Rechtsprechung
LG Hamburg, 09.08.2007 - 308 O 273/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- MIR - Medien Internet und Recht
Hamburger Streitwertkatalog - Zur Streitwertbemessung und Streitwertstaffelung bei Urheberrechtsverletzungen an Musikaufnahmen im Rahmen von Filesharing-Netzwerken.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
Streitwertbemessung bei Urheberrechtsverletzungen in Musiktauschbörsen
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- 1arechtsanwaelte.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 3 ZPO
Hoher Streitwert für unzulässiges Betreiben eines Filesharing-Servers - wb-law.de (Kurzinformation)
Filesharing: LG Hamburg gibt Streitwertkatalog für Tauschbörsennutzer heraus
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Streitwertbemessung bei Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzwerken
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Streitwertbemessung bei Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzwerken
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Musikwirtschaft feiert Erfolg gegen Betreiber von »eDonkey«-Servern
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Betreiber von eDonkey-Servern sollten sich vorsehen: Gericht setzt Streitwert auf 20000 Euro pro (!) Musikaufnahme fest
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Streitwertkatalog für Urheberrechtsverletzungen in Filesharingsystemen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Streitwertkatalog des LG Hamburg für Urheberrechtsverletzungen in Filesharingsystemen
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 24.04.2007 - 308 O 273/07
- LG Hamburg, 09.08.2007 - 308 O 273/07
Papierfundstellen
- MIR 2007, Dok. 313
- ZUM 2007, 869
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
Das Berufungsgericht hat bislang noch nicht geprüft, ob nach dem maßgeblichen Sachverhalt - unzureichende Sicherung eines WLAN-Anschlusses, die zum einmaligen öffentlichen Zugänglichmachen eines einzelnen Titels auf einer Tauschbörse geführt hat - die vom Vertreter der Klägerin angesetzte Geschäftsgebühr auf der Grundlage eines Streitwerts von 10.000 EUR zu berechnen ist (vgl. etwa LG Hamburg ZUM 2007, 869). - OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10
Urheberrechtsverletzung: Bestimmtheit einer Unterlassungserklärung; Höhe der …
Gleichermaßen ist der Angriffsfaktor hier von grundsätzlich anderer Qualität als bei einer reinen Störerhaftung, wie sie in der Entscheidung des LG Hamburg vom 9.8.2007 - Az. 308 O 273/07 - angenommen wurde. - AG Frankfurt/Main, 04.03.2008 - 31 C 1753/07 Soweit die Beklagte auf den Beschluss des LG Hamburg vom 09.08.2007, Az. 308 O 273/07, abstellt, um darzulegen, dass vorliegend ein geringerer Gegenstandswert in Ansatz zu bringen sei, kann dem nicht gefolgt werden.
Rechtsprechung
LG Hamburg, 21.02.2007 - 308 O 791/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- aufrecht.de
Zur Zulässigkeit von Streaming-On-Demand-Angeboten für Musikaufnahmen im Internet
- Wolters Kluwer
- debier datenbank
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
IFPI geht weiter gegen StayTuned vor
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
On-Demand-Dienst nicht mit Radiosender vergleichbar
- kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)
U+C Streaming-Abmahnung erhalten? Was nun?
- kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)
Kino.to-streaming = Abmahnung wg. Urheberrechtsverletzung?
- beck.de (Kurzinformation)
On-Demand-Dienst nicht mit Radiosender vergleichbar
- beck.de (Kurzinformation)
On-Demand-Dienst nicht mit Radiosender vergleichbar
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- K&R 2007, 484
- K&R 2007, 485
- ZUM 2007, 869
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 25.07.2008 - 5 U 52/07
Grundsätze des Rechtsmissbrauchs im Wettbewerbsrecht können nicht auf das …
Auf die Berufung des Antragsgegners wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 21.2.2007, Az. 308 O 791/06, im Kostenpunkt geändert und wie folgt gefasst:.Die Parteien streiten über den Bestand der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 7.12.2006 in der Fassung des Urteils vom 21.2.2007 (Az. 308 O 791/06), mit der dem Antragsgegner untersagt worden ist, Musikaufnahmen öffentlich zugänglich zu machen.
das Urteil des Landgerichts Hamburg mit der Geschäftsnummer 308 O 791/06, verkündet am 21.2.2007 abzuändern,.
die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg, 8. Zivilkammer, 308 O 791/06, durch Beschluss vom 7.12.2006, aufzuheben,.