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   OLG München, 14.10.1999 - 29 U 2872/99   

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https://dejure.org/1999,4869
OLG München, 14.10.1999 - 29 U 2872/99 (https://dejure.org/1999,4869)
OLG München, Entscheidung vom 14.10.1999 - 29 U 2872/99 (https://dejure.org/1999,4869)
OLG München, Entscheidung vom 14. Oktober 1999 - 29 U 2872/99 (https://dejure.org/1999,4869)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zweckübertragungsgedanke; Nutzungsart; Urheberrecht; Filmrechte; Übertragung; Erbschaft

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Das kalte Herz

  • Judicialis

    UrhG § 31 Abs. 4; ; UrhG § 13; ; UrhG § 132; ; LUG § 8 Abs. 3; ; KUG § 10 Abs. 3; ; BGB § 138; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 9; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einräumung von Rechten an einer noch nicht bekannten Nutzungsart

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2000, 61
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 16.02.1929 - I 320/28

    Erstreckt sich das einem Verleger eingeräumte "unbeschränkte dingliche

    Auszug aus OLG München, 14.10.1999 - 29 U 2872/99
    Entgegen der Annahme des Klägers, der insoweit der Kommentierung bei Fromm/Nordemann, 9. Aufl., § 132 UrhG, Rdnr. 6 folgt, kann der Entscheidung des Reichsgerichts "Wilhelm Busch" (RGZ 123/312, 315) keineswegs die generelle Unzulässigkeit der Einräumung von Rechten an einer noch nicht bekannten Nutzungsart entnommen werden.

    Diese Einschätzung, die im Anschluss an die zitierten Passagen ausdrücklich bekräftigt wird, ist in Betracht zu ziehen, wenn in anderen Entscheidungen des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs unter Bezugnahme auf den Zweckübertragungsgedanken davon die Rede ist, dass die Ausnutzung neuer Verwertungsmöglichkeiten, die die Parteien nach dem Stand der Technik im Zeitpunkt der Übertragung nicht in Rechnung stellen konnten, dem Werkschöpfer selbst bei einer uneingeschränkten Übertragung des Urheberrechts vorbehalten bleibt (so RGZ 118, 285 - Verfilmung; 123, 312 - Rundfunksendung; BGH GRUR 1954, 216 - Schallplattenwiedergabe).

  • BGH, 16.10.1959 - I ZR 10/58

    Keine Ferien für den lieben Gott

    Auszug aus OLG München, 14.10.1999 - 29 U 2872/99
    Dem Grundsatz in der Rechtsprechung (BGH GRUR 1960, 197, 199), dass eine Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsbefugnisse in der Regel nur dann vorgenommen werden kann, wenn ein dahingehender Parteiwille unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist, war sonach für zukünftige Nutzungsbefugnisse Genüge getan, wenn sie verallgemeinernd expressis verbis in die Übertragung einbezogen wurden.
  • BGH, 06.11.1953 - I ZR 97/52

    Öffentliche Schallplattenvorführung

    Auszug aus OLG München, 14.10.1999 - 29 U 2872/99
    Diese Einschätzung, die im Anschluss an die zitierten Passagen ausdrücklich bekräftigt wird, ist in Betracht zu ziehen, wenn in anderen Entscheidungen des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs unter Bezugnahme auf den Zweckübertragungsgedanken davon die Rede ist, dass die Ausnutzung neuer Verwertungsmöglichkeiten, die die Parteien nach dem Stand der Technik im Zeitpunkt der Übertragung nicht in Rechnung stellen konnten, dem Werkschöpfer selbst bei einer uneingeschränkten Übertragung des Urheberrechts vorbehalten bleibt (so RGZ 118, 285 - Verfilmung; 123, 312 - Rundfunksendung; BGH GRUR 1954, 216 - Schallplattenwiedergabe).
  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 18/09

    Der Frosch mit der Maske

    Dies setzt nicht nur voraus, dass der Wortlaut der Erklärung, mit der Nutzungsrechte für unbekannte Nutzungsarten eingeräumt wurden, eindeutig ist (OLG München, ZUM 2000, 61, 65 f.; LG Hamburg, ZUM-RD 1999, 134, 135 f.; vgl. auch LG München I, ZUM 1999, 332, 334 f.).
  • OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 86/08

    Der Frosch mit der Maske

    Verträge über Nutzungsrechte für noch nicht bekannte Nutzungsarten waren vor 1966 zwar nicht schlechthin unwirksam, weil es damals keine Vorschrift wie den von 1966 bis 2007 geltenden § 31 Abs. 4 UrhG gab (vgl. nur BGH, GRUR 1988, 296 [299] - GEMA-Vermutung IV; OLG München, ZUM 2000, 61 [64 f.] = OLGR 2000, 144 - Das kalte Herz; Wandtke / Holzapfel, GRUR 2004, 284 [286] m.w.N.).

    Allerdings ist das OLG München im Falle eines 1949/1950 unter Mitwirkung des Regisseurs Q.X.entstandenen DEFA-Films davon ausgegangen, dass mit den dort unstreitig in den Vertrag einbezogenen, mit der Tarifordnung vom 19.08.1943 übereinstimmenden "Normativbedingungen für Filmschaffende", nach denen der DEFA die Urheberrechte auch auf "zur Zeit des Vertragsabschlusses noch nicht bekannten Verwendungsgebieten" übertragen worden waren, eine das noch unbekannte Recht der Videoauswertung einschließende Rechtsübertragung hinreichend deutlich kundgetan worden sei, so dass für eine Auslegung anhand der Zweckübertragungstheorie kein Raum bleibe (ZUM 2000, 61 [65 f.] = OLGR 2000, 144 - Das kalte Herz).

  • OLG München, 20.12.2007 - 29 U 5512/06

    Übertragung eines Werks in eine andere Werkgattung als schutzfähige Bearbeitung

    Auch der Senatsentscheidung vom 14. Oktober 1999 - 29 U 2872/99 (ZUM 2000, 61 ff. - Das kalte Herz) kann nichts zu den Einzelheiten der Art und Weise der Benennung des Urhebers eines Filmwerks entnommen werden.
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