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OLG Hamburg, 05.07.2001 - 3 U 70/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unlauterer Wettbewerb; Dringlichkeitsvermutung; Dringlichkeit; Marke; Markenname; Namensrecht; Name; Spitzname
- Judicialis
- sportrecht.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 12; UWG § 25
Dringlichkeitsvermutung für Markenrechtsstreitigkeiten und Geltendmachung des Namensrechts; Markenmäßiger Schutz eines Spitznamens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 11.08.2000 - 312 O 552/00
- OLG Hamburg, 05.07.2001 - 3 U 70/01
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2001, 308
- ZUM 2002, 148
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamburg, 25.03.1999 - 3 U 226/98
Auszug aus OLG Hamburg, 05.07.2001 - 3 U 70/01
1.) Die in Wettbewerbsrechtsstreitigkeiten bestehende Vermutung der Eilbedüftigkeit (§ 25 UWG) gilt entsprechend der früheren ständigen Rechtsprechung zu § 16 UWG und zu § 24 WZG auch für Markenrechtsstreitigkeiten (OLG Hamburg GRUR 1999, 739;… Ingerl/Rohnke, MarkenG, vor §§ 14-19 MarkenG Rz. 49 m. w. Nw.). - BGH, 27.01.1983 - I ZR 160/80
Anspruch auf Unterlassung der Verwendung des Zeichens "Uwe's" bzw. "Uwes" - …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.07.2001 - 3 U 70/01
Die betreffende Person muss daher bereits durch ihren Vornamen für weite Kreise namensmäßig bezeichnet werden (BGH GRUR 1983, 262 - Uwe). - BGH, 26.06.1981 - I ZR 73/79
Carrera
Auszug aus OLG Hamburg, 05.07.2001 - 3 U 70/01
Die beteiligten Verkehrskreise müssen die bezeichneten Gegenstände als solche des Namensträgers ansehen oder ihm sonst zuordnen; die Gefahr einer solchen Zuordnungsverwirrung genügt (RGZ 74, 308 - Graf Zeppelin; BGH GRUR 1981, 846 - Rennsportgemeinschaft;… Gloy/Strothmann, Hdb. WettbewerbsR, § 53 Rz. 12). - RG, 28.10.1910 - II 688/09
Graf Zeppelin - § 12 BGB, Schutz gegen Mißbrauch des Namens zu Reklamezwecken, §§ …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.07.2001 - 3 U 70/01
Die beteiligten Verkehrskreise müssen die bezeichneten Gegenstände als solche des Namensträgers ansehen oder ihm sonst zuordnen; die Gefahr einer solchen Zuordnungsverwirrung genügt (RGZ 74, 308 - Graf Zeppelin; BGH GRUR 1981, 846 - Rennsportgemeinschaft;… Gloy/Strothmann, Hdb. WettbewerbsR, § 53 Rz. 12).
- OLG Hamburg, 18.04.2002 - 3 U 363/01
Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG / Unterlassung aus Marken- …
Die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG, welche auch auf die Geltendmachung markenrechtlicher Unterlassungsansprüche anwendbar ist (OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 308 ff. -Quick Nick; OLG Köln GRUR 2001, 424 f. -MA CHERIE), ist nicht wiederlegt worden. - OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 127/01
Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG bei unbefugtem Gebrauch eines fremden Namens
Allerdings sind - dies hat der Senat bereits bei seiner Entscheidung vom 5. Juli 2001 (3 U 70/01 - vgl. hier: Anlage ASt 7 BE) ausgeführt - bei der Schutzrechtsbegründung für die Frage der Priorität an die Ingebrauchnahme des Spitznamens durch den Namensträger selbst keine zu hohen Anforderungen zu stellen.