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   LG Hamburg, 14.11.2008 - 308 O 114/08   

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https://dejure.org/2008,22359
LG Hamburg, 14.11.2008 - 308 O 114/08 (https://dejure.org/2008,22359)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14.11.2008 - 308 O 114/08 (https://dejure.org/2008,22359)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14. November 2008 - 308 O 114/08 (https://dejure.org/2008,22359)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Motivschutz bei einem Lichtbildwerk: Übernahme eines fotografischen Motivs als Vorlage eines Werks der bildenden Kunst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Freie Benutzung einer Pressefotografie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Pressebild "Sprung in die Freiheit" darf als Vorlage für Kunst-Plastik benutzt werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Benutzung des Pressebildes "Sprung in die Freiheit" als Vorlage keine Urheberrechtsverletzung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Benutzung des Pressebildes "Sprung in die Freiheit" als Vorlage keine Urheberrechtsverletzung

Papierfundstellen

  • ZUM 2009, 165
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamburg, 29.06.1995 - 3 U 302/94

    Abgrenzung von Lichtbildwerken und bloßen Lichtbildern

    Auszug aus LG Hamburg, 14.11.2008 - 308 O 114/08
    Diese individuelle Bildersprache des Fotografen konkretisiert sich etwa durch die Auswahl des Motivs, der Bildschärfe, der Verteilung von Licht und Schatten oder auch der Perspektive oder - wie vorliegend bei Bewegungsvorgängen - der Wahl des richtigen Moments (vgl. zu letzterem OLG Hamburg ZUM-RD 1997, 217, 220 - Troades ).

    Eine freie Benutzung setzt voraus, dass angesichts der Eigenart des neuen Werks die entlehnten eigenpersönlichen Züge des geschützten älteren Werks verblassen und der Schöpfer des neuen Werks sich von der Darstellung und den Gedanken der Werkvorlage so gelöst hat, dass seine Tätigkeit als eine selbständige schöpferische Leistung aufgefasst werden kann (BGH, GRUR 1994, 191 - Asterix-Persiflagen; GRUR 1971, 588 - Disney-Parodie; GRUR 1981, 267 - Dirlada; OLG Hamburg, ZUM-RD 1997, 217, 220 - Troades ).

    Es handelt sich demnach nicht um ein von ihm arrangiertes Motiv, für welches für sich genommen Urheberrechtsschutz in Anspruch genommen werden kann (vgl. dazu OLG Hamburg, ZUM-RD 1997, 217, 221 - Troades ).

    Die Gestaltung des Mauerspringers selbst ist jedoch nicht das Ergebnis seiner eigenschöpferischen Leistung, so dass ihm dafür auch kein isolierter Schutz zusteht (vgl. OLG Hamburg, ZUM-RD 1997, 217, 220 - Troades ).

  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 264/91

    Freie Benutzung urheberrechtlich geschützter Elemente einer Comic-Serie - Asterix

    Auszug aus LG Hamburg, 14.11.2008 - 308 O 114/08
    Voraussetzung für die Annahme einer freien Benutzung im Sinne des § 24 UrhG ist, dass durch die Bearbeitung des fremden Werkes ein neues Werk entsteht und das neue Werk gegenüber dem benutzten Werk selbstständig ist (BGH, GRUR 1994, 191 - Asterix-Persiflagen).

    Eine freie Benutzung setzt voraus, dass angesichts der Eigenart des neuen Werks die entlehnten eigenpersönlichen Züge des geschützten älteren Werks verblassen und der Schöpfer des neuen Werks sich von der Darstellung und den Gedanken der Werkvorlage so gelöst hat, dass seine Tätigkeit als eine selbständige schöpferische Leistung aufgefasst werden kann (BGH, GRUR 1994, 191 - Asterix-Persiflagen; GRUR 1971, 588 - Disney-Parodie; GRUR 1981, 267 - Dirlada; OLG Hamburg, ZUM-RD 1997, 217, 220 - Troades ).

  • OLG Hamburg, 12.10.1995 - 3 U 140/95

    Power of Blue

    Auszug aus LG Hamburg, 14.11.2008 - 308 O 114/08
    Es ist im Einzelfall festzustellen, welche schutzbegründenden Gestaltungselemente der Vorlage sich in dem neuen Werk wiederfinden und ob es gerade diese Elemente sind, die aufgrund ihrer Eigenart in dem Werk nicht verblassen oder zurücktreten dürfen (OLG Hamburg, ZUM 1996, 315, 317 - Power of Blue).

    Die erkennbare Bezugnahme auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk erfüllt für sich allein jedoch noch nicht die Voraussetzungen der abhängigen und damit unfreien Bearbeitung im Sinne des § 23 UrhG (vgl. OLG Hamburg, ZUM 1996, 315, 317 - Power of Blue).

  • OLG Köln, 05.03.1999 - 6 U 189/97

    Verletzung des Urheberrechts durch Nachstellen der Pose einer Fotografie;

    Auszug aus LG Hamburg, 14.11.2008 - 308 O 114/08
    Eine rechtsverletzende Übernahme eines Motivs kommt in erster Linie dann in Betracht, wenn der Fotograf das Motiv selbst in einer urheberrechtlichen Schutz begründenden besonderen Weise arrangiert hat und dieses Arrangement mit seinen prägenden schutzbegründenden Gestaltungselementen nachgestellt worden ist mit der Folge, das der künstlerische Gehalt des nachgemachten Fotos mit dem der Vorlage übereinstimmt (vgl. OLG Köln, GRUR 2000, 43, 44 - Klammerpose; LG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2006 zum Az. 12 O 34/05, BeckRS 2007, 11237 - TV-MAN).
  • BGH, 26.03.1971 - I ZR 77/69

    Disney-Parodie

    Auszug aus LG Hamburg, 14.11.2008 - 308 O 114/08
    Eine freie Benutzung setzt voraus, dass angesichts der Eigenart des neuen Werks die entlehnten eigenpersönlichen Züge des geschützten älteren Werks verblassen und der Schöpfer des neuen Werks sich von der Darstellung und den Gedanken der Werkvorlage so gelöst hat, dass seine Tätigkeit als eine selbständige schöpferische Leistung aufgefasst werden kann (BGH, GRUR 1994, 191 - Asterix-Persiflagen; GRUR 1971, 588 - Disney-Parodie; GRUR 1981, 267 - Dirlada; OLG Hamburg, ZUM-RD 1997, 217, 220 - Troades ).
  • LG Düsseldorf, 08.03.2006 - 12 O 34/05

    Verletzung der Urheberrechte eines Fotografen durch Nachstellen und Verbreiten

    Auszug aus LG Hamburg, 14.11.2008 - 308 O 114/08
    Eine rechtsverletzende Übernahme eines Motivs kommt in erster Linie dann in Betracht, wenn der Fotograf das Motiv selbst in einer urheberrechtlichen Schutz begründenden besonderen Weise arrangiert hat und dieses Arrangement mit seinen prägenden schutzbegründenden Gestaltungselementen nachgestellt worden ist mit der Folge, das der künstlerische Gehalt des nachgemachten Fotos mit dem der Vorlage übereinstimmt (vgl. OLG Köln, GRUR 2000, 43, 44 - Klammerpose; LG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2006 zum Az. 12 O 34/05, BeckRS 2007, 11237 - TV-MAN).
  • BGH, 03.11.1999 - I ZR 55/97

    Werbefotos; Schutz von Lichtbildwerken und Lichtbildern

    Auszug aus LG Hamburg, 14.11.2008 - 308 O 114/08
    Als Lichtbildwerke sind Fotografien geschützt, bei denen der Urheber durch den gezielten Einsatz eines oder mehrerer Ausdrucksmittel das Bildresultat in einer Weise beeinflusst und prägt, dass eine persönliche und geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 2 vorliegt (BGH GRUR 2000, 317, 318 - Werbefotos; Wandtke/Bullinger, UrhG, 2. Aufl. § 2 Rz. 117).
  • BPatG, 04.04.2007 - 7 W (pat) 40/04
    Auszug aus LG Hamburg, 14.11.2008 - 308 O 114/08
    Eine rechtsverletzende Übernahme eines Motivs kommt in erster Linie dann in Betracht, wenn der Fotograf das Motiv selbst in einer urheberrechtlichen Schutz begründenden besonderen Weise arrangiert hat und dieses Arrangement mit seinen prägenden schutzbegründenden Gestaltungselementen nachgestellt worden ist mit der Folge, das der künstlerische Gehalt des nachgemachten Fotos mit dem der Vorlage übereinstimmt (vgl. OLG Köln, GRUR 2000, 43, 44 - Klammerpose; LG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2006 zum Az. 12 O 34/05, BeckRS 2007, 11237 - TV-MAN).
  • OLG Hamburg, 05.11.1998 - 3 U 175/98

    Abgrenzung von Lichtbildwerken und einfachen Lichtbildern

    Auszug aus LG Hamburg, 14.11.2008 - 308 O 114/08
    Lichtbildwerke zeichnen sich gegenüber der bloß handwerklich gelungenen Abbildung der Wirklichkeit (Lichtbilder) dadurch aus, dass sie eine individuelle Betrachtungsweise oder künstlerische Aussage des Fotografen zum Ausdruck bringen, dass sie über die gegenständliche Abbildung hinaus eine Stimmung besonders gut einfangen oder in eindringlicher Aussagekraft eine Problematik darstellen (vgl. OLG Hamburg, GRUR 1999, 717 - Wagner Familienfotos).
  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78

    Verletzung von Nutzungsrechten an einem Musikstück - Vorliegen einer abhängigen

    Auszug aus LG Hamburg, 14.11.2008 - 308 O 114/08
    Eine freie Benutzung setzt voraus, dass angesichts der Eigenart des neuen Werks die entlehnten eigenpersönlichen Züge des geschützten älteren Werks verblassen und der Schöpfer des neuen Werks sich von der Darstellung und den Gedanken der Werkvorlage so gelöst hat, dass seine Tätigkeit als eine selbständige schöpferische Leistung aufgefasst werden kann (BGH, GRUR 1994, 191 - Asterix-Persiflagen; GRUR 1971, 588 - Disney-Parodie; GRUR 1981, 267 - Dirlada; OLG Hamburg, ZUM-RD 1997, 217, 220 - Troades ).
  • LG Hamburg, 31.03.2017 - 308 O 135/17

    Freie Benutzung eines Lichtbildwerkes: Integration eines Bildausschnitts in ein

    Das Gesicht des Mädchens ist aus dem konkreten Umfeld, das das Lichtbildwerk des Antragstellers zeigt, herausgelöst (vgl. zur Übernahme nur eines Motivs LG Hamburg, Urteil v.14.11.2008, Az. 308 O 114/08, BeckRS 2009, 03087 - Mauerspringer, m.w.N.).
  • LG Hamburg, 31.03.2017 - 308 O 129/17

    Urheberrechtsverletzung durch Integration eines Ausschnitts eines Lichtbildwerks

    Das Gesicht des Mädchens ist aus dem konkreten Umfeld, das das Lichtbildwerk des Antragstellers zeigt, herausgelöst (vgl. zur Übernahme nur eines Motivs LG Hamburg, Urteil v.14.11.2008, Az. 308 O 114/08, BeckRS 2009, 03087 - Mauerspringer, m.w.N.).
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