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   LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 450/07   

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LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 450/07 (https://dejure.org/2008,21373)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18.04.2008 - 308 O 450/07 (https://dejure.org/2008,21373)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18. April 2008 - 308 O 450/07 (https://dejure.org/2008,21373)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Urheberrechtlicher Nutzungsvertrag: Änderungsanspruch des Übersetzers für einen Altvertrag wegen eines auffälligen Missverhältnisses zwischen Vergütung und erzieltem Erlös des Werknutzers; Grundsätze für die Ermittlung der angemessenen Vergütung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderungsanspruch eines Übersetzers für einen Altvertrag wegen eines auffälligen Missverhältnisses zwischen Vergütung und erzieltem Erlös des Werknutzers; Grundsätze für die Ermittlung der angemessenen Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZUM 2008, 608
  • afp 2009, 429
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 245/98

    Kinderhörspiele; Anspruch des Urhebers auf eine angemessene Beteiligung

    Auszug aus LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 450/07
    Erträge im Sinne des § 32a sind grundsätzlich die aus der Nutzung der kreativen Leistung vom Verwerter erzielten Bruttoerlöse (ständige Rechtsprechung zu § 36 a.F., zuletzt BGH GRUR 2002, 153, 154 - Kinderhörspiele ; BGH GRUR 1991, 901, 903 - Horoskop-Kalender ).

    Daraus wurde in der Vergangenheit gefolgert, dass bei der Bestimmung des auffälligen Missverhältnisses auch Verlust zu berücksichtigen sind, die der Werknutzer im Rahmen der Verwertung anderer Werke des Autoren erlitten hat (vgl. insoweit zum alten Recht BGH GRUR 2002, 153, 154 - Kinderhörspiele , Schricker in Schricker aaO § 32a, Rz. 18, Schulze in Dreier/Schulze aaO § 32a, Rz. 34; a.A. Berger ZUM 2003, 675, 678).

    Steht fest, dass ein auffälliges Missverhältnis im Sinne des § 32a UrhG vorliegt, so kann das Gericht im Rahmen des § 287 Abs. 2 ZPO unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung und billigem Ermessen über die Höhe der angemessenen Vergütung entscheiden (vgl. BGH GRUR 2002, 153, 155 - Kinderhörspiele ).

  • BGH, 27.06.1991 - I ZR 22/90

    Horoskop-Kalender

    Auszug aus LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 450/07
    Erträge im Sinne des § 32a sind grundsätzlich die aus der Nutzung der kreativen Leistung vom Verwerter erzielten Bruttoerlöse (ständige Rechtsprechung zu § 36 a.F., zuletzt BGH GRUR 2002, 153, 154 - Kinderhörspiele ; BGH GRUR 1991, 901, 903 - Horoskop-Kalender ).

    Weicht aber die vereinbarte Vergütung - wie vorliegend - besonders krass von der angemessenen ab, so spricht in Anlehnung an die höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 36 UrhG a.F., welche nach der Intention des Gesetzgebers weiterhin für die Auslegung des § 32 a UrhG Gültigkeit beanspruchen soll (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, BT-Drucks. 14/8058, S. 19), eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen eines auffälligen Missverhältnisses zwischen Urheberrechtsvergütung und erzielten Erlösen mit der Folge, dass es Sache der Beklagten wäre, Tatsachen darzulegen, die das auffällige Missverhältnis entfallen lassen (BGH GRUR 1991, 901, 903 - Horoskop-Kalender ).

    a) Dieser Zahlungsanspruch ergibt sich aus der neugefassten Regelung des § 2 des Übersetzervertrags vom 12.11.1992 gemäß Tenor I. Eine Verbindung des Zahlungsantrags mit dem Antrag nach Vertragsanpassung ist zulässig (vgl. zu § 36 a.F. BGH GRUR 1991, 901, 902 - Horoskop-Kalender).

  • OLG München, 08.02.2007 - 6 U 5748/05

    Zur Angemessenheit der Vergütung des Übersetzers eines Romans

    Auszug aus LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 450/07
    Im Bereich des Buchhandels sind üblicherweise die Nettoladenpreise zugrunde zu legen (vgl. OLG München ZUM 2007, 308, 315; LG Berlin ZUM 2006, 942, 945).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Entscheidungsgründe der Urteile des 6. Senats des OLG Münchens vom 8.2.2007 (ZUM 2007, 308, 315 ff. und ZUM 2007, 317, 327 ff.) verwiesen.

    Auch insoweit schließt sich die Kammer den überzeugenden Erwägungen des 6. Senats des OLG München in den Urteilen vom 8.2.2007 (aaO.) vollumfänglich an.

  • OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06

    Urheberrecht des Architekten: Schadensersatzanspruch des Architekten für die

    Auszug aus LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 450/07
    Gerade dieser Umstand zwingt zu einer "generalisierenden und standardisierten" Betrachtungsweise (vgl. zu § 32 UrhG insoweit OLG München ZUM 2007, 306, 313).

    Weitergehende Kriterien, wie etwa ein Bedarf des Urhebers (im Sinne es Mindestlohnes), sind dem Prinzip einer marktwirtschaftlich organisierten Preisbildung fremd (so zutreffend OLG München, ZUM 2007, 306, 314).

    Insoweit schließt sich die Kammer den überzeugenden Ausführungen des 6. Senats des OLG München in den genannten Urteilen vom 8.2.2007 (ZUM 2007, 306, 314 und 317, 325) an.

  • OLG München, 14.12.2006 - 29 U 1728/06

    Beteiligung des Urhebers an der wirtschaftlichen Nutzung seiner Werke durch

    Auszug aus LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 450/07
    Der Vergütungssatz unterliegt weder einer Progression (a.A. der 29. Senats des OLG München, ZUM 2007, 142, 150) noch eine Degression (so das von der Werknutzern propagierte "Münchner Modell", vgl. von Becker, ZUM 2007, 249, 256).
  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 208/96

    BGH bejaht urheberrechtliche Vergütungspflicht für Telefaxgeräte - Gesetzliche

    Auszug aus LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 450/07
    Vor diesem Hintergrund können ausgehend von dem verfassungsrechtlich verankerten, normativen Grundsatz, wonach der Urheber tunlichst an dem wirtschaftlichen Nutzen einer jeden Werknutzung zu beteiligen ist (vgl. BVerfG GRUR 1980, 44, 48 - Kirchenmusik ; BGHZ 140, 326, 334 - Telefaxgeräte ), Bezugspunkte für die Ermittlung der angemessenen Vergütung im Sinne des § 32 Abs. 2 Satz 2 UrhG allein die auf Vergleichsmärkten erzielten Referenzergebnisse sein, welche sodann - soweit objektivierbar - durch Zu- oder Abschläge den streitgegenständlichen Verhältnissen anzupassen sind.
  • OLG München, 08.02.2007 - 6 U 5785/05

    Zur Angemessenheit der Vergütung des Übersetzers eines belletristischen Textes

    Auszug aus LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 450/07
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Entscheidungsgründe der Urteile des 6. Senats des OLG Münchens vom 8.2.2007 (ZUM 2007, 308, 315 ff. und ZUM 2007, 317, 327 ff.) verwiesen.
  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99

    "Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung

    Auszug aus LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 450/07
    Dieser Anspruch ergibt sich unmittelbar aus 32a Abs. 1 UrhG (vgl. insoweit zu § 36 a.F. BGH GRUR 2002, 602, 603 - Musikfragmente).
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 352/71

    Verfassungswidrigkeit der urheberrechtlichen Vergütungsfreiheit von

    Auszug aus LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 450/07
    Vor diesem Hintergrund können ausgehend von dem verfassungsrechtlich verankerten, normativen Grundsatz, wonach der Urheber tunlichst an dem wirtschaftlichen Nutzen einer jeden Werknutzung zu beteiligen ist (vgl. BVerfG GRUR 1980, 44, 48 - Kirchenmusik ; BGHZ 140, 326, 334 - Telefaxgeräte ), Bezugspunkte für die Ermittlung der angemessenen Vergütung im Sinne des § 32 Abs. 2 Satz 2 UrhG allein die auf Vergleichsmärkten erzielten Referenzergebnisse sein, welche sodann - soweit objektivierbar - durch Zu- oder Abschläge den streitgegenständlichen Verhältnissen anzupassen sind.
  • LG Berlin, 27.04.2006 - 16 O 806/04
    Auszug aus LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 450/07
    Im Bereich des Buchhandels sind üblicherweise die Nettoladenpreise zugrunde zu legen (vgl. OLG München ZUM 2007, 308, 315; LG Berlin ZUM 2006, 942, 945).
  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 127/10

    Das Boot

    Daher dürfen zwar Verluste des Verwerters mit anderen Werken dieses Urhebers berücksichtigt werden (BGH, GRUR 2002, 153, 154 - Kinderhörspiele; aA LG Hamburg, ZUM 2008, 608, 612).

    Ferner sind im Rahmen der Prüfung, ob ein auffälliges Missverhältnis im Sinne des § 32a UrhG besteht, nach § 132 Abs. 3 Satz 2 UrhG nicht nur nach dem 28. März 2002 erzielte Erträge und Vorteile, sondern grundsätzlich auch sämtliche vor dem 28. März 2002 angefallenen Erträgnisse zu berücksichtigen (KG, GRUR-RR 2010, 276 f.; LG Berlin, ZUM 2005, 901, 903; ZUM-RD 2007, 194, 197; LG Hamburg, ZUM 2008, 608, 610; Katzenberger in Schricker/Loewenheim aaO § 132 UrhG Rn. 15 ff.; Schulze in Dreier/Schulze aaO § 32a Rn. 11 und 38; Erdmann, GRUR 2002, 923, 931; Jacobs, NJW 2002, 1905, 1909; U. Schmidt, ZUM 2002, 781, 788; Pleister/Ruttig, ZUM 2004, 337, 338; vgl. auch KG, ZUM 2010, 346, 349).

  • LG München I, 07.05.2009 - 7 O 17694/08

    Stufenklage des Chefkameramannes einer Filmproduktions auf Fairnessausgleich

    Dafür genügt, dass die das Missverhältnis begründenden Erträge oder Nutzungen (auch) nach dem 28.3.2002 entstanden sind (LG Hamburg ZUM 2008, 608, 610 m. w. N.).
  • KG, 24.02.2010 - 24 U 154/08

    Auskunftsanspruch eines Drehbuchautors wegen Nachvergütung gegenüber

    Nach Auffassung des Senats muss daher nicht von gänzlich unterschiedlichen Teilmärkten ausgegangen werden (vgl. zur Vergleichsmarktmethode auch Jani a.a.O. S.170; LG Hamburg ZUM 2008, 608/611; LG Berlin ZUM 2009, 781/785, mit Anm. Bräutigam, S.787).
  • LG Hamburg, 23.01.2015 - 308 O 191/12

    Ansprüche eines Übersetzers auf Abänderung eines Übersetzungsvertrages im Bereich

    § 32 und § 32a UrhG stehen nicht in einem Stufen- oder Abhängigkeitsverhältnis, sondern vielmehr selbständig nebeneinander (so schon Kammer ZUM 2008, 608 ff.; Wandkte/Grunert in Wandtke/Bullinger, UrhR, 4. Aufl. § 32 Rn. 47 ff.; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl., § 32a Rn. 7).
  • LG Köln, 04.11.2009 - 28 O 577/07

    Anpassung einer Vergütung eines Kunsthistorikers aufgrund der verfassten und

    Im Übrigen ist der Gewinn oft nicht eindeutig und nur mit Zeitverzögerung zu ermitteln (vgl. LG Hamburg in ZUM 2008, 608).
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