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   OLG Hamm, 23.08.2005 - 4 U 10/05   

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https://dejure.org/2005,4869
OLG Hamm, 23.08.2005 - 4 U 10/05 (https://dejure.org/2005,4869)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.08.2005 - 4 U 10/05 (https://dejure.org/2005,4869)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. August 2005 - 4 U 10/05 (https://dejure.org/2005,4869)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umgestaltung des Kircheninnenraumes als Urheberrechtsverletzung; Originalität als entscheidendes Kriterium für die Schutzfähigkeit eines Werkes; Änderung eines Bauwerks in seiner körperlichen Substanz; Bauliche Gesamtgliederung und -gestaltung des Innenraumes als ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1, Nr. 4, Abs. 2, 8 Abs. 2, 14, 28, 64, 97 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 2; ; UrhG § ... 2 Abs. 1 Ziff. 4; ; UrhG § 2 Abs. 1; ; UrhG § 2 Abs. 2; ; UrhG § 8 Abs. 2 S. 3; ; UrhG § 14; ; UrhG §§ 15 ff; ; UrhG § 28; ; UrhG § 39 Abs. 2; ; UrhG § 64; ; UrhG § 97; ; UrhG § 97 Abs. 1; ; BGB § 903; ; BGB §§ 2032 ff; ; BGB § 2038; ; BGB § 2038 Abs. 2; ; BGB § 2039; ; BGB § 2039 Abs. 1; ; BGB § 2040; ; ZPO § 253 Abs. 2 Ziff. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberechtsverletzung durch Umgestaltung eines Kircheninnenraumes (Kirchen-Innenraumgestaltung) - Zur Frage der ausreichenden Schöpfungshöhe - Weitervererbung des Urheberrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Innenraum als Werk der Baukunst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2006, 641
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.05.1974 - I ZR 10/73

    Schulerweiterung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2005 - 4 U 10/05
    Der Senat kann diese Frage der ausreichenden Schöpfungshöhe auch aus eigener Sachkunde beantworten (BGH aaO - Kirchen-Innenraumgestaltung; BGHZ 62, 331 - Schulerweiterung).

    Denn von einer Änderung des Werkes kann nur dann gesprochen werden, wenn in das Werk in der ihm vom Urheber verliehenen Gestalt, in der er es an die Öffentlichkeit gebracht hat, eingegriffen wird (BGHZ 62, 331 - Schulerweiterung; Erdmann in Festschrift für Pieper S. 669).

    Kriterien bilden die Intensität des Eingriffs bzw. dessen Erforderlichkeit im Hinblick auf die sich aus dem Eigentum ergebende Nutzungsbefugnis einerseits und dem Rang des Werkes andererseits (BGHZ 62, 331 - Schulerweiterung).

  • OLG Karlsruhe, 11.06.2003 - 6 U 132/02

    Gesamtkunstwerk durch Anordnung sakraler Gegenstände in einem Kirchenchorraum

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2005 - 4 U 10/05
    Es sind nämlich nicht nur die einzelnen liturgischen Geräte und Kultgegenstände, insbesondere Skulpturen urheberrechtsfähig (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW 2004, 608), sondern auch die Gestaltung des Kircheninnenraumes als solche (BGH GRUR 1982, 107 - Kirchen-Innenraumgestaltung).

    Es handelt sich nicht nur um eine mehr oder weniger beliebige Zuordnung verschiedener Kultgegenstände zueinander (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW 2004, 608).

  • RG, 16.12.1935 - IV 139/35

    Wird der Streitwert für die Leistungsklage aus § 2039 BGB. durch den Wert der

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2005 - 4 U 10/05
    Nach § 2039 Abs. 1 BGB kann jeder einzelne Miterbe einen Nachlassanspruch in eigenem Namen geltend machen, hier also auch die Klägerin (RGZ 149, 193; Staudinger BGB § 2039 Rz. 1, 6; Münchener Kommentar BGB § 2039 Rz. 2; Soergel BGB § 2039 Rz. 4).
  • BGH, 13.10.1988 - I ZR 15/87

    Oberammergauer Passionsspiele II; Unzulässige Beeinträchtigung eines Werks durch

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2005 - 4 U 10/05
    Die Interessen des Urhebers haben zwar Jahrzehnte nach seinem Tod nicht notwendig dasselbe Gewicht wie zu seinen Lebzeiten (BGH GRUR 1989, 106 - Oberammergauer Passionsspiele II).
  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 137/79

    Urheberrechtsschutzfähigkeit einer Kirchen-Innenraumgestaltung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2005 - 4 U 10/05
    Es sind nämlich nicht nur die einzelnen liturgischen Geräte und Kultgegenstände, insbesondere Skulpturen urheberrechtsfähig (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW 2004, 608), sondern auch die Gestaltung des Kircheninnenraumes als solche (BGH GRUR 1982, 107 - Kirchen-Innenraumgestaltung).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZR 104/96

    Umgestaltung eines Werkes der Baukunst (Treppenhaus) durch Einbringung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2005 - 4 U 10/05
    Es hat seine Grundlage im Wesen und Inhalt des Urheberrechts und besagt, dass auch der Eigentümer des geschützten Bauwerkes, also des Werkoriginals, keine in das fremde Urheberrecht eingreifende Änderungen an dem Werkoriginal vornehmen darf, auch wenn er wie hier Eigentümer des Bauwerkes i.S.d. § 903 BGB ist (BGH NJW 1999, 790 - Treppenhausgestaltung).
  • BGH, 19.03.2008 - I ZR 166/05

    St. Gottfried

    Das Berufungsgericht hat der Klage stattgegeben (OLG Hamm ZUM 2006, 641).
  • LG Stuttgart, 20.05.2010 - 17 O 42/10

    Teilabriss des Stuttgarter HBf zulässig

    (2) Die Obergerichte halten ebenfalls eine Schwächung der Rechte des Architekten nach seinem Tod für möglich (OLG München, GRUR-RR 2001, 177, 179 - Kirchenschiff; OLG Hamm, Urteil vom 23.08.2005, Az. 4 U 10/05, juris, Rn. 118 - St. Gottfried).

    Eine solche Intensitätsschwächung wurde aber 20 Jahre nach dem Tod des Urhebers abgelehnt (OLG München, GRUR-RR 2001, 177, 179 - Kirchenschiff), ebenso für ein besonders bedeutsames Gebäude der Nachkriegszeit mehr als 35 Jahre nach dem Tod des Urhebers (OLG Hamm, Urteil vom 23.08.2005, Az. 4 U 10/05, juris, Rn. 118 - St. Gottfried; insofern als rechtsfehlerfrei gebilligt von BGH, GRUR 2008, 984, 987, Rz. 29 - St. Gottfried).

    Die Berücksichtigung der verbleibenden Laufzeit des Urheberrechts in der urheberpersönlichkeitsrechtlichen Abwägung führt nicht zu einem zeitlich abgestuften Schutz des Urheberrechts, sondern beeinflusst nur die Intensität der zu berücksichtigenden Interessen durch die bereits verstrichene Schutzzeit (ebenso OLG Hamm, Urteil vom 23.08.2005, Az. 4 U 10/05, juris, Rn. 118 - St. Gottfried).

  • LG Hannover, 14.12.2020 - 18 O 74/19

    Klage gegen den Einbau des sogenannten Reformationsfensters in das mittlere

    Die Originalität ist nicht davon abhängig, dass es sich um einen "Meilenstein der Baukunst" handelt, sondern dies kann im Einzelfall sogar offen bleiben und von einer "wenigstens durchschnittlichen" Schöpfungshöhe ausgegangen werden (vgl. BGH, Urt. v. 19. März 2008 - I ZR 166/05, Rn. 27, juris; OLG Hamm, Urt. v. 23. August 2005 - 4 U 10/05, Rn. 104, juris).
  • OLG Karlsruhe, 03.06.2013 - 6 U 72/12

    Zwölffamilienhaus - Urheberrechtsschutz: Schutzfähige Gestaltung der Architektur

    Die für eine persönlich geistige Schöpfung notwendige Individualität erfordert, dass das Bauwerk nicht nur das Ergebnis eines rein handwerklichen oder routinemäßigen Schaffens darstellt, sondern dass es aus der Masse des alltäglichen Bauschaffens herausragt (BGH GRUR 1982, 107, 109 - Kirchen-Innenraumgestaltung; OLG Oldenburg GRUR-RR 2009, 6 - Blockhausbauweise; OLG Hamm ZUM 2006, 641, 644).
  • OLG Stuttgart, 20.11.2020 - 5 U 125/19

    Urheberrechtliche Ansprüche einer Erbin eines Porsche-Konstrukteurs auf weitere

    Ein Indizienbeweis ist zulässig (vgl. zB OLG Hamm BeckRS 2006, 06870, S. 12 - Kircheninnenraumgestaltung; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 33 f.; LG Bielefeld ZUM-RD 2005, 149 - Urheberschaft an Liedtext; LG Düsseldorf ZUM-RD 2010, 696 - Kaugummi-Bilder; AG Düsseldorf NJOZ 2010, 685 - Autogrammkarte mit Fotografie; LG München I BeckRS 2008, 10053 - Digitalfotos).
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