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   OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 14 U 146/07   

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https://dejure.org/2008,2365
OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 14 U 146/07 (https://dejure.org/2008,2365)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.06.2008 - 14 U 146/07 (https://dejure.org/2008,2365)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Juni 2008 - 14 U 146/07 (https://dejure.org/2008,2365)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG
    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Interessenabwägung bei Veröffentlichung eines Spielfilms über das Leben eines verurteilten Mörders

  • Telemedicus

    Kannibale von Rotenburg II

  • Telemedicus

    Kannibale von Rotenburg II

  • kanzlei.biz

    Der Horrorfilm "Rothenburg"

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Kannibale von Rotenburg

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 2, Abs. 3

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 3; ; GG Art. 5 Abs. 1 S. 2; ; KUG § 22; ; KUG § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Verfilmung der Straftat eines verurteilten Mörders - Kannibale von Rotenburg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Auch ein verurteilter Mörder darf nicht erkennbar zur Hauptfigur eines Horrorfilms gemacht werden - Verbot des Spielfilms "Rohtenburg" bestätigt

  • Telemedicus (Ausführliche Zusammenfassung)

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch (Real-)Horrorfilm

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Spielfilm Rohtenburg verboten

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Verbot des Spielfilms Rohtenburg wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Verbot des Spielfilms Rohtenburg wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts des "Kannibalen von Rothenburg" durch Verfilmung seiner Straftat; Untersagung des Inverkehrsbringens und Vorführens eines Spielfilms mit dem Titel Rohtenburg ; Erkennbarkeit des Vorbild der Filmfigur Oliver Hagen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verbot des Spielfilms "Rohtenburg" bestätigt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2008, 793
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 14 W 10/06

    Kannibale von Rotenburg

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 14 U 146/07
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren vom 03.03.2006 (14 W 10/06, 5 O 55/06 LG Kassel) ausgeführt hat, dient der von der Beklagten beanstandete Zusatz lediglich dazu, den beanstandeten Film zu individualisieren.

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen in dem angefochtenen Urteil auf Seite 9 unten und 10 oben sowie auf die Ausführungen in dem Urteil des Senats vom 03.03.2006 (a. a. O., S. 7 unten und 8) verwiesen.

    Insoweit hält der Senat an seiner bereits im Urteil vom 03.03.2006 (a.a.O., S. 13 ff.) geäußerten Auffassung fest, wonach die vorgenannten Umstände nicht dazu führen, dass seine Person, sein Leben und sein Handeln ohne Weiteres zum Gegenstand eines Horrorfilms gemacht werden können.

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 14 U 146/07
    Wer den Rechtsfrieden bricht, muss grundsätzlich auch dulden, dass das von ihm selbst durch seine Tat erregte Informationsinteresse der Öffentlichkeit in einer nach dem Prinzip freier Kommunikation lebenden Gesellschaft auf den dafür üblichen Wegen befriedigt wird, wobei der Umfang und die Intensität der erlaubten Berichterstattung von den Umständen des Einzelfalls, wie beispielsweise der Bedeutung der Tat für die Öffentlichkeit abhängt (BVerfG Urteil vom 05.06.1973, 1 BvR 536/72, - Lehbach I -).

    Vielmehr kann der Persönlichkeitsschutz die Wahl der einen oder anderen Darstellungsform ausschließen, wenn bei ihr die Achtung der Persönlichkeit des Dargestellten nicht ausreichend gewährleistet ist (BVerfG Urteil vom 05.06.1973, a.a.O., - Lehbach I - BVerfG Beschluss vom 25.11.1999, 1 BvR 348/98, - Lehbach II -), was insbesondere bei einem Dokumentarspielfilm in Betracht kommt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 05.06.1973 (a. a. O. - Lehbach I) zur ebenfalls in Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährten Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk ausgeführt, die Rundfunkfreiheit unterscheide sich trotz des engeren Wortlauts nicht wesensmäßig von der Pressefreiheit.

  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 14 U 146/07
    Wird in Ausübung der Kunstfreiheit das Persönlichkeitsrecht Dritter beeinträchtigt, ist zu klären, ob diese Beeinträchtigung derart schwerwiegend ist, dass die Freiheit der Kunst zurückzutreten hat (Bundesverfassungsgericht vom 13.06.2007 - I BvR 1783/05 - Esra - zitiert nach JURIS Rdn. 80; BGH Urteil vom 21.06.2005 - NJW 2005, 2844 - Esra).
  • BVerfG, 25.11.1999 - 1 BvR 348/98

    Lebach II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 14 U 146/07
    Vielmehr kann der Persönlichkeitsschutz die Wahl der einen oder anderen Darstellungsform ausschließen, wenn bei ihr die Achtung der Persönlichkeit des Dargestellten nicht ausreichend gewährleistet ist (BVerfG Urteil vom 05.06.1973, a.a.O., - Lehbach I - BVerfG Beschluss vom 25.11.1999, 1 BvR 348/98, - Lehbach II -), was insbesondere bei einem Dokumentarspielfilm in Betracht kommt.
  • BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 1946/04

    Zivilrechtliche Abwehransprüche eines von der Medienberichterstattung Betroffenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 14 U 146/07
    Mit der grundsätzlichen Bereitschaft des Klägers, seine Lebensgeschichte öffentlich zugänglich zu machen, entfällt zwar sein Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme der bekannt gemachten Umstände (Bundesverfassungsgericht Urteil vom 15.12.1999 - 1 BvR 653/96-, zitiert nach JURIS Rdn. 80; Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 09.03.2007 - 1 BvR 1946/04-, zitiert nach JURIS Rdn. 28).
  • BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07

    Contergan-Film

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 14 U 146/07
    Anders als in dem der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 29.08.2007 (-1 BvR 1223/07- Contergan- zitiert nach JURIS) zugrunde liegenden Fall knüpft der Film "Rohtenburg" nicht lediglich an ein reales historisches Geschehen an und zeichnet durch Abweichungen in Charakteristika und Handlungsweisen der Filmfiguren eine vom historischen Vorbild losgelöste Person, sondern stellt die Person des Klägers im Rahmen der Haupthandlung nach.
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 14 U 146/07
    Mit der grundsätzlichen Bereitschaft des Klägers, seine Lebensgeschichte öffentlich zugänglich zu machen, entfällt zwar sein Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme der bekannt gemachten Umstände (Bundesverfassungsgericht Urteil vom 15.12.1999 - 1 BvR 653/96-, zitiert nach JURIS Rdn. 80; Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 09.03.2007 - 1 BvR 1946/04-, zitiert nach JURIS Rdn. 28).
  • LG Kassel, 12.01.2006 - 5 O 55/06

    Kein Verbreitungsverbot des Films "Rothenburg"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 14 U 146/07
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren vom 03.03.2006 (14 W 10/06, 5 O 55/06 LG Kassel) ausgeführt hat, dient der von der Beklagten beanstandete Zusatz lediglich dazu, den beanstandeten Film zu individualisieren.
  • BGH, 26.05.2009 - VI ZR 191/08

    Spielfilm über "Kannibalen von Rotenburg" darf gezeigt werden

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZUM 2008, 793 veröffentlicht ist, bejaht einen Unterlassungsanspruch des Klägers gegen die Beklagte aus §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB, da er durch die untersagten Handlungen in seinem Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG verletzt werde.
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