Rechtsprechung
OLG Hamburg, 25.02.2004 - 5 U 137/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JurPC
UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4
Handy Logos I - aufrecht.de
Schutz von Handylogos I.
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- kanzlei.biz
Banale und alltägliche Handylogos genießen keinen Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz
- Judicialis
UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Urheberrechtsschutzfähigkeit von Handy-Logos I
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an urheberrechtlichen Schutz von Handy-Logos als Werke der bildenden Kunst; Urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Schadensersatzansprüche wegen unbefugter Benutzung von Handy-Logos; Eingruppierung einzelner Logos als Werke der bildenden Kunst; ...
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Kein Urheberschutz an Handy-Logos
Papierfundstellen
- ZUM 2004, 386
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 11 U 51/18
Werkschutz für ein von einem Graphikdesigner entworfenes Logo
Danach genügt es, dass sie eine Gestaltungshöhe erreichen, die es nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise rechtfertigt, von einer "künstlerischen" Leistung zu sprechen (…BGH aaO., Rn 15; OLG Hamburg ZUM 2004, 386 - Handy-Logos).Es ist ein Zeichen geschaffen worden, das seiner Zielrichtung entsprechend, unterscheidungskräftig i. S. von § 3 I MarkenG ist, aber einen den Gebrauchszweck überschießenden künstlerischen Anspruch vermissen lässt (vgl. dazu OLG Köln GRUR 1986, 889, 890 - ARD-1; OLG Hamm, Urteil vom 24.8.2002, 4 U 51/04, Tz 22 - Web-Graphiken = ZUM 2004, 927; OLG Hamburg ZUM 2004, 386 - Handy Logos).
- LG Köln, 21.04.2008 - 28 O 124/08
Kein Rechtsschutz für virtuellen Kölner Dom
Das gilt auch dann, wenn die Herstellung möglicherweise zeitaufwendig war, denn für die Einordnung als Kunstwerk ist nur das Ergebnis entscheidend, wie es dem Betrachter gegenüber tritt, nicht der Arbeitsaufwand, der zu seiner Herstellung erforderlich war (OLG Hamburg ZUM 2004, 386 - Handy-Logos I). - OLG Hamburg, 25.02.2004 - 5 U 148/03
Handy-Logos II
Die Anlage K 1 und die Anlage K 1 aus dem Parallelverfahren 5 U 137/03 belegen, dass es zu allen Themen, die der Kläger für seine Logos verwendet, ähnliche Logos gibt, die z.T. sogar aufwendiger gestaltet sind als diejenigen des Klägers.