noch unbekannte Nutzungsarten angesehen (ZUM 1999, 332 [334 f.] - Miturheberschaft des Kameramanns; vgl. für die Übertragung der Rechte an einem Filmdrehbuch aus dem Jahr 1956 auch LG Hamburg, ZUM-RD 1999, 134 [135 f.] - Heinz Erhard).
  • LG Köln, 09.08.2006 - 28 O 63/06

    Anspruch der Erben eines vermeintlichen Kunstwerkurhebers auf Unterlassung

    Auf den Umfang des Beitrags kommt es dagegen nicht an, vielmehr reicht grundsätzlich auch ein geringfügiger schöpferischer Beitrag zur Begründung von Miturheberschaft aus (OLG Karlsruhe GRUR 1984, 812, 813 - Egerlandbuch; Schricker/Loewenheim § 8 Rn. 4), sofern dieser nicht nur von völlig untergeordneter Bedeutung ist (LG München I ZUM 1999, 332, 338 - Miturheberschaft des Kameramannes - für Filmwerke) (zitiert nach Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 2. Aufl., § 8 Rdnr. 3).
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