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   LG Stuttgart, 21.06.2001 - 17 O 519/00   

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https://dejure.org/2001,24575
LG Stuttgart, 21.06.2001 - 17 O 519/00 (https://dejure.org/2001,24575)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 21.06.2001 - 17 O 519/00 (https://dejure.org/2001,24575)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 17 O 519/00 (https://dejure.org/2001,24575)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • heise.de (Pressebericht, 01.08.2002)

    CD-Brenner werden teurer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2001, 614
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.06.2001 - 17 O 519/00
    Es reicht, daß diese Geräte auch zum genannten Zweck bestimmt sind (Amtl. Begründung zur Novelle 1985, BT-Drs. 10/837 S. 18; BVerfG GRUR 1972, S. 488, 490 - Tonbandvervielfältigungen; BGH NJW 1993, 2118 - Readerprinter).

    Daß er solche Einzelvervielfältigungen im häuslichen Bereich ohnehin nicht wirksam kontrollieren und unterbinden kann, hat das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung "Tonbandvervielfältigung" hinreichend deutlich gemacht (BVerfGE 31, 255, 268).

  • BGH, 28.01.1993 - I ZR 34/91

    Readerprinter

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.06.2001 - 17 O 519/00
    Es reicht, daß diese Geräte auch zum genannten Zweck bestimmt sind (Amtl. Begründung zur Novelle 1985, BT-Drs. 10/837 S. 18; BVerfG GRUR 1972, S. 488, 490 - Tonbandvervielfältigungen; BGH NJW 1993, 2118 - Readerprinter).

    Der Bundesgerichtshof hat die Erhebung einer Geräteabgabe auf neuartige Kopiergeräte wie Readerprinter und Telefaxgeräte gebilligt (BGH NJW 1993, S. 2118 und BGH ZUM 1999, S. 649), und das obwohl etwa die lokale Kopierfunktion bei Telefaxgeräten nicht im Vordergrund der Nutzungsbestimmung steht.

  • BGH, 25.02.1999 - I ZR 118/96

    Urheberrechtliche Zulässigkeit des Kopienversands öffentlicher Bibliotheken

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.06.2001 - 17 O 519/00
    Im übrigen hat sich der Bundesgerichtshof erst in jüngerer Zeit mit dem Verhältnis von §§ 53 ff. UrhG zu Art. 9 RBÜ, 13 TRIPS eingehend auseinandergesetzt und festgestellt, daß der nach nationalem Recht vorgesehene Interessenausgleich in Form einer angemessenen Vergütung die Vorgaben des Konventionsrechts erfüllt, solange die Vergütung hoch genug ist (NJW 1999, S. 1953, 1957 - "Kopienversanddienst" [= JurPC Web-Dok. 113/1999, Anm. der Red.]).
  • BGH, 19.12.1980 - I ZR 126/78

    Ansprüche urheberrechtlicher Verwertungsgesellschaften auf musikalische

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.06.2001 - 17 O 519/00
    Der Gesetzeswortlaut des § 54 UrhG nimmt keine Rücksicht darauf, ob die Funktion der Vervielfältigungsgeräte weitere Geräte zum Betrieb voraussetzt (BGH GRUR 1981, 355 - "Videorecorder").
  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 38/96

    "CB-infobank II"; Verwertung von redaktionellen Beiträgen im Rahmen eines

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.06.2001 - 17 O 519/00
    Demgemäß ist entgegen der Auffassung der Beklagtenseite ohne Belang, ob dem Gesetzgeber von 1965 oder 1985 die konkrete Vervielfältigungstechnik - hier auf digitalem Weg durch CD-Brenner - bekannt war (vgl. BGH "CB-Infobank", GRUR 1997, 464 [= JurPC Web-Dok. 6/1997, Anm. der Red.]).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.06.2001 - 17 O 519/00
    Wollte man in einer Art vorauseilenden Gehorsams diese Richtlinie schon vor Umsetzung in nationales Recht zur Auslegung bestehenden Rechtes heranziehen, wie der Bundesgerichtshof es vereinzelt getan hat (vgl. BGH GRUR 1998, 824 ff. - "Testpreisangebot", allerdings bei der Auslegung einer Generalklausel), wäre gerade die hier vertretene Deutung geboten.
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.06.2001 - 17 O 519/00
    Anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.01.2001 (WM 2001, 408), in der aus praktischen Erwägungen heraus eine beschränkte Rechts- und Prozeßfähigkeit der BGB-Gesellschaft bejaht wurde.
  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 208/96

    BGH bejaht urheberrechtliche Vergütungspflicht für Telefaxgeräte - Gesetzliche

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.06.2001 - 17 O 519/00
    Der Bundesgerichtshof hat die Erhebung einer Geräteabgabe auf neuartige Kopiergeräte wie Readerprinter und Telefaxgeräte gebilligt (BGH NJW 1993, S. 2118 und BGH ZUM 1999, S. 649), und das obwohl etwa die lokale Kopierfunktion bei Telefaxgeräten nicht im Vordergrund der Nutzungsbestimmung steht.
  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.06.2001 - 17 O 519/00
    Mit der Einführung des § 54 UrhG wollte der Gesetzgeber als Reaktion auf die "Grundig-Reporter" (oder auch "Magnettonband")-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 17, 266) eine Situation regeln, die mit der heutigen durchaus vergleichbar ist.
  • LG Stuttgart, 22.12.2004 - 17 O 299/04

    Urheberrecht: Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte

    Dementsprechend ist etwa auch die ZPÜ (GEMA u.a.) im früheren Rechtsstreit gegen die Beklagte wegen der Vergütung für CD-Brenner den Weg der Stufenklage gegangen (LG Stuttgart 17 O 519/00).
  • LG Düsseldorf, 29.11.2006 - 12 O 8/06

    Hersteller von Plottern und Druckern ist zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet

    Dementsprechend wandte die Rechtsprechung §§ 53, 54 a UrhG bereits vor der zur Umsetzung der Richtlinie 2001 / 29 / EG erfolgten Gesetzesänderungen auf Digitalgeräte an (BGH GRUR 2002, 246 ff. - Scanner; BGH GRUR 1999, 928 ff. - Telefaxgeräte; LG Stuttgart, ZUM 2001, 614 ff. - CD-Brenner).
  • OLG Stuttgart, 04.09.2001 - 4 U 142/01
    Geschäftsnummer 4 U 142/01 17 O 519/00 LG Stuttgart.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21.06.2001 - 17 O 519/00 - wird als unzulässig verworfen.

  • LG Düsseldorf, 25.01.2006 - 12 O 110/05

    Anspruch auf Erteilung der Auskunft bzgl. Veräußerung der Drucker und Plotter und

    Dementsprechend wandte die Rechtsprechung §§ 53, 54 a UrhG bereits vor der zur Umsetzung der Richtlinie 2001 / 29 / EG erfolgten Gesetzesänderungen auf Digitalgeräte an (BGH GRUR 2002, 246 ff. - Scanner; BGH GRUR 1999, 928 ff. - Telefaxgeräte; LG Stuttgart, ZUM 2001, 614 ff. - CD-Brenner).
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