Rechtsprechung
LG München I, 24.11.2006 - 21 O 25/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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§ 147 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 24.11.2006 - 21 O 25/06
- OLG München, 27.09.2007 - 29 U 1802/07
- BGH, 21.01.2010 - I ZR 176/07
Papierfundstellen
- ZUM 2007, 421
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 21.01.2010 - I ZR 176/07
Neues vom Wixxer
Das Landgericht hat der Klage stattgegeben (LG München I ZUM 2007, 421). - LG München I, 11.03.2009 - 21 O 14998/06
Übersetzungsvertrag: Vertragsauslegung hinsichtlich einer Option für …
Ein sog. "echtes", "festes" oder "qualifiziertes" Optionsrecht oder auch Optionsrecht "im engeren Sinne" gibt als Gestaltungsrecht dem Berechtigten die (befristete oder unbefristete) Befugnis, durch einseitige Willenserklärungunmittelbar ein inhaltlich bereits (zumindest in den wesentlichen Punkten) fixiertes Vertragsverhältnis herbeizuführen oder zu verlängern (vgl. LG München I ZUM 2007, 421, 423;… Kramer in MünchKomm/BGB, 5. Aufl., Vorbem. vor § 145 Rn. 57;… Bork in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2003, Vorbem. zu §§ 145 bis 156 Rn. 69 ff.;… Schricker in Schricker, VerlG, 3. Aufl., § 1 Rn. 41;… Wandtke in Wandtke/Bullinger, UrhG, 3. Aufl., § 40 Rn. 6 ff. m.w.N.).Demgegenüber liegt ein "einfaches" Optionsrecht oder auch Optionsrecht "im weiteren Sinne" bzw. "Vorrecht" vor, wenn die Bedingungen des künftig abzuschließenden Vertrags erst noch festzulegen sind: Der die Option einräumende Vertragspartner muss dem Optionsberechtigten das vom Optionsrecht erfasste Werk (zuerst - sog. "first negotiation"-Klausel - und/oder zuletzt - sog. "last refusal"- oder "last matching right"-Klausel ) vorlegen und anbieten, ist jedoch regelmäßig frei in seiner Entscheidung, ob er die vom Optionsberechtigten gebotenen Bedingungen annimmt; es besteht also für ihn kein Abschlusszwang, auch nicht zu "angemessenen Bedingungen", sondern lediglich die Pflicht zu Vertragsverhandlungen gemäß Treu und Glauben (vgl. BGH GRUR 1957, 387, 388 - Clemens Laar ; LG München I ZUM 2007, 421, 423; OLG München GRUR-RR 2008, 137 - Optionsklausel ;… Schricker , a.a.O., § 1 Rn. 42;… Wandtke , a.a.O., § 40 Rn. 6 ff. m.w.N.).
37 d. Entscheidend ist hier, dass es sich nicht um die in Literatur und Rechtsprechung (vgl. z.B. die vom BGH GRUR 1957, 387, 388, vom LG München I ZUM 2007, 421, 423 oder vom LG Hamburg ZUM 2002, 158 entschiedenen Fälle) vornehmlich behandelte Grundkonstellation handelt, in dem die Optionsklausel in einem Vertrag zwischen Verlag und Künstler oder Produzenten enthalten ist und ein künftiges Werk des Künstlers/Produzenten betrifft, sondern um einen Vertrag zwischen zwei Verlegern über Neuauflagen eines bereits bestehenden Werks, welche regelmäßig nur geringfügige Änderungen gegenüber der Vorauflage aufweisen, zumal im hier gegenständlichen Gebiet der menschlichen Anatomie.
- OLG München, 27.09.2007 - 29 U 1802/07
Auslegung eines Filmlizenzvertrags
In Abänderung des Urteils des Landgerichts München I vom 24.11.2006 (Az.: 21 O 25/06) wird die Klage abgewiesen. - LG München I, 29.10.2008 - 21 O 24962/07
Außerordentliche Kündigung eines Lizenzvertrages über eine Filmauswertung aus …
Ferner stritten die Parteien unter dem Az. 21 O 25/06 vor dem Landgericht München I u.a. um die Frage, ob der Beklagten aus einer Verletzung der Optionsklausel für eine Filmfortsetzung in Ziffer 11 Abs. 4 des Lizenzvertrags Schadensersatzansprüche zustehen.(5) Das einzige Verfahren, in welchem nach derzeitigem, nicht rechtskräftigem Stand eine Vertragsverletzung (ausschließlich) der Klägerin in Betracht kommt, betrifft die Frage der Optionsrechtsvereitelung (21 O 25/06).