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   LG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 2-03 O 98/08   

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LG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 2-03 O 98/08 (https://dejure.org/2008,22860)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19.06.2008 - 2-03 O 98/08 (https://dejure.org/2008,22860)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - 2-03 O 98/08 (https://dejure.org/2008,22860)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • ZUM 2008, 996
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 86/07

    Eingeschränkte Prüfungspflichten von Rapidshare.com

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 3 O 98/08
    In einem Fall wie der vorliegenden Art kann dem Beklagten insbesondere untersagt werden, die in der Urteilsformel näher bezeichneten Musikwerke öffentlich zugänglich zu machen (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2008, 35; LG Köln ZUM 2007, 568).

    Ein urheberrechtswidriges öffentliches Zugänglichmachen der Werke i. S. d. § 19 a UrhG liegt vor, sobald die auf dem Server des Beklagten als Datei gespeicherten Werke nicht nur für den Nutzer, der sie hochgeladen hat, sondern durch Bekanntgabe des betreffenden Download-Links auch für Dritte abrufbereit zur Verfügung stehen (OLG Köln GRUR-RR 2008, 35).

    Zwar liegen die Voraussetzungen einer Haftung des Beklagten als Täter oder Teilnehmer der in Rede stehenden Urheberrechtsverletzung nicht vor, da er lediglich als Sharehoster einen Server zur Verfügung gestellt hat, auf dem seine Kunden Dateien speichern (hochladen) können (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2008, 35).

    Da insoweit nicht der Beklagte, sondern die (hochladenden) Nutzer über die Bekanntgabe der Download-Links und damit über das öffentliche Zugänglichmachen der (Musik-)Dateien entscheiden, kommt eine täterschaftliche Haftung ebenso wenig in Betracht wie eine Haftung als Teilnehmer, die zumindest bedingten Vorsatz hinsichtlich der jeweiligen konkreten Haupttat erfordert (vgl. hierzu OLG Köln GRUR-RR 2008, 35, 36).

    Negatorische Unterlassungsansprüche sind von einer etwaigen Haftungsprivilegierung auf Grundlage dieser Vorschriften ausgenommen (OLG Köln GRUR-RR 2008, 35; BGH GRUR 2007, 708, 710; BGHZ 158, 236, 246 ff.).

    Konkret hätte der Beklagte nicht nur dafür Sorge tragen müssen, dass eine bereits begangene Rechtsverletzung nicht in identischer Form wiederholt werden kann, sondern auch dafür Vorsorge treffen müssen, dass es nicht zu weiteren derartigen Rechtsverletzungen kommt (OLG Köln GRUR-RR 2008, 35, 36).

    Nach dem Hinweis des Klägers auf die urheberrechtswidrige Veröffentlichung von geschützten Werken der Musik über seinen Internet-Dienst hatte der Beklagte alle erfolgversprechenden und zumutbaren Möglichkeiten zu nutzen, um solche Verstöße in Zukunft möglichst zu unterbinden (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2008, 35, 36).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 3 O 98/08
    Zur Unterlassung kann allerdings auch derjenige verpflichtet sein, der ohne eigenes Verschulden adäquat kausal an der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung einer Urheberrechtsverletzung mitgewirkt hat, sofern er die rechtliche Möglichkeit hat, die Rechtsverletzung zu verhindern, und ihm zumutbar ist, Maßnahmen zur Störungsbeseitigung zu ergreifen (BGH GRUR 2001, 1038, 1039 - ambiente.de; BGH GRUR 1997, 313, 315 f - Architektenwettbewerb).

    Weil die Störerhaftung aber nicht über die Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, setzt die Haftung des Störers die Verletzung von Prüfpflichten voraus, deren Umfang sich danach bestimmt, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 2001, 1038, 1039 - ambiente.de, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Um die Verantwortlichen nicht zu überfordern, ist zwar nur eine eingeschränkte Prüfungspflicht anzunehmen, wenn der Störungszustand für den als Störer in Anspruch Genommenen nicht ohne weiteres oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erkennbar ist (BGH GRUR 2001, 1038, 1039 - ambiente.de), jedoch können sich weitergehende Prüfungspflichten ergeben, wenn der Störer bereits in der Vergangenheit von entsprechenden Rechtsverstößen Kenntnis erlangt hat (vgl. Dreier/Schulze, a. a. O., § 97 Rn. 33).

  • LG Düsseldorf, 23.01.2008 - 12 O 246/07

    Störerhaftung von Rapidshare

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 3 O 98/08
    Bei der konkreten Bemessung des Umfangs der Prüfungspflichten kommt es auch auf die Eigenschaften des von dem Kläger geschaffenen Angebots an (LG Düsseldorf, Urt. v. 23.1.2008, 12 O 246/07, Rn. 59 f. = ZUM 2008, 338 ff.).
  • BGH, 09.11.1979 - I ZR 24/78

    Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 3 O 98/08
    Denn der Verletzte ist nicht auf die klageweise Durchsetzung der Vertragsstrafe angewiesen, wenn derjenige, der die strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, erneut eine gleichartige Rechtsverletzung begeht (BGH, GRUR 1980, 241, 242 - Rechtsschutzbedürfnis).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 3 O 98/08
    Negatorische Unterlassungsansprüche sind von einer etwaigen Haftungsprivilegierung auf Grundlage dieser Vorschriften ausgenommen (OLG Köln GRUR-RR 2008, 35; BGH GRUR 2007, 708, 710; BGHZ 158, 236, 246 ff.).
  • LG Köln, 21.03.2007 - 28 O 19/07

    "Rapidshare" - Einem Sharehoster obliegt eine verstärkte Prüfung von Inhalten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 3 O 98/08
    In einem Fall wie der vorliegenden Art kann dem Beklagten insbesondere untersagt werden, die in der Urteilsformel näher bezeichneten Musikwerke öffentlich zugänglich zu machen (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2008, 35; LG Köln ZUM 2007, 568).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 3 O 98/08
    Negatorische Unterlassungsansprüche sind von einer etwaigen Haftungsprivilegierung auf Grundlage dieser Vorschriften ausgenommen (OLG Köln GRUR-RR 2008, 35; BGH GRUR 2007, 708, 710; BGHZ 158, 236, 246 ff.).
  • BGH, 02.04.1992 - I ZR 131/90

    Ortspreis - Sonderpreis; mehrere Preisnachlaßarten; Bestimmtheit der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 3 O 98/08
    Bei einer Verurteilung zur Unterlassung ist der Gegenstand des Verbots deutlich zu bezeichnen, um eine geeignete Grundlage für das Vollstreckungsverfahren bilden zu können (BGH NJW 1992, 1691).
  • LG Hamburg, 12.06.2009 - 310 O 93/08

    Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen

    r....share.com öffentlich zugänglich gemacht - selbst wenn der interessierte Nutzer ohne Kenntnis der konkreten Speicheradresse die Datei in diesem Dienst nicht finden kann (so auch OLG Hamburg, Urteil vom 02.07.2008, Az. 5 U 73/07, S. 49- r....share I; Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.01.2008, AZ 12 O 246/07, S. 8.; OLG Köln, ZUM 2008, 927 ff., Rz. 6 - zitiert nach juris; LG Frankfurt, ZUM 2008, 996, 997).

    Die Beklagten können diesen Vortrag nicht in zulässiger Weise mit Nichtwissen bestreiten (so auch LG Frankfurt, ZUM 2008, 996, 997).

  • LG Hamburg, 14.06.2011 - 310 O 225/10

    Verantwortlichkeit des Sharehosters für urheberrechtswidrige Inhalte

    Hierdurch erfolgt die öffentliche Zugänglichmachung der auf dem Server der Beklagten zu 1. abgespeicherten Datei, auch wenn der interessierte Nutzer ohne Kenntnis der konkreten Speicheradresse die Datei in diesem Dienst nicht finden kann (so auch OLG Hamburg, Urteil vom 02.07.2008, Az. 5 U 73/07, S. 49 - Rapidshare I; Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.01.2008, AZ 12 O 246/07, S. 8.; OLG Köln, ZUM 2008, 927 ff., Rz. 6 - zitiert nach juris; LG Frankfurt, ZUM 2008, 996, 997).
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