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   LG München I, 15.10.2003 - 9 O 11360/03   

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https://dejure.org/2003,12167
LG München I, 15.10.2003 - 9 O 11360/03 (https://dejure.org/2003,12167)
LG München I, Entscheidung vom 15.10.2003 - 9 O 11360/03 (https://dejure.org/2003,12167)
LG München I, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - 9 O 11360/03 (https://dejure.org/2003,12167)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • freitag.de (Pressekommentar, 24.10.2003)

    Bilse & Biller: Gerichte sollten sich aus Kunstfragen heraushalten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 92
  • ZUM 2004, 234
  • afp 2004, 156
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    c) das Endurteil des Landgerichts München I vom 15. Oktober 2003 - 9 O 11360/03 -.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Juni 2005 - VI ZR 122/04 -, das Endurteil des Oberlandesgerichts München vom 6. April 2004 - 18 U 4890/03 - sowie das Endurteil des Landgerichts München I vom 15. Oktober 2003 - 9 O 11360/03 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes, soweit die Urteile der Klägerin zu 2) das Recht zugesprochen haben, der Beschwerdeführerin unter Androhung eines Ordnungsgeldes zu verbieten, das Buch "Esra" in der Fassung laut Verpflichtungserklärung vom 18. August 2003 zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen, auszuliefern oder ausliefern zu lassen, zu vertreiben oder vertreiben zu lassen und hierfür zu werben oder werben zu lassen.

  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

    Das Landgericht, dessen Entscheidung in ZUM 2004, Seite 234 veröffentlicht ist, hat der Unterlassungsklage in der nach der vierten Verpflichtungserklärung vom 18. August 2003 verbliebenen Fassung stattgegeben und im übrigen die Erledigung der Hauptsache festgestellt.
  • BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08

    Esra

    Das Landgericht, dessen Urteil u.a. in ZUM 2004, 234 veröffentlicht worden ist, hat der Unterlassungsklage in der nach der Verpflichtungserklärung vom 18. August 2003 verbliebenen Fassung stattgegeben.
  • LG München I, 13.02.2008 - 9 O 7835/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Erkennbarkeit einer realen Person in einer

    In der Hauptsache verbot die Kammer mit Urteil vom 15.10.2003, Az. 9 O 11360/03 auch die Verbreitung der "geweißten Fassung".

    Die Kammer hält insoweit an ihrer im Urteil vom 15.10.2003, Az. 9 O 11360/03 (Anlage K3) geäußerten Überzeugung fest, wie sie auch vom Oberlandesgericht München und vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde.

  • OLG München, 08.07.2008 - 18 U 2280/08

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit: Voraussetzungen eines

    Das - hinsichtlich der Klägerin rechtskräftige - im Hauptsacheverfahren ergangene stattgebende Unterlassungsurteil des Landgerichts München I vom 15.10.2003 (9 O 11360/03) betrifft ... in der Fassung laut Verpflichtungserklärung der Beklagten zu 1) vom 18.8.2003, mit der sich die Beklagte zu 1) zu mehreren Änderungen des Romans verpflichtete, u. a. zur Ersetzung des Begriffs "Nobelpreis" durch "Karl-Gustav-Preis" und des Begriffs "Bundesfilmpreisträgerin" durch "Fritz-Lang-Preisträgerin".

    Dies steht zwar nicht aufgrund Präjudizialität gemäß § 322 Abs. 1 ZPO fest, da das hinsichtlich der Klägerin rechtskräftige Unterlassungsurteil des Landgerichts München I vom 15.10.2003 (9 O 11360/03, AfP 2004, 156) einen anderen Streitgegenstand betroffen hat und der Beklagte zu 2) an jenem Verfahren nicht als Partei beteiligt war.

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