Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.11.2006 - 5 W 168/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4901
OLG Hamburg, 23.11.2006 - 5 W 168/06 (https://dejure.org/2006,4901)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.11.2006 - 5 W 168/06 (https://dejure.org/2006,4901)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. November 2006 - 5 W 168/06 (https://dejure.org/2006,4901)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermutung der Dringlichkeit einer urheberrechtlichen Rechtsverfolgung; Einstweiliger Rechtschutz in Bezug auf einen Urheberrechtsverstoß durch einen Internetauftritt; Fortdauernde Verfügbarkeit im Internet als Indiz für die Dringlichkeit

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    ZPO § 935; ; ZPO § 940

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 2; ZPO § 935 § 940
    Zur Durchsetzung eines urheberrechtlichen Anspruchs im Wege einstweiliger Verfügung bei Fehlen einer aktuellen Beeinträchtigung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende aktuelle Beeinträchtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Eilbedürftigkeit bei Online-Urheberrechtsverletzung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Eilbedürftigkeit bei Online-Urheberrechtsverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2007, 917
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Hamburg, 27.06.2013 - 3 U 26/12

    Bei einer fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärung liegt ein

    Die von der Antragsgegnerin herangezogene Rechtsprechung des 5. Zivilsenats (WRP 2007, 816) zur fehlenden Dringlichkeit bei Abwesenheit einer "aktuellen Rechtsverletzung" streitet vorliegend nicht für die Antragsgegnerin.
  • BVerfG, 26.04.2010 - 1 BvR 1991/09

    Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

    Auch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hatte in seinem im einstweiligen Rechtsschutz ergangenen Beschluss vom 23. November 2006 (- 5 W 168/06 -, ZUM 2007, S. 917 ), den das Amtsgericht selbst zitiert, festgehalten, urheberrechtlich geschützte Kartografien seien weiterhin öffentlich zugänglich, auch wenn die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung oder Kenntnisnahme durch Dritte deswegen äußerst gering sei, weil die Kartografie im Zeitpunkt der Abmahnung nicht (mehr) in eine Homepage eingebunden gewesen sei.
  • OLG Hamburg, 08.02.2010 - 5 W 5/10

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentliche Zugänglichmachung eines nicht

    Dies hat das Landgericht mit überzeugender Begründung ausgeführt und sich hierbei zu Recht eine Entscheidung des Senats berufen, die ebenfalls die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Kartenausschnitts im Internet betraf ( WRP 2007, 816 ).
  • OLG Hamburg, 09.04.2008 - 5 U 124/07

    Urheberrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Kartenausschnitten im

    Entscheidend ist in Fällen wie dem Vorliegenden somit, dass das urheberrechtlich geschützte Werk faktisch der Öffentlichkeit weiter zugänglich ist (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 23.11.2006, 5 W 168/06).".

    Die Antragsgegnerin kann sich daher nicht auf den Beschluss des Senates vom 23.11.2006 in der Rechtssache 5 W 168/06 berufen.

  • LG Berlin, 30.03.2010 - 15 O 341/09

    Öffentliche Zugänglichmachung bei nicht verlinkten Dateien (Werken) auf

    Auch das OLG Hamburg spricht in einem offenbar sehr ähnlich gelagerten Fall davon, dass die rechtsverletzenden Kartographien den interessierten Nutzern bei üblichen bzw. typischen Nutzungshandlungen im Internet zur Kenntnis gelangt sein müssen (WRP 2007, 816 f. [OLG Hamburg 23.11.2006 - 5 W 168/06] ); dies führt nach Ansicht des OLG Hamburg zwar bereits zur Verneinung des Verfügungsgrundes, was aber nahe legt, dass das OLG auch den Verfügungsanspruch - trotz der Aussage, die Kartographien seien "im Rechtssinne weiterhin öffentlich zugänglich gemacht" - verneinen würde.

    Entscheidend ist in Fällen wie dem Vorliegenden somit, dass das urheberrechtlich geschützte Werk faktisch der Öffentlichkeit weiter zugänglich ist (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 23.11.2006, 5 W 168/06 )".

  • LG Berlin, 02.10.2007 - 15 S 1/07

    Keine öffentliche Zugänglichmachung durch bloßes Speichern

    Auch das OLG Hamburg spricht in einem offenbar sehr ähnlich gelagerten Fall davon, dass die rechtsverletzenden Kartographien den interessierten Nutzern bei üblichen bzw. typischen Nutzungshandlungen im Internet zur Kenntnis gelangt sein müssen (WRP 2007, 816 f.); dies führt nach Ansicht des OLG Hamburg zwar bereits zur Verneinung des Verfügungsgrundes, was aber nahelegt, dass das OLG auch den Verfügungsanspruch - trotz der Aussage, die Kartographien seien "im Rechtssinne weiterhin öffentlich zugänglich gemacht" - verneinen würde.
  • OLG Hamburg, 09.04.2008 - 5 U 151/07

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentliches Zugänglichmachen von

    Entscheidend ist in Fällen wie dem Vorliegenden somit, dass das urheberrechtlich geschützte Werk faktisch der Öffentlichkeit weiter zugänglich ist (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 23.11.2006, 5 W 168/06).
  • LG Hamburg, 27.08.2010 - 310 O 197/10

    GEMA gegen YouTube / Zur Eilbedürftigkeit bei Urheberrechtsverletzungen

    Denn anders als in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten gem. § 12 II UWG wird bei einer urheberrechtlichen Rechtsverfolgung deren Dringlichkeit nicht vermutet (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 23.11.2006, Az.: 5 W 168/06, ZUM 2007, 917 ; Fromm/Nordemann, aaO, § 97 Rn 199).
  • LG Hamburg, 05.03.2010 - 308 O 691/09

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses als Störer

    Sofern die Antragsgegnerin auf den Beschluß des OLG Hamburg v. 23.11.2006 (5 W 168/06) verweist, bezieht sich dieser auf eine Konstellation, in welcher die dortige Antragsgegnerin die Beeinträchtigung durch aktives Handeln (Löschung des Links)bereits nachweislich weitestgehend beseitigt hatte, sich die streitgegenständliche Datei nur noch - offensichtlich unbeabsichtigt - in einem Unterverzeichnis befand, auf welches der durchschnittliche Internetnutzer nicht zugreift.
  • OLG Hamm, 30.09.2010 - 4 W 104/10

    Verfügungsgrund im Rahmen der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen aus

    Es ist ständige Senatsrechtsprechung und auch herrschende Meinung, dass die Vermutung der Dringlichkeit entsprechend § 12 Abs. 2 UWG bei Unterlassungsansprüchen aus dem Urheberrecht keine analoge Anwendung findet (OLG Hamburg WRP 2007, 816; KG GRUR-RR 2003, 262 -Harry Potter Lehrerhandbuch; Nordemann, Urheberrecht, 10. Auflage, § 97 Rdn. 199; Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 12 Rdn. 3.14 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 03.02.2010 - 4 W 3/10

    Verfügungsgrund im Rahmen der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen aus

  • LG Düsseldorf, 14.09.2010 - 4a O 112/10

    Dreifach neigungsverstellbare Kopfstütze

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